Mietpreisbremse

Das ist doch mein Argument. Der Festpreis muss so gestaltet sein, dass alle Kosten zu Beginn gedeckt sind. In der Regel fallen die Kosten im Laufe der Zeit, weil die Finanzierung wegfällt bzw. kleiner wird. Damit hat der Vermieter mit auslaufender Finanzierung, diese Kosten nicht mehr und sein Profit wird gesteigert.

Na dann gibt es wohl keine Immobilienpreissteigerungen. Entschuldige die Ironie.
Natürlich steigt der Wert der Immobilie siehe Berlin/Hamburg Immobilienpreise.
Aktuelle Immobilienpreise & Immobilienpreisentwicklung 2023.

Wie gesagt, unendliche Laufzeit. Meine Nachbarin wohnt sein 1967 in der Wohnung. Seit dem gab es 2 neue Heizungen und Fenster wurden getauscht, Dach neu. Hätte mein Vermieter, der zwischenzeitlich auch gewechselt hat, vertraglich seine Miete seit 1967 niemals erhöhen dürfen, hätte er 1967 alles einkalkulieren müssen und wahrscheinlich für 24 DM/m² vermieten müssen. Üblich waren 4 DM.

Kann man so machen, wird dann aber unter dem Titel Mietpreisbremse eher ein lustiges Gedankenspiel.

Edit: Haus ist übrigens Baujahr 1897. Ich muss mal anfragen, warum ich nicht in Reichsmark zahlen darf…:slight_smile: . Ursprungsfinanzierung ist ja schon lange durch!

Ja weil du unbedingt Aussagen zum Vorschlag und zum Ist Zustand vermengt um den Istzustand als einzig möglichen darzustellen.

Aber gut die Abzahlung einer Modernisierung von vor 20 Jahren über die bereits drüber modernisiert wurde ist halt sozial gerecht obwohl kein Benefit mehr vorhanden ist.

Während das Ansparen auf eine anstehende Modernisierung sozial ungerecht ist, wenn man nicht sofort einen Benefit dafür bekommt.

Ich verabschiede mich hier und du darfst fröhlich weiter für die letzten 2 Einbauküchen oder auch die letzten zwei Badmodernisierungen die Abbezahlung leisten.

Edith:

Huch du kannst ja das Problem doch sehr gut beschreiben.
Nur dass du das nicht als Problem sehen willst.

Aber wozu auch Profitsteigerungen sind ja sozial gerecht [/Ironie]

So ziemlich alle Flatrate Tarife für Mobiltelefone.
Da gilt bei Tarifsteigerungen Sonderkündigungsrecht.

Nicht verwechseln mit den dauernden Handywechseln die man auf Abzahlung kauft.

Wenn denn modernisiert wird.

Wenn nicht und das Mietobjekt verfällt zahlst du trotzdem jährlich mehr.

Tja oder halt für 5DM/qm und dafür die Modernisierungen daraus bezahlt.

Dann würde sie heute immernoch nur 2,5€/qm bezahlen.
(Sofern nicht irgendwelche Umlagefähigen Abgabenerhöhung wie Steuern oder sowas erhöht werden)

Ich denke, Mieter haben bei Mieterhöhung auch ein Sonderkündigungsrecht, möchten dieses vermutlich nicht in Anspruch nehmen, weil es im Gegensatz zum Mobilfunkmarkt fast nie günstigere Angebote der Konkurrenz gibt.

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Das fällt unter Instandhaltung und wird nicht umgelegt. Sollte das Gebäude verfallen, kürze ich die Miete.

Das Bürgerliche Gesetzbuch schafft hier verschiedene Regelungen, die einen Ausgleich zwischen den Interessen des Mieters und Vermieters schaffen. Ich kann die Regelungen nachvollziehen. Kann man auch, wenn man es versucht.
Ich mache aber auch die Erfahrung, dass sich beide Seiten gleichermaßen als machtlose Opfer fühlen.

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Naja, dann wird Hals das nötigste gemacht um das zu vermeiden.
Modernisierung muss deswegen trotzdem nicht bei raus kommen.

Einfach den Standard der 1980er und über die jährlichen Mehreinnahmen freuen.

Ach und sollte die Gegend doch nicht zum Szeneviertel werden hast du zumindest die Gewissheit, dass der Mietspiegel durch deine Erhöhungen steigt.

Die Aussage ist schlicht falsch. Die Miete kann bei einem bestehenden Mietverhältnis maximal um 20% innerhalb von drei Jahren angehoben werden, das gilt unabhängig von der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Ich verweise hier mal auf § 558 BGB:

Es gelten daher zwei Grenzen:
Zum Einen darf die Miete maximal um 20% alle 3 Jahre erhöht werden, zum Anderen darf sie nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben werden.

Mehr Informationen gibt es u.a. hier und auf vielen ähnlichen Seiten.

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@Daniel_K @Ingfu
Vielleicht nochmals zur Klarstellung:

Ich schrieb von Neuvermietungen.
„Bei Mieterhöhungen wurden dem Vermieter erhebliche Grenzen durch den Gesetzgeber gesetzt. So darf der Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren in der Regel um nicht mehr als 20 Prozent erhöhen (Kappungsgrenze) – in Gebieten mit Wohnungsnot gilt teilweise sogar eine Obergrenze von 15 Prozent. Auch wird eine Mieterhöhung durch die ortsübliche Vergleichsmiete begrenzt, die etwa im Mietpreisspiegel hinterlegt ist. Das alles gilt allerdings nicht bei einer Neuvermietung. Der Mieterwechsel bietet dem Vermieter daher die Gelegenheit, die Miete mit einem Schlag direkt deutlich zu erhöhen, auch über die ortsüblichen Vergleichsmieten hinaus. Allerdings soll dies nicht für Gebiete gelten, in denen die Mietpreisbremse gilt.“

Bei einer Neuvermietung gilt die 20% Regel nicht. Da gilt nur die 10% Regel zur ortsüblichen Vergleichsmiete.