Ich kann Dir da nicht folgen. Die Identifikation und Legitimierung erfolgt bei Banken gesetzlich vorgeschrieben über ein Ausweisdokument. Die Steuer-ID ist gleichwohl ein eindeutiges Identifizierungsmerkmal für eine Person.
Die Steuer-ID bräuchte die Bank, um damit das Konto bei der auszahlenden Stelle als Dein Konto für das Klimageld melden zu können. Und diese Eindeutigkeit muss ja nun irgendwie gegengeprüft werden, um Missbrauch zu verhindern.
Sorry, aber die Vorstellung ist realitätsfremd. Erstmal dürfen sich Banken aus Datenschutzgründen nicht gegenseitig Auskunft geben, ob jemand bei der anderen ein Konto hat. Technisch ist es sinnfrei, dass bei einer Kontoeröffnung eine Bank bei allen anderen Banken sowas anfragt. Dafür würde man immer eine zentrale Clearingstelle einrichten. Die Banken fragen heute bei der Schufa an und / oder anderen Auskunfteien, um Deine Bonität oder andere Ausschlussgründe zu prüfen.
Du widersprichst Dir m.E. auch in Deiner Logik, da Du weiter oben forderst, dass die Banken abprüfen, ob man woanders schon „das Konto“ hat, aber dann keine Verbindung zwischen Konto und Steuer-ID haben willst. Wie erkennt denn dann eine Bank an einem Konto, dass dies für das Klimageld genutzt werden soll und wie kann die auszahlende Stelle prüfen, dass nicht jemand mehrere solcher Konten sich einrichtet. Selbst wenn diese Prüfung nicht der Staat direkt macht, sondern ein Wirtschaftsunternehmen beauftragt, muss dass ja eine eindeutige Identifizierung haben für welchen Bürger dieses Konto ist. Das ginge gegen Ausweisnummer (die sich alle paar Jahre ändert) oder halt gegen Steuer-ID.
Die Steuer-ID kann heute eh schon bei (so gut wie) jeder Bank zum Konto oder der Person hinterlegt werden, da die Banken Kapitalerträge melden müssen und es wohl nur wenige Kreditinstitute gibt, die nicht irgend ein Produkt haben, mit dem man auch Zinsen erwirtschaften kann. Zumindest keine Bank, die ansonsten Girokontomodelle anbietet.
Thema Datenschutz ist für mich kein Argument, da reicht m.E. schon Artikel 6 Abs. 1 lit. e) mit „Aufgabe im öffentlichen Interesse“ oder man schafft rechtliche Grundlage und erfüllt Artikel 6 Abs. 1 lit. c) als „rechtliche Verpflichtung zur Verarbeitung“ der Daten damit.
Ich sehe das Argument der Informationssicherheit, wenn es dazu eine zentrale Datenbank gibt. Dazu gibt es aber hinreichend technische Möglichkeiten eine Datenbank physikalisch auf mehrere getrennte Systeme zu verteilen bzw. weitere technische Lösungen die es komplizierter aber sicherer machen.