Der Durchsuchungsbefehl gegen den Schwachkopf-Beschuldigten erfolgte von der Staatsanwaltschaft wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung, weil er ein Bild hochgeladen hatte, auf dem ein SS- oder SA-Mann ein Bild mit der Aufschrift „Deutsche, kauft nicht bei Juden“ hochhält. Außerdem hatte er Habeck als Schwachkopf bezeichnet, aber deswegen alleine hätte es sicher keinen Durchsuchungsbefehl gegeben, sonst wären das ja Tausende pro Tag.