Nein, das ist politische Realität.
Die EU-Umweltminister haben sich bereits im vergangenem Sommer (29.06.2022) darauf geeinigt:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/06/20220629-energie-und-umweltraete-stellen-die-weichen-fuer-eine-klimaneutrale-europaeische-wirtschaft.html
Auszug:
Die EU-Kommission hat im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ vorgeschlagen, die Vorschriften für die CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen fortzuschreiben. Demnach müssen die Hersteller ab dem Jahr 2030 anspruchsvollere CO2- Flottengrenzwerte erfüllen, als das bislang der Fall ist. Im Jahr 2035 beträgt die Minderung sowohl bei Pkw als auch bei leichten Nutzfahrzeugen 100%.
Dieser Vorschlag wurde dann am 27.10.2022 in dem sog. EU-Trilog erfolgreich bestätigt:
Erste Maßnahme zu „Fit für 55“ beschlossen: EU verschärft CO2-Emissionsziele für neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge - Rat der EU - 27. Oktober 2022
Auszug:
Vorbehaltlich einer förmlichen Annahme haben die Gesetzgeber sich auf Folgendes geeinigt:
- ein CO₂-Emissionsreduktionsziel von55 % für neue Pkw und von 50 % für neue leichte Nutzfahrzeuge bis 2030 gegenüber den Werten von 2021
- ein CO₂-Emissionsreduktionsziel von 100 % für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 2035
Und um noch mal ganz klar zu machen, dass es sich dabei um den Vorschlag handelt, der aktuell so heiß diskutiert wird, hier noch mal ein Artikel von Autobild, der auch schön das massive, aktuelle Framing zeigt:
https://www.autobild.de/artikel/verbrenner-aus-co2-eu-plaene-grenzwerte-autos-fit-for-55-4423028.html
Aber ganz hinten steht dann doch:
Ab 2035 sollen die sogenannten Flottengrenzwerte für Autos auf null sinken. […]
Wenn sich Hersteller nicht an die Vorgaben halten, müssen sie Strafe zahlen.
Und wie hoch sind die Strafen?
Das wird in der Verordnung über die Flottengrenzen von 2019 geregelt (Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union L 111/13, ab Seite 15):
Artikel 8 Abgabe wegen Emissionsüberschreitung
(1) Für jedes Kalenderjahr erhebt die Kommission von einem Hersteller […] eine Abgabe […], wenn die durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen eines Herstellers dessen Zielvorgabe für die spezifischen Emissionen übersteigen.
(2) Die Abgabe [..] wird nach folgender Formel berechnet:
(Überschreitung × 95 EUR) × Anzahl neu zugelassener Fahrzeuge.
Das liest sich erstmal so, als würde ein aktueller Golf (123 gCO2) ab 2035 eine Abgabe von
123 gCO2 * 95 € = 11685 €
bedeuten, die VW also auf den Neuwagen-Preis oben drauf schlagen müsste.
Aber es geht ja hier um die durchschnittlichen Flottenwerte. Würde also VW in 2035 bereits 50% Elektro-Autos neu zulassen, dann würde sich dieser Aufschlag auf die Hälfte, also knapp 6000 €, reduzieren, weil die E-Autos den Flotten-Ausstoß natürlich runter ziehen.
Es wird also die ganze Zeit lediglich über eine Verteuerung neuer Verbrenner diskutiert, die erst in 12 Jahren kommt.