LdN414 Sozialversicherungsbeiträge für AN

Hier muss ich mich anschließen. Mehrfach wurde der Eindruck erweckt, Arbeitnehmer müsste 41% Sozialversicherungsbeiträge aus ihren Brutttolöhnen oder -gehälter bezahlen. Das ist schlicht falsch und sollte dringend korrigiert werden: Es ist die Hälfte! Die 41% beziehen sich auf (Bruttolohn/gehalt + Arbeitgeberbeiträge) und beinhalten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge.

Auch nicht richtig:

Beamte in Deutschland haben bei ihrer Krankenversicherung grundsätzlich die Wahl zwischen GKV und PKV. Die meisten Beamten entscheiden sich für die PKV, die in Kombination mit der Beihilfe vorteilhafter.

Die Beihilfe für Beamte heißt: Der Dienstherr übernimmt (abhängig vom Bundesland) i.d.R. mind. 50% der Krankheitskosten, für Ehepartner meist 70% und für Kinder 80%[14]. Die PKV der Beamte ist eine Restversicherung, d.h. sie deckt den Teil der Kosten ab, der nicht von der Beihilfe übernommen wird. Dadurch sind die PKV-Beiträge für Beamte deutlich niedriger und sie dürfen unabhängig von ihrem Einkommen in die PKV wechseln, auch bei Vorerkrankungen (mit begrenzten Risikozuschlägen). Der Beitrag in der PKV ist nicht vom Einkommen abhängig, sondern richtet sich nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif

Quelle: Perplexity.ai

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