LdN361 - AfD-Verbot

Exakt. Diese Argumentation zieht hier nicht, die Afd hat inzwischen einen zu relevanten Stimmenanteil dafür.

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Dann sollten die Wähler vielleicht mal aufhören Parteien zu wählen, die nicht einmal den Anspruch haben irgendwie konstruktive Politik zu machen.

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Das setzt wiederum voraus, dass die Wähler sich entsprechend informieren und es dann genauso wahrnehmen, wie der Großteil in diesem Forum.

Viele interessiert Politik aber nicht oder sie haben gar nicht die Zeit dafür, sich so breit und tief zu informieren. Und zwingen kann man sie auch nicht.

Das heißt, auf den Kanälen, auf denen diese Leute unterwegs sind, müssen die demokratischen Politiker eben besser kommunizieren.

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Ich weiß, die Argumentation „ihr seid zwar verfassungsfeindlich aber nicht genug um wirklich gefährlich zu sein“ finde ich jedoch sehr schwammig. Entweder ist davon auszugehen dass aus den Reihen der Partei verfassungsfeindliche Handlungen ausgehen werden oder nicht. Da die Gerichte hier jedoch - eben wie bei der NPD - sehr hohe Maßstäbe anlegen, kann ich mir sehr gut vorstellen dass es auch bei einem Verfahren der afd zu einem solchen Urteil kommt. Klar es gibt dort einige verfassungsfeindliche Elemente, aber auch gemäßigtere stimmen. Und da wäre wieder die Argumentation: reichen die verfassungsfeindlichen Mitglieder und Bestrebungen der afd aus um die Verfassung zu gefährden.
Also ja die afd ist bedeutender als die NPD, aber deshalb muss sie nicht zwangsweise gefährlicher für die Verfassung sein .

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Ich weiß nicht einmal, ob das alleine genügen würde. Solange das Wahlprogramm nicht eindeutig gegen die Verfassung ist, können da bestimmt haufenweise Verfassungsfeinde rumhampeln. Überspitzt formuliert.

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Die Frage, wie groß die Gefahr für die Demokratie sein muss, ist natürlich ganz zentral. Aber hier wird das BVerfG auch keine zu strikten Voraussetzungen fordern können. Bei der NPD war völlig klar, dass nicht annähernd abzusehen ist, dass diese Partei jemals eine relevante politische Macht erreichen könnte. Bei der AfD hingegen ist das grundsätzlich anders und man muss letztlich die Notbremse ziehen, so lange der Zug noch nicht entgleist ist.

Wichtig für den Verbotsantrag einer „aufstrebenden rechtsextremen Partei“ ist daher tatsächlich das Timing - zu früh ist schlecht, aber zu spät auch. Also das Argument, die AfD wäre nicht bedeutend genug, wird das BVerfG wohl nicht verwenden, eben weil die Partei bereits jetzt in Reichweite ist, die stärkste Kraft nach der Bundestagswahl zu werden (in manchen Umfragen trennen AfD und CDU nur noch 7%). Die Frage wird daher nicht die Bedeutung der AfD sein, sondern ob man die Verfassungsfeindlichkeit hinreichend nachweisen kann.

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Woran orientiert sich das BVerfG da maßgeblich? An einzelnen Akteuren, die Volksverhetzung betreiben oder am Wahlprogramm, aus dem herauszulesen wäre, dass die AfD die Demokratie abschaffen will? Beides?

Ich denke auch, man kann das Argument nicht gelten lassen, die sogenannte AfD sein zu relevant, um sie verbieten zu können - schließlich konnte die NPD wegen ihrer Nicht-Relevanz nicht verboten werden und wenn nun auch die Relevanz ein Ausschlusskriterium darstellt , kann man die Verbotsoption gleich aus dem Grundgesetz streichen.

Weiter wird mir zu wenig eine Option beleuchtet, die sogenannte AfD direkter anzugehen. Es wurde erläutert, dass zwar Aussagen einzelner Vertreter der sogenannten AfD Hinweise geben auf antidemokratische Einstellungen, dass es aber schwer auf die ganze Partei zu übertragen sei. Nun gibt es aber die Möglichkeit, ebensolche Antidemokraten persönlich vom passiven Wahlrecht ausschließen zu lassen und damit nicht in die Stadträte oder Landesparlamente bis zum Bundestag gelangen zu lassen. Damit würde man zumindest die schlimmsten personellen Entgleisungen loswerden und könnte gegenüber der Wählerschaft gut dokumentieren, welche Vertreter diese Partei eigentlich ins Rennen lassen wollte und warm genau diese ein großes Problem darstellen.

Danke für eure vielseitigen Betrachtungen des Themas, es muss noch viel mehr auf die radikalen, extremen und demokratie- wie menschenfeindlichen Ströme innerhalb und außerhalb der Partei hingewiesen werden.

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Kein Verbotsverfahren anzustrengen hat den gleichen Effekt. Denn auch mit dem Nichtversuch eines Verbots wird sie legitimiert. Das wird mir auch so von AFD-Sympathisanten gesagt.

Und das ist das zweite Dilemma. Die Zeiten, in denen es nach einer Legislaturperiode allen besser ging, sind vorbei. Das, was man den einen gibt, muss man bei den anderen streichen. Es wird also immer Unzufriedene geben. Die müssen auch nicht mal selbst betroffen sein. Es reicht, wenn ihnen jemand einen Knochen hingeworfen und sie ihn geschluckt haben.

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Kann sein… Aber nochmal die Frage. Was MUSS denn passieren, bis wir das in Erwägung ziehen?
Ist die Angst vor dem Scheitern wirklich ein guter Grund, es bleiben zu lassen?

Und ja natürlich würden die AfD das noch lange vor sich hertragen, wenn das scheitert. Gleichzeitig wäre das aber auch ein seeeeehr langer Prozess der seeeeehr intensiv durch die Medien verfolgt werden würde und eine Menge Diskurs auslösen würde.

Kommt dieses Umdenken denn? Meinst Du, dass wir so lange Zeit haben?

Nö, das ist auch vorerst auch nicht deren Job.
Diese Frage muss sich unsere Regierung stellen!

Absolu!

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Gesellschaftliches Umdenken würde amS damit anfangen, dass wir uns wieder auf Kernfelder der Politik und Ergebnisse produzieren. Aktuell geht es gefühlt nur noch um Einzelpersone und Momentaufnahmen. Scholz findet den roten Teppich nicht ergo schlechter Kanzler. Baerbock verspricht sich, ergo schlechte Außenministerin.
Die Politiker sollten sich als Sprachrohr und unmittelbares Instrument des Volkes verstehen. Nicht als „Politik-Karrierist:innen“ die es so weit gebracht haben und deshalb nun das sagen hätten.
Es geht scheinbar nur noch um Wahlen, Wählerstimmen und Inhalte. Und wenn ich nicht gut genug bin, stelle ich die andere Seite halt möglichst schlecht dar.

Viele wählen die afd weil sie sich nicht wahrgenommen fühlen, also sollte man sie wahrnehmen.

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Es gibt zu dem Thema auch einen guten Artikel des Volksverpetzers:

4 Beiträge wurden in ein existierendes Thema verschoben: Grundrechtsverwirkung - Alternative zum Parteiverbot

Sehe ich auch so und ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen. Wieso ist es überhaupt optional? Aus meiner Sicht müsste bei einem Verdacht automatisch geprüft werden, ob die AfD verfassungswidrig ist oder nicht. Und das müsste vor jeder Wahl gemacht werden und für alle Parteien die antreten wollen.

Ich finde, dass uns das als Gesellschaft auch sehr gut tun würde. Vor jeder Wahl wird immer über Wahlprogramme diskutiert. Aber wie demokratisch die einzelnen Parteien sind, kommt in der medialen Diskussion nicht vor. Außer die AfD, die ist halt rechts.

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Also wenn schon so bisschen juristisch geredet wird, dann bitte im wording aber auch genauer sein.
Rechts zu sein, ist völlig legal und auch ok. Rechtsextrem ist halt Mist. Und da sehe ich natürlich die AfD.

Aber vor jeder Wahl die Verfassungsmäßigkeit mehrerer Parteien überprüfen, so viel Ressourcen haben wir nicht. Halte ich auch für übertrieben, es gibt Gesetze für solche Fälle wie die AfD, man muss sie nur konsequenter anwenden.

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Generell zu dem Thema möchte ich anmerken. Im Podcast in Minute 57 heißt es, es würde zu lange dauern die Menschen für die Demokratie zu gewinnen. Dazu hätte ich mir den Aspekt gewünscht, dass wir über dreißig Jahre Zeit hatten den den Menschen in den neuen Bundesländern Demokratie bei zu bringen. Diese haben aber Jahre lang scheints leider die falsche Partei (der Jetzige Erzfeind der AFD mit einem C im Namen) gewählt und diese Partei hat sich dann auch nicht wirklich für die Interessen der Bevölkerung dort eingesetzt hat. Das hat dann zur Frustration gesorgt.
Podcast dazu:
https://wrint.de/2023/07/02/wr1503-reden-ueber-ostdeutschland/

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Ich befürchte das ist nur ein weiterer Schritt der AFD zur gesellschaftlichen Akzeptanz. Für mich ist es ein kollektives versagen der anderen Parteien. Sie geben der AfD so viel Aufmerksamkeit, dass sie ganz vergessen selbst gute und überzeugende Politik zu machen.

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Ich finde, dass die etablierten Parteien auch ohne die afd viel zu sehr mit sich selbst beschäftigt sind in Form von parteipolitischen Spielchen. Die verlieren sich in klein klein, keiner versteht diesen Unsinn und die alltäglichen Probleme der Bürgerinnen und Bürger bleiben auf der Strecke.

Solange die sich nicht zusammenreißen und konstruktiver zusammenarbeiten, wird sich da nichts ändern.

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Es würde mich ja interessieren, wie diejenigen, die sich (hier und auch anderswo) gegen ein AfD-Verbot aussprechen, zu dem Verbot von Hamas und Samidoun (siehe hier für weitere Infos) stehen.

Die Begründung des Innenministeriums für das Verbot ist dort wie folgt:

Samidoun (…) befürwortet Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange und ruft diese hervor und unterstützt Vereinigungen, die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassen, befürworten und androhen.

Das trifft doch 1:1 auch auf die AfD zu?

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Da ist das BVerfG pragmatisch und weitet den Blick auf verschiedene Anhaltspunkte: Die Parteien dürfen sich nicht aus der Verantwortung ziehen, indem sie ihr Programm verharmlosen, verfassungsfeindliche Tendenzen abmildern, davon abgesehen ihre Inhalte aber ungestört propagieren.
Art. 21 Abs. 2 Satz 1 GG – die zentrale Verfassungsnorm für das Parteiverbot – stellt auf die (1) „Ziele“ und (2) das „Verhalten der Anhänger“ der Partei ab.

Dazu das BVerfG, Wortlaut aus dem letzten NPD-Urteil:

„Die Ziele einer Partei sind der Inbegriff dessen, was eine Partei politisch anstrebt, unabhängig davon, ob es sich um Zwischen- oder Endziele, Nah- oder Fernziele, Haupt- oder Nebenziele handelt“

und:

„Sie ergeben sich in der Regel aus dem Programm und den sonstigen parteiamtlichen Erklärungen, aus den Schriften der von ihr als maßgebend anerkannten Autoren über die politische Ideologie der Partei, aus den Reden der führenden Funktionäre, aus dem in der Partei verwendeten Schulungs- und Propagandamaterial sowie aus den von ihr herausgegebenen oder beeinflussten Zeitungen und Zeitschriften. Entscheidend sind die wirklichen Ziele der Partei, nicht die vorgegebenen. Es ist nicht erforderlich, dass eine Partei sich offen zu ihren verfassungswidrigen Zielsetzungen bekennt. Eine Beschränkung der Feststellung der von einer Partei verfolgten Ziele auf das Programm oder offizielle Erklärungen der Partei ist daher nicht geboten.“ […] Entscheidend [für d. Zurechnung] ist daher, dass in dem Verhalten des jeweiligen Anhängers der politische Wille der betroffenen Partei erkennbar zum Ausdruck kommt. Dies wird regelmäßig der Fall sein, wenn das Verhalten eine in der Partei vorhandene Grundtendenz widerspiegelt oder die Partei sich das Verhalten ausdrücklich zu eigen macht. Folglich ist eine differenzierte Betrachtung geboten."

Dieser Blick ist notwendig, damit sich die Parteien nicht mit vorgeschobene Äußerungen in Form des Parteiprogramms einer Kontrolle entziehen können. Denn wir kennen es aus verschiedenen extremistischen Bereichen, dass gerade in „offiziellen“ Dokumenten, aber auch in Reden etc. mit Chiffren gearbeitet wird – die Rede ist dann eben nicht von bspw. der „Weltregierung der Juden“, sondern von einer „globalen, alles kontrollierenden Finanzelite“, und das gleichsam extremistische Publikum springt darauf an. Würde das BVerfG nun nur nach solchen Äußerungen gehen, die bewusst lax gehalten sind, würde sich die betroffene Partei – wohl zu Recht – darauf berufen können, dass man nicht zu ihren Ungunsten Äußerungen nach der möglichst nachteiligsten Art und Weise auslegt. Deswegen diese Gesamtbetrachtung.

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