LdN 478 Besteuerung von Arbeit vs. Kapital – die Zahlen greifen zu kurz

Sehr geehrtes Team der Lage der Nation,

in den Medien und auch bei euch in Minute 4:50 („Kapitalerträge […] sind deutlich geringer besteuert, mit ±25 %„) – wird regelmäßig die Gegenüberstellung „Arbeit ~40 % vs. leistungsloses Einkommen ~26 %“ gezogen. Diese Zahl ist für Zinsen und Kursgewinne formal korrekt, im häufigsten Fall aber irreführend, weil eine ganze Besteuerungsebene unterschlagen wird.

Bevor ein Unternehmen eine Dividende ausschütten kann, ist der Gewinn bereits mit ~30 % (Körperschaft- plus Gewerbesteuer) belastet. Erst darauf kommen die ~26 % Kapitalertragsteuer. Geld, das ein Unternehmen stattdessen als Lohn auszahlt, mindert den Gewinn und unterliegt dieser Vorbelastung nicht. Ein fairer Vergleich muss also beide Ebenen zusammen betrachten.

Grob, wie Geld aus einer Firma zum Empfänger kommt:

  1. Gehalt: keine vorgelagerte Firmensteuer. Je nach Höhe ~15 % (kleines Einkommen) bis 45 % (Spitze) Einkommensteuer plus Sozialabgaben. Bis ca. 80.000 € Einkommen die günstigste Variante.

  2. Ausschüttung (Dividende): Firma + Anteilseigner zusammen ~48 %, konstant.

  3. Geld in der Firma lassen / Wertzuwachs: über die ganze Kette ähnlich hoch wie die Dividende, durch den Steueraufschub bis zum Verkauf effektiv etwas günstiger; bei einem Aktien-ETF wegen der Teilfreistellung ~40 %.

Wichtig: Auch hinter „normalen" Aktienkursgewinnen steht in aller Regel bereits versteuerter Unternehmensgewinn. Genau deshalb existiert die ETF-Teilfreistellung als pauschaler Ausgleich. Nur bei reinen Spekulationsgewinnen ohne dahinterstehende Unternehmensgewinne greifen tatsächlich allein die ~26 % ohne Vorbelastung; das ist der Sonderfall, nicht die Regel.

Eine alternative Rechnung würde zusätzlich das „Brutto-Brutto" einbeziehen, also die Arbeitgeber-Sozialbeiträge, die aus demselben Firmentopf stammen. Dann steigt die Last von Variante 1 weiter, allerdings werden dafür auch Renten- und Krankenversicherungsansprüche aufgebaut.

Fazit: Pauschal zu sagen, leistungsloses Einkommen sei günstiger besteuert, lässt sich so nicht halten – jedenfalls nicht für den Hauptfall der ausgeschütteten Unternehmensgewinne.

Ob man die Kapitalertragsteuer abschaffen, erhöhen oder umbauen sollte, ist eine völlig legitime Debatte, der ich offen gegenüberstehe. Aber die wiederholte verkürzte Darstellung „Kapital wird viel weniger besteuert" schürt Unmut auf einer unvollständigen Faktenbasis. Über das Thema würde ich mich sehr über eine vertiefte Einordnung in einer der nächsten Folgen freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter

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Dieses Thema hatten wir hier schon gefühlte 1.000 mal. Körperschafts- und Gewerbesteuer zusammen mit Kapitalerträgen zu einer imaginären Einkommenssteuer für Unternehmer zusammenzurechen finde ich persönlich wenig überzeugend. Dafür gibt es viel zu viele „Gestaltungsmöglichkeiten“, mit denen Unternehmer ihre Steuerlast in allen Bereichen wunderbar reduzieren, z.B.

  • Autos, Reisen, „Arbeitsessen“ und andere teure Anschaffungen auf Firmenkosten, auch wenn diese hauptsächlich privat genutzt werden.
  • Firmengebäude werden nicht von der Firma direkt gehalten sondern von einer privat geführten GbR gemietet.
  • Der Unternehmer bezieht als angestellter Geschäftsleiter ein sozialversicherungspflichtiges Gehalt, was in der Höhe in Relation zur Gewinnausschüttung optimiert wird.
  • Erlös beim Verkauf von GmbH-Anteilen ist zu 40% von der Einkommenssteuer freigestellt.
  • Mit einem guten Steuerberater kann man das Unternehmen völlig steuerfrei an seine Kinder verschenken oder vererben.
  • Viele schöne Gestaltungsmöglichkeiten mit Gesellschafterdarlehen.

Ich bin mir sicher, den echten Experten fällt da noch viel mehr ein.

Mal ganz grundsätzlich davon abgesehen, dass es natürlich auch bei Angestellten überlagernde Besteuerungs. und Abgabenebenen gibt, wenn man die gesamte „Wertschöpfungskette“ anschaut.

Entsprechend sehe ich persönlich keinerlei Problem mit der Argumentation, dass beim Zulauf zum Privatvermögen alle Einkommensarten bei der Einkommenssteuer (und im Idealfall bei den Sozialversicherungen) gleich behandelt werden sollten.

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Hallo ped,

danke für die ausführliche Antwort. Die Gestaltungsmöglichkeiten, die du nennst, sind real, da gehe ich vollständig mit. Mir geht es aber um eine andere Ebene als die, auf der du argumentierst.

Ich weiß, dass in der medialen Debatte (40% vs. 26%) nicht nur der Kleinaktionär gemeint ist, sondern durchaus auch die „Köpfe der Unternehmen“. Genau deshalb finde ich die Trennung wichtig. Deine Beispiele (Firmenwagen, GbR-Vermietung, optimiertes GF-Gehalt, §17-Verkauf, Erbschaftsverschonung, Gesellschafterdarlehen) setzen alle voraus, dass jemand ein aktiv geführtes Unternehmen mit gutem Steuerberater hat. Das ist ein vergleichsweise kleiner, gestaltungsfähiger Kreis. Die große Mehrheit derer, deren Kapitalerträge mit „nur 26 %“ etikettiert werden (Aktionäre, Fondssparer, aber auch der Großteil normaler Anteilseigner) hat von diesen Hebeln nichts. Für die gilt schlicht: ~30 % auf Unternehmensebene, dann ~26 % obendrauf. Mein Punkt ist also nicht, dass es keine Schlupflöcher gibt, sondern dass die kursierende Zahl die Unternehmensebene grundsätzlich unterschlägt und das betrifft den Normalfall, nicht nur die Optimierer. Die Missbrauchs- und Gestaltungsdebatte führe ich gerne, aber sie ist ein anderes (ebenfalls berechtigtes) Thema als die Frage, ob die genannten Zahlen stimmen.

Zwei sachliche Anmerkungen, ohne damit deinen Gesamtpunkt entkräften zu wollen: Ein Mehrheits-Gesellschafter-Geschäftsführer ist in aller Regel gerade nicht sozialversicherungspflichtig. Das Gehalt umgeht die SV also eher, statt sie auszulösen. Und beim Firmenwagen oder Arbeitsessen würde ich legale Gestaltung von verdeckter Gewinnausschüttung trennen; dass Missbrauch vorkommt, sagt für sich genommen noch nichts über die gesetzliche Belastung aus.

Und zur Einordnung, weil das vielleicht untergegangen ist: Ich argumentiere überhaupt nicht gegen die Gleichbehandlung aller Einkommensarten, im Gegenteil, da sind wir vermutlich näher beieinander, als es scheint. Mir geht es allein darum, dass eine verkürzte Zahl Unmut auf schiefer Faktenbasis schürt. Über das wünschenswerte System können wir uns dann gern in Ruhe streiten.

Mit freundlichen Grüßen
Peter

PS: Entschuldigung wenn sich das Thema doppelt. Ich bin noch nicht lange hier und hab das Thema im Bereich „Kommentare zum Podcast“ nicht gefunden.

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Alle haben einen Firmenwagen.
Und da müssen wir dann den gleichen Maßstab ansetzen. Kosten sind im Unternehmen zu 100% Betriebsausgaben, Ersparnis davon der Steuersatz, Kosten beim Nutzer Steuersatz von 12% des Bruttolistenpreises (Kosten Wohnung-Arbeit fällt weg, da ja standardmäßig HomeOffice oder kein fester Arbeitsplatz, das weiß auch der letzte mittlerweile). Tatsächliche Kosten sind die Differenz daraus, bestenfalls"0", meistens wohl negativ.
Aber ansonsten weiß ich nicht, wieso der Vergleich beim Angestellten nicht legitim ist. Auch mein Geld, für das ich Kapitalerträge erhalte, habe ich davor bereits der Einkommensteuer unterworfen.

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Wieso zahlt ein Unternehmen Körperschafts- und Gewerbesteuer, wenn es Dividenden ausschüttet aber nicht, wenn es Gehälter an seine Mitarbeitende auszahlt?

Nein, man muss diese Ebenen getrennt betrachten, da es sich um unterschiedliche Begünstigte/„Belastete“ handelt.

Einkommen aus Kapitalerträgen ist leistungsloses Einkommen.

Vor der Reform galt, dass Kapitaleinkünfte mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern waren.

Das war fair.

Du kannst nicht alle möglichen Unternehmenssteuern/-abgaben einfach mit einrechnen.

Mich erinnert diese Art des aus meiner Sicht unzulässigen Zusammenrechnens an diejenigen, die behaupten, dass die Erbmasse ja auch schon mal besteuert worden sei, um dann die Erbschaftsteuer für ungerecht zu erklären. Auch da muss man trennen, denn die Erben, denen dieses leistungslose Einkommen zufließt, wurden eben gerade nicht für diesen Kapitalzufluss besteuert. Und genau darum geht es doch.

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Also wenn man Dividenden von der Körperschafts- und Gewerbesteuer absetzbar machen würde, wäre es in Ordnung Einkommensteuersätze auf Kapitalerträge anzusetzen?

Ich habe keine Forderung gestellt. Ich habe mich gefragt (keine rhetorische Frage, ich weiß es wirklich nicht) wieso man die Körperschaftssteuern einmal mitrechnet und einmal nicht? Kapitalertragssteuer und Einkommensteuer werden vom Empfänger gezahlt, wieso werden aber die Steuern der Unternehmen nur in einem Fall mit in die Waagschale geworfen?

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Das ändert nichts daran, dass die Behauptung, ehrlich Steuern zahlende Unternehmer zahlten nur 25% Einkommensteuer, falsch ist und bleibt.

Wie @Peter5 schon sagte, sollte man das Thema „Steuergestaltung“/verdeckte Gewinnausschüttung von der systematischen steuerlichen Betrachtung trennen.

Unabhängig von den von Dir genannten Steuergestaltungsthemen gilt erst mal:

Die Gewinne der GmbH unterliegen der Körperschafts- und Gewerbesteuer (quasi eine Einkommensteuer für Unternehmen), schmälern also seine ausschüttbaren Gewinne. Wenn er diese Ausschüttet, schmälert die Kapitalertragssteuer (die Einkommensteuer auf Kapitaleinkommen) sein verfügbares Einkommen.

Konkret: Die Körperschaftsteuer auf die Gewinne einer Kapitalgesellschaft beträgt 15% plus Solidaritätszuschlag von 5,5% auf die Körperschaftsteuer, also effektiv ca. 15,8% auf den Gewinn. Zusätzlich fällt Gewerbesteuer an; bei einem typischen Hebesatz von 400% ergibt das etwa 14% auf den Gewinn. Damit liegt die Gesamtsteuerbelastung auf Gesellschaftsebene grob bei rund 30% des Gewinns (abhängig vom Hebesatz).

Schüttet die GmbH Gewinne an eine natürliche Person aus, fällt grundsätzlich Kapitalertragsteuer von 25% zuzüglich SolZ auf den Ausschüttungsbetrag an, wenn die Abgeltungsteuer greift (alternativ kann bei Beteiligung im Betriebsvermögen das Teileinkünfteverfahren zur Anwendung kommen, bei dem 60% der Ausschüttung (dann aber mit) mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden).

Zusammen zahlen die Gesellschafter und ihr Unternehmen ca. 47,5% auf den Vorsteuergewinn, den ihr Unternehmen erwirtschaftet hat. Je nach Gewerbesteuerhebesatz kann man grob in Richtung 50% oder leicht darüber kommen.

Und das völlig unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Vorsteuergewinns. D.h., diese Steuersätze zahlt auch der Kleinunternehmer, auch wenn seine Gewinne gar nicht so hoch sind. Der Reichensteuersatz liegt übrigens 2,5%punkte niedriger beginnend ab einem Einkommen von 277.826 Euro (555.652 Euro bei Verheirateten) …

Bevor man die Kapitalertragssteuer für Unternehmer erhöht, sollte man dringend an die vielen überbordenden Gestaltungsspielräume ran! Da bin ich ganz bei Dir: Fehlende Konsequenz bei der Prüfung auf und Verfolgung von verdeckter Gewinnausschüttung und die annähernd steuerfreie Vererbung z.B. sollten dringend angegangen werden.

Aber mal im Einzelnen:

  • Autos, Reisen, „Arbeitsessen“ und andere teure Anschaffungen auf Firmenkosten, auch wenn diese hauptsächlich privat genutzt werden.

Wenn sie hauptsächlich privat genutzt werden, handelt es sich um verdeckte Gewinnausschüttung, also im Zweifel um Steuerhinterziehung.

Oder wenn Autos gefahren werden, die man einem Fremd-Geschäftsführer nicht gestatten würde. Zugegeben: Hier sind die Finanzämter überraschend häufig blind auf beiden Augen. Während der Cabrio - selbst ein Audi A3 - häufig als Freizeitgefährt abgelehnt wird, geht bei Maserati für eine Viertelmillion Euro dann doch - gerade kürzlich beobachtet.

  • Firmengebäude werden nicht von der Firma direkt gehalten sondern von einer privat geführten GbR gemietet.

Solange die Immobilie an den Betrieb zu marktüblichen Mieten vermietet wird, sehe ich darin erst einmal kein Problem. Motive sind hier nicht unbedingt nur steuerlich, sondern Insolvenzschutz, bessere Veräußerbarkeit des Betriebs, bessere Ehe- und Erbschaftsgestaltung.

Aber ja, es gibt eine Reihe steuerliche Vorteile. Das müsste man sich mal im Einzelnen anschauen.

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  • Erlös beim Verkauf von GmbH-Anteilen ist zu 40% von der Einkommenssteuer freigestellt.

Das liegt daran, wie Unternehmen bewertet und der Kaufpreis bestimmt werden. Sehr stark vereinfacht basiert die Bewertung eines Unternehmens nach der Ertragswertmethode auf dem Gewinn des Unternehmens nach Steuern. D.h., in der Unternehmensbewertung legt man den Ertragsstrom nach Körperschafts- und Gewerbsteuern zugrunde, der Kaufpreis fällt entsprechend niedriger an, als wenn man den Vorsteuergewinn zugrunde gelegt hätte. Die Steuergesetzgebung unterstellt, dass sich auf dieser Basis die Kaufpreis von Unternehmen am Markt bilden (was empirisch auch ganz gut nachvollziehbar ist) und erlaubt daher das Teileinkünfteverfahren.

  • Der Unternehmer bezieht als angestellter Geschäftsleiter ein sozialversicherungspflichtiges Gehalt, was in der Höhe in Relation zur Gewinnausschüttung optimiert wird.

Die Gewinne eines Unternehmen ist die Entlohnung des eingesetzten Kapitals. Das Gehalt des Unternehmers ist die Entlohnung für seine tatsächlich eingesetzte Arbeit in das Unternehmen. Dabei darf er sich nicht mehr bezahlen als einem fremden Dritten. Alles darüber hinaus ist wieder verdeckte Gewinnausschüttung. Ich konzediere aber, dass ich oft erstaunt bin, welche Gehälter beim Finanzamt da noch toleriert

  • Viele schöne Gestaltungsmöglichkeiten mit Gesellschafterdarlehen.

Was meinst Du damit?

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Guter Beitrag. Ich denke bei der Steuer"Optimierung" sind Holdingstrukturen ein wichtiger Baustein.

Wenn ich Geld anlege muss ich die Gewinne als Privatperson als Einkünfte versteuern. Erst danach kann ich diese Gewinne erneut investieren und sozusagen Gewinne aus den Gewinnen schöpfen.

Wenn aber die Gewinne überhaupt nicht in meinen Privatbesitz kommen, bevor ich sie wieder anlege, z.B. wenn es in einer Familienholding verbleibt und weitere Unternehmensanteile gekauft werden, startet meine Investition mit einem Vorteil von 26%.

Frau Klatten beispielsweise hält 0,2 % Ihrer Anteile an BMW direkt. Zahlt also nur auf diese die Kapitalertragssteuer. Der Rest geht mit lediglich 27% Steuern auf Unternehmensebene (inkl. 1% „Strafsteuer“ nach §8b KSt) in eine Holding.

Wenn wir auf der Unternehmensseite den Fluss zum Geldempfänger betrachten, werden auch die Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen der Abgabenlast des Arbeitnehmers zugeordnet (wie @Peter5 schrieb). Diese Abgaben machen einen großen Anteil für die meisten Arbeitnehmer in Deutschland aus und gehören daher zwingend in solche Vergleichsdiskussionen mit hinein.

Wenn ich mir dann noch überlege welches Geld man also Otto-Normalo überhaupt investieren kann - meiner Auffassung nach das zuletzt verdiente - das was übrig ist, wenn ich alle lebensnotwendigen Verpflichtungen bezahlt habe, komme ich in den Bereich des persönlichen Grenzsteuersatzes (+ darauf anfallende Abgaben).

Der Vorteil für Vermögende bei der Vermögensmehrung wird dadurch meines Erachtens immens.

Bitte meine Ausführungen mit Vorsicht genießen, ich bin kein Steuerexperte.

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Nur als ein Beispiel: Wenn ich als Gesellschafter einer GmbH bis zu 10% der Anteile der Gesellschaft halte, dann kann ich der GmbH einen Kredit zu marktüblichen Zinsen geben. „Marktüblich“ ist natürlich ein Begriff mit Spielraum, ich setze die Zinsen also eher hoch an. Die Zinskosten reduzieren die Gewerbe- und Körperschaftssteuer der GmbH. Für mich als Gesellschafter fallen auf die Zinseinnahmen aber nur Kapitalertragssteuern an.

Wenn ich meine:r Partner:in und meinen Kinder jeweils 10% der GmbH überschreibe (Dank großzügiger Freibeträge komplett steuerfrei möglich), dann kann man mit entsprechendem „Gestaltungswillen“ völlig legal die Steuerlast auf de facto ausgeschüttete Gewinne wunderbar drücken.

Natürlich sind solche Steuertricks umso attraktiver, je mehr Geld dabei abgewickelt wird. Das von der Firma bezahlte Auto und „Geschäftsessen“ machen vermutlich noch die meisten Unternehmer. Aufwändige Steueroptimierung durch Holdings ist dann wohl eher das Territorium größerer Privatunternehmen.

Für mich greift es aber ohnehin zu kurz, hier nur die Einkommenssteuer mit Gewinn- und Kapitalertragssteuern zu vergleichen. Mein persönliches Störgefühl entsteht (neben den viele Möglichkeiten zur „Steuergestaltung“) vor allem auch durch relativ hohe Besteuerung von Einkommen im Verhältnis zur völligen Steuerfreiheit von Vermögen. Das Vermögenserträge im Vergleich zum Einkommen in letzter Instanz recht niedrig besteuert werden ist für mich eher das Symptom als die Krankheit.

Für meine Begriffe gäbe es im Idealfall eine progressive Vermögenssteuer, die eine extreme Vermögensakkumulation verhindert (aber gleichzeitig „reich werden“ zur eigenen Lebenszeit als Möglichkeit erhält), eine einheitliche Veranlagung aller Einkommensarten bei Steuer und Sozialversicherung und im Gegenzug niedrige (aber progressive) Gewinn- und Einkommenssteuersätze und Abgabensätze. Es sollte steuerlich immer deutlich attraktiver sein zu arbeiten (egal ob als Unternehmer oder Angestellter), als auf eine Gewinnausschüttung oder Kursentwicklung zu warten.

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Also die Antwort warum diese Steuer nicht auf Einkommen gezahlt werden muss ist ziemlich klar. Denn die Steuer entfällt ja auf einen Gewinn und ein Gewinn ist mal einfach ausgedrückt ja Einnahmen minus dafür nötige Aufwendungen. Und Löhne sind ja wirklich eindeutig Aufwendungen die zur Erzielung der Einnahmen nötig sind.

Bleibt also nur die Frage ob es nicht z.B. eine Idee wäre die Steuer nicht auf Gewinnausschüttungen anzuwenden. dafür aber auf die Ausschüttungen den persönlichen Steuersatz anzuwenden. Damit würden wenn ich die Zahlen im Kopf habe letztlich Kleinanleger sogar entlastet werden, sofern die Dividenden um diesen Steueranteil erhöht werden. Problem wäre aber, dass Große Investoren oftmals ihre Gewinne gar nicht in Deutschland versteuern, weshalb alles in allem dann das Steueraufkommen sinken würde.

Eine Günstigerprüfung kann schon heute von allen Steuerpflichtigen beantragt werden: Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.5 Günstigerprüfung | Haufe

Dann wird der persönliche Einkommenssteuersatz auch auf die Kapitalerträge angewendet, solange dies gegenüber einer pauschalen Kapitalertragssteuer günstiger ist.

Das muss aber über eine Anlage zur Einkommensteuererklärung gemacht werden, weshalb einige Menschen (ohne Steuerberater) das vermutlich nicht tun.

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Allerdings senkt mein Gehalt (inklusive Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer) ja den Unternehmensgewinn, stellt also eine direkte Steuerersparnis dar. Könnte man natürlich auch mit einberechnen, wenn man hier schon über Gesellschafter spekuliert.
Der einzelne Unternehmer, der keine Kapitalgesellschaft hat, versteuert seinen Gewinn übrigens ganz traditionell über die Einkommensteuer. Dass die nur noch selten zu finden sind erklärt eigentlich alles.

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Oh, das erlebe ich anders. Es immer noch verdammt viele Unternehmer, die ihren Betrieb als GmbH & Co. KG oder als Einzelunternehmer firmieren. 59% aller Unternehmen sind Einzelunternehmen, weitere 12% Personengesellschaften.

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Für mich ist eine GmbH&Co.KG kein Einzelunternehmen sondern ein weiteres Steuersparmodell.

Edit: der Mantel ist die KG, damit ist es zumindest auf dem Papier eine Kommanditgesellschaft. Für das, wofür sie jetzt genutzt wird, wurde sie aber nicht erfunden.
edit2: lt.Wikipedia gab es die erste KG 1072 in Venedig.

Da hatten wir bis 2000: Ausschüttungen wurden beim Anteilseigner mit dem persönlichen Steuersatz erfasst und die auf Gesellschaftsebene gezahlte Körperschaftsteuer (über das Anrechnungsverfahren) in die persönliche Besteuerung einbezogen und verrechnet. Parallel konnte die Gewerbesteuer zumindest weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet werden, womit sich auch hier die Doppelbelastung abmilderte.

Seit wurde das Anrechnungsverfahren abgeschafft ersetzt durch das Halbeinkünfteverfahren, später das Teileinkünfteverfahren und die Abgeltungsteuer.

Die Abschaffung des alten Anrechnungsverfahrens und die Einführung von Halbeinkünfteverfahren/Teileinkünfteverfahren plus Abgeltungsteuer hatte im Wesentlichen drei Gründe:

  1. International/EU-rechtlich problematisch: Das Anrechnungsverfahren funktionierte nur sauber für inländische Steuerpflichtige. Ausländische Anteilseigner konnten die deutsche Körperschaftsteuer nicht anrechnen, was europarechtlich angreifbar war und den Standort für ausländische Investoren unattraktiver machte.

  2. Hohe Komplexität und Verwaltungsaufwand Die Nachverfolgung der bereits versteuerten Gewinne (Eigenkapitalgliederung, Anrechnungsansprüche etc.) war extrem bürokratisch. Finanzverwaltung und Unternehmen hatten erheblichen Aufwand, nur um die Anrechnung der Körperschaftsteuer auf Ebene des Gesellschafters korrekt durchzuziehen.

  3. Systemwechsel zu „niedrige Unternehmenssteuer + pauschale Anlegersteuer“. Politisch wollte man:

    • international wettbewerbsfähige, niedrige Steuersätze auf Unternehmensebene,
    • ein einfach zu handhabendes, vom persönlichen Steuersatz entkoppeltes System für Kapitalerträge (Abgeltungsteuer).
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Wobei die Schnittmenge derer, die mehr als 1000€ Kapitalerträge haben aber weniger als 20.000€ zvE haben und dennoch keine Steuererklärung abgeben, doch eher klein ausfallen dürfte.

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Wenn ich den Post, auf den du dich beziehst, richtig verstehe war der Vorschlag nicht, Dividenden mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, sondern das STATT der Gewinnbesteuerung auf Unternehmensebene zu tun. Dann könnte sich niemand mehr beschweren, das Kapitalerträge geringer besteuert werden, als anderes Einkommen.

Dies bringt dann natürlich viele Probleme mit sich, weswegen das alles in allem nicht praktikabel ist, wie oben beschrieben.