LdN322: Entfernungspauschale

Ich glaube da verwechselst Du was mit der Dienstwagen-Regelung… Hier kann man sich das aussuchen.
Wenn das mit dem Fahrtenbuch ginge, wäre das genial. Die tatsächlichen Kosten pro Kilometer dürften beim Auto realistisch mehr als das Doppelte der Pendlerpauschale betragen.

Deswegen erstattet der Staat ja auch nur 30/38ct für die einfache Strecke. Oder umgerechnet 15/19ct mit Hin-, und Rückweg.

Spannend. Ich hatte in der Vergangenheit zwei Leute, die das schon so gemacht hatten, bevor ich sie übernommen hatte.
Jetzt stelle ich fest dass das eigentlich nur für Menschen mit Behinderung vorgesehen ist.
Auch beim Finanzamt sind anscheinend nicht alle gesetzesfest.

Edit: ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber damit vor Gericht durchkommen würde. Eine Pauschale soll Dinge vereinfachen, wer aber höhere Aufwendungen nachweist, muss die auch anerkannt bekommen.

Dann aber bitte auch so konsequent sein und fordern, dass man überdurchnittliche Mietpreise auch absetzen kann. In Berlin zahlt man nun mal was anderes als in Kiel. Oder als anderes Beispiel, wenn der Kassierer in Berlin wohnt und die Miete immer weiter ansteigt, muss er ja auch mithalten, damit er seine Arbeit weiter ausführen kann.

Aber warum ist dir denn die Pendlerpauschale so wichtig, dass du z.B. lieber auf eine 50% Erhöhung des Schienenbudgets verzichtest, nur damit die erhalten bleiben kann?

Ich vermute du beziehst dich auf das Urteil von 2008? Da ging es aber nicht darum, die Pendlerpauschale komplett abzuschaffen, sondern nur, dass die Pendlerpauschale erst ab den 21. Kilometer gilt. Dabei hat das Verfassungsgericht sich wohl vor allem über die Ungleichbehandlung beschwert:

Die Einführung des sog. Werkstorprinzips, nach dem nicht die berufliche oder private Veranlassung von Aufwendungen, sondern allein die räumliche Entfernung einer kostenverursachenden Fahrt zum Arbeitsplatz entscheidend für Abzugsfähigkeit oder Nichtabzugsfähigkeit der Kosten ist, stellt eine singuläre Ausnahme innerhalb des geltenden Einkommensteuerrechts dar

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2008/bvg08-103.html

Was ja auch in gewisser Weise verständlich ist.

Das Verfassungsgericht hat sogar auf einen Weg hingewiesen, wie die Pendlerpauschale abgeschafft werden könnte:

Förderungs- und Lenkungsziele sind […] nur dann als Rechtfertigungsgrund für eine Steuerbelastung geeignet, wenn sie von erkennbaren Entscheidungen des Gesetzgebers getragen sind. Zwar wird eine Abschaffung der „Pendlerpauschale“ von namhaften Vertretern der Wirtschafts- und Finanzwissenschaften im Interesse steuerlicher Anreize zu gesamtwirtschaftlich effizientem Verhalten der Steuerpflichtigen gefordert; der Gesetzgeber hat sich jedoch solche Ziele ausweislich der Materialien zum Gesetzgebungsverfahren zu keinem Zeitpunkt zu eigen gemacht, so dass schon aus diesem Grund eine derartige Rechtfertigung ausscheidet.

Ein weiterer Weg der aufgewiesen wurde ist über eine Änderung der Grundkonzeṕtion:

Die dem Steuergesetzgeber zustehende Gestaltungsfreiheit umfasst zwar von Verfassungs wegen auch die Befugnis, neue Regeln ohne Bindung durch Grundsätze der Folgerichtigkeit an frühere Grundentscheidungen einzuführen. Einen zulässigen Systemwechsel kann es jedoch ohne ein Mindestmaß an neuer Systemorientierung nicht geben. […] Die neuen Bestimmungen zur räumlichen Abgrenzung abzugsfähiger Wegekosten lassen eine Orientierung an einer - etwa nach und nach zu verwirklichenden - neuen Grundkonzeption nicht erkennen.

Bin kein Jurist, daher weiß ich nicht ob das funktionieren würde, aber ich könnte mir vorstellen, dass, wenn man annimmt, dass das Ziel des Staates Vollbeschäftigung ist, man Werbungskosten als alle zusätzlichen Kosten könnte, die durch die Arbeit entstehen, die nicht zum grundsätzlichen Wesen von Arbeit gehören. Also so gut wie jeder muss zu seinem Arbeitsplatz kommen. Es wird wohl kaum jemand geben, der von seinem Bett aus arbeitet. Auf der anderen Seite braucht nicht jeder spezielle Berufskleidung oder ein Arbeitszimmer.

You are moving the goalpost. Du hast den Thread doch angefangen, dann hab ich darauf geantwortet und du hast die Diskussion soweit verschoben, dass wir jetzt bei „Das wird nicht kommen“ angekommen. Ist das jetzt dein Standardargument für alles? Können wir den Kampf gegen den Klimawandel gleich komplett aufgeben, weil die Maßnahmen dagegen eh nicht kommen werden? Zu sagen das etwas eh nicht kommen wird ist eine der schlimmsten(effektivsten) Verhinderungstaktiken. Wenn alle es wollen würden, aber jeder sagen würde, das wird nicht kommen, dann kommt es auch nicht. Außerdem gehört zur Politik doch auch dazu, dass man Leute von den eigenen Positionen überzeugt. Nicht jedes Thema muss, wenn es aufkommt, sofort mehr als 50% Zustimmung haben. Um da nochmal Bezug auf deinen anderen Thread herzustellen, vor 10 Jahren hätte ich ein Tempolimit auch für quasi unmöglich gehalten, heutzutage sind wir aber schon soweit, dass wenn Rot-Rot-Grün irgendwann mal an die Macht kommen sollte (was aktuell eher unwahrscheinlich aussieht), dass ich mir durchaus vorstellen könnte, dass ein Tempolimit im Rahmen des Möglichen liegen würde.

Das braucht man nicht fordern, das kannst Du auch jetzt schon!
Wenn Du ein Arbeitszimmer entsprechend den Gepflogenheiten Deines Finanzamtes hast, kannst Du das absetzen!

Mir ist es wichtig, dass ich Kosten die unmittelbar zu meiner Erwerbtstätigkeit beitragen absetzen kann!

Die Förderung des ÖPNVs sehe ich als KOMPLETT andere Baustelle!
Und wie schon mehrfach gesagt: Meiner Meinung nach fördert man mit der derzeitigen Regelung den ÖPNV, weil Autofahrer hier benachteiligt sind. Mit KfZ legt man drauf. Mit ÖPNV macht man Plus.

Es gibt meiner Meinung da einfach keinen Regelungsbedarf! Und an steuerliche Absetzbarkeit von Zusatzkosten bei der Arbeit ranzugehen ist einfach das falsche Werkzeug mit der falschen Lenkungswirkung.

Dafür ist das steuerfreie Existenzminimum da. Dies sorgt dafür, dass der Arbeitnehmer Essen, Wohnen, sich bekleiden kann, etc. Mit den ungefähr 10.000 Euro im Jahr kommst du natürlich nicht weit. Aber zusätzlich gibt es Wohngeld, etc.

Kurzum: deine Forderung ist bereits im Steuerrecht verankert.

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Also können wir den Steuerfreibetrag um 1.000 € anheben und brauchen keine Pendlerpauschale mehr?

Die 1000 Euro sind die WerbungsPAUSCHALE. Ohne Prüfung gesteht dir das Finanzamt diese 1000 Euro als Ausgaben im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit zu.

Wenn du aber nachweisen kannst, dass du - wie auch immer - dafür 10.000 Euro ausgeben musstest, dann wird dein zu versteuerndes Einkommen um diesen Betrag gemindert. Das wäre natürlich nicht möglich, wenn man einfach dem Grundfreibetrag 1000 Euro zuschlägt und Werbungskosten einfach abschafft (was vermutlich grundgesetzwidrig wäre).

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Auch das ist jetzt schon der Fall. 1000 EUR gibt’s pauschal. Wenn Du mehr brauchst, kannst Du so viel absetzen wie Du willst…

EDIT:
Sorry @Guenter, hat sich überschnitten…

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Kann ich denn dann meine Wohnkosten auch absetzen, wenn sie den Freibetrag vorgesehenen überschreiten?

Nein. Denn wie gut du es dir gehen lässt beim Wohnen, Essen, Ankleiden, etc., das ist dein Privatvergnügen. Das Existenzminimum ist freigestellt, mehr nicht.

Nehmen wir mal an, wir haben 2 Personen, beide Personen arbeiten bei demselben Arbeitgeber in der Stadt. Beide Personen wohnen in den gleichen Wohnverhältnissen. Person A wohnt auf dem Land, wo die Wohnung deutlich günstiger ist, man aber nur mit dem Auto (in einer vernünftigen Zeit) zum Arbeitsplatz kommt. Person B kann aus irgendeinem Grund kein Auto fahren (der genaue Grund ist ja egal, weil der Staat ja eh nicht verlangen kann, dass alle Auto fahren können). Das heißt Person B muss, um für den Arbeitgeber arbeiten zu können in der Stadt in der Nähe des Arbeitgebers wohnen. In der Stadt ist die Miete aber deutlich teurer als auf dem Land. Nun gibt es 2 Szenarien für das Existenzminimum, entweder es ist an Person B ausgerichtet, so dass Person A quasi übervorteilt wird, weil sie gar nicht so ein hohe Existenzminimum bräuchte, es aber trotzdem absetzen könnte oder das Existenzminimum ist an Person A ausgerichtet und Person B würde dann deiner Meinung nach im Luxus leben, obwohl sie eig keine ander Wahl hatte.

Hinzu kommt nun noch die Pendlerpauschale, während Person A nun also vermutlich schon Vorteile beim Existenzminimum bekommen hat, bekommt sie nun zusätzlich auch noch eine Pendlerpauschale, die die Rechnung weiter zu Gunsten der auf dem Land lebenden Person macht.

Am Ende steht es also so da, dass von Person B quasi implizit verlangt werden kann umzuziehen, aber auf keinen Fall von Person A näher an seinen Arbeitsplatz.

Was man vielleicht alternativ machen könnte, ist, dass der Staat ähnlich wie beim Existenzminimum sagt, dass es eine bestimmte Entfernung gibt, die er dem Arbeitnehmer zugesteht z.B. 20 km (der Wert ist jetzt aus der Luft gegriffen) und jeder bekommt die gleiche Pauschale für diese 20 km, egal wo er wohnt. Und wenn jemand weiter Weg wohnt, weil es dort noch günstiger oder schöner ist, dann ist das halt sein Privatvergnügen.

So funktioniert aber nunmal das Steuerrecht nicht.
Du kannst Dinge absetzen die ganz klar und unmittelbar mit der Arbeit zu tun haben.

Das ist bei Wohnraum aber eben definitiv nicht der Fall. Denn die Großstadt bietet auch viele andere Vorteile. Es wäre unmöglich nachzuweisen, dass Du zu 100% aus beruflichen Gründen in die Stadt ziehst, und nicht weil Du es dort einfach schöner findest.
Du musst ja auch andersrum keinen Geldwerten Vorteil versteuern, weil Du auf dem Land wohnst.

Der Arbeitsweg lässt sich aber dagegen eben zu einhundert Prozent dem Job zuordnen. Genauso wie

Aus dem gleichen Grund kannst Du auch kein Arbeitszimmer absetzen, dass gleichzeitig anderweitig genutzt wird. Und als Unternehmensberater kann ich auch meine Anzüge nicht absetzen, auch wenn ich die real zu 100% beruflich nutze (ich hasse Anzüge). Aber das Finanzamt erlaubt es nicht, weil sie eben auch anderweitig nutzen KÖNNTE.

im anderen Thread wird genau DARÜBER von der anderen Seite diskutiert, nämlich die 1% Regelung bei Dienstwagen. Das ist das gleiche Prinzip. Der Staat bittet Dich zur Kasse, weil Du Deinen Dienstwagen privat mitnutzt. Wenn Du also die Wohnung absetzen wollen würdest, müsste dementsprechend auch die 1%-Regelung wegfallen.

Und das ist das Problem: Wenn Du die Entferungspauschale kippen willst, müsstest Du das komplette Steuerrecht von links nach rechts umkrempeln.

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Du unterstellst in Deinem Beitrag, dass es nur „eine“ Arbeitsstelle je Wohnung gibt. Dazu folgende Anmerkung:
1.
Häufig wohnen mehrere (2?) berufstätige Menschen in einer Wohnung. Ich vermute, dass sie in vielen Fällen bei unterschiedlichen Arbeitgebern beschäftigt sind und deshalb die Alternative „Wohnung am Arbeitsplatz“ oder „längerer Arbeitsweg“ nicht gegeben ist. Im Idealfall ist die Wohnung dicht am Arbeitsplatz eines Berufstätigen, während der Andere einen längeren Arbeitsweg haben muss.

Vielleicht haben sich die Bewohner der Wohnung auch entschieden ihren Wohnort so zu wählen, dass sie beide ungefähr die gleiche Fahrtzeit benötigen. Wäre eine individuelle Entscheidung.

Was ist in den Fällen, in denen ein Arbeitsplatz gewechselt wird. Wäre es realistisch zu erwarten, dass der Arbeitnehmer dann immer seinen Wohnsitz in die Nähe des neuen Arbeitsortes verlegt? Bei der derzeitigen Wohnungs- / Mietensituation m. E. nicht zumutbar.

Mit der Pendlerpauschale sollen „pauschal“ die (zwangsläufig entstehenden) Kosten steuerlich absetzbar werden, die Jemand tragen muss um Einnahmen aus seiner Arbeitstätigkeit zu erzielen. Denn er kann seinen Lebensunterhalt letztlich nur aus den Einnahmen abzüglich der ihm hierbei entstehenden Kosten bestreiten. Diese Differenz aus Einnahmen./. Ausgaben (im Steuerrecht Einkünfte genannt) ist dann Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Einkommensteuer (Lohnsteuer bei Arbeitnehmern).

Dieses System soll sicherstellen, dass die Einkommensteuer grundsätzlich nach der „individuellen Leistungsfähigkeit“ des Bürgers ermittelt wird. Wer höhere „Einkünfte“ hat ist demnach leistungsfähiger (und kann einen höheren Steuersatz leisten) als jemand, der niedrigere Einkünfte hat. Der mit den niedrigeren Einkünften wird deshalb einen niedrigeren Durchschnittssteuersatz haben als Derjenige mit den höheren Einkünften.

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Mal ein anderer Ansatz:

Wenn die Entfernungspauschale ausschließlich denen zugute käme, die weniger als den durchschnittlichen (2/3-) Jahreslohn von vor 2 Jahren (weil bis dahin alle Erklärungen abgegeben sein sollten) erhalten, wären bestimmt einige Milliönchen gespart und die umstrittene Subventionierung wäre sozialverträglich umgestaltet.

Wer heute die Möglichkeit hat näher an seinen Arbeitsplatz zu ziehen und sich dafür das Pendeln (Lebenszeit) spart, der macht das meist heute schon. Kenne niemand der gerne pendelt.
Mehr Lenkungswirkung bekäme man wenn die Arbeitgeber die tatsächlichen Anreisekosten der Arbeitnehmer tragen müssten.
Firmen wären interessiert daran ihren Mitarbeitern Homeoffice/CoWorkingSpaces anzubieten. Würden ihre Standorte dahin verlagern, wo sie möglichst viele Mitarbeiter bekommen.
Wenn die Arbeitgeber noch den CO2 Preis für die Anreise ihrer Mitarbeiter zahlen müssen hätte man die perfekte Lenkungswirkung.

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Interessanter Vorschlag. Könnte bei dem aktuellen Fachkräftemangel mittelfristig ein Thema werden, das Arbeitnehmer die Fahrtkosten vom Arbeitgeber erstattet bekommen wollen oder Alternativen. Ist die Frage, ob für den Arbeitsgeber dann ein Dienstwagen günstiger ist als die Erstattung von Fahrtkosten.

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Aber die Möglichkeit haben doch sehr viele. Aber wenn man mit den Leuten spricht, dann sagen sie natürlich, dass sie schon immer da gewohnt haben und nun nicht wegziehen möchten oder das sie dichter beim Arbeitgeber nie so günstig ein Haus bekommen hätten, oder das der Partner 50 km in die Gegenrichtung arbeitet, da wäre das ja fair und so weiter. Am Ende sind es bei vielen einfach der Komfort.

Aber ob wir uns den auf Dauer leisten können, ist mehr als fraglich.

So einfach ist es eben nicht. Man hat auch irgendwo seine sozialen Netze. Oder noch heftiger, das eigene Kind ist dort verwurzelt. Da finde ich es egoistisch dauernd umzuziehen, vor allem da bei Schulwechseln auf Grund der Rahmenpläne manche Themen gar nicht erst behandelt werden. Was aber dann greifen sollte ist, dass ich eben nicht jeden Job annehmen kann und es mir such noch bezahlen lasse via Pendlerpauschale.

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Die Überlegung wäre, auch bei aktuell steugendem Wert der Arbeitnehmer, den Staat da rauszulassen und es, wie einige es ja bereits machen, den Arbeitgeber in die pflicht nehmen.
Also entweder für den Wunschkandidaten eine nahe Wohnung suchen nach gemeinsam vereinbarten realistischen Kriterien, oder eine Bahnkarte als steuerfreien Gehaltsbestandteil oder eine Tankkarte mit einem festen Budget, das dem monatlichem Arbeitsweg entspricht.

Da könnte sich der Staat heraushalten.

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Das finde ich einen interessanten Ansatz… Wenn man die Kosten dem Arbeitgeber auflasten würde, könnte man damit viele Probleme lösen. Die werden dann schon von ganz alleine dafür sorgen, dass da weniger gefahren wird (mehr HomeOffice, Umzug zahlen, Wohunung zahlen etc,)

Der einzige Nachteil bestände dann darin, dass evtl. bei der Einstellung diskriminiert würde und man Leute die weiter weg wohnen benachteiligt werden. Aber durch den Fachkräftemangel wird das vermutlich durch niemanden ein Problem werden.

Ich finde, das sowas einfach eine persönliche Lebensentscheidung bleiben muss - unabhängig von CO2-Verbrauch und dergleichen.

Wir haben so viele Möglichkeiten einzusparen, die wegen irgendwelchen Lobbys nicht genutzt werden…
Gerade die möglichkeit 100% im HomeOffice zu arbeiten halte ich für mit einer der besten Einsparmöglichkeiten, weil sie absolut keinerlei Nachteile mit sich bringt (außer für Vorgesetze die der Meinung sind, dass die Arbeitnehmer zuhause nix tun) und niemanden etwas kosten.