Sehr geehrtes Team der Lage der Nation,
in den Medien und auch bei euch in Minute 4:50 („Kapitalerträge […] sind deutlich geringer besteuert, mit ±25 %„) – wird regelmäßig die Gegenüberstellung „Arbeit ~40 % vs. leistungsloses Einkommen ~26 %“ gezogen. Diese Zahl ist für Zinsen und Kursgewinne formal korrekt, im häufigsten Fall aber irreführend, weil eine ganze Besteuerungsebene unterschlagen wird.
Bevor ein Unternehmen eine Dividende ausschütten kann, ist der Gewinn bereits mit ~30 % (Körperschaft- plus Gewerbesteuer) belastet. Erst darauf kommen die ~26 % Kapitalertragsteuer. Geld, das ein Unternehmen stattdessen als Lohn auszahlt, mindert den Gewinn und unterliegt dieser Vorbelastung nicht. Ein fairer Vergleich muss also beide Ebenen zusammen betrachten.
Grob, wie Geld aus einer Firma zum Empfänger kommt:
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Gehalt: keine vorgelagerte Firmensteuer. Je nach Höhe ~15 % (kleines Einkommen) bis 45 % (Spitze) Einkommensteuer plus Sozialabgaben. Bis ca. 80.000 € Einkommen die günstigste Variante.
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Ausschüttung (Dividende): Firma + Anteilseigner zusammen ~48 %, konstant.
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Geld in der Firma lassen / Wertzuwachs: über die ganze Kette ähnlich hoch wie die Dividende, durch den Steueraufschub bis zum Verkauf effektiv etwas günstiger; bei einem Aktien-ETF wegen der Teilfreistellung ~40 %.
Wichtig: Auch hinter „normalen" Aktienkursgewinnen steht in aller Regel bereits versteuerter Unternehmensgewinn. Genau deshalb existiert die ETF-Teilfreistellung als pauschaler Ausgleich. Nur bei reinen Spekulationsgewinnen ohne dahinterstehende Unternehmensgewinne greifen tatsächlich allein die ~26 % ohne Vorbelastung; das ist der Sonderfall, nicht die Regel.
Eine alternative Rechnung würde zusätzlich das „Brutto-Brutto" einbeziehen, also die Arbeitgeber-Sozialbeiträge, die aus demselben Firmentopf stammen. Dann steigt die Last von Variante 1 weiter, allerdings werden dafür auch Renten- und Krankenversicherungsansprüche aufgebaut.
Fazit: Pauschal zu sagen, leistungsloses Einkommen sei günstiger besteuert, lässt sich so nicht halten – jedenfalls nicht für den Hauptfall der ausgeschütteten Unternehmensgewinne.
Ob man die Kapitalertragsteuer abschaffen, erhöhen oder umbauen sollte, ist eine völlig legitime Debatte, der ich offen gegenüberstehe. Aber die wiederholte verkürzte Darstellung „Kapital wird viel weniger besteuert" schürt Unmut auf einer unvollständigen Faktenbasis. Über das Thema würde ich mich sehr über eine vertiefte Einordnung in einer der nächsten Folgen freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter