Nach ein paar Tagen Abwesenheit möchte ich noch auf zwei Beiträge zurückkommen und einen konstruktiven Vorschlag geben.
Zu @TilRq Danke für die historische Einordnung. Sie stützt eigentlich genau meinen Punkt: Das alte Anrechnungsverfahren wurde nicht aus Sympathie für Vermögende abgeschafft, sondern aus drei nachvollziehbaren Gründen (EU-Rechtskonformität, Verwaltungsaufwand, Standortpolitik). Die heutige Konstruktion „niedrige Unternehmenssteuer + pauschale Anlegersteuer“ ist also kein Steuergeschenk für Kapital, sondern ein bewusster Systemwechsel mit klar benennbaren Kompromissen. Ob das Ergebnis gerecht ist, ist eine andere Frage – aber es entzieht der medialen Verkürzung „Kapital wird mit 26 % subventioniert“ die Grundlage. Wer das System ändern will, muss die strukturellen Gründe adressieren, die zum Wechsel geführt haben, sonst landet man wieder bei denselben Problemen.
Zu @Baumstamm Das Inzidenz-Argument hat einen ökonomisch ernsthaften Kern, greift aus meiner Sicht aber zu kurz. Wenn die Körperschaftsteuer im Kurs „eingepreist“ ist, dann ist sie nicht verschwunden – sie macht den Kursanstieg, den der Anleger erlebt, kleiner als er ohne diese Steuer wäre. Ein Unternehmen, das ohne KSt rund 14 % gewachsen wäre, wächst mit KSt nur 10 %. Die 25 % auf diese 10 % kommen oben drauf auf eine bereits gestauchte Wertentwicklung. Auf den gesamten ökonomisch erwirtschafteten Mehrwert sind es zusammen ~47,5 %, nicht 25 %. Das ist die Größe, die in der verteilungspolitischen Frage zählt: Wie viel des erwirtschafteten Werts vereinnahmt der Staat? Antwort: knapp die Hälfte, nicht ein Viertel.
Konstruktiv: Mehrere von euch haben genau die Stellen benannt, wo es echte Steuerprivilegien gibt: Mit dem Klatten/BMW-Beispiel (§ 8b KStG, Holdings mit ~1,5 % effektiver Belastung auf empfangene Dividenden), mit Erbschaftsverschonung und Gesellschafterdarlehen. Das sind die Hebel, die das Vermögen der Superreichen vor dem Fiskus schützen, nicht die Abgeltungsteuer. Eine Erhöhung der Abgeltungsteuer träfe vor allem den ETF-Sparer, von dem @thunfischtoast sagt, dass es um den gar nicht gehe. Die präziseren Instrumente, um Superreiche stärker zu beteiligen, wären: Reform der Erbschaftsteuer-Verschonung für Betriebsvermögen, Schließen der Holding-Schleusen, ggf. progressive Vermögenssteuer, Finanztransaktionssteuer oder eine Mindeststeuer für Spitzenvermögen. Diese treffen genau die Gruppe, die das System bisher umgeht, ohne den breit anlegenden Mittelstand mitzubelasten.
Damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich behaupte nicht, das aktuelle System sei sakrosankt, und auch eine Erhöhung der Abgeltungsteuer ist nicht per se vom Tisch. Es gibt reale Schieflagen – etwa, dass die Belastungen je nach Rechtsform (Einzelunternehmer vs. GmbH vs. GmbH mit Holding) erheblich auseinanderlaufen. Was mich am medialen „26 % vs. 40 %“-Frame stört, ist nur, dass er diese strukturellen Fragen verdeckt und die Debatte auf einer schiefen Zahl führt, statt an die tatsächlichen Schwachstellen heranzugehen.