Ich denke, es ist unsere rigide “Mieterschutz” Gesetzgebung, die viele Mietverhältnisse verhindert. Bei @ChristianB75 geht es ja darum, den geplanten Ruhestandssitz für einige Jahre zu vermieten - nicht “jahrzehntelang” - und daher soll der Mieter auch keine persönliche Bindung zu dem Objekt entwickeln, sondern nur dort für einige Jahre wohnen wollen. Befristete Mietverhältnisse, was hier passend wäre, sind aber an allerlei Bedingungen geknüpft, siehe z.B. Befristete Mietverträge sind zulässig, aber nur mit einem Grund Hat man einen Formfehler gemacht, klagt der Mieter beim gedachten Ende auf Unwirksamkeit der Befristung. Blöd gelaufen, aber ist ja nur dein Eigentum, gehört dir nicht wirklich?!? Die Parteien eher links wollen auch möbliertes Vermieten abschaffen - er müsste dann sein Mobiliar einlagern, was Kosten verursacht, nur um eine leere Wohnung bereitstellen zu können. Und Eigenbedarfskündigung wird sehr kritisch beäugt, und soll beim Mieter nicht zu persönlichen Härten führen. Man kann sich bei dem politisch gewünschten unbefristeten Mietvertrag auf einen vorgesehenen Auszugstermin nicht verlassen. Das macht es schwierig, überhaupt einen absehbar befristeten Leerstand dem Mietmarkt zur Verfügung zu stellen. Vermutlich sind die Mietinteressenten für 5 1/2 Zimmer mit Garten auch weniger die Verzweifelten sondern Leute mit einem Anspruchsdenken, bzw. es ist schwer, die anderen im Markt zu finden, weil es keine differenzierten Marktsegmente gibt.
Das ging ein bisschen vom Thema weg, weil ja nicht gesagt war, welche Veränderungen in seinem Fall gewünscht/gefordert waren. Wenn man eine persönliche Bindung zum Objekt hat, dann kann schon was für Außenstehende wie eine Kleinigkeit wirkt sehr schmerzhaft sein. Aber es illustriert die Schieflage zwischen den Interessen - die Gesetzgebung und erst recht linke Politik geht eben von den gierigen Wohnungsgesellschaften aus und nicht von Vermietern einzelner Objekte. Sorry.
Ich bin gerade auf dem Weg vom Mieter zum Eigentümer zu werden. Dass ich mal Vermieter werde, ist nicht geplant. Daher sind meine Überlegungen eher theoretischer Natur und vielleicht in der Praxis kompliziert. Mich würde Ihre Einschätzung dazu interessieren.
Wenn Sie 10 Jahre (oder insgesamt sogar 15 Jahre) nicht in Haus wohnen, entgehen Ihnen doch Mietgewinne von mehreren 10.000 €, wenn nicht sogar in sechsstellinger Höhe. Vor allem, wenn man die laufenden Kosten des Hauses berücksichtigt, die Sie zur Zeit tragen und dann (teilweise) auf den Mieter umlegen können. Damit könnten Sie vor Wiedereinzug das Haus in den Zustand bringen, den Sie dann haben möchten. Der kann unter Umständen anders sein, als Sie es beim Bau des Hauses gedacht haben. Sie würden also in ein frisch renovierte Haus nach Ihren aktuellen Wünschen einziehen, hätten sich das ganz oder zumindest größten Teil vom Mieter finanzieren lassen und nebenbei noch Menschen mit einem tollen Haus glücklich gemacht.
Die Konstellation, dass ein Vermieter eine so hohe emotionale Bindung zu seinem Einfamilienhaus hat, dass er es nicht vermieten möchte, ist so selten, dass es für die Wohnungsnot irrelevant ist.
Der relevante Teil sieht es professionell als Businessmodell. Das ist auch besser so, da der professionelle Vermieter den Mieter nicht als Eindringling in seine Privatsphäre wahrnimmt.
Zensus 2011: 21,95 Millionen vermietete Wohnungen
Zensus 2022: 23,1 Millionen vermietete Wohnungen
Diese Mär ist offensichtlich erfunden und wird gern genutzt, um über ein herbeifantasiertes Angstszenario politischen Druck aufzubauen, Mieterrechte zu beschneiden und Einschränkungen bei Eigentümerrechten zu unterlassen. Ist dieselbe durchsichtige Taktik wie die von Vermögenden, ständig eine verhaltene Drohung aufrecht zu erhalten, sie könnten ja ihre Vermögen außer Landes schaffen, wenn Vermögen besteuert werden sollte.
Nachweislich falsch.
Das BVerfG hat bereits 1975 entschieden, dass Gesetze gegen Zweckentfremdung von Wohnraum - das inkludiert explizit auch absichtlichen Leerstand - mindestens in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt verfassungskonform sind. Das bedeutet, dass eine Pflicht, Eigentum vermieten/ nutzen/verkaufen zu müssen, höchstrichterlich entschieden KEINE Enteignung darstellt und ihr auch nicht gleichkommt.
Und Menschen, die verzweifelt Wohnungen suchen, aber keine freien finden, hätten ganz gerne einen Ort, an dem sie gegen Zahlung eines Mietzinses JETZT wohnen können.
Und ich hätte gerne wesentlich drastischere Gesetze gegen Leute wie Sie, die mutwillig Wohngebäude in begehrten Lagen (um Frankfurt herum dürfte dazu zählen) jahrelang leer stehen lassen, weil ihnen Vermietung zuwider ist, die aber auch nicht verkaufen. Weil ich im Zweifel mehr mit den Leuten, die gern jetzt akut irgendwo wohnen wollen, sympathisiere als mit Ihnen, der vielleicht irgendwann mal an einem bestimmten Ort wohnen will, und einen langen Leerstand von Wohnraum für eine Verschwendung von Ressourcen halte, die wir uns gesellschaftlich nicht mehr leisten können. Ich würde Ihre Grundsteuer für jedes Jahr des Leerstands verdoppeln, bis Sie das Haus gezwungenermaßen verkaufen, es vermieten oder selbst darin wohnen.
Und bevor Sie sich aufregen: ich bin Eigentümer. Ich wohne aber auch in meinem Eigentum, das ich mit viel Eigenarbeit hege und pflege und ausbaue. Und ich war jahrzehntelang Mieter und habe schwierige Wohnungssuchen inklusive monatelanger Ungewissheit, Verzweiflung und Erniedrigung selbst erlebt. Ich kenne beide Seiten aus eigener Erfahrung und erlaube mir daher klare Urteile.
Ich würde Sie bitten, sich einmal in die Situation zu versetzen, dass Sie jahrelang nach einer Bleibe suchen, durchaus bereit, dafür angemessen Miete zu zahlen, aber nichts Freies finden. Und dann in einem Online-Forum lesen, wie jemand es ernsthaft für akzeptabel hält, ein völlig intaktes Haus über Jahre und Jahrzehnte leer stehen zu lassen, weil er “vielleicht” mal in 10 Jahren darin einzieht. Oder auch nicht.
Womöglich wäre es sinnvoll, mehr Rückgrat gegenüber seinem Arbeitgeber an den Tag zu legen, oder ihn zu wechseln? Wir kommen immerhin aus einer Phase massiven Fachkräftemangels, gesuchte Arbeitnehmer konnten sich im letzten Jahrzehnt den Arbeitgeber nach dem gewünschten Wohnort aussuchen. Da kann es ja eigentlich nicht so weit her sein mit der emotionalen Bindung an den Ort, bzw. an die Immobilie, wenn der AG nur mit dem Finger schnippen muss und man zieht um?!
Ist meiner Erfahrung nach korrekt, wenngleich das Thema Leerstand insgesamt schon ein relevantes Problem ist. Das hat aber meiner Beobachtung nach in eher wenigen Fällen mit emotionaler Bindung wie bei @ChristianB75 zu tun als mehr mit Faulheit, zerstrittenen Erbengemeinschaften, Wohlstandsverwahrlosung (manch einer braucht weder die Mieteinnahmen noch Verkaufserlöse) und irrationaler Spekulation auf Preisanstiege wie in den 2010ern.
Thema Reduktion der Mietwohnungen durch äußeren Zwang:
Dass die Anzahl der Vermieteten Wohnungen seit 2011 gestiegen ist, wird wohl so stimmen. Trotzdem führt diese …Diskussion dazu, dass jene, die Eigentum vermieten könnten oder ggf . ihr verfügbares Kapital in Immobilien zur Vermietung stecken könnten, es sich zweimal überlegen. Welche Planungssicherheit hat man noch, wenn die Sozis ihre Pläne nach Mietendeckel durchsetzen?
Theme Urteil Enteignung von 1975
Von dem Gesetz zur möglichen Enteignung hatte ich schon gehört. Ich weiß nicht, ob es jemals angewendet wurde. Ich frage mich nur, wie das praktisch machbar sein sollte, bricht man mir die Wohnung auf, wenn ich niemanden reinlassen? Kann ich mir aussuchen, wen man mir unters Dach setzt? Welches Verhältnis hat man zu seinem Mieter, wenn der mir unter Zwang in mein Eigentum gesetzt wird? Glauben Sie ernsthaft, er würde sich nur einen Tag in diesem Haus wohl fühlen?
Thema Wohnungssuchede
Es ist mir herzlich, egal, wer eine Wohnung sucht. Es gibt freie Wohnungen halte ich da, wo die Leute gerne wohnen. Ich bin viele Jahre 78 km einfach zur Arbeit gefahren, weil ich mir in Frankfurt Innenstadt nicht leisten konnte oder wollte soll die Leute doch in Vogelsberg oder in Taunus ziehen das ist den Leuten aber auch nicht recht. Sie möchten gerne ihre Wohnung haben, wo sie brauchen. Daher ist mein Mitleid ausgesprochen gering. Diesen Leuten ist es auch egal dass ich mich mit Anfang 30 mit über 300.000 € verschuldet und ein Risiko eingehe, um mein eigenes Haus zu bauen. Oder glauben Sie, die Mitleid, dass ich zehn Jahre kein Urlaub gefahren bin?
Arbeitgeber
Auch wenn es absolut nicht in dieses Diskussionsforum gehört: ich habe einen Job, der mir Spaß macht und er verlangt nun mal, dass ich regelmäßig umziehe und auf eigene Kosten eine Wohnungsmiete. Ja – ich blockiere momentan nicht nur das Haus, sondern auch eine Mietwohnung in Nordrhein-Westfalen und morgen vielleicht irgendwo anders – das weiß ich nie. Mein Arbeitgeber verlangt, dass ich umziehe oder ich verliere meinen Job. Die Entscheidung liegt bei mir. Ich akzeptiere das. Das gehört aus meiner Sicht auch zum Pflichtbewusstsein gegenüber dem Arbeitgeber – ist aber Einstellungssache.
Zu guter letzt muss ich Ihnen danken. Wie ich Eingangs mal geschrieben hatte, waren wir am überlegen, ob wir eventuell das Haus doch vermieten oder nicht. Nachdem meine Frau und ich diesen Austausch im Forum gelesen haben, ist unsere Entscheidung endgültig gefallen. Bevor ich mir Leute ins Haus hole, die annähernd eine Einstellung haben wieder der ein oder andere hier im Forum, bleibt die Bude leer stehen, ich verliere oder verzichte bewusst auf Einnahmen und muss die Instandhaltungskosten alleine tragen. Das ist mir alles lieber als mich mit einem Mieter herum zu schlagen, den ich nicht mehr loswerde.
Genauso führte die Diskussion um das GWG dazu, dass Bürger sich bewusst für eine neue Gasheizung entschieden haben, die Diskussion um den Klimawandel dazu, dass Bürger nun erst recht sich nicht mehr drum scheren, Diskussionen um Gendern dazu, dass Bundesländer Anti-Gender-Gesetze erlassen und Diskussionen um das Elektroauto dazu, dass sich Bürger lieber Verbrenner kaufen.
Jeder liest und hört halt nur den Teil, der in sein Weltbild passt.
Du belegst im Grunde nur, warum der Bürger manchmal zu seinem Glück gezwungen werden muss.
Gerne. Aber nicht dafür. Keiner ändert im Forum seine Meinung also tue nicht so als hätte das geschriebene irgendeinen Einfluss darauf. Gib uns nicht die Schuld für deinen Egoismus.
Nachtrag:
Das ist kein Argument. Angesichts der Erträge fällt eine (steuerlich geltend zu machende) Prüfung durch einen Anwalt nicht ins Gewicht und dieses Problem erübrigt sich.
Bei allem Verständnis der Motive von Eigentümern und Mietern:
Machen wir uns das Leben als Gemeinschaft (!) mit diesen eher egoistischen Sichtweisen nicht unnötig schwer?
Ein bisschen mehr aufeinander zugehen, weniger Anspruchsdenken, mehr Kompromissbereitschaft und ggf etwas weniger Fokus auf Gewinnmaximierung könnte doch sicher viele Problem beim Thema Wohnen vereinfachen, oder?
Distanz zum Zentrum kann auch ein Privileg sein. Nicht jeder hat einen Führerschein und Auto. Und da wir gesellschaftlich nicht bereit sind, den ÖPNV ähnlich attraktiv zu gestalten wie den Individualverkehr, ist man bei steigender Distanz zunehmend auf ein Auto angewiesen.
Egal ob mit Auto oder anders kostet Distanz zudem nicht nur Lebenszeit, sondern auch Geld. Bei einem guten Gehalt mag das in Ordnung sein und die Pendlerpauschale schwächt den Effekt ab. Aber bei Mindestlohn lohnt sich ab einer gewissen Entfernung der Arbeitsweg nicht mehr und genau diese Arbeitnehmer finden auch nicht zwingend problemlos überall einen Job.
Hinzu kommen soziale Faktoren, es geht ja nicht immer nur um einen selbst bei der Auswahl des Wohnortes.
Genau wie Sie haben also die meisten Menschen gute Gründe dafür, dort wohnen zu wollen, wo sie eben wohnen wollen. Sie reagieren damit nicht zuletzt auch auf die Rahmenbedingungen, die wir als Gesellschaft kollektiv vorgeben. Entsprechend ist es auch eine gesellschaftliche Aufgabe, den nötigen Wohnraum bereitzustellen. Und wenn dies nicht durch reine Marktmechanismen gelingt (was ich aufgrund der Eigenschaften von Immobilien für unmöglich halte), dann muss hier auch Regulierung greifen.
Das Thema dieses threads ist dafür ein gutes Beispiel. Das Bedürfnis nach einer erträglichen Zimmertemperatur ist wohl gut nachvollziehbar, aber nicht immer gibt es ein entsprechendes Interesse des Vermieters.
Auch da lohnt sich wieder ein Blick zu unseren Nachbarn, den Niederländern:
Dort müssen leer stehende Immobilien gemeldet werden, wenn eine Wohnung länger als 6 Monate leer steht. In Amsterdam sogar nach 3 Monaten. Wird der Leerstand nicht gemeldet, können Bußgelder in Höhe von mehreren Tausend Euro verhängt werden.
Zusätzlich gibt es eine Pflicht zur Vermietung, wenn der Eigentümer diese nicht selbst bewohnt. Findet der Eigentümer keinen Mieter, so kann die Gemeinde einen Mieter vorschlagen, der der Eigentümer akzeptieren muss.
Die Gemeinde kann sogar verlangen, dass der Eigentümer eine temporäre Vermietung organisiert, wenn z.B. das Haus wegen Verkauf leer steht.
Wie aktiv eine Gemeinde gegen Leerstand vorgeht, hängt von der Situation ab. Amsterdam und Utrecht z.B. gehen sehr aktiv gegen Leerstand vor.
Wie sieht das in anderen europäischen Ländern aus:
Frankreich: Leerstandsteuer nach 12 Monaten
Spanien: Große Immobilienbesitzer können bestraft werden, wenn Wohnraum länger als 2 Jahre leer steht. Einzelne Kommunen können zwangsvermietet.
Österreich: Leerstandsabgabe
Italien: Hohe Zweitwohnungssteuer
Und selbst in Deutschland gibt es Regionen, die leer stehende Wohnungen mit Bußgeldern sanktionieren oder Vermietung anordnen.
In Frankfurt z.B. muss Leerstand länger als 6 Monate von der Stadt genehmigt werden.
Eigentümer, die Wohnobjekte absichtlich leer stehen lassen, können mit Bußgeldern von bis zu 500.000€ belegt werden.
Wenn am Ende immer noch oft genug die Entscheidung “ja” lautet, wie die Statistik objektiv beweist, seh ich da keinen großen Trend, auf den man reagieren müsste. Was nicht heißt, dass man Leerstandsfälle wie Ihren nicht angehen müsste, aber “diskutieren” bringt da offensichtlich nichts, und “nicht drüber diskutieren” erst recht nicht, da braucht es ökonomischen Zwang.
Um die sehr abstrakt gesetzlich mögliche Enteignung (die äußerst selten zur Anwendung kommt) geht es in der Entscheidung gar nicht mal. Es geht um die Rechtmäßigkeit sehr konkreter Gesetze, die gar keine Enteignung direkt vornehmen, sondern Personen mit Immobilieneigentum nur dazu zwingen sollen, dieses in irgendeiner Form zu nutzen, z.B. durch finanziellen Druck (Strafzahlungen bei Leerstand). Also das, was Sie mit Enteignung gleichgesetzt haben, obwohl es weder direkt eine ist noch im übertragenen Sinn als solche gelten kann - letzteres haben Sie behauptet, gegen diese Behauptung führe ich das Urteil ins Feld.
Ja selbstverständlich! Stellen Sie eine ImmoScout-Anzeige rein, wählen Sie einen Mieter aus. Wenn da ein von Ihnen gewählter Mieter drin ist, würden Sie selbst unter den drakonischsten Anti-Leerstands-Gesetzen keinen anderen Mieter “unters Dach gesetzt” bekommen.
Jo, merke ich. Sie können sich aber offensichtlich auch selbst nicht besonders gut leiden, wenn Sie direkt im nächsten Absatz zugeben, dass…
Ich wiederhole diese Absurdität noch einmal: Ihnen sind Mieter, die Wohnungen in der Nähe bestimmter Orte suchen, “herzlich egal”, aber selbst sind Sie genau ein solcher Mieter, da Sie einen Job haben, den sie mögen, der aber mit der Notwendigkeit örtlicher Flexibilität und unplanbaren Umzügen zu vom Arbeitgeber verlangten Orten irgendwohin in Deutschland einher geht.
Sie können diesen geliebten Job überhaupt nur machen, weil andere nicht so denken wie Sie und ihre Wohnungen und Häuser lieber vermieten statt sie leerstehen zu lassen! Alle Jahre eine Immobilie kaufen und verkaufen ist bei den Kaufnebenkosten im Bereich von Jahresgehältern in Deutschland finanziell unmöglich abbildbar. Bei jedem Umzug ein neues Haus zu bauen ist aufgrund der Bauzeit unmöglich. Bleibt also Mieten. Und das benötigt ein Wohnraumangebot zum Mieten an dem Ort, an dem man mieten möchte (oder in Ihrem Fall: muss, weil sonst Arbeitsstelle weg).
So viel Doppelmoral habe ich wirklich noch nie in einem einzigen Posting in diesem Forum gelesen.
Als ob Sie jetzt diese Entscheidung, die Sie in Wahrheit schon vor Jahren final getroffen haben, von irgendwelchen Leuten hier im Forum abhängig gemacht haben. Das ist dieselbe Taktik wie die “Drohung”, zur AfD zu wechseln, die ich regelmäßig von Leuten höre, die längst AfD wählen.
Das habe ich auch mit keinem einzigen Wort gesagt. Ich habe die Taktik verglichen, mit der Sie diskutieren.
Sie hängen Ihren Mitdiskutanten eine Karotte vor die Nase, nämlich die Idee, Sie könnten ja womöglich doch vermieten (wenn…ja, wenn was? Wenn diese Verständnis für Ihren Egoismus heucheln? Wenn diese ihren Wunsch nach gesetzlichen Zwängen zur Vermietung beiseite legen?), aber leider leider will hier ja niemand Verständnis für Ihre Einstellung aufbringen und deswegen haben Sie angesichts des Verlaufs der Diskussion nun endgültig beschlossen, mit dem kritisierten Verhalten weiterzumachen.
Das glaube ich keine Sekunde. Sie haben diese Entscheidung schon lange getroffen. Jemanden, der keine Schmerzen damit hat, runde 200.000 € an Opportunitätskosten in den Wind zu schießen, die eine Vermietung einer ohnehin vorhandenen und bezahlten Immobilie über ein Jahrzehnt eingebracht hätte, den stimmt eine Diskussion in einem Internet-Forum nicht um. Sie delegieren damit nur die Verantwortung für Ihre Entscheidung, Ihren Egoismus an Ihre Mitdiskutanten, wie auch @der_Matti schon treffend analysiert hat.
Ich kenne dieses Verhalten sonst vor allem aus Diskussionen mit AfD-Wählern, die mir nicht selten während der Diskussion subtil weismachen wollen, dass sie diese Partei ja noch gar nicht gewählt hätten, aber überlegen, sie zu wählen, dabei schreit alles an ihren Aussagen, dass sie das längst bei jeder Gelegenheit tun. Wenn man die Leute direkt darauf anspricht und mit der konkreten Frage überrumpelt, geben sie das nicht selten auch zu. Das Ziel ist offensichtlich: die Karotte ist, dass man sie ja vielleicht davon abbringen könnte, AfD zu wählen, wenn man…ja, wenn man ihnen Konzessionen in der Diskussion zugesteht.
Das ist so ne subtile Drohung mit “gib mir recht, sonst mach ich was ethisch zweifelhaftes, was dir nicht gefällt”, die als Nebeneffekt die Verantwortung für das eigene Handeln an den Diskussionspartner delegiert. Und zwar egal, ob derjenige die zweifelhafte Entscheidung schon, wie von mir behauptet, längst getroffen hat oder tatsächlich noch schwankte und nun in einer Trotzhandlung - was anderes als kindisches Trotzverhalten wäre das nämlich nicht - für die egoistische Variante entschieden hat, obwohl diese argumentativ im Laufe der Diskussion nicht vernünftig plausibilisiert werden konnte.
Ich wollte diese - meines Erachtens unredliche und auch unangenehme - Diskussionstaktik hier offen darstellen, deswegen der Vergleich. Mit keinem Wort habe ich Sie bezichtigt, die AfD zu wählen, und ich wollte das auch weder offen noch hinter vorgehaltener Hand tun. Deswegen bleibe ich hier auch ganz bewusst beim Sie und achte auf präzise Verwendung der Groß- und Kleinschreibung, damit keine Missverständnisse aufkommen, wen ich jeweils meine.
Ich hoffe, damit ist nun jedes mögliche Mißverständnis aus dem Weg geräumt. Viel mehr interessieren würde mich ja, was Sie auf die Offenlegung des offensichtlichen Widerspruchs, sich selbst darauf zu verlassen, dass Andere Ihnen Wohnraum vermieten, aber Ihrerseits Wohnraum mutwillig leer stehen zu lassen, erwidern. Um eine Aussage dazu kamen Sie ja nun leider durch die Empörung über eine fiktive, gar nicht getätigte Aussage meinerseits herum (diese Taktik nennt man übrigens einen “Strohmann”).
Wenn ich eine Wohnung vermiete, wieviel Freiraum bei „baulichen“ Veränderungen muss man/Frau da geben?
Also jetzt nicht die Tapete, aber ein Laminatboden oder eine neue Innentür oder Trockenbau-Innenwand (als Raumteiler) bedarf ja der Absprache.
Darf ich als Vermieter alles ablehnen? Im Extremfall?
Als Mieter kenne ich es so, das man bei direkter Absprache vieles möglich machen kann. Auch das es manchen Vermietern völlig egal ist, solange es ihm nix kostet und die Bude halbwegs stehen bleibt.
Grundsätzlich gilt immer:
Bei baulichen Veränderungen durch den Mieter muss der Mieter um Erlaubnis fragen, die Erlaubnis darf aber nicht ohne Grund („berechtigtes Interesse“) verweigert werden. Grund für eine Verweigerung läge z.B. vor, wenn die bauliche Veränderung nicht rückbaufähig wäre oder ein Rückbau so teuer wäre, dass der Mieter ihn u.U. nicht zahlen kann. Als nicht rückbaufähig gilt dabei auch alles, was in die Bausubstanz eingreift, bei hohen Kosten kann der Mieter Sicherheitsleistungen für den Rückbau anbieten, um dem Vermieter das Argument zu nehmen.
Grundsätzlich ist das Recht hier einfach fair, weil es die Interessen beider Parteien wahren will: Der Mieter darf grundsätzlich erst mal recht viel, so lange der Vermieter keine berechtigten Interessen hat, dagegen zu sein. Ein einfaches „Ich will das aber nicht, das ist mein Haus“ ist dabei - zum Glück - ganz offensichtlich kein berechtigtes Interesse, sondern, wie ich oben schon schrieb, eine Befindlichkeit.
Zu deinen Beispielen also:
Laminatböden sind zum Einen rückbaufähig, zum anderen eher eine Wertsteigerung, also i.d.R. problemlos. Im Idealfall einigt man sich mit dem Vermieter darauf, dass er den Laminatboden bei Auszug (i.d.R. kostenlos) übernimmt.
Trockenbau-Raumteiler oder z.B. eine feste Duschkabine (statt Vorhängen) sind rückbaufähig, das Kostenrisiko trägt der Mieter. Im Idealfall kann man sich auch hier mit dem Vermieter einigen, das zu übernehmen, wenn die neue Raumaufteilung sinnvoll ist, das muss der Vermieter aber nicht akzeptieren. Im Zweifel muss es der Mieter bei Auszug zurückbauen.
Ich verstehe nicht so richtig, wie du beim Thema Eigentum permanent ignorierst, dass im GG eben auch steht, dass Eigentum verpflichtet. Du wurdest mehrfach darauf hingewiesen.
Du kannst doch nicht von allen Vorteilen, die dir unser GG bietet, dankend profitieren, aber gleichzeitig von den Pflichten nichts wissen wollen?
wenn das Grundgesetz sagt “Eigentum verpflichtet” dann ist das zunächst mal zu abstrakt, um konkrete Pflichten eines einzelnen in Bezug auf einen konkreten Vermögensgegenstand zu begründen. Es ist Sache des Gesetzgebers, diese Konkretisierung in Gesetzen oder Verordnungen, oder in kommunalen Satzungen vorzunehmen. Und wenn es kein Gesetz zu einer Vermietungspflicht gibt, dann besteht keine. Es kann ja sein, dass Christian Zweitwohnungssteuer bezahlt, dazu hat er nichts gesagt.
Wer ein Auto hat und dieses sogar auf öffentlichem Grund parkt die ganze Zeit, muss es trotzdem nicht jemandem überlassen, der keines hat und es gerade gut brauchen könnte. Im Vergleich dazu steht das Haus auf eigenem Grund, für den man Grundsteuer zahlt.
Wenn jemand Milliarden auf dem Konto (oder im Wertpapierdepot usw. - so viel auf dem Konto wär ziemlich blöd, so blöd sind die vermutlich nicht) hat, ist er offensichtlich auch nicht verpflichtet, davon so viel an andere abzugeben, dass jede*r sich Wohnung und Nahrung leisten kann. Schon da zögert der Gesetzgeber, aus diesem Eigentum eine Verpflichtung abzuleiten (bzw. diese dann auch umzusetzen - die VermSt ist ja nur ausgesetzt), obwohl ein Kontostand viel leichter teilbar und ver-teilbar ist, als ein Schnipsel von einem Haus.
Aber von der Klimaanlage, wegen deren Geräusch der Nachbar ggf. den Eigentümer verklagen kann, wenn die Störung von seinem Grundstück ausgeht, oder deren schlecht gemachte Wanddurchführung oder leckende Kondensatleitung zu einem Bauwerksschaden führen kann, sind wir jetzt schon ziemlich abgeschweift.
Das nicht richtig finden darf man trotzdem. Und Gesetze kann man ändern - wie man aktuell am GEG sieht. In seiner geplanten Fassung übrigens ein sehr vermieterfreundliches Gesetz.
Darum ging es ja gar nicht, sondern darum, dass eine vom Mieter eingebaute Klimaanlage eine Mini-Wärmepumpe sein kann, die vor steigenden Gaspreisen schützen kann. Und ob das funktioniert, wenn man noch alte Heizzähler in der Wohnung hat, die mit Verdunstung messen - Conclusio: wohl eher nicht.
Und dann darum, dass der Vermieter, der dir die problematische Gasheizung aufgezwungen hat, auch hier oft alle Hebel in Bewegung setzen wird, um dir diese Lösung zu vermiesen.
Danke für Ihre Anmerkung. Ich lasse es nicht ganz komplett leer stehen. Die Heizung läuft im Sparbetrieb durch, ich fahr alle 6 Wochen dorthin und kümmere mich um die Außenanlagen und das Haus. Und auch werde ich die erforderlichen Sanierungen durchführen, sodass Der Leerstand nicht zum Verfall führt.
Dadurch kann ich eigentlich jederzeit wieder einziehen……
Und wie @KarlE schrieb: wenn ich mir heute einen Mieter in mein Haus hole, der es bei Bedarf nicht mehr loswerde, habe ich mehr Ärger, als jetzt vielleicht auf Mieteinnahmen zu verzichten. Das auch als Antwort an Herrn @MartinH …. Sie machen keinen Denkfehler, ich setze nur andere Prioritäten.