Was erwartest Du denn? Eine Dokumentation solcher Unfälle findet man doch nur, wenn der Verunfallte geklagt hat, das wird in den wenigsten Fällten passieren. Außerdem gibt es kaum Kabelbrücken auf Gehwegen, wie viele Unfälle soll es da also schon gegeben haben? Jahrmärkte etc. sind hier ein schlechter Vergleich, da zum einen Gehbehinderte dort darauf eingestellt sind, die meisten Menschen in Begleitung dort sind und vor allem die Kabel dort von Profis verlegt werden, die wissen, worauf sie zu achten haben (Winkel, Rutschfestigkeit, Beleuchtung …)
Außerdem sollte die Grenze nicht der Unfall mit bleibenden Schäden sein, sondern die Einschränkung der selbstständigen Lebensführung. @ped kennt sich sicher besser aus als ich (vielleicht ladet Ihr ihn mal ein zu einem Gespräch über Barrieren im Stadtverkehr?), aber ich möchte die Problematik am Beispiel einer Freundin von mir darstellen, die seit einem Unfall vor einigen Jahren einen Rollstuhl benutzt. Sie kann sich mittlerweile selbstständig in ihrer näheren Umgebung bewegen und bspw. Nachbarn besuchen und einkaufen gehen. Dabei kann sie für jeden Weg genau sagen, wie viele Bordsteinkanten sie überwinden muss, wie diese beschaffen sind und welche sonstigen Schwierigkeiten wie Schlaglöcher und Engstellen es dabei gibt. Bordsteinkanten erfordern eine gewisse Kraftanstrengung - den Weg zum Bäcker mit 4 Bordsteinkanten schafft sie auch an schlechten Tagen, den selben Weg mit 4 Bordsteinkanten und zwei Kabelkanälen würde sie vielleicht schon nicht mehr schaffen, das wäre also eine ziemliche Verringerung ihres Bewegungsradius, zumal sie ja nicht wissen kann, wie viele Känale gerade liegen. Ein weiterer Punkt, den ich überhaupt nicht auf dem Schirm hatte, bevor sie den Unfall hatte, ist die genaue Kenntnis der Hindernisse. Sie hat einige „schwierige“ Bordsteine in ihrer Gegend, weil zum Beispiel die Kante uneben ist oder Gehweg so eng oder uneben, dass sie sehr genau rangieren oder den Schwung gut dosieren muss. Diese Stellen hat sie über recht lange Zeit mit ihrem Ergotherapeuten geübt, bis sie sich die alleine zugetraut hat. Bei Kabelbrücken hätte sie natürlich keine Chance auf diese Vorbereitung.
Ich glaube die Kritik dazu ist angekommen. Da schließe ich mich natürlich an und hoffe mal, dass das Ganze zumindest in Teilen auch ein Missverständnis war.
Grundsätzlich bin ich dabei, dass ein Einzelurteil nicht dazu führen sollte, dass Kabelbrücken jetzt pauschal nicht mehr genehmigt werden. Grundsätzlich teile ich auch die Auffassung, dass Interessen abgewogen werden müssen. Wie hier bereits erwähnt halte ich es aber für fragwürdig wenn ausgerechnet die Interessen benachteiligter Bevölkerungsgruppen ohne starke Lobby am stärksten darunter leiden.
Und im Zusammenhang mit mobilitätseingeschränkten Menschen finde ich es auch schwierig daraus dass es bisher keine dokumentierten Unfälle mit Kabelkanälen gab, schlusszufolgern, dass diese keine erheblichen Einschränkungen bedeuten können. Da mag es sicher sein, dass diese auf der „Kirmes“ zum Alltag gehören. Aber da muss ich im Zweifel mit meinem Rollstuhl auch nicht unbedingt hin, während ich wenig Alternativen dazu habe, den Gehweg zu benutzen, wenn ich mein Haus verlassen will.
Natürlich sind viele Bordsteinkanten für z.B. Rollstuhlfahrer ein noch größeres Problem. Daher werden ja aber bei Gehwegsanierungen Bordsteinkanten inzwischen deutlich stärker (auf fast 0) abgesenkt. Wenn diese Kabelkanäle im großen Stil auf Gehwegen auftauchen kann ich mir also langfristig schon vorstellen dass sie die Situation signifikant verschlechtern. Und die ordnungsgemäße Aufstellung zu jeder Zeit kann ich aus rein praktischen Gründen auch nur begrenzt gut kontrollieren. Das muss nicht mal Nachlässigkeit des Aufstellers sein, sondern kann schlicht daran liegen, dass vielleicht so ein Kanal aus versehen oder mutwillig verschoben oder demoliert wird. Ob das dann ein großes Problem werden kann hängt in der Tat vor allem davon ab, wie viele Kanäle es am Ende werden.
Aber auch der Vorschlag, die Erlaubnis hier erstmal zu erteilen und dann später mit Einschränkungen darauf zu reagieren, falls die Kabelkanal Situation zu Problemen führt, halte ich für schwierig. Ihr wisst selbst, dass es viel schwieriger ist, eine Regelung wieder abzuschaffen oder einzuschränken wenn sie erstmal etabliert ist. Gerade vor dem Hintergrund der schlechten Lobby für die Betroffenen Gruppen halte ich es für wenig wahrscheinlich, dass es gegen den Widerstand der E Auto Fahrer Lobby gelingt im Interesse mobilitätseingeschränkter Personen gegenzusteuern.
Ggf macht es Sinn mal einen (offiziellen) Vertreter einer solchen Gruppe für ein 5 Minuten Interview einzuladen. Vielleicht ist das alles auch viel weniger dramatisch als viele annehmen. Vielleicht ist aber auch was dran.
Genau dieses Thema hat mich vor einigen Jahren unerwartet viel Zeit, Nerven und einige Diskussionen mit Versicherungen gekostet. Das Überraschende dabei: Obwohl ein Fußgänger über mein Ladekabel gestolpert ist und sich das Schlüsselbein gebrochen hat, sah am Ende niemand eine eindeutige Haftung bei mir.
Ich wohne in einem Reihenmittelhaus ohne direkten Stellplatz am Haus. Mein Fahrzeug steht entweder im Garagenhof oder auf den Parkplätzen hinter dem Haus. Zwischen meinem Grundstück und den Parkplätzen verläuft ein öffentlicher Gehweg.
Um mein Elektrofahrzeug zu laden, hatte ich das Ladekabel über den Gehweg geführt und mit einer auffälligen gelben Kabelbrücke abgesichert. Das funktionierte zunächst mehrere Monate problemlos. Eines Tages stolperte jedoch ein älterer Herr über die Kabelbrücke und brach sich dabei das Schlüsselbein.
Ich ging zunächst davon aus, dass meine private Haftpflichtversicherung den Schaden regulieren würde. Tatsächlich verwies diese jedoch auf die Kfz-Versicherung, da ein Fahrzeug beteiligt sei. Die Kfz-Versicherung wiederum sah keine eindeutige Haftung auf meiner Seite. Die Begründung: Die Kabelbrücke war gut sichtbar, ordnungsgemäß eingesetzt und stellte nach ihrer Auffassung keine versteckte Gefahrenquelle dar.
Hinzu kam, dass ich keine ausdrückliche Genehmigung der Stadt für die Nutzung des Gehwegs hatte. Nach Aussage der Versicherungen war dies jedoch von der eigentlichen Haftungsfrage zu trennen.
Interessant war auch die Einschätzung der Gegenseite. Der Geschädigte ließ den Fall über seine Rechtsschutzversicherung prüfen. Diese bewertete die Erfolgsaussichten einer Klage offenbar als gering und wollte den Rechtsstreit nicht übernehmen.
Mein Fazit aus diesem Fall: Die Frage der Haftung scheint selbst dann nicht eindeutig zu sein, wenn es tatsächlich zu einem Sturz kommt. Zumindest in meinem Fall wurde auch die Eigenverantwortung des Fußgängers als wesentlicher Faktor betrachtet.
Die Abwägung „es gibt etwas schlimmeres, deswegen dürfen wir von dem nicht ganz so schlimmen noch ganz viel hinzufügen“ in Bezug auf Barrieren doch nicht angebracht
gerade wenn es gleichzeitig das Ziel ist Straßenkreuzungen usw. barrierearmer zu gestalten und es andere gute Gründe gibt, dass wir Fahrbahn und Gehsteig durch eine Kante trennen… diese Gründe lassen sich für das Ladekabel auf „ist halt praktischer und kostet nicht so viel“ zusammenfassen, was meiner Meinung nach für eine Option die gut ist weil die Autofahrer:innen Kosten beim Laden sparen können nicht so überzeugend ist
Die Irritation über die grundverschiedenen Positionen könnte aber schon einen Moment vorher beginnen und findet sich auch in den Diskussionen um die redaktionelle Ausrichtung von Kennzeichen E:
Gibt es daran ein hohes gesellschaftliches Interesse? Das wir alle für 10-20 Jahre eine Entscheidung treffen die unsere Pfadabhängigkeit in den MIV erhöht? ist der alte Verbrenner für 3 Jahre weiterfahren und dann auf den eigenen Pkw verzichten besser/schlimmer/gleich zu bewerten im Vergleich zum neuen E-Auto?.. gerade weil es um einen Konflikt zwischen Fußgängerinnen (+Inlineskates, Kindern die auf Bürgersteigen fahren sollen, Fahrrädern auf geteilten Wegen usw.) und MIV geht ist die Positionierung von Freundinnen des Umweltverbundes hier nicht pro Auto - egal welcher Antrieb
@ped schlägt hier was sinnvolles vor, was vielleicht manche Konflikte beheben könnte:
wenn mann dabei an unterschiedliche städtebauliche Gebiete denkt könnte ich mir in einem EFH-Gebiet mit wenig alltäglichem Fußverkehr solche Lösungen deutlich eher vorstellen, als im 5-Geschoss-Blockrand mit hoher Nutzer*innenfrequenz auf den Gehwegen
In Summe finde ich aber @Tikka 's Beitrag am wertvollsten - also wenn es schon Lösungen gibt die ebenerdige Kabelführung ermöglichen oder per Kabelbrücke über dem lichten Raum des Gehwegs führen - dann gerne sowas in die kommunale Satzung, statt irgendwelche Freifahrtscheine für eine Matte die ein gar nicht mal so großes Hinderniss ist, falls die Autofahrenden sie richtig hinlegen…
Das heißt obwohl sich jemand nachweislich wegen deiner Konstruktion verletzt hat. Hast du es weiter so durchgezogen, nur weil die Rechtschutz der anderen Partei die Klage nicht zahlen wollte? Und dein Fazit ist, das es egal ist wenn Leute dadurch zu Schaden kommen, solange sie sich eine Klage nicht leisten können und es somit nicht rechtssicher geklärt ist? Wäre ich derjenige mit dem kaputten Schlüsselbein gewesen hättest du mittlerweile echt viele Kabel kaufen müssen weil sie rein zufällig kaputt gegangen wären.
Versuch den Beitrag etwas wohlwollender zu lesen. Die Stoßrichtung von @malotira’s Beitrag war mehr Einordnung zu der Aussage „es lassen sich keine Klagen zu dem Thema finden“ beizutragen. malotira hat keinerlei Aussage dazu getätigt, ob die Kabelbrücke weiterhin dort liegt und was malotira rückblickend darüber denkt, einfach weil es für die Einordnung nicht relevant ist (unterstelle ich). Ich weiß so Fakten-orientierte Nachrichten durchaus sehr zu schätzen, weil sie das Potential haben die Diskussion zu versachlichen.
Zitat Ulf „wer so ein Ladekabel kennt, das ist maximal einen Zentimeter dick“. Das es bis 2,5cm geht wurde hier schon geschrieben.
Ich finde es wirklich schade, dass eine nachgewiesen falsche Aussage nicht zumindest zu einem kritischen Blick auf die eigene Haltung führt. Schön, dass man hier im Forum eine Einordnung und auch alternative Lösungen findet.
Naja, jetzt machst du aber auch aus einer Mücke einen Elefanten.
Ja, es ist ein sachlicher Fehler, weil das Wort „maximal“ falsch ist. Aber daraus zu fordern, die gesamte eigene Haltung zu hinterfragen, ist schon etwas absurd.
Letztlich kann der Gesetzgeber natürlich nur Kabel bis zu einer Dicke von z.B. einem Zentimeter für Bürgersteige erlauben. Dass ein 2,5-cm-Kabel, vor allem noch mit einer Abdeckung darüber, zu dick wäre, da sind sich glaube ich die meisten einig.
Ich war gerade in Holland (Haarlem), dort lagen fast in jeder Wohnstraße Ladekabel über den Bürgersteig. Scheint dort niemanden zu stören. Vielleicht kann man sich da was abgucken, wie das für alle Beteiligten sinnvoll geregelt werden kann? Die Holländer sind auch deutlich öfter mit dem Fahrrad (auch mit kleinen Kindern) unterwegs als Menschen in Deutschland.
Anmerkung aus einer kleinere Kommune (10.000 Einwohner), wo das Thema Ladebrücken bislang noch gar nicht in der Kommunalpolitik angekommen ist.
Sind Ladebrücken tatsächlich ein solch großes (wenn auch zusätzliches) Problem für Menschen mit eingeschränkter Mobilität angesichts des Zustands der öffentlichen Infrastruktur? Bei uns im Ort und auch jeden Gehweg, den ich in meinem Leben in Deutschland kennengelernt habe (vom Dorf bis zur Hauptstadt), müssen wir zugespitzt von einer Schlaglochstrecke sprechen. In historischen Ortskernen sind die Fußgängerwege häufig so eng bemessen (nachdem Platz für Straße und Parkstreifen) gemacht wurde, dass auch Personen ohne Einschränkungen kaum durchkommen, dass Ladebrücken hier den Kohl nicht wirklich fett machen.
Sind Ladebrücken das tatsächliche Problem oder eher der aktuelle Zustand unserer öffentlichen Verkehrsinfrastruktur (inklusive Straßen, Fahrradwege und Wasserstraßen)?
Behinderungen sind sehr vielfältiger Natur. Jedes zusätzliche Hindernis bringt grundsätzlich das Risiko mit sich, weitere Personen aus dem öffentlichen Leben auszugrenzen.
Stark sehbehinderte oder blinde Menschen kommen mit engen Bürgersteigen und bekannten Hindernissen auf alltäglichen Wegen oft ganz gut klar. Ständig veränderte Bedingungen (etwa durch mobile Kabelbrücken) sind für sie aber sehr anstrengend (nur als Beispiel).
Ich hatte gerade erst den Fall, dass sich bei mir ein Mensch im Elektro-Rollstuhl gemeldet hat, weil die Beschilderung einer Baustelle an einer Stelle auf den Bürgersteig gestellt wurde, die für ihn auf einer sehr wichtigen Route ein Durchkommen unmöglich macht. hat von den Bauarbeitern niemand drüber nachgedacht, genauso wenig wie Menschen beim auslegen einer Kabelbrücke darüber nachdenken werden.
Ich persönlich komme hier zu dem Ergebnis, dass die Niederländer hier mal wieder die richtige Idee haben: unbürokratische, baulich einfache Lösung, die das Problem dauerhaft und auch für den Autofahrer maximal komfortabel löst, ohne neue Barrieren zu verursachen. Kostet ein paar Euro, aber das sollte es jedem wert sein, denn die Wahrscheinlichkeit selbst im Laufe seines Lebens eine Behinderung zu erwerben ist ziemlich hoch.
Das ist gut, dass du explizit die Lage bei dir vor Ort beschreibst. Ich glaube daran scheitert gerade viel Verständnis in diesem Thread, dass die Situation der Gehwege von Kommune zu Kommune extrem unterschiedlich ist. Ich habe in meinen vorhergehenden Post (wartet noch auf Genehmigung) schon Fotos von unseren abgesenkten Bordsteinkannten gezeigt. Meine Nachbarin kommt mit ihrem Rollator tatsächlich ohne größere Hindernisse als die abgebildeten zum Supermarkt. Die Gehwege dahin sind ansonsten flach und frei von Schlaglöchern (abgesehen von einer Baustelle, die sie aber mit einem gleich weitem, ebenso flachen Weg vermeiden kann). Hier würden Kabelkanäle, die nicht sehr flach wären, tatsächlich den Status Quo verschlechtern. (Ob es diese Verschlechterung Wert ist, ist eine Abwägungsfrage.)
So wie du die Situation bei euch beschreibst, würde meine Nachbarin schon jetzt nicht mehr selbständig einkaufen können.
Vielleicht ist die Moral von der Geschicht’, dass die Entscheidung darüber am besten in den Kommunen gefällt werden sollte, und nicht landes- oder gar bundesweit.
Ich glaube wir sind hier bei dem Thema an eine der wenigen Fälle gestoßen, wo das Format Podcast schlecht geeignet ist, weil hier Bilder essentiell sind um die richtige Vorstellung zu vermitteln. Wenn ich die Aussage „selbst jeder abgesenkte Bordstein ist eine weitaus höhere Kante“ ernst nehme, und auf die sieben abgesenkten Bordsteine schaue, die ich aus meinem Fenster sehe, dann hast du Kabelbrücken im Kopf, die ich für den Außeneinsatz so nicht kenne.
Was ich weithin in Benutzung kenne, sind solche Brücken:
Der höchste davon ist nur zweieinhalb Zentimeter hoch. Wenn ich kurz laufe finde ich auch einen mit drei Zentimeter Kante. Die Hälfte in meiner Nähe sind sogar vollkommen ebenerdig.
Ich habe spontan keine flachen Kabelbrücken für den Außeneinsatz finden können, aber vermutlich hast du solche im Kopf?
Diese haben eine Höhe von 17mm. (Wiederum kenne ich den Hersteller nicht.) Matten wären natürlich die flachste Option. Mit denen würde man es vermutlich auch auf nur 2cm schaffen. (Zu denen gibt es oben im Thread schon Bilder.)
Mich überzeugt tatsächlich am meisten diese Konzepte:
Wenn man die Kosten für den abgebildeten Kanal mit den Angaben auf der Website ausrechnet, landet man bei Installationskosten von EUR 8*40+14=334. Das finde ich eigentlich ziemlich vertretbar.
Mir ging es weder darum, mein damaliges Verhalten zu rechtfertigen noch darum zu diskutieren, ob man ein Ladekabel über einen Gehweg führen sollte. Mir ging es ausschließlich um die rechtliche Einordnung, weil sich zu dem Thema keine Klagen finden lassen.
Ich fand meinen Fall deshalb interessant, weil es tatsächlich zu einem Unfall mit Verletzung gekommen ist und ich trotzdem überrascht war, wie unterschiedlich die Beteiligten die Haftungsfrage bewertet haben. Ehrlich gesagt bin ich damals sogar davon ausgegangen, dass entweder meine Haftpflicht- oder die Kfz-Versicherung den Schaden regulieren würde. Das war letztlich aber nicht meine Entscheidung.
Der Vorfall hat mir leidgetan, zumal es sich um jemanden aus der Nachbarschaft handelt. Deshalb habe ich das Laden über die Kabelbrücke danach auch nicht weiter betrieben.
ich glaube, du hast meinen Beitrag etwas anders verstanden, als er gemeint war.
Nein, ich habe das Laden über die Kabelbrücke nach dem Vorfall nicht weiter betrieben. Mir war unabhängig von der rechtlichen Bewertung klar, dass ich niemanden gefährden oder verletzen möchte.
Auch die Sache mit der Rechtsschutzversicherung war nicht als „der konnte sich eine Klage nicht leisten“ gemeint. Der Betroffene hatte eine Rechtsschutzversicherung. Nach meinem Kenntnisstand wurde der Fall geprüft, die Erfolgsaussichten einer Klage wurden jedoch als gering eingeschätzt.
Mir hat der Vorfall damals wirklich leidgetan, zumal es sich um jemanden aus der Nachbarschaft handelt. Ehrlich gesagt war meine ursprüngliche Erwartung sogar, dass entweder meine private Haftpflichtversicherung oder die Kfz-Versicherung den Schaden reguliert und gegebenenfalls auch Schmerzensgeld zahlt. Genau dafür schließt man solche Versicherungen schließlich ab. Am Ende konnte ich meine eigene Versicherung aber nicht dazu zwingen, eine Haftung anzuerkennen, wenn sie diese rechtlich nicht gesehen hat.
Mein Fazit war deshalb auch nicht, dass es egal sei, wenn jemand zu Schaden kommt. Im Gegenteil: Der Unfall hat mich damals sehr beschäftigt. Mir ging es ausschließlich um die rechtliche Fragestellung, weil ich überrascht war, dass die Haftung selbst bei einem tatsächlichen Sturz offenbar nicht so eindeutig beurteilt wurde, wie ich zunächst angenommen hatte.
Der Betroffene und ich sind übrigens fair miteinander umgegangen. Es gab keinen Streit. Er hat selbst gesagt, dass er an diesem Tag nicht auf den Boden geschaut hatte. Das ändert natürlich nichts daran, dass der Unfall passiert ist, erklärt aber, warum die Frage der Eigenverantwortung von den Beteiligten und Versicherungen ebenfalls betrachtet wurde.
Genau dieser Aspekt – die Abgrenzung zwischen Verkehrssicherungspflicht und Eigenverantwortung – war der eigentliche Punkt meines Beitrags.
Wenn die Akkus nicht fahrbar wären, könnte mensch sie flach an Hauswänden montieren und hätte gar keine Stolperfallen. Den wegfallenden Randstreifenparkraum könnte mensch z.B. für 30cm breitere Gehwege nutzen.
Autos stehen im schnitt mehr als 23h am Tag einfach nur rum, werden bevorzugt tagsüber gefahren und stehen den ganzen Tag, wenn PV Strom erzeugt wird, gerade nicht zu Hause.
Es wäre zur Stabilisierung des Stromnetzes wesentlich günstiger, stationäre Batterien zu installieren.
Zus#tzlich müsste ja noch irgendwo eine 11 kW Steckdose sein oder wegen BiDi eine Wallbox. Wo hängt die eigentlich am Mietshaus? Und warum sollte man davon ausgehen, dass die Kabel nicht alle nach 14 Tagen geklaut und zerstört sind, wenn man sich den Vandalismus bei Schnelladesäulen so anschaut…
Ich bin da völlig auf der Seite der Kollegen, die meinen, Fuß- und Radwege dürfen nicht noch mehr für die subventionierte PKW-Haltung zweckentfremdet werden.
Die radikale Einseitigkeit, mit der PKW-Besitzer einen Anspruch auf Parkraum zu Lasten der Allgemeinheit erheben ist eigentlich für jeden, der in einem innerstädtischen Raum wohnt nicht zu übersehen. Wenn wir hier von einer Abwägung verschiedener Interessen reden, wäre der erste Ansatz, für die Anschaffung eines PKW einen Stellplatz auf eigenem Gelände nachzuweisen. Jeder andere, der seinen Müll auf der Strasse lagert bekommt eine Anzeigel. Und das zu recht.
Wäre es da nicht besser, eventuell so Art Schwenkarme in etwa 3m Höhe über dem Gewehweg zuzulassen?
Müsste ja nicht so massiv sein wie in der Formel 1, aber es wäre zumindest kein Hindernis.
Ich nehme mal an, das ist ein Scherz, sonst würde ich mich als Anwohner ohne Auto bedanken (nicht), dass mir nun auch die Aussicht nach oben durch Autoinfrastrukur versperrt wird. Als Nächstes kommt dann eine weitere Fahrspur in 3m Höhe in Einbahnstraßen, damit diese wieder in beide Richtungen befahren werden können und mensch könnte noch mehr Randsteinparken hinbekommen.