Aus meiner Sicht hat die Redaktion der LdN das Thema Dienstwagenbesteuerung nicht verstanden. Ab Minute 17:21 wird davon gesprochen, dass man Dienstwagen nicht mehr „von der Steuer abziehen“ dürfen solle und dass man ggf Verbrenner nicht mehr „geltend machen“ dürfen solle.
Dies erfolgt aber ja auch bisher schon nicht. Die Regelung wurde für folgende Konstellation geschaffen: Ein Arbeitgeber kauft Autos, weil Mitarbeiter ab und zu zu Kundenterminen fahren müssen. Jetzt hat der Arbeitgeber zwei Optionen. (1) Entweder er sagt, die Autos dürfen nur für solche dienstlichen Termine genutzt werden und müssen den Rest der Zeit (insb. Nachts und am Wochenende) in der AG-Garage stehen (dh sie werden selten genutzt). Die Mitarbeiter müssen sich in diesem Szenario idR ein Privat-Kfz kaufen. Es fallen in diesem Szenario keine zusätzlichen Steuern an und es werden insgesamt mehr Fahrzeuge gebraucht. Oder (2) der Arbeitgeber erlaubt seinen Angestellten mit den unternehmenseigenen Autos auch abends nach Hause zu fahren und diese am Wochenende zu nutzen. Sobald diese Erlaubnis erteilt wird, greift der Staat aber zu und verlagt vom Arbeitnehmer jeden Monat eine zusätzliche Steuerzahlung von 1% des BLP + 0.003% des BLP x Entfernungskilometer zum AG, multipliziert mit dem persönlichen Steuersatz. Der AN spart sich hier die Anschaffung eines privaten Kfz.
Hier wird also nichts „abgesetzt“ oder „abgezogen“. Und warum Szenario 2 so offensichtlich eine Subvention darstellen soll, ist mE überhaupt nicht nachvollziehbar. Der Staat besteuert ANs hier zusätzlich zur normalen Einkommensteuer für die Nutzung von AG-Kfz.
Man könnte ja durchaus diskutieren, ob 1% der richtige Wert ist oder ob 1.5% oder 2% ggf angemessener wären. Aber in jedem Fall handelt es sich klar um eine (zusätzliche) Besteuerung und nicht(!) um eine Subvention.
Es klingt manchmal so als ob man als Nutznießer einer Pendlerpauschale immer mit dickem Gewinn nach Hause geht….
Mein Auto kostet mich im Schnitt 3000€ im Jahr plus Kaufpreis, Wertminderung noch nicht eingerechnet.
Komme bei der Steuererklärung immer auf etwa Null am Ende….
Und jetzt rechnen wir statt aus Sicht einer Privatperson aus Sicht eines Unternehmens.
Von denen der Unternehmer über die Vorsteuer 7983€ zurückholt
The Same
Macht 220x5+160x5+3676=5576
Aufwand pro Jahr:
Abschreibung 7.003€ + Versicherung 842 € + Sprit 1.815 € + Wartung 1.052 € = 10712
Gehen wir von einem Unternehmen mit gutem Gewinn und 50% Steuerlast aus ist das ein Nullsummenspiel.
Und wohlgemerkt: die Steuereinnahmen wären noch höher ausgefallen, wenn der Arbeitnehmer das Auto selbst gekauft hätte.
Nein, ich meine damit, dass du dir (bzw. ich mir) ein Investitionsgut auf’s Dach setzt, das (wenn richtig ausgelegt) seine Kosten nach 9-11 Jahren eingespielt hat und dann die restliche Zeit der ca. 25 Jahre Lebensdauer praktisch reinen Gewinn einfährt (sowohl in Form der Einspeisevergütung, als auch gesparter Stromkäufe).
Unsere Anlage hat inkl. Speicher und nach Abzug der staatlichen Förderung ca. 20.000 Euro gekostet. Einschließlich der Zinsen für den Kredit und Abhängig von der Entwicklung der Strompreise wird die sich voraussichtlich nach 9,5 Jahren amortisiert, also 20.000 Euro erwirtschaftet haben. Wenn ich konservativ von 20 Jahren Lebensdauer ausgehe (also die Laufzeit der EEG-Zahlungen), dann wird die Anlage einen Gewinn von über 22.000 Euro erwirtschaften, abzüglich ein paar hundert Euro für Wartung etc.
Praktisch niemand installiert eine PV-Anlage als „Investition in den Klimaschutz“. Praktisch immer ist es einfach eine „Investition“.
Natürlich ist man privilegiert, wenn man es sich leisten kann, 500.000+ Euro (einschließlich der Zinsen ist es ja meist erheblich mehr) in ein Eigenheim zu investieren. Die übliche Hausfinanzierung setzt mindestens 10% Eigenkapital voraus, eher mehr. Wer das auf dem Konto hat, der ist automatisch in den reichsten 40% der Bevölkerung.
Das heißt ja nicht, dass man das nicht „verdient“ hat. Aber objektiv gesprochen schenkt einem der Staat über diverse Bauförderungen und EEG-Subventionen mehrere zehntausend Euro, wenn man ein Haus mit PV-Anlage baut. Ich finde durchaus, dass man das als „Privileg“ bezeichnen kann.
Ja? Führt jemand in deiner Firma ein Fahrtenbuch oder wird ein Kalender geführt oder ist es in Wirklichkeit so, dass ein betrieblicher Bedarf beim Arbeitnehmer gar keine Voraussetzung ist, da der Dienstwagen Lohnbestandteil ist?
Nein, der Staat rechnet 1% des BLP als zu versteuerndes Einkommen an. Bei 40.000 Euro BLP würde das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers also um 400 Euro/Monat wachsen. Dieser Betrag wird dann wiederum mit dem jeweiligen Einkommenssteuersatz besteuert. Bei einem effektiven Steuersatz von 20% wären die tatsächlichen Kosten für den Arbeitnehmer also 80 Euro/Monat.
Dadurch hat der Arbeitnehmer einen erheblichen finanziellen Vorteil. Ein VW-Passat für 40.000 Euro kostet zum Beispiel 572 Euro/Monat im Leasing und das käme dann ja aus dem schon versteuerten Einkommen des Arbeitnehmers.
Gäbe es das Dienstwagenprivileg nicht, müsste der Arbeitgeber diese höheren Kosten zumindest teilweise über das Gehalt ausgleichen. Der Arbeitgeber wird also zumindest mittelbar staatlich bezuschusst, was die Definition von „Subvention“ erfüllt: „zweckgebundener, von der öffentlichen Hand gewährter Zuschuss zur Unterstützung bestimmter Wirtschaftszweige, einzelner Unternehmen“
Wie schon mehrmals geschrieben ist das immer eine Mischkalkulation.
Viele nutzen die 1%-Regelung aus Faulheit, damit man kein Fahrtenbuch für die Ermittlung des tatsächlichen geldwerten Vorteils führen muss.
Auch wenn man durch die 1%-Regelung mehr versteuern muss.
Da fallen die paar Dienstwagen nicht auf, die überwiegend privat genutzt werden.
Einen Grenzsteuersatz von 20% hätte man bei ca 15k€ zu versteuerndem Einkommen. Dürfte selten vorkommen, dass man in diesen Gehaltsklassen einen Dienstwagen braucht bzw bekommt.
Danke. Da lag mein Denkfehler. So offensichtlich, dass er mir schlicht nicht aufgefallen ist. Die MwSt ist hier natürlich der Faktor, der das ganze dreht. Nicht dran gedacht dass in diesem Fall die MwSt für den Staat 0 ist, beim Privatkauf (oder Unternehmen die nicht Vorsteuerabzugsberechtigt sind) entsprechend höher.
Also bei mir in der Firma bekommen nur Mitarbeiter einen Dienstwagen, die auch regelmäßig zu beruflichen Terminen müssen. Ich gehe davon aus, dass dies in den meisten Unternehmen so sein dürfte.
Im übrigen dürfte ich ja auch die Kosten meines Privat-Pkw steuerlich angeben, wenn ich damit zu beruflichen Terminen fahren würde. Ob der Staat hierdurch mehr oder weniger Steueraufkommen hätte, als mit der Dienstwagenbesteuerung ist mE erstmal ungeklärt.
Nur dass halt der reale Effekt einzelner Personen, die statt 8 Min. Auto 60 Mim Bus fahren einfach non-existent ist. Dadurch ist es maximal ein psychologischer Zusammenhang.
Auch die Städte werden stark betroffen sein. Hitzestau, zu wenig Grün, Wasser, Luftzug, zu viel Blech und Beton. Ist aber nicht wirklich Thema hier, oder?
Sag das mal den Leuten im Ahrtal. Oder den Winzern in meiner Gegend, die nach 25°C Anfang April durch einen harten Frost Ende April ein Drittel der Ernte verloren haben. Die Zusammenhänge sind da schon ziemlich real und werden jedes Jahr realer.
Es ging ja um die Frage, ob eine Abschaffung der klimaschädlichen Subventionen nicht Landbewohner übermäßig belasten würde. Meine Sichtweise ist, dass man diese Belastung auch gegen den Nutzen (= weniger Klimawandel und dadurch weniger Klimaschäden) für Landbewohner abwägen muss.
Das ganze schweift glaube ich Thema ab, aber nur ganz kurz. Deine Rechnung ist schon ganz sportlich, wenn man die Zinsen für den Kredit dazu rechnet, muss deine Anlage schon mehr erwirtschaften als die 20.000€, zudem rechnet man in der Regel nach ca. 12 Jahren einen neuen Wechselrichter und Speicher mit ein, was wiederum eine Investition von 10.000€ für beides bedeutet.
Bei diesen Zahlen würde ich dir ja zustimmen,aber ich kann mir nicht vorstellen das man das so Pauschalisieren kann oder ich falle aus der Statistik. Ich habe 2015 für 250.000€ neu gebaut und die 20% waren kein Eigenkapital sondern Eigenleistung.
Das ganze könnte man auch mal in ein eigenes Thema stecken, wenn Bedarf besteht
An den vorherigen Kommentaren sieht man sehr gut, warum das Thema Pendlerpauschale so komplex ist. Es gibt mW keine einfache Antwort auf diese Frage. Ich denke jetzt mal groß.
Was will der Staat/die Gemeinschaft erreichen? Will man, dass der ländliche Raum noch stärker entvölkert wird? Wenn ja, dann sollte man die Pendlerpauschale streichen, den Neubau auf dem Land noch weiter uninteressant machen und in wenigen Städten/Ballungsgebiete massiv neuen Wohnungsraum schaffen. Dann hätten wir bis in 100 Jahren in DE vllt 10 große Bevölkerungszentren und dazwischen Natur pur und Ackerland. Ich sehe ein solches Szenario als massiven Eingriff in die Freiheitsrechte des Einzelnen, fürs Klima wärs besser und für die Gemeinschaft günstiger, da nicht jede kleine Gemeinde ein eigenes Klärwerk, etc. bauen muss.
Solange wir aber nicht an diesem großen Rad drehen wollen und sowieso schon Wohnungsmangel in den großen Städten haben, sollte die Pendlerpauschale bleiben.
Auch eine wohl entscheidende Frage. Was will ich mit Subventionen erreichen?
Beispiel: wenn ich den Bau von Einfamilienhäusern fördere durch Eigeheimzulagen, kfw Förderung etc, kommt das der Gesellschaft gesamt zugute? Wenn 2-4 Personen eher Raum-unökonomisch auf 500-1000qm Grundfläche wohnen?
Soll heißen, jede Subvention oder Förderung hat immer zwei Seiten.