LdN355: Studien zu Mietnomaden?

Nein. Ich habe den Unterschied doch mehrfach klar gemacht.

Nochmal in der Hoffnung, dass du mich nur missverstanden hast. Ein Unternehmen kann seine Verträge kündigen wenn der Partner seinen Vertrag nicht mehr einhält. Wenn das zur Pleite führt, hat man schlecht diversifiziert und damit die Pleite riskiert. Pech!

Ein kleiner Vermieter kann nur an wenige Haushalte vermieten, ist also per se schlecht diversifiziert. Damit muss der Vermieter ohnehin leben. Schwierig wird es allerdings dadurch, dass der Vermieter schon mehrere Monate Mietausstand akzeptieren muss, bevor er überhaupt den Vertrag kündigen kann. Auch das, geschenkt, denn jeder Vermieter weiß, dass das möglich ist. Und auch die Monate bis zum Urteil im Zivilprozess sind einzukalkulieren.

Danach endet aber die Verantwortung des Vermieters. Wenn nun der Staat die Räumung verzögert oder der Mieter durch Revisionen oder Besetzung der Wohnung, dann ist das nicht das Problem des Vermieters.

Niemand würde vom Unternehmer verlangen weiter Leistungen zu erbringen, wenn der Auftraggeber nicht zahlt. Beim Vermieter hingegen ermöglicht die Rechtslage, dass selbst dann der Vermieter noch liefern muss wenn Gerichte entschieden, dass der Vertrag korrekt gekündigt wurde.

Siehst du wirklich keinen Unterschied?

Um bei deinem Vergleich zu bleiben, das wäre als wenn der säumige Großkunde trotz ausstehender Rechungen täglich beim Lieferanten hereinspaziert, an der Rezeption nicht grüßt und sich dann anschließend im Lager bedient.

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Wie oft kommt das vor? Und warum soll der Staat einspringen, wenn es dafür eine relativ günstige Versicherung gibt?
Und um beim Beispiel zu bleiben: Es ging dir darum, die Existenz des Vermieters zu retten. Du hast die Unternehmen ins Spiel gebracht. Wäre es da nicht auch Staatsaufgabe, diese zu retten, wenn sie unverschuldet in die Pleite rutschen?

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Der Vergleich mit Unternehmen und Zahlungsausfällen wurde nicht von mir ins Spiel gebracht, ich habe ihn nur geradegezogen, damit er halbwegs vergleichbar ist.

Der Threadersteller hat eingangs die These aufgestellt, dass Mietnomaden nur äußerst selten vorkommen und als Scheinargument der Vermieter gebracht werden (und wenn ich mich nicht irre bezog sich das auf die Diskussion zum Wohnungstausch). Die Diskussion hat sich dann etwas in Richtung Räumungsklagen und Dauer von Räumungsklagen verschoben.

„Erlaubt ist ein Zeitmietvertrag, […] Auch wenn die Vermieterin oder der Vermieter die Wohnung nach der Mietzeit selbst nutzen will, kann sie oder er den Vertrag wegen Eigenbedarf befristen.“

Problem gelöst.

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Nichts gelöst. Wenn der Mieter schlichtweg nicht auszieht, was kannst Du als Vermieter machen? Dir sind böse die Hände gebunden, weil Du ihn nicht einfach auf die Straße setzen darfst, erst recht nicht, wenn es sich um Ältere oder Familien mit kleinen Kindern handelt. Da kann man ja menschlich noch ein wenig Verständnis haben, aber auch die wussten, was sie unterschreiben. Also bleibt der langwierige Klageweg … Recht haben und Recht bekommen sind halt zweierlei Schuh

Fatal ist dann zusätzlich auch, dass Du unbedingt binnen 2 Wochen dem Mieter nochmal (schriftlich) darlegen musst, dass Du mit seiner Verweigerung auszuziehen nicht einverstanden bist, sonst tolerierst Du stillschweigend den Nicht-Auszug und der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit.

Und so Zeug weiß der normale Kleinvermieter doch oftmals gar nicht, da er die Vermietung nur „nebenberuflich“ macht. Klar, ist halt sein Pech kann man sagen. Man kann aber auch sagen: Dann lass die Vermietung und was kümmert es Dich, wenn viele Menschen keine Wohnung haben. Du hast eine und wenn der Staat Dich mehr betraft für Vermietung und alleine lässt … investiere Dein Geld woanders.

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Laut dem link gibt’s ein Eilverfahren, da die Tatsachen doch ziemlich eindeutig sind.

Ist es in dem Falle auch, Unwissenheit kann man da schlecht schützend vorschieben, man sollte sich schon über die Rechtslage klar sein.

Man kann aber auch sagen, dass du grundsätzlich jedem Mieter bösen willen unterstellst, die alle nur ihren Vermieter über den Tisch ziehen wollen.

Oder aber du möchtest es lieber zum Vorteil der Vermieter, so dass du ohne Angabe von irgendwelchen Gründen morgen obdachlos sein kannst, weil dein Vermieter einen Rappel bekommen hat u d dich raus wirft.

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Wenn man die Wohnung leer lässt, verschenkt man halt Geld. Der Qualität tut es auch nicht gut, wenn sie im Winter nicht geheizt wird, Renovierungen und Erhaltskosten sind nicht mehr steuerlich absetzbar.
Und wenn man sich der Aufgabe nicht gewachsen fühlt, kann man immer noch einen Dienstleister engagieren.
Aber wie du schreibst, es wird keiner zu seinem Glück gezwungen, wenn man nicht vermieten will, lässt man es halt.
Wenn nun Freunde und Nachbarn einem Rücksichtslosigkeit gegenüber Wohnungssuchenden vorwerfen - ja, damit muss man dann eben auch klar kommen.
Meine 90jährige Oma hat mir auch gesagt, sie habe ein schlechtes Gewissen. Sie wohnt jetzt in dem großen Haus alleine und Ukrainerinnen brauchen dringend Wohnraum, sie möchte aber nicht mehr mit Fremden das Bad teilen. Der habe ich dann auch gesagt: das ist in deinem Alter wirklich nichts mehr, was man von dir verlangen kann.

Ich glaube, niemand unterstellt bösen Willen.

Wenn es bezahlbare Wohnungen zu Hauf gäbe, würden alle Mieter bis auf sehr wenige Einzelfälle (die mit bösem Willen) schon aus eigenem Interesse ausziehen, sobald das bestehende Mietverhältnis aufgekündigt oder sonst belastet ist, insb. wenn eine Umzugskostenpauschale dabei rausspringt.

Nun ist das aber nicht so. Wohnungssuche ist immer anstrengend, psychisch belastend und heutzutage ziemlich sicher mit hohen Folgekosten im Sinne einer höheren Miete in der neuen Wohnung verbunden. Diese Strapazen der mitunter aussichtslosen Wohnungssuche sind für viele Menschen wesentlich belastender, als der drollige Vermieter, der ab und an mal nachfragt, wie’s ausschaut. Dann spielen die Anwälte mit rein, die Mieterrechte bis zum Exzess ausnutzen und dabei Anstand und abwägenden Menschenverstand außer Acht lassen, sodass sich die gepamperten Mandanten sogar noch im Recht fühlen. Dieselben Anwälte haben zeitgleich natürlich andere Fälle, wo sie auf Vermieterseite das gleiche Spiel spielen. Ein sich selbst erhaltendes System.

Und ja, noch mal oben drauf kommt bei manchem Menschen das, was auch hier in wenigen Beiträgen rauszuhören war: Die unterschwellige Meinung, dass der Vermieter ja eh ein Bonze ist, den zu ärgern ein bisschen robinhoody ist.

Es ist ja nicht so, dass man als Vermieter kein Verständnis für die schwierige Situation hätte, aber gerade bei der (berechtigten) Eigenbedarfskündigung muss man doch einsehen, dass dem Vermieter genau dieselbe strapaziöse Wohnungssuche auferlegt wird, obwohl ihm die gewünschte Wohnung gehört und obwohl er auf diese nach ordentlicher Kündigung auch einen Anspruch hat. Hier mag man wieder annehmen, der Vermieter hätte bessere Karten bei der Suche, weil er ja Mieteinnahmen vorweisen kann. Unabhängig davon, dass Eigentumswohnungen oft kreditfinanziert sind und die Mieteinnahmen die Raten gar nicht decken, ist das Gegenteil der Fall: Da er ja eigentlich weiterhin sein Eigentum bewohnen möchte, wird er sich von Haus aus hart tun, zumal die Neuvermietung auch nichts Angenehmes ist, was der Vermieter der Ersatzwohnung nach ein paar Monaten schon wieder machen möchte.

Bei Aktienanlagen wird ja immer darauf hingewiesen, dass man nur Geld einsetzen soll, das man eigentlich übrig hat; dasselbe gilt halt mittlerweile für Mietwohnungen. Wenn auch nur ein Hauch von Eigenbedarf am Horizont erkennbar ist: Keine Vermietung zu Wohnzwecken.

Es ist leider eine crux. Aber ich bin überzeugt, dass Mieterrechte lang genug gestärkt wurden und jetzt mal wieder die Vermieterseite dran wäre. Insbesondere deshalb, weil massive, politisch gewollte Kostensteigerungen die beschriebene Situation befeuern.

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Keiner ist gezwungen eine Wohnung als Anlageobjekt zu kaufen oder zu halten obwohl er Sie nicht bewohnt. Insofern hält sich mein Mitleid in Grenzen. Und wer eine Wohnung hält und leerstehen lässt sollte entsprechend zur Kasse gebeten werden um anderswo bezahlbaren Wohnraum zu fördern der hierdurch ja benötigt wird. Gerade in Ballungsgebieten ist Wohnraum ein knappes Gut und da jeder Mensch darauf angewiesen ist müssen hier auch andere Regeln gelten als z.b. für Luxusautos oder Aktien welche optional sind.

Probier es mal aus, dann verstehst Du auch, dass Rennschnecken nicht schnell sind und Zitronenfalter keine Zitronen falten.

Nö, absolut nicht. Ich vertrete nur die Meinung, dass der Staat seit Jahren mehr neuen Wohnraum wünscht, aber Legislative & Judikative es für kleine, private Vermieter (1 - 2 Wohneinheiten) seit Jahren wiederholt durch neue / geänderte Gesetzte und Urteile unattraktiver gemacht haben. Daher würde ich jedem raten sein Geld entweder in andere Anlageformen zu stecken oder z.B. in Anteile größerer Wohneinheiten mit professioneller Hausverwaltung (und großer Rechtsabteilung).

Selbst als Vermieter sehe ich das etwas anders. Auch wenn ihm die Wohnung gehört, entscheidet er sich dafür, sie zur Vermietung zu verwerten. Wenn ich eine Wohnung ohne Befristung vermiete, habe ich kein Problem damit, wenn es eine Eigenbedarfssperre von 10 Jahren geben würde. Ist es absehbar, dass ich die Wohnung vielleicht irgendwann benötige: befristeter Mietvertrag. Oder es müsste zumindest eine Klausel im Mietvertrag untergebracht werden, etwa der Vermieter behält sich nach 5 Jahren Eigenbedarf vor, dann wird aber eine Summe X für Umzug bezahlt.

In diesem Artikel in der TAZ wird die Praxis aus Karlsruhe vorgestellt, die tatsächlich für die Miete garantieren, damit „unsichtbare“ leerstehende Wohnungen wieder genutzt werden.
Zitat: „Ich habe kürzlich in Karlsruhe den Sozialbürgermeister besucht. Sie betreiben dort seit bald 20 Jahren ein Modell, wo es um die Vermittlung von Sozialmietern geht. Es gibt Eigentümer, die keine Lust mehr haben zu vermieten, weil sie mal schlechte Erfahrungen hatten, etwa mit Mietnomaden. In diesem Modell wird den Eigentümern die Miete garantiert, bei auftretenden Problemen kümmern sich eigene Mitarbeiter darum, und es gibt noch einen Renovierungszuschuss. Im Gegenzug werden die Wohnungen als Sozialwohnung vermietet.“ aus:

https://taz.de/Oekonom-ueber-Wohnungskrise/!5971526/

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Ein sinngemäß ähnliches Modell wird schon lange auch z.B. für die Finanzierung von Pflegeimmobilien genutzt. Die Betreiber suchen im Vorfeld nach (privaten) Inverstoren, die 1-2-3 der künftigen Appartments finanzieren. Zusammen mit dem Kaufvertrag erhält der Käufer aber auch Garantie für 20 Jahre definierten Betrag an Miete zzgl. definierten Mieterhöhungen. Der Betreiber kümmert sich im Sinne Hausverwaltung um alles vor Ort, Abrechnung mit den Mietern etc. pp.

Negativ könnte man einwenden, dass durch eine Partei mehr in dem Konstrukt natürlich es in Summe für den Mieter = pflegebedürftige Person teurer wird, da ja jeder in der Kette Rendite erwirtschaften will. Dem könnte man aber entgegenhalten, dass ohne die Finanzierung es diese Pflegeimmobilien ggf. nicht gäbe.

Im Falle des Modells Karlsruhe erkauft sich der Vermieter die Unterstützung der Stadt, die erste Hilfe bei Problemen und die garantierten Mieten bei Leerstand durch die spürbar niedrigeren Mieten für die dann „Sozialwohnungen“. Das kann aber jeder für sich rechnen und ich finde das durchaus als Win-Win für die Beteiligten.

Um ehrlich zu sein, habe ich auch nach den ~50 Beiträgen hier noch nicht ganz verstanden, wo das Problem sein soll.
Man kann sich gegen Mietnomaden versichern(!), es gibt einen klaren Rechtsweg und im großen und ganzen treten sie wahrscheinlich gar nicht so oft auf.

Das Risiko, als Vermieter dadurch einen existenzbedrohenden finanziellen Schaden zu haben ist also eher gering. Dass Gerichtsprozesse ggf lange dauern, ist ärgerlich, aber als Preis für eine (relativ) gut funktionierende Justiz wohl unvermeidbar. Sicherlich gibt es da noch Optimierungspotential, aber das ist alles nicht mietrechtsspezifisch.

Wer sein Wohneigentum in x Jahren wieder braucht, kann das im Vertrag festhalten und hat dadurch einen deutlich besseren (ergo schnelleren) juristischen Hebel.

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