Nachträgliche Dämmung Reihenhaus

Andere Frage, aber auch zum Thema Reihenhäuser.
Meine Frau und ich haben im letzten Jahr ein Reihenhaus gekauft.
Allerdings haben wir auf einer Seite eine Einfahrt in den Innenhof, ehe das nächste Reihenhaus anschließt.

Mein Nachbar erzählte mir eben, dass Sie an jener Wand, die an meine Einfahrt grenzt eine Außendämmung anbringen wollen.
Meine schnelle Google Recherche ergibt, dass dies bei uns in NRW wohl sogar bis zu 25cm erlaubt sei.

Allerdings fehlen mir dann 0,25 m × 6m Grundstücksfläche.
Wie bekomme ich das entschädigt? Muss mein Nachbar mir die Fläche abkaufen?
Oder muss ich das einfach hinnehmen?

Sieht so aus, als müsstest du das dulden.

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Ich nehme an, dass das anders ist wenn zum Beispiel eine Einfahrt nicht mehr als solche genutzt werden kann, die Nutzbarkeit und der Wert des Grundstücks also grundsätzlich eingeschränkt werden?

Was ist, wenn du deine Wand zur Einfahrt auch noch dämmst? Wie viel Breite bleibt dann noch zur Durchfahrt?

Ich vermute er hat ab dieser Stelle gar keine Wand sondern die Einfahrt vor dem Haus. Das heißt Dämmen wäre nur bei der Front möglich oder dann auf der rückseitigen Wand zum besagten Nachbarn.

Wenn ich es richtig verstehe geht es um ein versetztes Reihenhaus.