Sorry, aber der Vergleich hinkt einfach.
In den USA herrschte Apartheid. Das Demonstrationsrecht wurde den Schwarzen abgesprochen, weil das Demonstrationsrecht in den USA auch gar nicht juristisch gefasst ist (daher: es gibt keine Gesetze und keine Rechtsansprüche für Demonstrationen, sondern leitet sich aus der Verfassung ab. Und wenn die alten weißen Männer im Supreme Court zu dieser Zeit sagen: „Das gilt nicht für Schwarze“, wie es oft getan wurde (z.B. im Hinblick auf das Wahlrecht und generell alle Bürgerrechte) dann ist das eben genau so ein Beispiel von legitimem Widerstand gegen ein inhärent ungerechtes System.
Dieses Argument kann man in Deutschland beim besten Willen nicht machen - das Demonstrationsrecht ist ein hohes Verfassungsgut, welches in allen Abwägungen sehr schwer wiegt - deshalb können auch ständig Nazis durch die Innenstädte ziehen, obwohl die Politik das gerne - nachvollziehbar - verbieten würde. Verbotsverfügungen von Kommunen gegen diese Aufmärsche werden regelmäßig von den Verwaltungsgerichten kassiert. Unser Versammlungsrecht ist wirklich sehr liberal.
Das ist aber eben genau so ein Beispiel, wo das Ziel des Protestes korrekt gewählt war. Die Montgomery Bus Carriers waren die Busgesellschaft, bei der sich der Rosa Parks Zwischenfall ereignet hat, die eben eine Rassentrennung in ihren Bussen hatte. Die Allgemeinheit war gerade in diesem Beispiel eben ein Kollateralschaden des Protests, aber nicht das Ziel.
Diese Vergleiche sind einfach historisch betrachtet grob unpassend, weil wir eben nicht in einem repressiven System leben, welches legitime Proteste niederknüppelt oder gar nicht erst zulässt.
Und exakt deshalb ist es auch legitim, wenn der Staat nicht angemeldete Proteste unterbindet, wenn es sich nicht um Spontandemonstrationen handelt (eine Spontandemo liegt vor, wenn es eine sofortige Reaktion auf eine akute, vorher nicht vorhersehbare Situation ist… daher: Wenn z.B. ein Flüchtling von der Polizei erschossen wird und die Leute eine Stunde später gegen Polizeigewalt demonstrieren).
Eben weil Proteste so leicht zugelassen werden. Und es werden durchaus auch Demonstrationen nicht genehmigt - i.d.R. wegen Gefahren für die öffentliche Ordnung oder eben eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Allgemeinheit (daher gibt es in aller Regel keine Demos auf Autobahnkreuzen…). In aller Regel werden aber lediglich Auflagen zu Ort und Mittel gemacht, so würde z.B. das Beklettern von Autobahnschildern stets untersagt werden, ebenso das Festkleben auf der Straße ohne Rettungswege…
Das halte ich in diesem konkreten Fall tatsächlich für unangemessen, weil der Unfallverursacher nach dem Unfall von einem Obdachlosen, der den Unfall beobachtet wurde, mit einem Messer attackiert und schwer verletzt wurde. Der Unfallverursacher hat diesen Unfall sicherlich nicht bewusst verursacht und wird damit leben müssen, ein Menschenleben auf dem Gewissen zu haben - und wurde dazu noch niedergestochen, dazu wird er ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung zu erwarten haben, was bei tödlichen Unfällen üblich ist. Kurzum: Der Mann ist genug gestraft…