LdN305 / BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Das ist Gleitzeit und schon lange in den meisten Tarifbetrieben normal. Oft darf der Angestellte Stunden ansammeln (oft bis 15 Std/Monat) und diese im gleichen oder nächsten Monat wieder in Freizeit umwandeln.
Leider hat dieses aber wenig mit der Vertrauensarbeitszeit oder mit „schnellerem“ Arbeiten zu machen, da hier eine Zeiterfassung notwendig ist und auch alle Arbeitszeitvorgaben eingehalten werden.

Okay, dem entnehme ich, dass du in dem Teil der Ferien, der kein Erholungsurlaub ist, tatsächlich nicht 40h/Woche arbeitest. Das soll übrigens kein Vorwurf sein, da ich durchaus nachvollziehen kann, dass ein Großteil der Vorbereitung nicht so weit im Voraus gemacht werden kann.

Das führt halt nur zu dem Problem, dass aus tatsächlichen Gründen im Lehrerberuf bei voller Besoldung über 6,5 Wochen im Jahr signifikant weniger als 40 Stunden/Woche gearbeitet wird (oft sogar gar nicht) und es somit durchaus gerechtfertigt scheint, zu anderen Zeiten des Jahres als Ausgleich für diesen Extra-Urlaub Mehrarbeit zu fordern.

Das bedeutet, dass theoretisch Wochenarbeitszeiten von bis zu 45-46 Stunden während der Schulzeiten nötig wären, um auf die vertragliche bzw. beamtenrechtlich vorgesehene Jahresarbeitszeit zu kommen.

Bei deiner Berechnung mit den 55 Stunden / Woche müssen natürlich noch die Pausen abgezogen werden, wodurch aus den 27 Unterrichtsstunden nur 20,25 Zeitstunden werden (vielleicht 22 oder 23 Zeitstunden, wenn in den Pausen auch regelmäßig Dienstpflichten wie Pausenaufsicht oder Besprechungen erledigt werden), wodurch aber in jedem Fall noch mal ein paar Stunden wegfallen (also wie stark man Pausen berücksichtigen sollte kann sicherlich stark diskutiert werden, aber dass sie in irgendeiner Form berücksichtigt werden müssen, nicht…)

Unter’m Strich scheint es daher, wenn man auf die Jahresarbeitszeit schaut, kein großes Problem zu geben. Nun kannst du natürlich darauf pochen, dass auch die Tages- und Wochenarbeitszeit penibel eingehalten wird, aber dir muss klar sein, dass das dann auch zu Nachteilen führen wird, denn die Tatsache der 63 Urlaubstage im Jahr (bezogen auf eine 5-Tage-Woche) kann halt nicht unberücksichtigt bleiben, sonst wird man den Lehrern rechtliches Rosinenpicken vorwerfen müssen.

Was zurück zum Thema Aufzeichnung von Arbeitszeiten führt:

Die Unterrichtsvorbereitung und Nachbereitung kann nicht objektiv gemessen werden, da der Lehrer diese zu Hause ohne jede Kontrollmöglichkeit erledigt. Eine Aufzeichnungspflicht ist daher faktisch gegeben, aber praktisch nicht umsetzbar. Die einzige Frage, die bleibt, ist, ob 27 Unterrichtsstunden pro Woche samt Vor- und Nachbereitung für den durchschnittlichen Lehrer zu viel Arbeitsbelastung bedeutet - und das kann man letztlich nur über wissenschaftliche Evaluationen halbwegs in Erfahrung bringen. Dazu beginnt die GEW aktuell eine Studie in Sachsen, wobei natürlich auch hier das Problem ist, dass es für Lehrer sinnvoll ist, bei Befragungen stets von einer Überlastung zu berichten - das typische Problem der empirischen Sozialforschung eben (sozial erwünschte Antworten, keine Doppelverblindung möglich usw.).

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Ne, als 10 Stunden gilt die Arbeitszeit, da kommt die Pause oben drauf. Du kannst also die 40 Stunden Mo-Do abarbeiten (jeweils z.B. 7:00-17:45) und hast dann am Freitag frei.

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Uiuiui, also da war ja jetzt einiges dabei, was leider überhaupt nicht stimmt.

Punkt 1 - 27 Unterrichtsstunden (LWS)
Dort sind keine Pausenzeiten enthalten. Es geht um den reinen Unterricht. Pausenaufsichten, welche in der Grundschule faktisch auch in den kleinen Pausen stattfinden sind also on top. Meist ist es sogar so, dass ich am Tag von 7:30 bis 13:45 durcharbeite. Nur wenn kein Kind Redebedarf / Probleme / sich verletzt hat, was in der Pause geklärt werden muss, oder wenn ich nicht mit manchen Kollegen etwas absprechen muss, dann habe ich tatsächlich Pause. Das kommt in der Woche vielleicht 2x vor. Dann auch nur in der Mittagpause und vielleicht für gerade mal 5-10 Minuten. Das war‘s. Soviel zu „die Pausen müssten dann noch abgezogen werden“. Da frage ich welche Pausen?!? Und das geht allen so. Im Lehrerzimmer sitzen meist nur die, die entweder keinen Unterricht mehr haben oder eine Freistunde.

Punkt 2 - Rosinen picken
Meist nutze ich die Ferien, um mich weiterzubilden, meine Materialien zu sortieren / aufzuräumen / auszumisten etc. Das heißt, dass ich durchaus auch in den Ferien arbeite. Gerade Sachen wie den Stoffverteilungsplan / die Grobplanung für‘s Halbjahr und viele schulische Bürokratie-Aufgaben, wie die Überarbeitung des Curriculums, die Erstellung irgendwelcher Pläne (bspw. Digitalisierung), werden schon zu großen Teilen in die Ferien verlegt. Und abgesehen von den Sommerferien nimmt auch das (Zwischen-)Zeugnisse schreiben immer einen großen Teil der Ferien ein.
Es stimmt also nicht, dass ich in den Ferien nicht arbeite. Allerdings - und das ist ein solider Punkt - nicht 55 Stunden die Woche. Das würde ja aber auch kein Mensch durchhalten, sowohl in- als auch außerhalb der Ferien so viel zu arbeiten.

Und das ist nun mal leider der Haken: Es ist kaum möglich, während der Schulzeit maximal 38/40 Stunden zu arbeiten. Dafür gibt es einfach zu viele Aufgaben. Wie gesagt, meist arbeite ich von 7:30-14:00 durch und das ist dann „nur“ der Unterricht, Pausenaufsicht, Absprachen mit Kollegen und „schnelle“ Orga-Aufgaben, wie Geld/Elternbriefe einsammeln. Das allein sind täglich ja dann schon 6,5 Stunden. Dann lass mal noch ein Elterngespräch / -telefonat, ne Konferenz oder schlichtweg kopieren auf dem ToDo-Zettel stehen und Zack sind die 8 Stunden voll. Und wie gesagt, Pause gibt‘s nicht. …

Punkt 3 - Messen Vor- / Nachbereitung
Es ist tatsächlich leider so, dass das Lehrerzimmer ab 13:00 immer leerer wird und ab 14:00 (zumindest an Grundschulen) meist einer verlassenen Wüste gleicht.
Ich finde das extrem bedauerlich. Ich plädiere schon länger dafür, dass wir Lehrer:innen länger in der Schule arbeiten und dort unsere Planungen erledigen sollten. Das würde auch gleich das Teamwork fördern, da die anderen p erhält erstmal da wären, um mit ihnen zu arbeiten. Sonst sieht man sich ja nie - bedenke keine Pausen.
Größtes Problem dabei ist jedoch, dass wir gar nicht hat die Möglichkeit haben, unsere Planung in der Schule zu machen. Die technische Ausstattung reicht gerade mal für drei Lehrer - von entsprechenden Programmen will ist gar nicht erst anfangen. Die Klassenräume sind so klein, dass mein gesamtes Material da überhaupt keinen Platz hätte und einen anderen richtigen Arbeitsplatz habe ich auch nicht (in der Schule). Lediglich einen Platz zum Sitzen an einem kleinen Tisch, auf dem gerade Mal das Klassenbuch Platz hat. :see_no_evil:

Unter diesen Umstände bleibt nichts anderes übrig, als zu Hause zu arbeiten. Dort sitzt man aber wieder allein und erarbeitet sich alles mehr oder weniger selbst. Damit gehen natürlich Ressourcen verloren. :face_with_raised_eyebrow:

Fazit: Ich denke es wäre durchaus sinnvoll, dass auch Lehrer:innen wirklich ihre Arbeitszeiten erfassen müssen. Dann würde man zum einen einen validen Überblick über die Situation (von allen) erhalten und mit vielen Vorurteilen aufräumen. Und zum anderen könnte man schauen, wo / wie die Zeit besser genutzt werden kann. Ich persönlich habe auch nichts dagegen, wie in Sachsen in den Ferien zur Schule arbeiten zu gehen - dann muss sich aber die Arbeitszeit während der Schulzeit auch in einem normalen Rahmen bewegen. Es geht halt nicht beides - außerhalb der Ferien extrem viel arbeiten und in den Ferien auch noch.

Und genau da setzt meines Erachtens die grundlegende Rechtsprechung an. Die Arbeitszeit die erbracht wurde, muss erfasst werden. Denn nur wenn die Verkäuferin - die nach eigentlichem Feierabend noch für den Kollegen weiterarbeitet - die Stunden erfassen muss - kann auch sichergestellt werden, dass die korrekte Vergütung sowie die Grundlagen des Arbeitszeitgesetztes (max. Arbeitszeit, Ruhezeiten) sowie vielleicht auch Betriebliche Vereinbarungen (wenn vorhanden zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber) eingehalten werden.
Der Arbeitgeber ist somit immer gezwungen proaktiv dafür zu sorgen, dass es zu keinen Gesetzesverstößen kommt. Um im Beispiel zu bleiben: Ist die einzige Verkäuferin nach ihrer regulären Schicht (8 Stunden Arbeitszeit) noch weitere 2 Stunden im Dienst - muss klar sein: Feierabend / und im Zweifelsfall Laden schließen. Denn mehr lässt das ArbZG nicht zu. Also muss m.E. auch der Arbeitgeber genau diese Weisung seinen Beschäftigten geben: „Nach 10 Stunden Arbeit habt ihr aufzuhören. Ausnahmen sind nicht gestattet.“ - Wenn er anderes zulässt könnte sein Anwalt Arbeit bekommen.

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