Nein. Sicher nicht. Aber es war die Antwort darauf, dass der Staat einspringen soll.
Es ging nicht darum, ob mir das leid tut. Natürlich tut mir das leid wie so viele und so vieles. Aber Jammern und nach dem Staat rufen finde ich dann doch abwegig. Erstmal muss jeder versuchen, irgendwie klarzukommen.
Meine Eltern hatten in ihrem alten Haus auch einmal in der Einliegerwohnung Mietnomaden. Wir waren alle froh, als sie irgendwann auszogen und alles in Ordnung gebracht werden konnte. Meine Eltern waren nicht wohlhabend. Es war alles echt schlimm. Aber deshalb ruft man noch lange nicht nach dem Staat.
Natürlich haben sie trotzdem wieder vermietet und auch gute Erfahrungen gemacht. Meistens haben sie absichtlich Familien genommen, die es schwer hatten, eine Wohnung zu finden.
Ich glaube dafür hat sich niemand ausgesprochen. Stattdessen ging es darum, dass der Staat für effiziente Verfahren sorgen sollte oder eben die Verantwortung übernimmt wenn er seine Aufgaben nicht übernimmt.
Stell dir mal vor, der Staat würde auch Bürgern gegenüber haften, die Erneuerbare Energien in Form von WKA ausbauen wollen und von NIMBYs beklagt werden. Wir wären dann schon längst bei 6 Monaten bis zur Baugenehmigung, statt bei aktuell 6 Jahren. Tatsächlich ist doch das Problem, dass der Staat die negativen Folgen seiner Entscheidungen häufig nicht ausbaden muss, sondern auf den Schultern des Individuums ablegt.
Solange das hauptsächlich Menschen mit Geld schadet finden das viele Mitbürger ganz toll. Aber wehe, die Menschen mit Vermögen ziehen die Konsequenzen daraus.
Ich kenne zum Beispiel Leute (mehr als eine Familie), die geerbte Immobilien im Raum Berlin bewusst leer stehen lassen. Zu groß ist die Sorge vor
a) Mietnomaden oder Mietpreller oder davor
b) eine in einigen Jahren für die Kinder benötigte Immobilie (Interesse der Kinder liegt wohl vor) nicht wieder frei zu bekommen, da auch Eigenbedarfsklagen oft ewig laufen können
Ich finde das nicht gut und halte es für destruktiv, aber die hier bejubelte Rechtslage sorgt eben bei kleinen Immobilienbesitzern durchaus für Angst und Frust. Das löst man nicht mit einem sinngemäßen Habt euch nicht so. Jeder muss erstmal selbst klar kommen und immerhin müsst ihr beim Totalverlust nicht hungern., denn im Zweifel behelfen die sich dann mit eben mit Leerstand. Und der hilft niemandem.
Dem liegt die Fehleinschätzung zu Grunde, dass es problemlos möglich sei, die Verfahrensdauern zu senken. Es gibt immer Gründe dafür, warum der Status Quo so ist, wie er ist. Mangel an Richtern ist einer dieser Gründe, Finanzierungsmängel ein weiterer, politischer Streit (dh. keine überparteiliche Einigung in der Sache, sodass es im Bundesrat blockiert wird) der Nächste.
Das Argument, der Staat solle für Schäden haften, setzt voraus, dass den Staat eine Schuld trifft. Das wiederum will bewiesen werden. Dass Verfahren etliche Instanzen durchlaufen können ist der Preis der Rechtstaatlichkeit und keine „Schuld“ des Staates. Dass einzelne Verfahren lange dauern hat oft hoch-komplexe Gründe und kann nicht von Heute auf Morgen behoben werden, jedenfalls nicht, ohne Probleme an anderen Stellen zu erzeugen (z.B. über eine Prioritätenverschiebung).
Wie immer gilt: Die Dinge sind nicht so einfach, wie man denken mag - und die meisten Leute, die einfache Lösungen für komplexe Probleme propagieren, sind entweder Populisten oder Ahnungslos (oder beides…). Glaube mir, über die Frage, wie man das Justizwesen besser organisieren kann, haben sich schon sehr viel klügere, sehr viel tiefer in der Materie steckende Menschen als wir beide die Köpfe zerbrochen, ohne zu einer praktikablen Lösung zu kommen…
Ich verstehe deinen Punkt. Aber ich denke der Vergleich ist schwierig. Denn der Kleinunternehmer kann im Zweifel jederzeit bzw. spätestens bei Zahlungsverzug, den Vertrag kündigen und sich anderen Auftraggebern zuwenden. Im schlimmsten Fall kann er Waren/Maschinen vom Kunden abholen lassen oder Verluste gegen seine übrigen Einnahmen wirtschaftlich abschreiben und damit die Steuerlast senken.
Der kleine Vermieter kann das nicht. Er kann zwar den Vertrag kündigen, aber solange der Mieter nicht freiwillig die Wohnung räumt, kann er keine neuen Einnahmen generieren. Auch entfällt die Möglichkeit die Verluste abzuschreiben, denn man kann nicht mehr Verluste mit der Steuer verrechnen als man tatsächlich Steuern zahlt (falls ich hier falsch liege, bitte berichtigen).
Und so ist es wie so oft in Deutschland. Die finanziell Schwächeren und sehr Starke werden in Deutschland subventioniert und gestärkt. Aber der (kleine) Mittelstand (ich meine sowohl solche ohne Vermögen aber mit mäßigem Einkommen als auch solche mit „dezentem“ aber nicht riesigem Vermögen) muss zusehen wie er klar kommt und seine Risiken managed.
Für Unternehmer und Vermieter gilt grundsätzlich das gleiche:
Wenn du dich in eine Abhängigkeitssituation begibst, kannst du Probleme bekommen. Wenn du als Unternehmer nur wenige, dafür große Kunden hast bzw. dich als Zulieferer völlig auf die benötigten Produkte eines spezifischen Kunden spezialisiert und dieser Kunde wegbricht oder insolvent wird, kann es auch sein, dass dein Betrieb plötzlich vor dem Bankrott steht. Für Vermieter gilt das gleiche: Wenn du nur wenige Wohnungen hast, ist jeder Mieter potenziell ein riesiges Risiko. Das musst du bei der Miethöhe mit einem angemessenen Risikoaufschlag berücksichtigen. Trotzdem kannst du Pech haben. Das ist das Problem der „Besitzenden“. Wer Eigentum hat und damit Geld verdienen will, trägt ein Risiko - egal, ob es eine Wohnung oder eine Fabrik ist.
Das Schlimmste, was dir als Vermieter passieren kann, ist, dass du dein Eigentum verkaufen musst. Nicht schön, aber kein Weltuntergang, schließlich gehst du immer noch mit einem ordentlichen Verkaufserlös aus der Sache und stehst immer noch deutlich besser als all die Eigentumslosen. Insofern ist mein Mitleid hier zugegebenermaßen begrenzt…
Würdest du mir an dem Beispiel WKA (ich denke hier wünschen wir uns alle mehr Bewegung) dann bitte erklären warum man nicht sagen kann, dass
Der Antragsteller das initiale Risiko im Rahmen einer behördlichen Prüfung (Baugenehmigung) trägt
Widerspruch durch Interessensgruppen im Rahmen einer angemessenen behördlichen und auch juristischen Prüfung natürlich erlaubt ist
Das Verlust-Risiko für eine weitere Überprüfung nach erinstanzlicher Prüfung auf den Verlierer der Vorinstanz übergeht
Der Staat die Haftung übernimmt, sofern er
a) die behördliche Prüfung ohne sehr guten Grund verzögert oder
b) die abschließend unterlegene Seite für möglicherweise auflaufende Verluste nicht zahlungsfähig ist
Ich verstehe die Logik einfach nicht, die dazu führt, dass man nach langem Rechtsstreit im Recht ist, in der Zwischenzeit hohe Verluste einfährt, diese aber allein tragen soll, während die andere Seite vergleichsweise völlig risikolos nur rumstänkert.
Für dich scheint das normal zu sein. Für mich verstößt ein solcher Zustand eindeutig gegen mein Gerechtigkeitsgefühl - I know, Recht =!= Gerechtigkeit, aber trotzdem.
Außerdem ignorierst du gänzlich die Probleme dieser kleinvermieterfeindlichen Haltung. Wenn das wahrgenommene Risiko/Gewinn-Verhältnis wegen einer sehr einseitigen Rechtslage für den Vermieter zu groß wird, wird er eben eher Leerstand akzeptieren als sich dem Risiko auszusetzen. Da es in Deutschland eine sehr hohe Risikoaversität (Stichwort German Angst) gibt, sorgt diese Rechtslage eben auch für weniger Mietraum als eigentlich vorhanden wäre.
Können wir uns das tatsächlich leisten? An anderer Stelle wurde im Forum mal darüber diskutiert, dass ältere Menschen ihre Eigentumswohnung/-Häuser für jüngere Mieter räumen und mit der eingenommenen Miete die eigene Wohnung finanzieren sollten. Mit deiner Haltung wird wohl nahezu niemand freiwillig diesen Weg gehen.
Damit verständlich ist, aus welcher Sicht ich argumentiere: ich bin selbst Miteigentümer mehrerer Mietwohnungen. Das ganze dient hauptsächlich als Altersvorsorge und mir ist natürlich klar, dass mit dieser Investition Risiken verbunden sind. Ich bin kein reicher Porsche-Fahrer und verdiene meinen Lebensunterhalt mit nichtselbstständiger Tätigkeit. Hätten wir die Wohnungen nicht gebaut, gäbe es diesen Wohnraum schlicht nicht. Hier im Forum nehme ich häufig eine relativ feindseelige Haltung gegenüber Vermietern wahr, die ich aber nicht persönlich nehme, weil es sich ja auch nicht an mich persönlich gerichtet ist.
Was mich stört, ist das man sich einerseits darüber beschwert, dass Vermieter allerlei Auskünfte haben wollen und sich bei einer größeren Auswahl von Bewerben dann die mit dem geringensten Risiko aussuchen, anderseits aber mögliche Mietausfälle oder Beschädigungen der Wohnungen als hinzunehmendes Betriebsrisiko dargestellt wird.
Der Thread hier bezieht sich ja auf die Möglichkeit des Wohnungstausches, bei dem der Vermieter dem Tausch nicht zustimmen muss. Ich finde es sehr problematisch, wenn dann die neu eingetauschten Mieter tatsächlich säumig würden oder gar massive Schäden an der Wohnung verursachen würden und ich dem ganzen noch ein Jahr zusehen müsste, weil die Räumungsklage so lange dauert, der Staat aber, der diese Regelung neu eingeführt hätte, dafür nicht haftbar wäre.
Und noch ein Punkt, auch im Podcast wird ja von günstigen Altverträgen gesprochen. Es ist aber nicht so, dass Altverträge immer günstig bleiben müssen, oft sind sie es, weil der Vermieter keine Arbeit haben möchte und mit der Situation zufrieden ist. Mieterwechsel werden jedoch oft mit Renovierungen verbunden und in dem Zuge wird dann auch die Miete erhöht. Es gibt also keine Garantie, dass nach einem Wohnungstausch nicht direkt eine 20% Mieterhöhung reinflattert.
Das hatte ich nicht so verstanden. Es hieß: „Wenn der Staat eine Räumung bewusst schwierig und langwierig gestaltet, weil der Staat das Risiko Obdachlosigkeit minimieren möchte, sollte es auch der Staat sein, der die Kosten für dieses Risiko trägt.“ Deshalb meine Antwort.
Für Schäden durch unverhältnismäßig lang verschleppte Verfahren haftet der Staat theoretisch schon jetzt, soweit ich weiß. (Ist nur sicher schwer nachzuweisen.) Zumindest wurde mir das als Rechtspflegerin oft von Anwälten oder Notaren oder Unternehmensinhaber angedroht, wenn sie versucht haben, ihr eigenes Verfahren zu beschleunigen. Für Regressansprüche, die bei Fehlern dann das Land evtl. gegen Rechtspfleger haben könnte, haben diese meist eine Amtshaftpflichtversicherung.
Selbstverständlich sollte der Staat dafür sorgen, dass es nicht zu unzumutbaren Verzögerungen kommt. Das Rechtsstaatsprinzip führt aber dazu, dass es auch ohne schuldhaftes Verzögern eine Weile dauert. Wir sind uns doch sicher einig, dass wir den Rechtsstaat beibehalten wollen, oder? Du könntest auch einmal der Mieter sein, also auf der anderen Seite stehen. Dann bist du froh über den Schutz durch Berufungsmöglichkeit etc.
Dann könnten sie sie verkaufen. Mein Mitleid hält sich in Grenzen.
Es gibt Mietnomaden, aber die überwiegende Mehrheit der Mieter wird sicherlich völlig korrekt sein. Sie haben ein Interesse daran, ihre Wohnung nicht zu gefährden. Vermieter:innen sind in der besseren Position. Das hat nichts mit „Vermieterfeindlichkeit“ zu tun.
Ich glaube du verstehst da etwas falsch. Es geht darum, dass diese Familien (ich kenne mehrere) die Wohnungen/Häuser in 3-5 Jahren an Kinder oder Enkel weitergeben wollen und Angst davor haben, auf Mietnomanden zu treffen, die die Substanz schädigen oder einen jetzt einziehenden Mieter, der den man dann trotz Eigenbedarfs jahrelang nicht kündigen kann.
Es geht nicht um Mitleid, sondern darum dass die aktuelle Rechtssituation diese Leute vom Vermieten zurückschrecken lässt und uns damit Wohnraum leer steht.
Bist du nicht sonst eine der ersten, die für eine bessere Wohnraumnutzung plädiert, um dem Wohnungsmangel zu begegnen?
Ich bin Mieter. Aber darum ging es nicht. Es ging hier mit keinem Wort darum Mieterrechte einzuschränken, sondern das Verlustrisiko durch ungerechtfertigte Verschleppung (bspw. verlorene Revision oder ausbleibende Durchsetzung des Urteils) fair zu verteilen, statt das Opfer mit den Verlusten im Regen stehen zu lassen.
Warum reden wir hier eigentlich so krass aneinander vorbei. Das habe ich doch schon mehrfach hier deutlich gemacht.
Einerseits kann ich das verstehen, andererseits kann die Substanz auch bei Leerstand geschädigt werden (heizen, lüften…).
Und wie lange soll es denn dann leer stehen…
Das ist in meinen Augen genau der Fehler in der Denke. Hier werden Bürger mit kleinem Besitz gleichgesetzt mit Großkonzernen. Natürlich ist es grundsätzlich richtig, dass ein Invest immer auch ein Risiko birgt und die Belohnung dafür die Rendite ist bzw. sein kann. Es ist auch falsch jegliches Risiko zu verstaatlichen und den Gewinn aber fein dem Individuum zuzuschreiben. Das ist alles nicht die Frage.
Unterm Strich bedeutet Deine Aussage in der Form aber ja, dass es für kleine Vermieter doch viel sinnvoller wäre das Risiko zu mitigieren, in dem sie z.B. statt selber Wohnraum bereitzustellen, besser in größere Wohnungskonzerne oder Investmentfonds investieren. Wenn der Weg der vermeintlich Bessere ist … meine Erfahrung ist eigentlich, dass ein von beiden Seiten vernünftiges Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter für alle Beteiligten und auch gesellschaftlich der beste Weg ist.
In welchen Fällen ist Leerstand denn besser als eine schlechte Vermietung?
So ziemlich nur in Fällen von wirklich destruktivem Mietnomadentum, aber diese Fälle dürften selbst innerhalb der (kleinen!) Gruppe der Mietnomaden nur einen winzigen Bruchteil machen. Das sind dann die Fälle, die es in effekthaschende Trash-TV-Sendungen oder Zeitungsartikel schaffen, aber das sind nicht die Normalfälle. Wer aus Angst vor so einem Fall lieber Leerstand akzeptiert, akzeptiert auch lieber Langzeitarbeitslosigkeit, als sich dem Todesrisiko des täglichen Arbeitsweges auszusetzen. Hier steht einfach Risikovermeidungshandlung und tatsächliches Risiko in keinerlei Verhältnis.
Wie gesagt, man muss sich vor Augen führen, dass alle Regelungen, nach denen der Staat ein finanzielles Risiko in bestimmten Mietrechts-Konstellationen übernehmen soll, auch für Großkonzerne gelten. Denn eine Formulierung, die nur für „kleine, private Vermieter“ gilt ist sehr schwer verfassungskonform gestaltbar.
Ich halte es schlicht generell für falsch, staatliche Subventionen zum Auffangen klar vorher bekannter Risiken vorzunehmen. Der Vermieter kennt die Risiken und muss diese in seine Kalkulation einpreisen - entweder durch kalkulatorische Zuschläge (bei Vermietern mit vielen Wohnungen, wo ein Mietnomade keine Existenzbedrohung ist) oder durch Versicherungen (bei Vermietern mit wenigen Wohnungen). Dadurch werden privat vermietete Wohnungen dann geringfügig teurer und der Staat kann dann gerne diesen Effekt über Wohngeld und andere Leistungen auffangen, sofern sie bedürftige Bürger betreffen. Aber eben auch nur dann. Alles andere wäre die klassische „Subventionierung mit der Gießkanne“, die zum aller größten Teil an die Falschen, daher die nicht-bedürftigen, fließen würde, um deren Eigentumsvorsprung gegenüber dem Nicht-Eigentümer zu verfestigen.
Kein Widerspruch. Schädigung durch Leerstand kann passieren.
In meinen Fällen wohnen die Eigentümer aber in der Nähe und gehen wohl regelmäßig lüften, während die Heizung auf geringem Niveau durch läuft.
Der Zustand soll, wie oben beschrieben, wohl 3-5 Jahre anhalten.
Wir können das Thema aber auch auf die Oma ausdehnen, die nach dem Tod des Partners allein in ihrem 130 m2 Haus wohnt. Für die wäre es sicher besser in eine 50m2 Wohnung in der Nähe zu ziehen und das Haus zu vermieten (sofern es für die Enkel in der Familie bleiben soll).
Nun müsste sie sich auf die Mieteinnahmen verlassen um ihre eigene Miete zu tragen. Ich habe einen solchen Fall in der Familie (Schwiegeroma). Das ist ein No Go. Viel zu groß ist die Angst vor Mietprellern, die das Haus kaputt machen und sie dann ihre Wohnung nicht mehr zahlen kann.
Da hilft dann auch nicht sowas hier
, denn ein Mensch kann an sowas durchaus auch kaputt gehen. Schließlich verstehen manche ihr Haus als Vermächtnis an den Nachwuchs und Lebenswerk. Ich bin mir sicher, eine Kündigung meiner Wohnung verkrafte ich weit besser als Schwiegeroma den Verlust ihres Eigenheims.
Ich vermute dieser Fall ist sogar noch weit verbreiteter als der meiner Freunde, die das Haus für die nächsten Generationen leer stehen lassen wollen.
Und andere Menschen gehen daran kaputt, dass sie niemals Eigentum erwerben können, weil die Gesellschaftsordnung zu sehr darauf eingerichtet ist, das Eigentum derer zu bewahren, die es bereits haben (siehe Erbrecht). Wenn wir das Eigentum zu stark schützen, indem wir staatlicherseits den Verfall des Eigentums ständig mit Subventionen verhindern, verstärken wir nur das Problem der einseitigen Eigentumsverteilung. Wer mit seinem Eigentum - egal ob als Vermieter oder Unternehmer - schlecht wirtschaftet, weil er existenzielle Verträge mit den falschen Leuten / Firmen eingeht oder sich gegen existenzielle Risiken nicht über Versicherungen und ähnliches absichert hat einfach Pech gehabt. Da ist Mitleid mMn einfach Fehl am Platz.
Das ist einfach extrem irrational und muss im Zweifel über eine Leerstand-Steuer oder ähnliches verhindert werden (dazu gab es hier auch schon einen Thread). Ich kann da immer wieder nur Artikel 14 Abs. 2 GG zitieren: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Wer Wohnraum in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt leer stehen lässt, weil er aus Angst lieber die Wohnung leer stehen lässt, statt eine Versicherung gegen die befürchteten Schäden abzuschließen, oder weil er meint, der Staat sollte sein Eigentum versichern, und deshalb „aus Trotz“ nicht vermietet, soll hier ruhig richtig zur Kasse gebeten werden.
Nun, ich denke, es ist klar, dass ich damit nicht die schwächsten Glieder dieser Gesellschaft meine. Diese haben meistens viel weniger Ressourcen und Möglichkeiten.
Alle, die genug Ressourcen haben, wurden bereits durch Gesellschaft, Familie oder das Leben reich beschenkt. Sie brauchen die Unterstützung im Zweifel nicht.
es ist keine Subvention Menschen, die im Recht sind, auch Recht zukommen zu lassen. Es ist eher Enteignung durch ausbleibende Rechtsdurchsetzung Menschen weitere Verluste aufzuhalsen.
Nochmal, der Unternehmer kann entscheiden seinen zahlungsunwilligen Kunden nicht weiter zu beliefern. Und er tut das auch in aller Regel, sonst geht er baden. Der Vermieter wird jedoch gezwungen erst alle nötigen Instanzen durchzuklagen und selbst dann noch lieb um Rechtdurchsetzung bitten zu müssen, wenn er zweifelsfrei und rechtskräftig geurteilt im Recht ist. Das wäre als wenn das Land Niedersachsen einen VW-Zulieferer bis zum BGH Urteil in 5 Jahren zwingt weiter VW mit Teilen zu versorgen, auch wenn VW seine Rechnung nicht zahlt.
Das Ansinnen einer solchen Rechtslage ist klar (Schutz der Bedürftigen), aber die faktische Situation ist absurd. Recht muss auch umgesetzt werden und wenn der Staat sich dagegen weigert (was sein gutes Recht ist), muss er halt für die Verluste aufkommen.
So ich bin raus. Ich glaube meine Position ist klar geworden.
als Erstverfasser möchte ich nicht gleich einen neuen Thread eröffnen, aber vermutlich wäre dies sinnvoll.
Ich möchte auf die Unterscheidung zwischen institutionellen und privaten Vermietern eingehen, die im Kontext der Idee Wohnungstausch erfreulicherweise vorgenommen wurde. Ich bin als Mensch wirklich für Mieterschutz, wenn ein ganzer Block entmietet werden soll. Als Eigentümer eines kleinen Einfamilienhauses aber vermiete ich die leerstehende Einliegerwohnung schlicht nicht mehr, weil man als Vermieter kaum Handhabe hat, wenn es nicht passt. Fast 40.000 € und die letzten Nerven hat mich der Rechtstreit plus Renovierung der komplett abgefuckt hinterlassenen Wohnung zuletzt gekostet. Die potentiellen Einnahmen stehen leider in keinem Verhältnis zum Risiko juristischer Auseinandersetzungen. So hat die Schwiegermutter Platz für ihre Aquarelle und dem Wohnungsmarkt steht eine Zweizimmerwohnung weniger zur Verfügung – herzlichen Glückwunsch, Mieterschutz …
Ich denke, dass generell mehr auf diese Unterscheidung eingegangen werden sollte, denn wie ich sehen es viele.
Es sind schon Unternehmen pleite gegangen, weil ein Großkunde nicht gezahlt hat. Sollte der Staat da auch einspringen und denen die offenen Rechnungen begleichen?