LdN355: Studien zu Mietnomaden?

Das Thema Mietnomaden wird immer wieder als Angstbild hervorgeholt, wenn es darum geht die Rechte der Vermieter:innen in irgendeiner Form einzuschränken. Gerade in Großstädten mit angespannten Mietmärkten können Vermieter:innen das Offenlegen des gesamten finanziellen Hintergrunds und der der persönlichen Lage von potenziellen Mieter:innen verlangen. Woher kommt eigentlich dieses Schreckbild der Mietnomaden? Ich habe bei eigenen Recherchen nur Blogposts gefunden, die von Immobilienunternehmen oder Vermieter:innen verfasst wurden. Gibt es seriöse Studien, wie häufig Mietnomaden in Deutschland sind?

2 „Gefällt mir“

Ist sicher die Ausnahme, aber natürlich etwas, was Vermieter unbedingt vermeiden möchten… Also laut Wikipedia ( :see_no_evil:) wurde der durch Mietnomaden 2009 auf 200 Mio Euro/Jahr geschätzt, dort ist auch eine Quelle und eine Untersuchung der Uni Bielefeld genannt:

" Schätzungen zufolge bezifferte sich der jährliche Schaden für die Vermieter in Deutschland im Jahr 2009 auf 200 Mio. €.[2] Eine wissenschaftliche Untersuchung (Mieterschutz und Investitionsbereitschaft im Wohnungsbau – Mietausfälle durch sogenannte Mietnomaden) der Forschungsstelle Immobilien der Universität Bielefeld von 2010 schätzte das Problem geringer ein."

2 „Gefällt mir“

„Auf den Aufruf zur Biele­felder Studie meldeten sich insgesamt 1 549 Vermieter. Diese berichteten von 426 Mietern, die nach dem Einzug keine Miete gezahlt oder die Zahlung in den ersten drei Monaten nach Einzug einge­stellt hatten. Die Ergeb­nisse der Studie sind zwar nicht repräsentativ und lassen daher keinen Schluss auf das tatsäch­liche Aufkommen von Mietnomaden in Deutsch­land zu. Sie könnten aber wenigs­tens ein Indiz dafür sein, dass solche Fälle eher selten sind.“

Eine Mietnomaden-Versicherung kostet nach sehr kurzer Recherche zwischen 80 und 200€ im Jahr, je nachdem was alles enthalten sein soll. Nur Mietausfälle oder auch Sachschäden und kann von der Steuer abgesetzt werden.

2 „Gefällt mir“

Ist ja irgendwie klar, das sie Vermieter, die sich da anmelden, auch mit hohem Prozentsatz von Mietnomaden berichten, oder?

Das kommt sehr auf den Aufruf an. Wenn schon aus dem Aufruf hervorgeht, dass es sich um eine Studie zum Thema „Mietnomaden“ handelt, hast du definitiv Recht, dann ist die ganze Studie eigentlich schon nicht mehr verwertbar. Ich denke aber mal, dass die Universität Bielefeld nicht so amateurhaft vorgeht und daher den Aufruf neutral verfasst hat (dh. das konkrete Thema nicht im Aufruf genannt hat, sondern nur, dass die Zielgruppe Vermieter sind…)

Die Studie wird aber in der Tat unter anderem von der Wochenzeitung Kontext (eine eher linke Wochenzeitung, die auch als Beilage in der taz veröffentlich wird) kritisch bewertet:

Der Tenor dieses Artikels ist mehr oder weniger:
Haus & Grund - also die Lobby der Vermieter - verbreitet statistisch einfach nicht belegte, viel zu hohe Zahlen, während die Gegenseite (z.B. der Präsident des Mieterbundes) klar sagt, das Problem der Mietnomaden ist extrem klein und wird regelmäßig massiv aufgeblasen.

Persönlich halte ich das Problem auch für eher aufgeblasen, was ich damit begründen würde, dass Mietnomadentum, daher das absichtliche Einmieten ohne Absicht, je Miete zu zahlen, auch strafrechtlich relevant ist und ich davon ausgehen würde, dass die meisten Vermieter hier auch straf- und zivilrechtlich gegen die Nomaden vorgehen, das Dunkelfeld daher eher klein ist. Daher müsste es eigentlich belastbare Daten zu dem Thema geben, die nicht auf reinen, interessengeleiteten Umfragen basieren. Dass es keine zu geben scheint, lässt mich denken, dass es eher eine Randerscheinung ist.

1 „Gefällt mir“

In der zitierten Befragung kommen auf ca. 1500 Vermieter über 400 Fälle von Mietnomaden. Das wäre fast jeder Dritte, auf jeden Fall mehr als jeder Vierte.
Die Studio weißt daher selbst direkt darauf hin, dass dieses Ergebnis nicht repräsentativ ist.

Meiner Meinung ist die entscheidende Frage nicht, ob das Risiko von Nietmomaden in Deutschland übertrieben ist. Ja im Mittel mag der Schaden über alle Vermieter gering sein. Da es in Deutschland aber historisch sehr viele Kleinvermieter mit nur wenigen Eigentumswohnungen gibt, ist ein Mietnomade für diese ein existenzielles Risiko. Das unterscheidet sie von Konzernen wie Vonovia, Deutsche Wohnen oder auch kommunalen Anbietern mit hunderten bis tausenden Wohnungen.

Nun sind viele Deutsche eher risikoavers und daher vermeidet man auch dann ein Risiko wenn es relativ gering ist. Das führt zu der Situation, die eingangs beschrieben wurde.

Was könnte man dagegen tun? Nun, der Mieterschutz ist in Deutschland extrem stark, vor durch die vielen Möglichkeiten Räumungen zu verzögern (ignorieren, klagen, Revisionsklage, besetzen usw…).

Ich würde daher dafür plädieren, dass ab dem ersten Urteil der Deutsche Staat für Verzögerungen durch ausbleibende Rechtsdurchsetzung aufkommen sollte, denn vom Mietnomaden sollte wenig Schadensersatz zu holen sein. Das würde die Justizminister vielleicht dazu anhalten endlich für Bedingungen zu sorgen, Fälle zeitnah abzuhandeln, statt Termine erst in Monaten in Aussicht zu stellen.

Das stimmt zwar, gehört allerdings zum betrieblichen Risiko des Vermieters.
Vermieter tun gerne so, als sei der Erfolg ihres Geschäftsmodells garantiert und beklagen sich dann, wenn sich Risiken verwirklichen, deren Existenz eigentlich jeder kannte. Wer seine Altersvorsorge darauf fußt, eine Handvoll Wohnungen zu vermieten, geht damit einfach ein ähnliches Risiko ein wie jemand, der seine Altersvorsorge auf eine Geschäftsbeteiligung bei einer GmbH aufbaut. Die Sache kann in die Hose gehen, das muss jedem klar sein - und das ist letztlich auch die Rechtfertigung für die mögliche Rendite. Wenn die eigene Existenz daher von Mietnomaden gefährdet ist, wird man wohl oder übel eine Versicherung diesbezüglich abschließen müssen - denn genau dafür sind Versicherungen gedacht: Um existenzielle Risiken abzufedern.

Das wäre eine klassische Umverteilung von Unten nach Oben.

Ja, es mag auch „arme Vermieter“ geben, aber im Mittel sind die Eigentümer von vermietetem Wohnraum definitiv im oberen Drittel der Gesellschaft verortet, oft in den oberen 10%. Die betriebswirtschaftlichen Risiken nun von dieser Gruppe auf die Allgemeinheit zu verlagern ist daher aus meiner Sicht ein No-Go, insbesondere, weil davon vor allem auch die großen Konzerne profitieren würden.

Es hat gute Gründe, warum es so schwer ist, Menschen aus ihren Wohnungen zu bekommen. Ein zentraler Grund ist die Verhinderung von sog. ungewollter Obdachlosigkeit. Im Polizei- und Ordnungsrecht gibt es daher in jedem Lehrbuch ebenso wie in der Realität die Fälle, dass ein Mieter nach einer erfolgreichen Räumungsklage theoretisch zum Auszug verpflichtet ist, die Polizei diesen Mieter dann aber zur Gefahrenabwehr (die Gefahr ist hier die ungewollte Obdachlosigkeit und die damit verbundenen Probleme für die Öffentlichkeit) in seine vorherige Wohnung einweist, daher den Vermieter als Nicht-Störer in Anspruch nimmt. Ab diesem Zeitpunkt zahlt dann tatsächlich das Land die Miete, aber der Mieter bleibt in der Wohnung, ob es dem Vermieter gefällt oder nicht.

Wie gesagt, wir reden hier über die Existenz von Menschen und die meisten Fälle von Menschen, die mit ihrer Miete in Rückstand geraten, sind gerade keine Mietnomaden, sondern Menschen mit massiven Problemen (oft Depression, Sucht oder ähnliche psychische Probleme). Die Möglichkeit, diese Menschen auf die Straße setzen zu können, zu erleichtern, hilft vielleicht dem Vermieter, schafft aber sonst mehr Probleme als sie löst.

4 „Gefällt mir“

Laut iwd gehören 60% der privaten Vermieter nicht zu den oberen 20% der Einkommen (Stand 2019).

Vermisch die Themen bitte nicht. Es geht hier um Mietnomaden, nicht um Menschen die aufgrund ungewollter Umstände nicht mehr in der Lage sind ihre Miete zu bezahlen.

Mietnomaden sind keine bemitleidenswerten Menschen. Sie fügen anderen Menschen bewusst und absichtlich Schaden zu. In vielen Fällen nicht nur den Mietausfall, sondern auch ganz massive Sachschäden in dem Mietobjekt.

Soweit ich weiß ist es sehr schwer diesen Betrügern habhaft zu werden, da zu der Betrugsmasche gehört, dass sie sich nicht mit Wohnsitz anmelden. Du findest sie schlichtweg nicht. Der Ausweis ist 10 Jahre gültig und wenn dann neuer nötig ist, wird paar Monate ordentlich gelebt und dann geht es weiter.

1 „Gefällt mir“

Hallo Daniel, ich glaube wir verstehen uns hier falsch. Natürlich möchte ich den Mieter nicht schlechter stellen und das steht auch nicht in meinem Beitrag.

Wenn du meinen Beitrag noch einmal liest wirst du feststellen, dass ich mit dem Verweis auf Kleinvermieter darauf hinweise warum in Deutschland so eine Angst vor Mietnomaden herrscht. Es liegt einfach daran, dass nur ein einzelner Nomade einen sozial denkenden Mieter völlig ruinieren kann. Klar kann man sich dagegen versichern. Dann fällt der finanzielle Schaden vielleicht(!) weg, aber der Stress der Zuarbeit und die permanente Unsicherheit bleibt, zumal viele Versicherungen auch keinen guten Ruf haben.

Die Konsequenz ist, dass man sich als Kleinvermieter eben eher den Doppelverdiener-Akademikerhaushalt ins Haus holt als den leicht verwahrlost aussehenden alleinstehenden Fliesenleger (nur Beispiele und no offense gegen niemanden. Ich könnte auch vom verwahrlosten Ex-Professor sprechen, dessen Frau vor kurzem verstarb).

Das ist völlig egal. Es ging im Post doch klar darum, dass der Staat erst haften sollte wenn ein erstes Urteil durch ist. Bis dahin sind im Regelfall schon mehrere Monate Zahlungsverzug, dann Mahnung und Inkasso und anschließend Räumungsklage (inkl. Warten) vergangen. Wenn der Vermieter dann Recht bekommt, ist es doch Hohn wenn der Mieter weitere Ausstände durch Revision und Besetzen (heißt das so wenn ich mich der Räumung widersetze) auftürmen kann, während allen klar ist, dass er die nie zahlen wird.

Wenn der Staat der Meinung ist, die Räumung durch Zulassung von Revision oder Unterlassen der Durchsetzung zu verzögern, sollte er das Risiko tragen.

1 „Gefällt mir“

Wir reden hier über juristische Themen, da müssen auch die Zusammenhänge bedacht werden.
Eine Änderung des Mietrechts in der Form, die dafür sorgt, dass Mieter nach Räumungsklagen schneller aus ihren Wohnungen geworfen können, würde zwangsläufig nicht nur Mietnomaden betreffen, weil man den Begriff „Mietnomaden“ kaum sinnvoll in einem Gesetz erfassen könnte. Was den Mietsäumer und den Mietnomaden unterscheidet spielt sich letztlich nur in seinem Kopf ab („Zahlungswillen“), darauf kann ein Gesetzestext kaum anspielen. Daher bin ich schlicht gegen Gesetzesänderungen, die Mieter nach der Räumungsklage schlechter stellen, eben weil diese Änderungen nicht nur Mietnomaden, sondern alle säumigen Mieter treffen würden.

(Fußnote: Die Debatte erinnert an die Doppelbestrafungs-Debatte. Auch bei der geht es gerade darum, die Unschuldigen zu schützen, weniger darum, die Schuldigen zu schützen. Dennoch muss beides zusammen diskutiert werden, weil eine Gesetzesänderung eben beides betrifft!)

Wie gesagt, die Argumentation könnte man auf alle Bereiche ausweiten, z.B. wenn deine kleine GmbH wegen Zahlungsverzug eines wichtigen Kunden droht, Pleite zu gehen, aber der Kunde bis zum BGH geht, um gegen die Zahlungspflicht zu klagen. So ist das im Wirtschaftsleben nun einmal - das Risiko für Zahlungsausfälle (und auch lange Rechtsstreitigkeiten) trägt der Unternehmer und ich sehe nicht, warum man das beim Vermieter anders sehen sollte.

Es ist nicht die „Schuld“ des Staates, dass er rechtstaatliche Verfahren inklusive Berufungs- und Revisionsverfahren zulässt, zumal diese in den vorliegenden Fällen übrigens kaum existieren (kaum ein echter Mietnomade verteidigt sich vor Gericht; die werden in Abwesenheit verurteilt und verkrümeln sich irgendwann, wenn es zu heikel wird, bei Nacht und Nebel - das ist es ja gerade, was Mietnomaden ausmacht… ).

Da echte Mietnomaden sich strafbar machen (z.B. sog. „Eingehungsbetrug“) legen die es gerade nicht darauf an, lange Gerichtsverfahren zu führen oder den juristischen Streit zu gewinnen. Im Wort „Nomade“ steckt ja gerade, dass sie von Wohnung zu Wohnung ziehen und sich nicht langfristig am gleichen Ort niederlassen.

4 „Gefällt mir“

Tut das Gesetz bereits heute. Ein Mietnomade macht sich des Betrugs schuldig und hier reden wir über Strafgesetzbuch. Oft kommt noch (schwere) Sachbeschädigung hinzu. Säumiger Mieter bewegen wir uns im Zivilrecht.

Und wenn jemand wegen Betrugs verurteilt wird, hat für mein Rechtsempfinden das Opfer Schutz vor weiteren Schaden durch den Täter verdient. Nochmal, ein Mietnomade macht das mit voller Absicht, der weiß, was er tut. Und welche psychischen Probleme sich dahinter verbergen…. Du kannst ja mal an einen untervermieten / in Deine WG aufnehmen und das ergründen :wink:

1 „Gefällt mir“

Das ist ja nicht wirklich sinnvoll. Jetzt passt uns ein Gesetz nicht, schon wird gefordert, der Staat soll für die Kosten einspringen. Ein Vermieter trägt unternehmerisches Risiko. Das kann er tragen oder versichern. Es gibt ja auch für eine Kleinunternehmerin das Risiko, dass ein Großkunde säumig wird und Zahlungseingänge ausbleiben.

3 „Gefällt mir“

In Spanien gibt es ein Gesetz, dass Hausbesetzer nur aus dem Haus geklagt werden können, wenn ihnen alternativer Wohnraum zur Verfügung gestellt wird.
Es ist also im Interesse jedes Eigentümers, dass sein Haus vermietet ist und nicht leer steht. Wäre ja eine Lösung, um Leerstand in Deutschland zu verhindern.
Zeigt auch, dass es in Deutschland nicht unbedingt schlimmer ist als in anderen Ländern.

1 „Gefällt mir“

Das steht doch völlig außer Frage.
Aber wir können eben nur schwer im Zivilrecht an strafrechtliche Tatbestände anknüpfen - bzw. natürlich können wir das, aber das hilft in aller Regel bei dem konstatierten Problem nicht weiter.

Der Vermieter wird i.d.R. das Interesse haben, die zivilrechtliche Ebene schnell zu klären. Er will schnell zur Räumungsklage kommen und dann - im Idealfall - den Mieter mit Polizeigewalt vor die Tür setzen. Er will nicht erst auf den Ausgang eines Strafprozesses warten. Und bis der Strafprozess nicht mit einer rechtskräftigen Verurteilung gelaufen ist, kann das Zivilrecht nicht an einer etwaigen Strafbarkeit ansetzen.

Kurzum: Alle Wege, das Problem „Mietnomaden“ mit einer zivilrechtlichen Rechtsänderung zu lösen, sind nur losgelöst von der Strafbarkeit zu betrachten. Und hier würden alle denkbaren Lösungswege zu einer Verschlechterung der Lage der Mieter allgemein führen, weil man eben nicht „Mietnomaden“ speziell anvisieren kann, bevor ein Strafgericht festgestellt hat, dass es sich um einen Mietnomaden handelt.

Da ich seit nunmehr 17 Jahren Hauptmieter meiner WG bin kann ich dir tatsächlich sagen, dass wir schon mal einen Fall hatten, der möglicherweise in diese Richtung ging, wobei ich ihm nicht unterstellen würde, dass er von vorne herein nicht beabsichtigte, die Miete zu zahlen. Aber nachdem er drei Monate ohne Mietzahlung verschwunden war und der Gerichtsvollzieher wegen anderer Forderungen vor der Tür stand haben wir ihm fristlos gekündigt (per E-Mail, weil das der einzige Kontaktweg war). Dagegen hat er sich in Abwesenheit auch nicht gewehrt, aber wie gesagt, ich glaube er hatte ganz andere Probleme… also Zimmer ausgeräumt, Einrichtung auf dem Dachboden eingelagert und neuen Mitbewohner gesucht. Nicht rechtskonform, ich weiß, aber in der Praxis werden solche Fälle dann doch recht häufig so geregelt - und wo kein Kläger, da kein Richter. Und Mietnomaden sind wie gesagt i.d.R. die letzten, die klagen würden, gerade weil sie sich strafbar machen. Deshalb finde ich die Vermischung mit dem Thema „Räumungsklagen leichter durchsetzbar machen“ eher befremdlich, weil das bei Mietnomaden i.d.R. nicht das Problem ist, sondern nahezu nur bei Fällen von „säumigen Mietern“.

Ich habe zu deinen Ansichten eine relativ gegensätzliche Meinung.

Woraus leitest du diese Forderung ab? Du hast diese These schon mehrfach geäußert, aber wie lässt sich das belegen? Ich sehe vor Allem Widerstand der Vermieter, wenn sich die Spielregeln zu ihren Ungunsten geändert werden sollen und das finde ich sehr nachvollziehbar.

Wenn der Staat eine Räumung bewusst schwierig und langwierig gestaltet, weil der Staat das Risiko Obdachlosigkeit minimieren möchte, sollte es auch der Staat sein, der die Kosten für dieses Risiko trägt.

Der Staat verdient bei der Vermietung übrigens auch fleißig mit, private Vermieter müssen Mieteinnahmen mit dem individuellen Einkommenssteuersatz versteuern, aber das nur am Rande.

2 „Gefällt mir“

Das sehe ich nicht. Das ist der ganz normale Rechtsweg im Rechtsstaat. Leider langwierig. Aber es gibt halt keine Sonderregeln für sog. Mietnomaden. Letztlich ist das Pech, wenn man an jemanden gerät, der seine Miete nicht zahlt und/oder die Wohnung im schlechten Zustand hinterlässt. Das Risiko gibt es immer. Ärgerlich, aber so ist halt das Leben, ehrlich gesagt.

1 „Gefällt mir“

Nein, aber es ist die Schuld des Staates, dass Verfahren so lange dauern, wie sie dauern.

Spricht noch mehr dafür, dass der Staat ein solches Verfahren sehr zügig durchziehen könnte, wenn er wollte.
Jede Woche eine Stunde für solche Verfahren ansetzen, und die Urteile am Fließband erlassen.
Falls ein Beklagter erscheint, direkt auf einen „echten“ Termin vertagen.
Falls ein Beklagter sich vorab (schriftlich) zur Sache äußert, evtl. sogar mit anwaltlicher Vertretung, einen echten Termin ansetzen.

Wieso muss der ganz normale Rechtsweg langwierig sein?! Man könnte unter Beachtung der Ladungsfristen ein Urteil in erster Instanz in weniger als 2 Wochen liefern. Ladungsfrist ist 3 Tage bis 1 Woche. Damit könnte man den Instanzenzug in 3 Monaten durch haben.
https://dejure.org/gesetze/ZPO/217.html

Dass der Rechtsweg lange dauert, ist kein Naturgesetz. Ganz im Gegenteil, fällt dem Staat das im Strafrecht oft genug auf die Füße, wenn Angeklagte wegen der Verfahrungsdauer aus der U-Haft entlassen werden müssen oder die Haftstrafe nach dem Urteil deutlich kürzer ausfällt, weil die U-Haft-Zeit angerechnet wird.

1 „Gefällt mir“

Sicherlich können Verfahren durch ausreichend Personal verkürzt werden, aber jede Mahnung, Instanz und dann Räumung durch Gerichtsvollzieher dauert auch im besten Fall. Ggf. kommt dann auch noch Lagerung.

Reaktion kann ich emotional verstehen, aber ist wohl unrealistisch, weil dann an x anderen Stellen analog der Staat (= alle) für suboptinale Prozesse haften müsste. Würde ja für hohen Prozentsatz Zivilprozesse gelten.

Aber der Staat muss sich halt nicht wundern, wenn dann irgendwann nannhaft viele Kleinvermieter lieber in ETF investieren als in Wohnraum. Aber sind wir ehrlich: Mietnomaden sind im Einzelfall meist sehr schlimm, dennoch kommt es nicht sehr oft vor.

Hand auf‘s Herz: Eine gute Freundin von Dir wird beim Verkauf ihres gebrauchten Autos gelinkt. Auto weg, Schaden 12.000€. Ein Bekannter von Dir verliert seinen Job, findet so schnell keine neue Anstellung, kann Kreditraten vom Haus nicht mehr zahlen. Partner und Kinder können dies nicht auffangen. Bank geht nach paar Monaten in Zwangsversteigerung.

Sagst Du denen dann auch: Ärgerlich, aber so ist halt das Leben, ehrlich gesagt.

Ich glaube, dass hier mal wieder typisch linke Ressentiments gegenüber Vermietern bedient werden.

Hey Obdachloser am Bahnhof, haste Pech gehabt, so ist halt das Leben. Zynismus:off

1 „Gefällt mir“