LdN467 - Klimaanlage in Mietwohnung

Der Mensch ist natürlich kein rein rationales Wesen und ein Haus kann auch was emotionales sein.
Aber bei dem Aufwand und den Kosten (Instandhaltung, Heizung im Sparbetrieb, Versicherung etc.) würde ich da Haus ggf. echt verkaufen, wenn es nicht gerade DAS Traumhaus ist. Das Geld dann evtl. in einen ETF oder zumindest in Festgeld für die nächsten Jahre, um die Inflation auszugleichen und dann zu Rentenbeginn was suchen, was zu dem Zeitpunkt am besten zu einem passt.
Aber das ist selbstverständlich deine eigene Entscheidung :slight_smile:

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Es wäre keine Enteignung. Nur weil man Eigentümer von etwas ist, heißt es nicht, dass man es benutzen kann wie man möchte. Und eine Einschränkung der Nutzung ist keine Enteignung.

Sonst könnte ich mit meinen Auto ja rumfahren wie ich will, ist ja mein Auto…

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Ich sehe schon, dass man das zumindest als Enteignung empfinden würde. Übertragen auf das Auto wäre das ja auch nicht, dass du überall hinfahren kannst, sondern dass andere mit deinem Auto fahren können, wenn es sonst nur rumstehen würde.

Mal weiter gesponnen: Warum verpflichtet das Eigentum meines Nachbarn ihn nicht, mir die nicht genutzten Kleidungsstücke aus seinem Kleiderschrank zur Verfügung zu stellen? Das wäre dann doch auch legitim, oder? Ich gebe sie ihm dann mehr oder weniger gut gewaschen zurück und er bekommt auch einen angemessen Mietzins von ein paar Cent.

Kurzum: Ich kann schon verstehen, dass man eine “Zwangsvermietung“ als Enteignung empfindet, auch wenn es das formal nicht direkt sein mag.

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Dass man das so empfinden kann, mag durchaus sein. Es geht beim Grundgesetz aber weniger darum, dass sich jede*r einzelne super fühlt, sondern dass die Gesellschaft in der BRD funktioniert.

Das Beispiel mit der Kleidung krankt daran, dass wir in Deutschland keinen Kleidungsmangel haben. Wohnraum ist aber schon eine beschränkte Ressource.

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Im Grundgesetz steht aber auch nicht, dass Eigentum nur dann verpflichtet, wenn es daran einen wie auch immer gearteten Mangel gibt. Zumal dieser Mangel nicht mal klar ist. Gibt es wirklich einen Mangel oder sind „nur“ die Preise für viele zu hoch? Gibt es vielleicht in Summe doch genug Wohnraum, nur nicht unbedingt dort, wo viele gerne wohnen würden?

Also wo genau ist denn die Grenze, dass Eigentum dahingehen verpflichtet, dass andere das Recht erhalten sollten, das Eigentum gegen den Willen des Eigentümers (ab)nutzen zu dürfen?

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Mir scheint die Rechtsprechung des BGH und BVerfG in Sachen Wohneigentum und Vermietung sagt eher aus: wenn jemand sein Wohneigentum vermieten will, dann muss er mit den Regeln zum Mieterschutz leben, aber die “Nutzung” des Wohneigentums ist in besonderer Weise durch das GG geschützt. Bundesverfassungsgericht - Entscheidung finden - Beschluss vom 18. Juli 2019 zitiert auch diverse vorangegangene Urteile in diese Richtung. Es sagt auch ausdrücklich, wenn man mit den gesetzlichen Regeln für Vermietung unzufrieden ist, dann muss man ja nicht vermieten.

Aus meiner Sicht (als Nichtjurist) spricht das klar dagegen, dass die Rechtsprechung eine Pflicht zur Vermietung als grundgesetzkonform ansieht. Hinkende Vergleiche mit anderen Gegenständen erübrigen sich damit. (Ein Kfz darf ich z.B. auf dem eigenen Grundstück auch beliebig fahren, die StVO gilt dort nicht, und es muss auch nicht zugelassen sein. Solange andere Gesetze nicht dagegen sprechen, also z.B. eine Auswirkung nach draußen nach Immissionsschutz oder TA Lärm nicht vorliegt.)

Ich habe es oben schon verlinkt, ich verlinke es hier gern nochmal: BVerfG, 1975: BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74 | opinioiuris.de

Die Landesregierungen werden ermächtigt, für Gemeinden, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, daß Wohnraum anderen als Wohnzwecken nur mit Genehmigung der von der Landesregierung bestimmten Stelle zugeführt werden darf.

“Leerstehen lassen” ist ganz offensichtlich kein Wohnzweck.

Aus meiner Sicht (als Nichtjurist) spricht das klar dagegen, dass die Rechtsprechung eine Pflicht zur Vermietung als grundgesetzkonform ansieht.

Das ist auch überhaupt nicht die Frage!

Selbstverständlich ist es in Ordnung, in seine eigene leerstehende Immobilie zu ziehen! Damit wäre dem Gebot der Nutzung von Wohnraum zu Wohnzwecken Genüge getan. Das BVerfG stellt in obigem Urteil auch explizit klar, dass auch eine Nutzung von Zeit zu Zeit, z.B. als Zweitwohnsitz schon genügt, damit es kein Leerstand und somit keine Zweckentfremdung mehr ist.

Genauso ist es in Ordnung, seinen leerstehenden Wohnraum zu veräußern.

Damit wären schon mal drei mögliche Handlungspfade offen: selbst nutzen, verkaufen oder vermieten. Zwischen diesen hat der Eigentümer freie Wahl. Da kann man beim besten Willen nun nicht von einer “Pflicht zur Vermietung” sprechen.

Hauptsache, am Ende des Tages wohnt jemand im fraglichen Wohnraum!

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Für alle, die gerne eine Klimaanlage wollen, aber keine fest installierte Split Klima einbauen können/dürfen: schaut euch mal die Midea PortaSplit an. Eines der wenigen Modelle, die das gleiche getrennte-Geräte-Prinzip einer Split A/C verfolgen, aber eben keine Erlaubnis des Vermieters brauchen… kostet ungefähr die Hälfte (wenn man jetzt kauft und nicht im Hochsommer) und arbeitet auch sehr effizient.

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Die Einsatzmöglichkeiten des Midea Porta Split sind in meinen Augen doch sehr begrenzt. Der Kabelschlauch führt durch das geöffnete Fenster, ein Schließen des Fensters ist dann nicht mehr möglich. Zudem muss man die Möglichkeit haben, die beiden doch recht wuchtigen Geräteteile sowohl innen als auch außen neben dem Fenster platzieren zu können.

Bei mir funktioniert das leider gar nicht, kann mir aber durchaus vorstellen, dass es Konstellationen gibt, in denen das Gerät eine hervorragende Alternative ist.

Ich habe die auch, funktioniert hervorragend.

Reddit ist voll von kreativen Lösungen für diese Probleme, was ich da rund um die Portasplit schon gesehen habe ist echt Wahnsinn. Da bauen Leute für die Fenster Abdichtungen, im einfachsten Fall aus Stoff, aber auch komplette Einhausungen aus Holz, die man dahinter klemmt und die dann das Fenster (auch gegen Lichteinfall) abdichten. Für das Innengerät hab ich ein 3D-Modell einer Aufsatzhutze gesehen, die den Anschluss eines Luftschlauchs innen erlaubt, so dass die gekühlte Luft auch an einen ganz anderen Ort in der Wohnung geleitet werden kann als den, an dem das Innengerät steht. Das soll auch gegen die Lautstärke helfen und ermöglicht, die kalte Luft in der Wohnung in mehrere Räume zu verteilen.

Also für einigermaßen talentierte Bastler ist die Portasplit eine Goldgrube - günstig und gut verfügbar und drumherum existiert eine beachtliche Community mit guten Ideen.

Bei mir käme es nur an einer Terassentüre infrage. Die möchte ich zum einen nicht so zu bauen, dass ich sie nicht mehr nutzen kann und zum anderen soll auch ein gewisser Einbruchsschutz bestehen bleiben.

Die Porta Split ist eine tolle Marktergänzung, aber eben doch nur für einzelne use cases sinnvoll.

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