LdN475: Arbeitnehmer und Rente

Kontext. Das wäre nur ein Strohmann, wenn ich behauptet hätte, jemand anders hätte das behauptet.

Also 6-8 % beeindrucken mich nicht besonders für die Zwecke der Deckung des Lebensbedarf, wenn das nur der Durchschnitt ist und ich jeden Monat das Geld benötige. Ich habe ja gar nichts gegen Kapitalanlagen. Es geht um das, was sie ersetzen soll. Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rente würde mich zum Beispiel nicht stören, wenn der Kapitalstock statt aus Beiträgen aus finanziellen Transaktionen erworben wird.

Für das, wofür ich Rente zahle, ist das kein akzeptables Risiko. Ich weiß realiter, warum manche das als angehoben empfinden - das kann man sich dann noch so schön rechnen.

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Es werden absehbar nicht mehr Beitragszahler (Migration mal nicht berücksichtigt)

Die Versorgungswerke versorgen Selbständige, insbesondere Freiberufler. Die sind nicht pflichtversichert. Darum geht das nicht.

Aber auch angestellte Ärzte, Anwälte, Apotheker etc… sind Mitglieder in ihren Versorgungswerken und lassen sich dann aus der Rentenkasse befreien: § 6 Befreiung von der Versicherungspflicht ?

Also warum gründen die Gewerkschaften nicht ihre eigenen Versorgungswerke und zeigen der BRD den großen Stinkefinger?

Und erzählt mir nicht die Gewerkschaften seien sozial, das sind sie nicht. Nur gegenüber ihren Mitgliedern, was auch verständlich ist, denn Trittbrettfahrer höhlen das System aus.

Wie kommst du darauf, dass das möglich wäre?
Ist es nach meinen Recherchen nicht.

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Das ist ja die Frage, die ich die ganze Zeit stelle.

Ist es möglich ein weiteres Versorgungswerk, zum Beispiel „die Innung der Tischler“*) zu gründen in dem dann als „Tischler“ der Rentenkasse adieu zu sagen?

Warum dürfen Ärzte/Apotheker/Anwälte etc. das auch als Angestellte tun und „wir“ nicht?

*) Platzhalter, bitte wahlweise andere Berufsbezeichnungen einfügen.

Das dürfen sie vor allem, wenn sie nicht angestellt sind, weil das freie Berufe sind.

Als Angestellte unterliegen sie zunächst der Versicherungspflicht (solange sie die Pflichtversicherungsgrenze nicht überschreiten), können sich aber befreien lassen. Das wiederum gilt nur, wenn sie im Gegenzug in ein Versorgungswerk einzahlen.

Warum können sie das? Weil Anwälte etc. typischerweise nur ein paar Jahre angestellt sind und sich dann selbständig machen. Mit der Befreiung soll ihnen einen durchgehende Versicherungsbiografie ermöglicht werden, sagt jedenfalls

mit Verweis auf den entsprechenden Gesetzentwurf:

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Ein Grund, warum es nicht einfach möglich ist, ist, dass man die Aushöhlung der gesetzlichen Rente verhindern will.

Wenn du ins Gesetz siehst wirst du feststellen, dass dort nur Altfälle geschützt werden.

am jeweiligen Ort der Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit für ihre Berufsgruppe bereits vor dem 1. Januar 1995 eine gesetzliche Verpflichtung zur Mitgliedschaft in der berufsständischen Kammer bestanden hat,

Hallo, erneut würde uns Spiel gebracht, Beamte in die Rentenkasse einzahlen zu lassen. Bereits in der Folge 431 würde das doch kritisch beleuchtet und festgestellt, dass die Kosten dem Nutzen übersteigen. Warum wird jetzt diese Platitüde wieder kommentarlos in die Rentenfrage eingeworfen?

Ich würde das nicht als „Platitüde“ bezeichnen, sondern als Gerechtigkeitsfrage.

Es mag tatsächlich kurz- und mittelfristig höhere Kosten erzeugen, aber langfristig wäre es sinnvoll. Gleiches gilt übrigens für die Abschaffung der PKV: Auch die würde kurz- und mittelfristig zu großen zusätzlichen Staatsausgaben führen (weil die Beamten in der GKV deutlich höhere Beiträge zahlen würden), aber langfristig wäre es eben kein Problem mehr - und vor allem gerecht!

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Das Problem ist doch, dass aus Einzahlungen Auszahlungsansprüche entstehen. Jetzt bekommen Beamte dich gar nichts aus der Rentenkasse.

Die soziale Vorsorge leisten Länder wie Bund nicht und müssen dies aus Steuereinnahmen generieren.

Die gleichen und noch mehr Kosten entstehen durch die Umstrukturierung von Pension zur Rente. Das ist bereits unzählige Male durchgerechnet worden und bereits entsprechend in Folge 431 ausformuliert.

Das die Einzahlung von Beamten jetzt stumpf als Heilung der Rentenprobleme ohne Berücksichtigung der bereits stichhaltig dargelegten Gegenrechnung erneute aufs Tapet gerät, ist dann doch eher ne Platitüde und hat rein gar nichts mit Gerechtigkeit sondern viel mehr mit Milchmädchenrechnung zu tun. Gerne nochmal die Folge hören!

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Dass Problem ist doch, dass durch Beschäftigungsjahre Auszahlungsansprüche entstehen.
Aktuell teurer wird es nur, weil man die Kosten in die Zukunft verschoben hat, also jetzt auf Kosten zukünftiger Generationen konsumiert.

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Auch in Folge 431 hat mich die Rechnung nicht überzeugt. Inzwischen weiß ich auch warum. Die Doppelbelastung des Staats (jetzt Pensionen zahlen und gleichzeitig Renten) ist nur deswegen eine „Doppelbelastung“, weil wir dem Staat durchgehen lassen, dass er für Pensionen keienrlei (relevante) Vorsorge trifft.
Die Pensionsschulden (also Zahlungsverpflichtungen) entstehen als Schattenbuchung. Beim Wechsel auf GRV könnte man sie auch explizit machen und alle entstehenden Kosten schuldenfinanzieren.

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Und wie konkret hilft das dann der Rentenversicherung? Einig sind wir uns bei der mangelnden Vorsorge. Das ist grundrechtswidrig. Aber eine Verteilung der Schulden von links nach rechts hilft ja nicht und bringt die Debatte um eine tragfähigere Rentenkasse nicht weiter. Das Problem mit einer Grundgesetzänderung habe ich noch gar nicht angesprochen. Nochmal: Die Diskussion um Einzahlung von Beamten in die Rentenkasse ist eine Scheindebatte und mit einem Satz in die Sendung geworfen lediglich eine Platitüde.

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Die eigentliche Frage ist, welche Pensionshöhe will man Beamten zugestehen. Das aktuelle Niveau ist für die höheren Besoldungsgruppen aus meiner Sicht in keiner Weise gerechtfertigt angesichts des gesamtgesellschaftlichen Entwicklung. Alimentationsprinzip dies das, Verzicht müssen letztlich alle üben, denn das ist eine grundsätzliche Gerechtigkeitsfrage.

Dass für Beamte der Ein-Verdiener-Haushalt überhaupt als Begründung für Erhöhungen dient, während man diskutiert, jeden normalen Haushalt via Krankenkasse und Steuergesetzgebung auf zwei Arbeitnehmer zu zwingen, ist nicht vermittelbar.

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Über die Höhe lässt sich streiten, habe ich hier aber gar nicht thematisiert. Argumente treffen nur, wenn sie auf die gleiche These zielen. Für Ihr Argument müssten wir eine neue Frage formulieren. Zur Rentenfrage gehört es nicht.

Einem Umlagenfinanzierten System hilft es natürlich ganz konkret, wenn sie mehr aktive Einzahler hat. Es würde die Situation jetzt entspannen. Ende der 30er Jahr wird es am schlimmsten sein und dann bleibts ne ganze Weile konstant.

Mal von der Gerechtigkeit abgesehen und dem besseren Anreizen das System brauchbar zu reformieren, wenn Politiker und Beamte auch von den Missständen und Problemen betroffen sind.

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Natürlich gehört es zur Rentenfrage. Wenn Beamte in die GRV wechseln, wird natürlich auch normale GRV Höhe fällig. Oder soll es eine Beamten-Spezialregelung geben, die viel höhere gesetzliche Rente als für jeden anderen Rentner bietet?

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