LdN357 60 Milliardenloch nach Urteil

Warum dies nicht zieht / gezogen hat, wurde weiter oben schon ausführlich erläutert. Kurz: Klimakrise ist schon x Jahre bekannt und kein unvorhersehbarer Notstand.

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Die sauberste Lösung wäre ein Sondervermögen nach dem Vorbild des Sondervermögens für die Bundeswehr einzurichten. Also mit Änderung des Grundgesetzes. Klar – dazu bräuchte es eine 2/3-Mehrheit im Bundestag und eine Zustimmung im Bundesrat. Aber auch die CDU bestreitet ja nicht, dass es für die Transformation der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität außerordentlicher Investitionen bedarf. Und bei dem Druck der nun auch aus den Industrie-Verbänden kommt, merken die CDU-Granden vielleicht, dass einfach nur „nein“ zu sagen, zu wenig ist.

Ah, okay. Hatte ich ganz vergessen. Es ist wohl wenig wahrscheinlich, dass man für den Klimawandel auch das Grundgesetz ändert, oder? Noch zwei Jahre hat man dafür Zeit. Ein Bundestag, in dem AfD und Wagenknecht mehr als ein Drittel der Sitze haben, wird dem definitiv nicht zustimmen.

Das Paradoxe ist ja, dass das selbe Gericht, dass heute die Gelder für die klimakrise einkassiert hat, weil die Ampel verfassungswidrig 60 Milliarden umgeschichtet hat, vor paar Jahren auf der Grundlage des Grundgesetzes entschieden hat, dass die Maßnahmen für die Freiheit der zukünftigen Generationen bezüglich Klima nicht reichen.

Genaugenommen steht da schon noch mehr:

außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen

So, und jetzt spiel ich mal Advocatus Diaboli und frage: Was ist das Bundesverfassungsgericht?

Eine per Definition „der Kontrolle des Staates entzogene“ Institution!

Was hat es gerade getan?

Durch seine Auslegung der Rechtslage die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt!

Was ergibt sich daraus?

„Eine außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt“

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Die Frage ist ja auch, ob „der Staat“ denn überhaupt für sowas das korrekte Organ ist, was zu betrachten ist? Denn wenn die Regierung wechselt würde das ja generell bedeuten, dass in diesem Fall die CxU und SPD die Klimakatastrophe verschlafen haben und die Grünen jetzt aber mitgehangen mitgefangen sind.

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Die Antwort der CDU auf diesen Appell:
„…, , dass wir keine neuen Schulden gemacht haben, sondern mit der schwarzen Null dafür gesorgt haben, dass der Staat handlungsfähig bleibt auch in der Zukunft. Kommende Generationen müssen ja nicht nur Schulden zurückzahlen, sondern sie müssen auch mit Klimafolgen und allen Herausforderungen der Zukunft noch zusätzlich leben. Deshalb ist es nicht fair, die Belastungen auf kommende Generationen abzuwälzen.“

Wir sparen jetzt, damit die zukünftige Generation sich die Kosten der Klimakrise leisten kann. :scream:

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Natürlich war das Urteil absolut nachvollziehbar durch das Bundesverfassungsgericht. Nur hat es eben auch gezeigt, dass das Klimaschutzurteil schlicht wertlos ist. Denn wenn Karlsruhe tatsächlich ernsthaft hinter diesem Urteil stünde, hätte man mit Bezug darauf sicher anders urteilen können, Ja müssen. So bleibt das Klimaschutzurteil am Ende des Tages ein PR Gag.

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Das die Notsituation unvorhersehbar war ist aber keine Voraussetzung für die Aufhebung der Schuldenbremse nach dem Gesetz. Wir fahren jetzt seit ein paar Jahrzehnten mit Vollgas auf die Wand zu. Das die Wand da ist, ist lange bekannt, ändert aber nichts daran, dass wir uns nun in einer Notsituation befinden.

Es macht wirklich so wütend, dass sich da gestandene Männer mit eigenen Kindern vor die Kameras stellen und meinen, sie würden das ja für die nachfolgenden Generationen aufopferungsvoll tun. Dabei sagt jeder klar denkende Mensch, dass die Folgen der Nicht-Investition viel teurer sein werden, als irgendwelche Schulden zurückzubezahlen.

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Schuldenbremse wird für 2023 ausgesetzt.

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Finde nur ich die Formulierung „Schuldenbremse aussetzen“ merkwürdig? Ich habe erst gar nicht verstanden, dass halt Sonderschulden über einen Notstand gemacht werden und nicht Herr Lindner eigenständig die Schuldenbremse außer Kraft setzt.

Das ist doch putzig. All der Auftrieb und am Ende braucht die Regierung einfach nur einen Beschluss fassen? Kann das sein?

Soweit ich verstanden habe (zB. Erklärung von Herrn Alexander von der Welt), hätten sie diesen Beschluss früher treffen können, aber wollten es nicht, da Herr Lindner die Schuldenbremse nicht antasten wollte, genau wie er auf 0 Steuererhöhungen beharrt.
Die Idee mit der Umwidmung der Coronakreditermächtigungen -heißt es- sei aber von Herrn Scholz aus seiner Finanzministerzeit. Ich denke, er schlug es vor, um die Koalition zwischen so unterschiedlichen Parteien schmieden zu können, bzw. es war wohl damals der einfachste Weg.

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Das Ad hoc leitet sich aus dem Grundsatz Jährigkeit ab. D.h. ein aufheben der Schuldenbremse muss jährlich neu begründet und mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
Recht gut ausgeführt bei Maybrit Illner vom 23.11.23 Ab Minute 44
Ausgetrickst – Ampel ohne Geld und Zukunft? - ZDFmediathek

2023 war einfach.
Die Lösung für 2024 wird spannender.

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Ob 2023 so einfach vor Verfassungsgericht bestand haben wird, bezweifeln viele Verfassungsrechtler grade.
Der Ukrainekrieg und die Energienotlage (was wohl die Begründung sein wird) waren schon bekannt.

Knapp 1 1/2 Jahre später zu behaupten, man hätte es nicht gewusst bzw. nicht kommen sehen und es sei eine unvorhersehbare neue Notlage entstanden, ist schwierig.

Ich denke, wenn die Union nicht klagen wird, wird spätestens die AFD klagen und es überprüfen lassen.

Das ist ja auch nicht die Behauptung. Die Argumentation ist „Wir haben gedacht, wir kämen ohne Nutzung der Notlagenbefugnisse durch die Notlage, also haben wir sie trotz Vorliegen der Bedingungen nicht erklärt. Aber der Weg, wie wir das machen wollten, wurde durch das Urteil zunichte gemacht, also ist unsere ursprüngliche Annahme, wir kämen ohne die Nutzung der Notlagenbefugnisse durch, falsch gewesen und wir korrigieren konsequenterweise diese Annahme, indem wir retrospektiv die Notlage erklären“.

Es ist nicht die Behauptung, dass das jetzt plötzlich eine Notlage wäre, die neu ist. Es ist die Aktivierung der Notlagenbefugnisse zur Außerkraftsetzung der Schuldenbremse, die neu ist. Da seh ich jetzt so spontan wenig Probleme mit der Verfassung, so lange die Notlage sich als Notlage qualifiziert.

Das Grundgesetz spricht auch mit keinem Wort von einer „unvorhersehbaren“ Notlage, es spricht von „außergewöhnlicher“ Notlage. Die Situation muss also hinreichend von der Normal-Lage abweichen. Ob sie das schon ein Jahr lang tut, bevor man die Notlage erklärt, dürfte egal sein. Erst wenn die „Notlage“ Jahrzehnte lang andauert, könnte man wohl an der Außergewöhnlichkeit irgendwann mal zweifeln.

Das BVerfG will in meiner Interpretation mit dem Urteil vor allem Ehrlichkeit von der Regierung erzwingen. In der Hinsicht ist ein ehrliches „sorry, wir kriegen die Notlage doch nicht ohne Notlagenbefugnisse gestemmt“ halt akzeptabler als ein „schaut wie toll wir sind, wir kriegen sogar diese schwierige Notlage gemanged ohne erweiterte Befugnisse (aber nur indem wir uns mit Tricks um die Haushaltsregularien herumcheaten)“. Würde mich schon sehr wundern, wenn das BVerfG da in die erste Variante auch noch reingrätscht, zumal die wie beschrieben IMHO durchaus grundgesetzkonform verargumentierbar ist.

Interessanter wird wirklich 2024. Irgendwann ist die außergewöhnliche Notlage nicht mehr glaubwürdig als „außergewöhnlich“ zu bezeichnen, und wo das 2023 noch einigermaßen sicher geht, wird IMHO 2024 schon kritischer.

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Genau das darf die Regierung nicht schreiben! Ausdrücklich Verboten, da es von der Regierung kontrollierbar war. Das Urteil des Verfassungsgerichtes darf nicht für die Begründung der Notlage herangezogen werden.
Auch dazu Verweise ich auf die Illner Sendung und die Anhörung der Experten im Haushaltsausschuss.

Da missverstehst du mich. Die Notlage selbst ist natürlich begründet durch Verwerfungen am Energiemarkt aufgrund des Ukraine-Kriegs. Ich will keine neue Notlagensituation erschaffen, sondern begründen, warum die bestehende Notlage erst jetzt zu einer solchen erklärt werden könnte.

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