LdN 471 Urteil des BGH zu Klimaschutzverpflichtung

Das hat er eben nicht. Das Gerichtsurteil besagt ja nur, dass aus einem bestehenden Grundrecht (APR) i. V. m. mit privatem Deliktsrecht kein Anspruch gegenüber den beklagten Unternehmen folgt, bestimmte Maßnahmen zu unterlassen, die mittelbar zu Freiheitsbeeinträchtigungen führen können.

Dies ist eine reine Aussage über den Inhalt eines Abwehrrechts. Die politische Entscheidungsfreiheit wird dadurch nicht beeinflusst. Der Staat kann den betroffenen Unternehmen jederzeit verbieten, Verbrenner zu verkaufen. Was er nicht könnte, wäre den Inhalt des APR zu beinflussen, denn dieses ist ein Grundrecht. Je mehr konkrete Ansprüche ich zum Inhalt eines Grundrechts mache, desto enger wird der politische Spielraum (Stichwort: Verrechtlichung der Politik). Das ist ein antipolitischer Vorgang und gerade keine Politik, denn Politik ist reversibel.

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Das Umfeld der BGH-Entscheidung:

Politik – ist reversibel und muss sich Wahlen stellen. Aber wenn die physikalischen Folgen der getroffenen politischen Entscheidungen irreversibel sind, korrigiert es nichts in der Welt, eine Regierung abzuwählen. Aus der Logik einer machtorientierten Partei heraus mag es v.a. um die Macht gehen. Das entspricht der politischen Systemlogik. Aber das kann ein Problem sein – und ist es regelmäßig in der Klimapolitik.

Psychologie / Moral / Verantwortung der Richter:innen: Sie können – im gegebenen Rahmen – frei entscheiden, Spielräume so oder so nutzen. Auch wenn sie ihren Spielraum wie geschehen nutzen, haben sie einen Spielraum genutzt. Es fällt nur nicht so auf, weil sie ihn so genutzt haben, dass es keinen großen Aufschrei gibt. Diesen Aufschrei hätte es gegeben, wenn sie anders entschieden hätten. Beides hätte – laut Ulf u.a. – in ihrem Spielraum gelegen.

Physik: Ist irreversibel. Gilt für alle. Hat im Zweifel Auswirkungen auf alles Diskutierte, einschließlich der Demokratie an sich.

Das Verfassungsgericht hat 2021 die physikalischen Rahmenbedingungen anerkannt, die Irreversibilität neu ausbuchstabiert. Ebenso handelten die Staaten im Paris-Abkommen, indem sie das weltweite Restbudget akzeptiert und dem Abkommen zugrundegelegt haben.

Bei Restbudget null für Deutschland, Stand 2026 (nach Argumentation und Berechnungen des Umweltrates, der das Verfassungsgericht gefolgt ist), gibt es eigentlich keinen physikalischen Spielraum mehr.

Rechtlich dürfen und können offensichtlich Politik und einzelne Richter:innen trotzdem anders entscheiden. Das passt dann nur weder zur Sicht des Verfassungsgerichts 2021, noch zur Physik. Es kann alles bedrohen, Leben und Wohlsein, Fortbestand der Demokratie. Dafür klatschen die meisten im Land Beifall, wenn es erstmal weitergehen kann, wie bisher. Das fügt sich in die Art und Weise, wie wir Politik betreiben und unser Leben persönlich eingerichtet haben.

Jeder Mensch, der sich dagegen stellt, d.h. die physikalischen Gegebenheiten akzeptiert und Konsequenzen zieht, handelt sich Ärger ein. Dieser Ärger wird heute zunehmend massiv, weil die physikalische Situation extrem ist. Während vor dreisig Jahren eindringliche Mahnungen gepasst hätten, um auf die drohende Gefahr aufmerksam zu machen, geht es heute ans Eingemachte. Wenn es kein Restbudget mehr gibt, bleibt nichts mehr zu Verteilen.

Wir sollten Aufwand darin betreiben, den Ärger der Menschen anzuerkennen, Härten abzumildern und möglichst viele mitzunehmen, denen Umstellungen schwer fallen. Aber sie sind nötig.

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Könntest du vielleicht erklären, wie genau aus

  • “nicht zu 100 % vorherbestimmt”
  • “alle Entscheidungen folgen denklogisch einer bestimmten politischen Richtung”

folgt?

Das scheint mir ziemlich eindeutig falsch zu sein. :slight_smile:

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Wenn ich eine offene Entscheidungssituation habe, entscheide ich auf Grundlage von Präferenzen, Norm- und Werthierarchien. Das gilt am Ende für jede, also auch politische Entscheidungen. Damit wird jede Entscheidung, die ich treffe in ihrer Abweichung von alternativen Entscheidungen immer auch Ausdruck meiner persönlichen (politischen) Standpunkte sein.

Was daran ist eindeutig falsch?

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Ich bin für ein Verbrenner-Aus, ich halte es für die Industrie gesamt am besten. Bei manchen Firmen wird es eben schwierig, dort den Umschwung zu schaffen, natürlich kann man versuchen zu helfen. Dennoch sollte man so ehrlich sein, dass es für manche Zulieferer bitter ist. So nach dem Motto: Wir sehen euch, wir versuchen neue Perspektiven zu entwickeln, können nichts versprechen, fühlen uns gezwungen, den Weg zur Klimaneutralität zu gehen, wir tun es nicht aus böser Absicht.

Ich spreche bewusst manche Zulieferer, denn andere haben sich ja schon auf den Weg gemacht

Deswegen hat man ja auch einen ordentlich lange Zeit für die Transformation des Geschäftsmodels gegeben. Wer den nicht mitgehen will oder kann, wird dann den Laden schließen müssen. Ich sehe überhaupt nicht ein, wieso man diesen Firmen weiter entgegen kommen sollte, damit sie die Zukunft der Menschen immer weiter gefährden.

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(meine Antwort ist allgemein, ich habe nur konkret hier ein gutes Zitat als Anknüpfpunkt gefunden.)

Ganz richtig, die Frage ist nach einem politischen Spielraum. Die Klimaziele sind wissenschaftlich unumstritten und politisch wird zumindest behauptet, dass man sie als Vorgabe anerkennt und sich danach richtet. Wenn das fragwürdig erscheint, muss man gegen die Politik klagen!

Wir haben zunächst das Klimaschutzgesetz, das ist gewissermaßen ein Meta-Gesetz, das den Gesetzgeber selber an die Ziele bindet und sie mehr oder weniger wirksam auf die Sektoren runter bricht. Daraus sollen sich für Unternehmen und Individuen bindende Gesetze ergeben, die sie zu klimakompatiblem Handeln verpflichten. So haben wir beispielsweise die Flottengrenzwerte für Autos, die dazu dienen sollen, Neuwagen entlang einem Emissionspfad zu führen; wer sie überschreitet, muss “Strafe” zahlen oder anderen Autobauern Kontingente abkaufen. Ob dieser Mechanismus geeignet und scharf genug ist, das muss politisch diskutiert und entschieden werden. Ich bin der Überzeugung, eine Aufweichung ist durch nichts zu rechtfertigen, sei es die Verrechnung zwischen Jahren oder eine Erhöhung der Grenzen, im Gegenteil!

Aber dass wir in einem Rechtsstaat und in einer Marktwirtschaft sind, muss bedeuten, dass ein Bürger oder Unternehmen sich darauf verlassen kann, dass das Einhalten aller Gesetze und Vorschriften die Grundlage für sein Handeln ist, und verbindlich den Rahmen für das Erlaubte vorgibt.

Wenn man nun einzelne Unternehmen nicht nur auf die Einhaltung geltender Gesetze, sondern darüber hinaus auf die Erfüllung abstrakter Normen verklagen könnte, dann wäre damit die Verlässlichkeit des Rechtsstaats durchbrochen. Es wäre nicht vorhersagbar, wer mit welchen Ideen plötzlich einen Prozess gegen einen führt, und die Fairness im Wettbewerb wäre nicht mehr gegeben, weil es vom Gutdünken der Kläger abhängt, welche Unternehmen über die Gesetze hinaus eingeschränkt werden und welche nicht.

Nun könnte man einwenden, ja Moment mal, es gab doch auch schon “Klimaklagen” gegen Emittenten von Klimagasen, obwohl die auch der Überzeugung waren, legal zu handeln. Da wird aber das Prinzip des Schadenersatzes als zivilrechtliche Grundlage genommen, und es muss ein kausaler Zusammenhang zwischen dem bereits erfolgten Handeln des Unternehmens und einem Schadereignis beim Kläger hergestellt werden. Das ist eine angemessene Hürde, um Verantwortung und Recht zu balancieren, beziehungsweise bestehendes Zivilrecht.

Bei der hier diskutierten Klage geht es aber nicht um Schadenersatz sondern um klimaverträgliches Handeln für die Zukunft. Und es wurde willkürlich eine Branche und einzelne Unternehmen herausgegriffen, denen man gesetzeskonformes Handeln nicht gönnt. Warum wurde nicht Airbus darauf verklagt, keine Düsenjets mehr herzustellen, bis genug SAF für die ganze Flotte bereitsteht? Oder DHL, dass sie nicht mehr mit Verbrenner-Transportern ihre Briefe und Päckchen verteilen dürfen?

Es ist meiner Überzeugung nach Aufgabe des Gesetzgebers (und der Verwaltung auf der Ebene von Verordnungen), hier Leitplanken zu setzen – und sie versagen dabei im großen Stil, das ist auch meine Überzeugung –, aber dennoch: auch diese unzulänglichen Regeln sind gültig. Wenn politisches Versäumnis die Klage gegen einzelne Personen/Unternehmen ermöglichen würde, dann hätten wir keinen Rechtsstaat mehr, sondern ein Hauen und Stechen, null Rechtssicherheit, und das Ausland würde sich scheckig lachen, wie wir unsere heimische Wirtschaft demontieren.

Daher bin ich aufs tiefste verstört über die Einschätzung und Bewertung, die die LdN vorgetragen hat.

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Ich frage mich schon lange, was das für ein Rechtsstaat sein soll, der sich nicht an das eigene Klimagesetz hält.
(Und bzgl. Innenministerium noch nicht mal an Grundgesetz, Menschenrechte und Urteile)

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Mein Entgegenkommen wäre nur emotional und mitfühlend, an meiner Politik für das Verbrenner-Aus würde es nichts ändern, was man ja herauslesen kann. Aber diese emotionale Anteilnahme sollten wir zeigen, denn nur so kann man Leute mitnehmen, einen schwierigen Weg zu gehen.

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das ärgert mich auch ganz gewaltig, wie unsere Regierung mit den eigentlich klaren Verpflichtungen, sei es durchs Grundgesetz oder durchs Klimaschutzgesetz, umgeht. Dobrindt verletzt auch aus meiner Sicht: das Grundgesetz, die UN-Menschenrechtskonvention, EU-Recht, und ignoriert Gerichtsurteile. Das hat schon Ansätze der MAGA-Leute, die sagen, ich darf das weil ichs kann.

Aber im Bezug auf das Thema hier sehe ich den Einwand eher als Whataboutism: weil der Staat bzw. die Politik nach auch meiner Überzeugung, und auch der überwältigenden Mehrheit der Wissenschaft, unzureichende Gesetze für den Klimaschutz erlässt (und gerade in der aktuellen Regierung eher eine Rolle rückwärts veranstaltet, und den Umweltminister zum Schönreden vorschickt), kann ich nicht die Subjekte der Gesetze individuell zu anderen, vorher nicht niedergeschriebenen Regeln verpflichten.

Deshalb in Klammern.

Wer anderen Schaden zufügt, kann durchaus schadensersatzpflichtig sein.

Kein Interesse, das Klima zu schützen?
Das BVerG hat 2021 deutlich beschrieben, das auch künftige Generationen zu schützen sind. Und ja, daran hat auch der Gesetzgeber sich zu halten.

Als das BVerfG (aus meiner Sicht durchaus übergriffig) beschlossen hatte, dass die Corona-Gelder nicht umgewidmet werden durften, hatten es alle sehr eilig, das umzusetzen. Das Klimaurteil scheint allen dagegen völlig egal zu sein.

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Ich finde, wir sollten zwischen Physik und Politik differenzieren.

Die Physik sagt, wenn wir ein bestimmtes globales Budget an Treibhausgasemissionen überschreiten, wird die Temperatur eine bestimmte Grenze überschreiten (mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit). Da geht es um Gesetzmäßigkeiten, die unabhängig von unserem Willen gelten (und auch, wenn wir sie nicht vollständig kennen).

Wo man die Temperaturgrenze setzt und wieviel jedes Land dazu beiträgt, sind dagegen politische Entscheidungen.

Oder auch, ob ein Land überhaupt einen Plan für seinen Beitrag fristgerecht vorlegt. ( Only 15 countries have met the latest Paris agreement deadline. Is any nation serious about tackling climate change? ).

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Verkäufer V liefert die Kaufsache nie, weil ihm nicht danach ist. Käufer K tritt nach Fristsetzung wirksam zurück. Das Gericht verurteilt V zur Rückzahlung des Kaufpreises.

Da das eine Entscheidung ist, muss es hier nach Ulfs Prämisse auch Spielraum gegeben haben. Wo es Spielraum gibt, soll dieser nun angeblich immer politisch sein. Dass der Fall irgendetwas mit einer politischen Entscheidung zu tun hat, ist aber schlicht unplausibel.

Ich gebe zu, dass das teilweise über das Argument in meinem ersten Kommentar hinausgeht, weil hier schon unklar ist, dass überhaupt ein Entscheidungsspielraum besteht.

Aber selbst wenn ein solcher besteht, überzeugt der Schluss nicht: A schmuggelt Gegenstände am Kassierer vorbei - Betrug oder Diebstahl? Entscheidungsspielraum besteht oft. Aber in welchem Sinne ist der Spielraum “politisch”? Damit das hinkommt, muss man “politisch” inhaltlich völlig entleeren.

Insbesondere würde man dann mit “politisch” nicht mehr meinen, was throwawayopinion erkennbar im Sinn hatte. Die Argumentation wäre also schlicht ein Strohmann.

Wenn ich das richtig verstehe, werden Sie hier sogar noch deutlich weiter. Die besprochene Weisheit soll nicht mehr nur für gerichtliche, sondern für alle Entscheidungen gelten. Esse ich heute Auflauf und morgen Suppe oder umgekehrt? Politisch? Wohl kaum.

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Klar ist das (auch) eine Entscheidung, die letztlich politisch ist insofern, als in der Entscheidungimmer Kriterien eine Rolle spielen, die mit grundpolitischen Fragen und Einstellungenzu tun haben. Achte ich bei der Reihenfolge nur auf meinen Appetit, oder auf die Wünsche meiner Mitbewohner/Familie? Hängt eng mit meinen Grundüberzeugungen über das Verhältnis zwischen Induviduum und Gruppe zusammen. Achte ich auf bestimmte Ernährungsregeln (religiöser oder anderer Natur) und entscheide die Reihenfolge danach? Achte ich bei der Entscheidung darauf, möglichst wenig Essen wegschmeißen zu müssen? Zutaten aus der Region zu nutzen etc. Oder ignorieren ich das alles? Hängt alles mit Orientierung, internalisierten Normen und Werten zusammen und ist eng verknüpft mit Politik, hat je nach Entscheidung auch politischen Einfluss.

Ob ich beim o.g. Beispiel stärker dazu neige, den Diebstahl als Tatbestand zu adressieren, oder eher den Betrug, sagt (wenn wir mal nur die Entscheidung bei ansonsten komplett neutraler/gleicher Sachlage sehen) auch was darüber aus, welchen Tatbestand ich bspw. problematischer finde, welche Folgen meines Urteils ich eher akzeptabel finde und für wen und jede solche Entscheidung hat am Ende auch einen Einfluss auf die Gesamtheit des sozialen Lebens und damit politische Folgen. Nicht immer im gleichen Ausmaß, es ist auch per se nicht schlimm. Schlimm wird es, wenn man sich selbst für objektiv oder unpolitisch hält. Dann entscheidet man politisch, reflektiert und merkt das nicht und hat damit auch keine Chance, das kritisch zu hinterfragen, ggf. zu ändern.

Dieser Selbstbetrug ist unter Juristen natürlich leicht, weil man für Jura halt die Fiktion braucht, es ginge allein um die eine richtige juristische Antwort und es gäbe immer genau die eine richtige Entscheidung. Das ist in genug Fällen grade zutreffend genug, dass man dem Glauben leicht verfallen kann. Dabei geht es in Wahrheit nicht darum, sondern darum, so zu tun, als ob. Urteile, die nach sauberen Verfahren zustande kommen, so zu akzeptieren, als ob das die eine richtige Lösung wäre (und damit die Abweichung von dieser einen richtigen Lösung “politisch”, die richtige Lösung aber “unpolitisch “ zu beschreiben).

Richtig, „Politik versus Physik“: das muss man unterscheiden – und etwas genauer betrachten.

Das Paris-Abkommen hat das Restbudget anerkannt und sich darauf bezogen (alle Länder zusammen sind verantwortlich dafür, das Budget nicht zu überziehen). Es wurde dabei nicht geklärt, wie das globale Budget auf die einzelnen Länder verteilt werden soll. Das ist auch nicht ganz trivial, weil die Länder sich in relevanten, sehr wesentlichen Merkmalen unterscheiden (Finanzkraft, Entwicklungsstände, historische Emissionen etc.).

Politik A könnte sein: Wir akzeptieren Paris (einschließlich der dort akzeptierten Physik) und den Bezug des Verfassungsgerichts auf Paris (und die Physik), d.h. wir akzeptieren ein globales Restbudget. Daraus folgt: Wir fühlen uns verpflichtet zu überlegen, was das für uns in Deutschland bedeutet, d.h. welches Restbudget Deutschland hat. Der SRU / Umweltrat hat dazu Überlegungen angestellt, die das Verfassungsgericht akzeptiert hat und daraus sein Urteil von 2021 gebaut hat.

Politik B könnte sein: Wir arbeiten mit Zielen, von Budgets reden wir nicht.

Beides ist Politik. Aber Politik A akzeptiert die physikalischen Grenzen, Politik B versucht, sich bestmöglich darum herum zu mogeln. Sie diskutiert über Ziel-Daten und Maßnahmen. Aber sie hütet sich davor, ihre Entscheidungen in Folgen fürs Budget umzurechnen. Genaugenommen ist das Parteipolitik, während vom Umweltbundesamt, dem Expertenrat für Umweltfragen, Verbänden etc. immer wieder Budget-Zahlen in die Diskussion gebracht werden.

Die Grafik unten zeigt die zwei grünen Linien mit unterschiedlichen zeitlichen Zielen, beide halten das Budget (blaue Fläche) ein. Während die roten Linien mit Ziel 2050 alle das Budget NICHT einhalten, wohl aber das Ziel 2050.

(Screenshot aus dem SRU-Video https://www.youtube.com/watch?v=vvU_nNj5zgQ )

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Auch mit dieser Erklärung kann ich der Argumentation nicht folgen. Einerseits betont ihr wie unabhängig das Gericht ggü. Lobbyismus sein sollte (im Gegensatz zur Politik) und gleichzeitig echauffiert ihr euch, dass man nicht den vorhanden Spielraum genutzt hat, um den Forderungen Umweltlobby nachzukommen.
Ich kann eure Aussagen ideologisch gut nachvollziehen. Das Gericht soll aber werteneutral agieren und prüfen, ob eindeutig gegen das Gesetz verstoßen wird. Ansonsten soll in dubio pro reo gelten.

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Im Detail werde ich auf die Ausführungen nicht mehr eingehen. Sie überzeugen aus mehreren Gründen nicht:

  1. sie entfernen sich meilenweit vom normalen Sprachgebrauch von “politisch”,
  2. sie entfernen sich eindeutig von dem was throwawayopinion meinte - ein Totschlagargument,
  3. sie übersehen eine zentrale Asymmetrie: Um die These zu widerlegen, dass alle Entscheidungen politisch sind, muss ich nur ein einziges Beispiel einer unpolitischen Entscheidung liefern. Meine Beispiele aufzuhübschen - etwa mit erfundenen Religionen, die die Reihenfolge von Auflauf und Suppe regeln oder plausibleren Ergänzungen - ist also eine von vornherein zum Scheitern verurteilte Strategie. Ich kann einfach einen Fall bilden, in dem all das fehlt: A ist Atheist, wohnt allein, alle Lebensmittel sind bereits im Haus und halten sich noch mindestens drei Tage lang.

Nein. Diese Fiktion braucht man nicht.

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Statt Beispielen zu Diebstahl hättest du auch Entscheidungen hinzuziehen können, bei denen es um das Verhältnis private und gesetzliche Krankenversicherung geht. In meinen Augen ist da ganz klar ein Bias zu erkennen und macht deutlich, dass es immer Spielräume gibt, in die natürlich die persönliche Sozialisierung, politische Position und innere Einstellung hineinspielen.

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Ich glaube, man kann gut begründen, dass in diesem Fall beide Auslegungen politisch wären, weil die Entscheidung in jedem Fall eine große Tragweite hatte. Bei einem Pro-Verbrennerverbot.schien die schwere Tragweite der Entscheidung offensichtlicher zu sein, bei der jetztigen ist sie sehr versteckt, wenn man sich mit den Konsequenzen der Klimakrise noch nicht so intensiv und tiefschürfend auseinandergesetzt hat. Bei dem Verbot ist sie wahrscheinlich für viele intuitiver verständlich, Einschränkung der wirtschaftlichen Freiheit, Arbeitsplatzverlust oder Beschneiden der Wettbewerbsfähigkeit. .

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Ich glaube, ich verstehe, was Du meinst.

Ich störe mich daran, diese Grenzen als physikalische Grenzen zu bezeichnen, denn sie sind nicht durch die Physik bestimmt, sondern mithilfe von physikalischen Methoden aus politischen Zielen abgeleitet.

Generell sollte man in der öffentlichen Diskussion vorsichtig sein, etwas als allein von der Wissenschaft vorgegeben darzustellen, wenn es das nicht ist. Damit kann man vielleicht Leute, die sich nicht täglich mit den Themen beschäftigen, überreden, aber wenn sie dann irgendwann feststellen - oder darauf gestoßen werden, dass es doch Alternativen gibt, werden sie Vertrauen verlieren, möglicherweise auch in die Wissenschaft.

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