LdN467 - Klimaanlage in Mietwohnung

Hallo allerseits,

wieder mal eine tolle Lage. Danke dafür!

Stutzig bin ich bei der Idee geworden, eine Klimaanlage in einer Mietwohnung als Heizung einzusetzen. Das spart beim richtigen Stromtarif CO2, aber was ist mit den Kosten? In unserer Mietwohnung ist es nach meinem Verständnis so, dass gar nicht der eigentliche Gasverbrauch der einzelnen Wohnungen erfasst wird, sonder die Wärme in jedem Raum. An jedem Heizkörper hängen Verdunstungsröhrchen, die jährlich abgelesen werden. Diese zeigen an, wie warm es in dem Raum war und daraus wird anteilig die Gasrechnung aufgeteilt. Wenn ich dann auf meine Stromrechnung heize, zahle ich doppelt.

Wenn ich das richtig sehe, ist die Idee, mit einer Klimaanlage zu heizen, also nur dann sinnvoll, wenn der tatsächliche Gasverbrauch abgerechnet wird. Das sollte also vorher geprüft werden.

Beste Grüße

Philipp

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Moderne Heizkostenverteiler an Heizkörpern sollten eine Doppelzählung eigentlich unmöglich machen. Gemessen wird dort die Differenz zwischen Temperatur des Heizkörpers und Raumluft. Wenn es keine Differenz gibt – oder die Raumluft wärmer ist als der Heizkörper, also etwa im Sommer – wird keine Heizleistung protokolliert.

Probleme könnte es nur mit den veralteten Verdunstungszählern geben, die tatsächlich noch über eine verdunstende Flüssigkeit gemessen werden. Diese haben ja auch im Sommer das Problem, dass eine Heizleistung protokolliert wird.

Mir ist persönlich kein solcher Verdunstungszähler jemals in einer Mietwohnung begegnet. Und bis Ende 2026 müssen die auch von Gesetz wegen alle gegen modernes Gerät ausgetauscht sein. Schon seit 2021 müssen neu installierte Zähler fernablesbar sein, was Verdunstungsröhrchen ohnehin ausschließt.

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Ich habe einen Gaszähler, daher wäre bei mir eine Klimaanlage eigentlich kein Problem. Meine Vermieterin lehnt das aber kategorisch ab, da sie das als Wertminderung betrachtet, weil ich den Ursprungszustand nicht wiederherstellen könne. Ich halte es für halbwegs irrsinig mich nach einem etwaigen Auszug den Ursprungszustand wiederherstellen zu lassen, denn dann wird sie es irgendwann auf eigene Kosten machen müssen, da es hier im Altbau schlicht zu heiß wird. Das Nischenthema Klimakrise lässt grüßen…

Da wünsche ich mir mehr Informationen, Werbung und mehr Bewusstsein in der Gesellschaft, wie sinnvoll Klimaanlagen sind. Daher habe ich mich über diesen Einspieler im Podcast auch gefreut. Das wäre DAS Mittel, wie sich Mietende vor explodierenden Heizkosten schützen können und zudem das Klima schützen. Zudem wird wohl kaum jemand nach Auszug die Klimaanlage abbauen und mitnehmen, sondern eher kostengünstig überlassen, was eine Wertsteigerung der Wohnung darstellen würde.. könnte man ja auch vertraglich regeln…

Zum Thema Heizen mit Klimaanlagen möchte ich zudem folgendes Video von Andreas Schmitz empfehlen. Wer umsteigen will muss nicht gleich die Mammutinvestition Wärmepumpe stemmen, sondern kann das mit Klimaanlagen auch sukzessive machen. Ist ggf. sogar günstiger.

https://youtu.be/gDbb8xbTZGY?si=8Rb9e__QAwzHIuI7

Edit: Bei Wallboxen haben Mietende m.W.n. ein Recht auf die Zustimmung von Vermietern. Ist eine ähnliche bauliche Veränderung wie bei Klimaanlagen. Ich fände es sinnvoll, wenn das hier auch ginge.

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Geht je nach Lage des individuellen Falls über den Umweg § 536 BGB, also Mietminderung wegen Mangel.

Das will gut überlegt sein, denn damit kann man sich richtig Ärger an den Hals holen. Der schlaue Weg ist wie üblich die gute Vorbereitung. Erstmal die Sommertemperaturen gut dokumentieren. Geht heutzutage ja Dank Smart Home und Apps sehr gut und im Minutentakt. Wenn die Innentemperatur im Sommer regelmäßig und über längere Zeit über 30 und Nachts über 25 °C liegt, dann stehen die Karten aber nicht schlecht.

Mit den Daten vielleicht erstmal freundlich das Gespräch mit der Vermieterin suchen, ohne gleich mit einer Klage zu drohen. Darauf hinweisen, dass entsprechende Zustände nicht zumutbar sind und sie das wohl auch in der eigenen Wohnung nicht akzeptieren würde. Anbieten, den Einbau der Klimaanlage selbst zu finanzieren. Deutlich machen, dass der aktuelle Zustand wertmindernd ist und nicht der Einbau einer Klimaanlage. Konkrete Vorschläge haben, wie ein Einbau realisiert werden kann, ohne dass an der Außenwand oder in der Wohnung mit großartigen ästhetischen Einschränkungen gerechnet werden muss.

Wenn sie am Ende wirklich uneinsichtig ist und der Leidensdruck groß, dann mit den Daten zum Anwalt/Mieterschutzbund gehen und beraten lassen. Mietminderungen sind rechtlich heikel, wenn man da einen Rechtsstreit verliert, kann das bei falschem vorgehen auch mal in einer Kündigung enden.

Ich persönlich bin als Vermieter bei solcher Art Anfragen aber durchaus immer offen. Je konstruktiver und weniger pampig, desto offener ;-).

Das Angebot der Übernahme der Kosten macht übrigens fast immer Sinn. Zum einen, weil die Vermieterin die Kosten ohnehin auf die Miete aufschlagen darf (zumindest teilweise). Und zum anderen, weil dir die Vermieterin, wenn sie dir kündigen sollte, in der Regel zu einer Ablöse des Restwerts der Klimaanlage verpflichtet sein sollte. Du riskierst finanziell also wenig.

So weit ich informiert bin, geht die fest eingebaute Split-Klima, also mit Mauerdurchbruch und allem, in der Sekunde des Einbaus ins Eigentum des Vermieters über. Und zwar egal, wer die Rechnung zahlt.

Das ist begründet dadurch, dass bei einem Haus grundsätzlich alles fest verbaute, das nicht mehr einfach entfernt werden kann, Eigentum des Eigners des Hauses wird. §94 BGB.

Eine Verpflichtung zur Ablöse existiert da erst mal nicht. Aber eine Möglichkeit zur Ausnahme in §95 BGB, der erlaubt, zur temporären Verwendung bestimmte, dennoch fest mit dem Gebäude verbundene Dinge von §94 auszunehmen, dann verbleiben sie im Eigentum des Mieters. Prinzipbedingt geht das aber dann natürlich nur mit Rückbauabsicht, sonst wäre es ja nicht temporär.

Man sollte sich also mit seinem Vermieter nicht nur darüber einigen, ob man eine Klimaanlage einbauen darf, sondern auch klarstellen, in wessen Eigentum die kommt und ob eine explizite Rückbauabsicht bei Auszug besteht, wenn man die Anlage nicht dem Vermieter versehentlich schenken will. Am besten alles schriftlich festhalten. Sonst streitet man sich am Ende noch darum, ob eine bei Auszug abgebaute vom Mieter installierte Anlage nicht sogar auf Kosten des Mieters wieder installiert werden muss weil der Rückbau das Eigentum des Vermieters beschädigt hat.

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Absolut. Schriftliche Vereinbarungen sind immer der richtige Weg.

Grundsätzlich würde ich in dem Szenario aber schon die Möglichkeit eines Aufwendungsersatzes nach 539 Absatz 1 BGB sehen. Aber warum Streit anfangen, wenn man sich auch vorher einigen kann.

Absolut, denn so können sich Mieter zugleich vor sommerlicher Hitze und vor steigenden Heizkosten schützen.

Vielleicht kann die SPD ja das wenigstens noch in den gruseligen Kompromiss zum Heizungsgesetz hinein verhandeln …

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Und da wundern Sie sich noch, dass immer weniger Hausbesitzer oder Wohnungsbesitzer ihrer Wohnung vermieten wollen. Mein Haus steht seit drei Jahren leer (5 1/2 Zimmer, Bj 2010 mit Garten). Wenn ich aber die Erwartungshaltung potentieller Mieterfamilien und dazu hier die Pflichten lese und die Anforderungen und der potentielle Ärger, der auf mich zukommen könnte, wird das auch noch lange so bleiben.

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Und genau deshalb muss es indirekten Zwang zum Vermieten geben.
Sorry, aber „Eigentum Verpflichtet“. Wer Eigentümer von Wohnraum ist, muss den auch der Gesellschaft zur Verfügung stellen, wenn er ihn nicht selbst nutzt. Ordnungsrechtliche Bußgelder für langfristigen Leerstand machen daher Sinn.

Wenn du nicht vermieten willst, weil dir das zu stressig ist, verkauf das Haus halt an jemanden, der es will.

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Warum verkaufst du nicht und legst das Geld an?
Je nachdem wo das Haus steht, könnte es doch besser sinnvoll genutzt werden, anstatt zu verfallen (oder teuer instand gehalten zu werden) :slightly_smiling_face:

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Finde ich ganz interessant und nicht unwichtig. Letzten Sommer hatte ich auch einen Artikel gelesen, dass durch Klimaanlagen in der Nacht die Temperatur in Städten wie Paris messbar um 1 bis 2 Grad höher ist, was das Problem natürlich noch weiter verschärft.

Ich will Klimaanlagen gar nicht schlecht reden oder gar jemanden verurteilen, der eine hat. Gerade für Mieter ist es ja auch oft die einzige Möglichkeit, die man selbst in der Hand hat. Habe selber auch schon überlegt, mir eine anzuschaffen.

Nur sollten die Kommunen oder auch Bauordnungen um so mehr dafür sorgen, dass die Städte sich weniger aufheizen und Klimaanlagen vielleicht gar nicht erst nötig werden. Also vereinfacht gesagt mehr Grün und Wasser und weniger dunkle und versiegelte Flächen. Und ein Haus mit einfachen Rolläden heizt sich auch deutlich weniger auf :slightly_smiling_face:

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Sorry, da muss ich Ihnen leider widersprechen. Ich habe für das Haus viel Geld ausgegeben, enorme Eigenleistung eingebracht, hab es mir eingerichtet, wie ich es mir vorstelle und hoffe, dass ich, wenn ich in Rente gehe, auch an meinen Wohnort zurückkehren kann, um das Haus zu nutzen. Ich habe mit verschiedenen Interessenten gesprochen und ernsthaft in Erwägung gezogen, die Immobilie zu vermieten, aber immer wieder kam Wünsche nach Änderungen, Umbauten oder Modifikation. Nicht mit mir, ich möchte nicht, dass an dem Haus was verändert wird und daher bleibt es leer stehen, bis ich in etwa 10 Jahren in Ruhestand gehe und vielleicht kann ich es dann nutzen. Falls nicht – verkaufe ich es dann, aber ich lasse keine Fremden in mein Haus, die mir den Wert der Immobilie mindern oder Veränderungen durchführen, die ich nicht haben möchte.

Eine Pflicht, Eigentum zu vermieten, wenn es leer steht, käme einer Enteignung gleich.

Und sollte wirklich einmal die Politik auf diese Schnapsidee kommen, Eigentümer durch eine Zwangsvermietung zu enteignen, dann wohne ich alle paar Wochen einmal einen Tag in diesem Haus.

Meine Frau und ich haben gerade mal durchgezählt. In unserer Straße stehen elf schöne Häuser (alles im Umkreis 50 Minuten mit dem Auto nach Frankfurt), darin stehen vier oder fünf Wohnungen leer. Warum wohl?

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Eine solche Pflicht existiert in zahlreichen Kommunen. Leerstand ist ein großes Problem.

Auch das kann passieren, im Rahmen der sogenannten Zuweisung von Wohnraum. Daher: Wenn Menschen, die akut von Obdachlosigkeit bedroht sind, sich an das Ordnungsamt wenden, kann dieses leer stehende Wohnungen den Obdachlosen auch gegen den Willen des Eigentümers zuweisen, wenn es keine andere Möglichkeit zur Unterbringung gibt. Das betrifft aber natürlich vor allem leerstehende Wohnungen in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt und weniger Einfamilienhäuser in der Vorstadt.

Und exakt deshalb braucht es einen Mechanismus, der diese Art des Eigentums für den Eigentümer extrem teuer macht. Eine Strafe für Leerstand ist eine Option, eine drastisch erhöhte Grundsteuer bei Leerstand wäre eine andere.

Das klingt ein Stück weit irrational.
Also wenn du keine Fremden in das Haus lassen möchtest, das du später mal bewohnen willst, ist das an sich schon kritisch. Sorry, aber es ist die normalste Sache der Welt, dass mal andere Menschen dort gewohnt haben, wo man jetzt wohnt.

Dass du dich gegen jede Änderung wehrst, die du nicht magst, ist aber hochgradig irrational. Eine Wallbox, eine Wärmepumpe, eine Klimaanlage oder eine Dach-PV-Anlage oder was auch immer etwaige Mieter im Rahmen der Energiewende fordern könnten, ist nichts, was „den Wert d er Immobilie mindern“ würde. Es geht einzig darum, dass du das nicht möchtest. Aber hier kann ich nur nochmal auf „Eigentum verpflichtet“ hinweisen, was auch beinhaltet, dass man mit Eigentum nicht allen immer 100% nach dem eigenen Willen tun und lassen kann, wenn es starke entgegenstehende Interessen der Gesellschaft gibt.

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Das ist eine ernsthaft Überlegung wert und wir denken darüber nach. Aber ich hätte ganz gerne einen Ort, an dem ich, wenn ich in Rente gehe, zurückkehren kann. Ich hatte das Haus 2010 gebaut, in der Hoffnung dort leben zu können. Allerdings hat mein Arbeitgeber mich in den letzten zehn Jahren, also nur fünf Jahre nach dem Einzug ständig an einen anderen Arbeitsplatz versetzt. Daher habe ich in dem Haus nur wenige Jahre gelebt und möchte es mir halten, wenn ich irgendwann mal in Rente gehe.

Warten wir’s ab. Ich hoffe, dass dieses von Ihnen beschriebene Szenario, auch wenn nur in Städten vorkommt, niemals Realität wird. Ich fände es ungeheuerlich , dass das Eigentum eines Menschen gegen dessen Willen einem anderen Nutzen zugeführt wird. Mein Haus steht eher im äußeren Gürtel von Frankfurt und ich gehe nicht davon aus, dass es hier zu von Ihnen beschriebenen Szenarien kommt. Ich würde sie nur bitten sich einmal in die Situation zu versetzen, dass Sie viele Jahre Zeit und Geld in etwas stecken, um sich einen Wohnsitz zu schaffen und ihn dann aus diversen Gründen nicht nutzen können (ständiger Umzug durch Vorgaben des AG). Und plötzlich kommt jemand und sagt „dann nutzen wir es halt für jemand anderen….. und er hätte gerne eine PV Anlage auf dem Dach und am besten noch eine Wallbox in der Garage“. Wofür hätte ich denn 30 Jahre gearbeitet?

Ausgangssituation war aber eigentlich die Diskussion, ob ein Vermieter Änderungen an seinem Eigentum zulassen muss, wenn er es nicht will. Das Thema Zwangsenteignung oder Zwang zur Vermietung geht etwas am Thema vorbei.

Ganz ehrlich, ich kann mich durchaus in diese Lage versetzen. Ich sehe aber eben diese Dinge nicht als Problem. Wenn der Mieter auf seine Kosten eine Wallbox oder eine Dach-PV-Anlage einbauen will (der Vermieter muss das ja nur ermöglichen, er muss es nicht bezahlen!), dann sehe ich da für den Eigentümer so gut wie keinen Nachteil. Natürlich muss man eine faire Regelung für den Auszug treffen (Übernahme der Anlage, Rückbau, whatever…).

Du tust so, als würde das Haus dadurch an Wert verlieren, aber faktisch ist doch das Gegenteil der Fall. Beim Rückbau bleibt der Wert erhalten, bei einer Übernahme ist der Wert eher erhöht, daher die zu übernehmende Anlage wird i.d.R. den Wert stärker erhöhen, als der Übernahme-Preis.

Exakt, und hier bin ich absolut der Meinung, dass das sein muss. Gerade in einem Land wie Deutschland, in dem Wohneigentum extrem ungleichmäßig verteilt ist, wodurch ein großer Teil der Bevölkerung gezwungen ist, zur Miete zu leben, müssen Mieter eine klare Mitsprache-Möglichkeit haben, bei jahrzehntelanger Miete auch in die Vorteile einer Dach-PV-Anlage oder einer Wallbox zu kommen. Es kann nicht sein, dass Mieter wegen reinen Befindlichkeiten von Vermietern („Ich will das aber nicht!“) davon abgehalten werden.

Gleichzeitig haben die Vermieter natürlich das Recht, dass ihr Eigentum nicht unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Aber wie gesagt, eine Wallbox oder eine Dach-PV-Anlage ist kein Nachteil für den Vermieter, auch nicht, wenn er selbst 10 Jahre später in dem Haus leben will. Also ja, wer Wohneigentum erwirbt, muss damit leben, dass es Gesetze gibt, die ihn verpflichten, auch Dinge zu tun, die ihm nicht gefallen. Und wir reden jetzt ja nicht über absurde Forderungen der Mieter, die tatsächlich das Eigentum des Vermieters massiv negativ beeinträchtigen könnten…

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Gibt halt immer zwei Seiten. Ich würde Sie bitten, sich mal in die Situation derer zu versetzen, die verzweifelt eine Wohnung suchen.

Zwischenmiete in München: Wie es ist, immer nur für kurze Zeit ein Zuhause zu haben - SZ.de

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Danke für Ihre Rückmeldung. Bei PV Anlage, Wollbox oder Batterie gebe ich Ihnen recht. Würde mir zwar nicht gefallen, aber man könnte es auf Kosten des Mieters ja wieder zurück bauen oder ist letztendlich akzeptieren und als potentielle Wertsteigerung ansehen. Trotzdem führt diese ganze Diskussion um eventuelle Zwänge, die Limitierung des Mietpreises (Mietendeckel) und nicht zuletzt im Risiko einer übermäßigen Abnutzung/Beschädigung der Wohnung dazu, dass immer weniger Menschen sich dazu entscheiden, eine Wohnung oder ein Haus zu vermieten.

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Glaubst du nicht, dass du das Haus nach ~15 Jahren Leerstand steht (und einem Alter von über 25 Jahren), eh mindestens renovieren, wenn nicht sogar sanieren musst?

Die Heizung nähert sich dann auch seinem Lebensende… Ich würde ja lieber die 1000 x 12 x 15 = 180.000 € Umsatz mitnehmen…

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