LdN 471 Urteil des BGH zu Klimaschutzverpflichtung

Ich denke irgendwie an die 3,5-Prozent-Regel, deren Theorie besagt, dass eine (autoritäre) Regierung wahrscheinlich stürzt, wenn 3,5 % der Bevölkerung eines Landes gegen sie protestieren oder sich am Widerstand beteiligten.

Das lässt sich jetzt nicht einfach so auf demokratische Staaten übertragen. Es zeigt aber, dass man nicht für jede einschneidende Änderung zwangsweise eine Mehrheit im Land braucht, die sich aktiv für diese Änderung einsetzt. Es reicht, wenn eine Mehrheit diesen Wandel zumindest still duldet. Wir wissen, dass eine Mehrheit der Deutschen grundsätzlich für mehr Klimaschutz ist..

Ich denke, dass die Klimapolitik durchaus das Potential dazu hat, eine revolutionsartige Bewegung auszulösen.

Spaßeshalber hier ein kleines Gedankenexperiment, wie so was konkret aussehen könnte (ich pack es in einen Ausklappblock, weil es mit dem Thread nicht soo viel zu tun hat).

Zusammenfassung
  • Mai 2025: Der Expertenrat für Klimafragen erklärt, dass die Maßnahmen der Regierung nicht ausreichen, um die Klimaziele für 2030 und 2040 zu erreichen. Die Regierung kündigt ein „Prüfverfahren" an, statt ein Sofortprogramm vorzulegen.
  • Juni 2026: Wirtschaftsministerin Reiche kippt EU-ETS-2-Zeitplan. Deutschland stimmt im EU-Rat für eine Verschiebung des erweiterten Emissionshandels auf 2029. Greenpeace, BUND, Deutsche Umwelthilfe und Scientists for Future rufen gemeinsam zum „Sommer der Verantwortung" auf.
  • August 2026: Hitzesommer mit Rekordtemperaturen. Deutschland erlebt den heißesten August seit Beginn der Aufzeichnungen. Waldbrände in Brandenburg und Sachsen, Ernteausfälle in Niedersachsen. Die Klimakrise wird in den Medien zur dominierenden Erzählung. Luisa Neubauer und ein breites Bündnis aus NGOs gründen die Plattform „Klimawende Jetzt" als Dachorganisation.
  • Oktober 2026: BVerwG-Urteil: Auf Klage der Deutschen Umwelthilfe stellt das Bundesverwaltungsgericht fest, dass das neue Klimaschutzprogramm 2026 gegen das Gesetz verstößt. Die Regierung erhält eine Frist von 6 Monaten zur Nachbesserung.
  • Januar 2027: ver.di-Chef Frank Werneke erklärt: „Klimaschutz ist Arbeitnehmerschutz." Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) folgt. Gemeinsam mit IG Metall-Jugend, DGB-Jugend und „Klimawende Jetzt" entsteht die bislang breiteste Koalition aus Gewerkschaften, NGOs, Kirchen (EKD, Caritas-Jugend) und Wissenschaft.
  • April 2027: Regierung legt verwässertes Sofortprogramm vor. Das nachgebesserte Klimaprogramm setzt weiter auf CCS-Technologie, Kernfusionsforschung und eine freiwillige „Klimapartnerschaft" mit der Industrie. Verbindliche Sektorziele für Gebäude und Verkehr werden gelockert.
  • Mai 2027: Erster Generalstreik seit 1948. ver.di, GEW und Teile der IG Metall rufen zum einwöchigen „Klimastreik" auf: formal als politischer Streik rechtlich umstritten, aber von vielen Arbeitsrechtlern als durch Art. 20a GG gedeckt argumentiert. Schwerpunkte: ÖPNV, Bildung, öffentlicher Dienst, Teile der Pflege. Vor allem unter 45-Jährige beteiligen sich massiv. Der Streik wird über mehrere Wochen fortgeführt und weitet sich auf weitere Branchen aus.
  • Ende Mai 2027: Der DAX bricht um 6% ein, das ifo-Institut schätz die Wertschöpfungsverluste auf 8-12 Mrd. Euro. Die Arbeitgeber sind gespalten. Die Bild-Zeitung titel „Klima-Chaoten ruinieren Deuschland“.
  • Juni 2027: Koalitionskrise. SPD-Vorsitzende stellen ein 10-Punkte-Klimaultimatum: verbindliche Sektorziele, Rücknahme der ETS-2-Verschiebung, 15 Mrd. Euro Sofortinvestitionsprogramm. Merz steht vor der Wahl zwischen Koalitionsbruch und klimapolitischer Kehrtwende.
  • September 2027: Bundestag beschließt novelliertes Klimaschutzgesetz. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen wird das verschärfte Klimaschutzgesetz verabschiedet. Merz nennt es in einer Regierungserklärung „den pragmatischen Weg, Klimaschutz mit Wirtschaftskraft zu verbinden".
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Planwirtschaft hat nicht funktioniert und war auch nicht unbedingt ökologischer. Beim E-Auto arbeitete China auch mit marktwirtschatlichen Elementen, ein starker Wettbewerb, bei dem sich das beste E-Auto herausmendeln soll.
Wenn man Christian Stoecker glauben darf, wird sich Solaranlagen und Windräder durchsetzen, weil es sich rechnet. Bei anderen Sachen braucht man kleine, kluge Regulierungen, Markt zeichnet sich durch seine Regeln aus, sonst wäre es eine Anarchie, Und irgendwo wird sie machen, weil er sich davon Vorteile verspricht, die da sind, wenn man es durchhält.

Das ist ein klassicher Kurzschluß, nur weil ich den Kapitalismus in der aktuellen Form kritisiere bleibt danach nur Planwirtschaft übrig. Das ist der immer gleiche Beißreflex, ist man gegen die aktuelle Ausgestaltung des Kapitalismus (mit den ganz offensichtlichen Problemen), dann ist man sofort zumindest Sozialist, meist dann Marxist bis zum Maoist. Dazwischen gibt es nichts. Ermüdend.

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Danke :slight_smile:

Ein paar Gedanken dazu. Die Idee der großen Staatsreform ist wahrscheinlich richtig. Das Problem ist nur: Wie kommen wir dahin? Wer hat ein Interesse daran? Wie kann man das in die Wege leiten?

Zur These, dass Teile der Themen Klimakrise /-anpassung vom Parteienstreit in den Konsens demokratischer Parteien gebracht werden müssten: Erstmal hat da niemand ein Interesse daran, keine:r hat Zeit dafür, nichts ist von den Parteien durchdacht, das Problem nicht offensichtlich genug, als dass diese Lösung auf den Tisch gepackt würde. Die Lösung widerspricht allen Routinen und Gewohnheiten, dem Rahmen, in dem Parteipolitik betrieben wird, der Funktionsweise des Systems. Mit einem Wort: Klimakrise, wie wir sie kennen und immer weitertreiben. Oder halt: Klimakatastrophe. Und wir mitten drin :wink:

Ich glaube, dass wir nur dahin kommen, wenn es eine besondere Situation gibt, z.B. Ahrtal zwei. Diese Situation wird leider kommen, das wissen wir schon jetzt. Die Frage ist, wie wir sie nutzen. Wenn Konsens die Lösung ist (eigentlich logisch, wenn man eine Atmosphäre und einen Planeten teilt) - Konsens nur unter demokratischen Parteien (abzüglich bestimmter Teile in diesen Parteien) und immer in Gegnerschaft zu denen, die komplett verstrahlt sind (es wird sie immer geben) - muss dieser kooperative Weg für diese Situation vorbereitet sein. Unser Vorteil: Merz (& Co.) haben in Wirklichkeit null Plan für eine solche Situation, wie überhaupt dafür, wie Klimapolitik effektiv zu machen ist (und die Macht für die CDU bleiben kann). Sie werden daher ihr Durchwurschteln fortsetzen, wenn “unsere Lösung” nicht vorbereitet ist. Positiv gesagt: Wenn unsere Lösung vorbereitet ist, haben wir eine Chance, dass Merz in seiner Not zugreift.

Vorbereitung heißt, möglichst konkrete Vorschläge, Praxiserprobung im kleineren Maßstab und Know-how im relevanten Umfeld des Kanzlers.

Das alles ist in Vorbereitung. Aber jenseits der Details: Wenn es gut läuft, wird es keine lange Debatte geben, sondern relativ schnelle Entscheidungen im Angesichts der (noch frischen) Katastrophe.

Und ich denke, das Ergebnis muss eine “Schmerzmenge” sein - im Gegensatz zur “Schnittmenge”, zum Kompromiss, zum kleinsten gemeinsamen Nenner, wie wir den politischen Betrieb kennen. Was erhalten bleibt: Es geht darum, dass jede:r gibt. Der Unterschied: Es nimmt nicht jede Partei für sich, sondern der Gewinn ist ein kooperativer Fortschritt für die Gesellschaft. Indem jede Partei einen Standpunkt räumt, im Ergebnis müssen alle Parteien leiden - es gewinnt die Bevölkerung.

Diese wird sich relativ schnell an die neue Wirklichkeit gewöhnen (siehe Gurtpflicht, Rauchverbot in Kneipen). Sie wird NICHT scharenweise zur AfD laufen, weil ihr Folgendes geboten wird: Eine demokratische Mehrheit aller großen Parteien, die auf eine reale Katastrophe und weitere Gefahren reagiert und zeigt, dass sie im Grunde weiß, was zu tun ist und wo es hingehen soll (weiteres Referenzbeispiel Atomausstieg nach Fukushima - nicht 1zu1, aber einiges vom Genannten können wir dort sehen).

Umgekehrt glaube ich auch nicht, dass alle zu den Grünen fliehen. Denn die Grünen könnten (und werden) in der Situation “mehr” fordern und damit (nur) jene anziehen, die bereit sind, noch mehr Realität ins Spiel zu lassen, einen noch stärkeren Umgang zu billigen.

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Der Kapitalismus kann doch sehr unterschiedlich aussehen, sowohl Dänemark als auch die USA sind kapitalistische Staaten, aber beim Klimaschutz legen sie andere Wege ein.

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Mich würde bei deiner Einordnung der Rolle von Gerichten deine Einschätzung zum “Alles gesagt"-Interview mit Marietta Auer interessieren @vieuxrenard

Meiner Erinnerung nach hat sie als Rechtswissenschaftlerin dagegen ausgesprochen, dass “Gerichte Politik machen” (so erinnere ich mich grob an ihre Formulierung).

Link: Marietta Auer bei „Alles gesagt“

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Der BGH hat mit seiner Entscheidung letztlich auch Politik gemacht und zwar rückwärtsgewandte, die unseren Kindern, wahrscheinlich aber auch schon uns selbst schaden wird.

Manchmal ist sogar Nichtstun ein Tun. Es hat auch Wirkungen. Und der BGH hat sogar etwas getan, nur leider in die falsche Richtung.

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Liebes Team (v. a. Ulf),

seit einem Jahr bin ich nun Hörer eures Podcasts und freue mich (als Jurist) vor allem über das juristische Sachverständnis, das von dir, Ulf, immer wieder eingestreut wird. Das war auch in dieser Folge in der Causa Fernandes / Ulmen so. Später in derselben Folge sind aber einige Aussagen gefallen, die mich ehrlicherweise ziemlich erschüttert zurückgelassen haben. Mir geht es dabei überhaupt nicht um das BGH-Urteil als solches, sondern über das Verständnis von Recht und Aufgabe von Richtern, das euren Ausführungen zu Grunde liegt. Im Einzelnen:

“Das Gute an Gerichten ist ja, dass die nicht so unmittelbar demokratisch legitimiert sind”

Dass Gerichte nicht unmittelbar demokratisch legitimiert sind ist nichts “Gutes”, sondern erstmal eine rechtfertigungsbedürftige Beschränkung des Demokratieprinzips (Art. 20 I, II GG). Eine rein semantische Spielerei, könnte man meinen. Für mich steht es aber für generelles Missverständnis der Aufgabe von Gerichten im deutschen Verfassungsgefüge.

“macht das Gerichte natürlich auf eine bestimmte Weise weniger empfänglich für Populismus”

Der Sinn der richterlichen Unabhängigkeit ist es nicht, Richterinnen und Richter unabhängig von politischem Populismus zu machen. Sondern vielmehr, sie unabhängig von Politik als Ganzes zu machen. Jede Politik, nicht nur Populismus. Das wird später noch wichtig.

“Gerichte könnten effektiven Klimaschutz machen, den uns die Parlamente verweigern”

Nein, das können Gerichte nicht. Gerichte entscheiden konkret-individuelle Einzelfälle, Parlamente schaffen abstrakt-generelle Gesetze. Zwischen den Aufgaben von Gerichten und den Aufgaben von Parlamenten gibt es in der Verfassungsordnung des Grundgesetzes keine Schnittmenge. Gerichte können nicht nur nichts machen, was uns die Parlamente verweigern – sie dürfen es nicht einmal.

“Die Aufgabe, diesen Grundsatz mit Leben zu füllen, ist eigentlich auch Aufgabe der Rechtsprechung. Trotzdem sei dies nicht Aufgabe der Gerichte, so der BGH”

Mal ganz davon abgesehen, dass ihr beim Vorlesen des GG Art. 20 GG und Art. 20a GG verwechselt – das hat der BGH nie gesagt. Der BGH hatte in einem konkreten Fall zu entscheiden, ob gegen BMW und Mercedes ein Anspruch aus §§ 1004 Abs. 1 S. 2, 823 Abs. 1 BGB besteht. Es ist nicht Aufgabe des BGH, Art. 20a GG mit Leben zu füllen. Das ist Aufgabe des BVerfG (auf Grundlage der Entäußerungen des Gesetzgebers). Aufgabe des BGH ist lediglich, seine Ausstrahlungswirkung auf einfachgesetzlicher Ebene umzusetzen, hier im Rahmen der genannten Privatrechtsnormen.

“Die Entscheidung macht deutlich, wie konservativ in der Justiz gedacht wird.”

Siehe oben: Richterliche Unabhängigkeit sichert Unabhängigkeit von Politik. “Konservativ” ist eine Denkkategorie, die in der Rechtsprechung überhaupt keine Rolle spielt.

“Die Dramatik der Klimakrise wird komplett verkannt”, “Man versteckt sich hinter dem Gesetzgeber”

Diese beiden Sätze widersprechen einander. Wenn die Klimakrise dramatisch ist (sicherlich richtig), gibt das Demokratieprinzip vor, dass die Legislative selbst über den Umgang damit entscheiden muss (Wesentlichkeitsrechtsprechung des BVerfG). Ausnahmen vom Wesentlichkeitsgrundsatz sind nur in Fällen anerkannt, in denen die Legislative zeitlich-faktisch bislang nicht tätig werden konnte – Stichworte COVID, März 2020. Davon kann bei der seit 30 Jahren bekannten Klimakrise wohl kaum die Rede sein. Nicht können und nicht wollen ist nicht dasselbe. Die Rspr. darf also gar nicht tätig werden, sondern muss das Feld dem Gesetzgeber überlassen. Das von dir als “verstecken” bezeichnete Verhalten ist also verfassungsrechtliche Pflicht des BGH.

“Ein Senat aus fünf alten weißen Männern und Frauen”

Das ist schlicht falsch. Der sechste Senat, der entschieden hat, besteht aus acht Mitgliedern, davon sind vier Frauen. Das jüngste Mitglied ist 50, das ist mE angesichts der allgemeinen Demographie wohl kaum “alt”. Als Bundesrichter jünger sein ist auch schwer möglich angesichts der Tatsache, dass das höchste Karrierestufe eines ordentlichen Richters ist.

“Das wäre schadenersatzrechtlich ein totaler Klassiker, naja, von verschiedenen Verletzern … sind einfach alle kollektiv verantwortlich.”

Ich bin mir nicht ganz sicher, worauf du hier anspielst. Kumulative Kausalität? § 830 BGB? Die “Klassiker”, um die es da geht, sind Fälle mit einer einstelligen Anzahl von Verletzern. Bei der Klimakrise reden wir über Millionen von Unternehmen. Zu dem Thema ist gerade vor ein paar Wochen ein 70er-seitiger AcP-Beitrag erschienen, das dürfte die Komplexität verdeutlichen. Es gibt diverse Festschriftbeiträge mit uneinheitlichem Meinungsbild. Das Ganze ist hochkomplex und ganz bestimmt kein “Klassiker”. Die Einfachheit, mit der der BGH eine andere Entscheidung hätte treffen können, die du hier suggerierst, existiert nicht.

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Richtig, das haben wir aber auch nicht gesagt: Die Unabhängigkeit von populistischen Einflüssen beruht darauf, dass sie eben nicht gewählt werden. Sie haben also eine größere Freiheit, unpopulärere Entscheidungen zu treffen.

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Das ist sowohl vom theoretischen Ansatz als von der juristischen Praxis her nicht richtig.

So sehr Legislative und Judikative unterschiedlichen Rollen im gewaltengeteilten Staat wahrnehmen, so sehr sind sie aufeinander bezogen: Gesetzgebung wirkt auch und vor allem, indem sie die Rechtsprechung beeinflusst, die Rechtsprechung wiederum entscheidet auf der Grundlage von Recht und Gesetz - was bereits deutlich macht, dass Gesetze eine zentrale, aber eben nicht die einzige Rechtsquelle sind.

In der Praxis zeigt sich das beispielsweise daran, dass Gerichte immer wieder Gesetze sehr eng auslegen und damit mitunter aushöhlen - trauriges Beispiel ist die ultrastrenge Auslegung der Cannabis-Legalisierung durch die BGH-Strafsenate, die zu einer Pönalisierung führt, die der Gesetzgeber der letzten Legislatur gerade nicht mehr wollte. Ebenso legen Gerichte aber auch Gesetze expansiv aus, seit den 50ern oft als Rechtsfortbildung des einfachen Rechts „im Lichte“ des Grundgesetzes. Ob der mögliche Wortlaut eines Gesetzes hier eine Grenze bildet wird immer wieder kontrovers diskutiert, in der Praxis kann man darüber oftmals streiten, ob eine Auslegung diese Grenze nicht überschreitet.

Die strikte Trennung der Aufgaben, die du postulierst, beschreibt damit jedenfalls nicht die Rechtsordnung des Grundgesetzes. Mir scheint, dein Ansatz entspricht eher der Vorstellung des Richters als „bouche qui prononce la loi“, also eines Richters, der nur ausspricht, was das Gesetz bereits vorgibt. Das ist aber allerspätestens seit dem Grundgesetz nicht mehr Stand der Dinge, gerade das BVerfG weist den Gerichten in ständiger Rechtsprechung eine andere Rolle zu, indem es eine Auslegung des einfachen Rechts im Lichte der objektiven Wertordnung des Grundgesetzes verlangt - wenn auch insbesondere über die Einfallstore der Generalklauseln und unbestimmten Rechtsbegriffe. Und das Ergebnis dieser Auslegung ist dann eben oftmals doch sehr verschieden von dem, was sich eine historische Parlamentsmehrheit einmal überlegt hatte.

Aber zurück zum konkreten Fall: Wir haben hier noch nicht einmal gefordert, dass der Senat Gesetze besonders kreativ auslegen solle. Im Gegenteil haben wir lediglich verlangt, unter mehreren Auslegungsvarianten im Lichte von Art. 20a GG die klimafreundliche zu wählen. Dass das möglich gewesen wäre ziehst du - soweit ich sehe - nicht in Zweifel (siehe den AcP-Beitrag und das bunte Meinungsbild, auf die du hinweist).

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Auch das ist eine - sehr gefährliche - Fehlvorstellung. Jede Wahrnehmung eines Entscheidungsspielraums ist notwendig politisch im Sinne einer Wertentscheidung (wenn auch nicht notwendig parteipolitisch). Allerdings ist diese Fehlvorstellung absolut typisch für die deutsche Rechtskultur, wo Gerichte sich geradezu stereotyp dazu versteigen zu behaupten, sie „hätten“ dies und jenes zu entscheiden gehabt.

Nein, sie „hatten“ durchaus nicht zwingend so zu entscheiden. Sie haben es so entschieden. Das mag völlig richtig oder jedenfalls vertretbar sein, aber es bleibt eine persönliche Entscheidung des jeweiligen Justizpersonals. Wir pflegen nur die Unkultur, diese Machtausübung hinter Floskeln zu verstecken, die Zwänge implizieren und individuelle Verantwortung negieren.

Im amerikanischen Rechtskreis ist die Praxis hier viel ehrlicher: Entscheidungen werden sehr oft in der „ich“-Form geschrieben, was die tatsächlich verantwortliche Person dazu anhält, sich ihrer persönlichen Verantwortung bewusst zu sein.

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Ich bemerke, dass einige Zuhörer mit juristister Ausbildung sich an der Einschätzung von Ulf reiben. Der Vorwurf ist, Ulf würde sich ein aktivistisches Gericht wünschen; also weil die Legislative nicht die vermeintlich „richtigen“ Gesetze beschließe, müsse das Gericht die Gesetze eben überinterpretieren.

Der Vorwurf verkennt den Kern der Sache.

Es geht hier nicht darum, ob Arbeiten ums Haus von der Steuer absetzbar sein sollten oder welche Sportler:in an welchem Wettkampf teilnehmen darf. Das wäre eine politische Frage.

Es geht hier um das Überleben der Menschheit in ähnlichen Lebensumständen wie es sie heute noch gibt. Das ist keine politische Frage.

Und da, so Ulfs Argument und ich gehe das komplett mit, stellt sich die Frage: was kannst du als Einzelperson dazu beitragen?

  • Kannst du als Verbraucher:in das überlebensschützende Produkt wählen zu einem ähnlichen Preis? Dann wähle die Wärmepumpe statt der Gasheizung!
  • Kannst du als Richter:in im Gestaltungsrahmen deines Amtes eine überlebensschützende Rechtsprechung wählen? Dann wähle das Verbrennerverbot!
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Auch hier scheint mir die Argumentation falsch zu laufen, indem den Gerichten dieser Gestaltungsrahmen abgesprochen wird und so getan wird, als würden sie das Gesetz Wort für Wort auslegen und dann a la 1+1=2 zu einem eindeutigen, nachvollziehbaren, unwidersprüchlich eindeutigem Ergebnis kommen.

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Also hier fühlen sich wegen der Kritik an dem BGH Urteil offensichtlich vor allem Leute auf den Schlips getreten, die dem Narrativ Klimaschutz vs. Wirtschaft aufgesessen sind. Dass es diesen Gegensatz nicht gibt und Klimaschutz auch gar nicht die Intention hat, die Wirtschaft abzuwürgen, ist doch offensichtlich.

Vielmehr ist es so, dass dadurch diverse Chancen entstehen, die zb 2013 schon einmal vertan wurde, als Schwarz Gelb die Solarindustrie abgewürgt hat und China damit jetzt das dicke Geschäft macht.

Jetzt verteidigen hier Leute die Autoindustrie und deren Zulieferer, die seit Jahren von klimaschädlichen Subventionen profitieren und es selbst dann nicht gebacken bekommen, den längst angekündigten Trend des E Autos umzusetzen. Was denken sich die Vorstände von VW denn? Dass es sehenden Auges der klimatischen Umstände noch einmal 30 Jahre Subventionen gibt und alles immer so bleibt? Das kann doch nicht euer Ernst sein?

Auch ist die Kritik von Ulf am Urteil vom BGH völlig berechtigt, weil er doch darauf abstellt, dass das Gericht gesetzlichen Spielraum nicht nutzt. Von aktivistischer Intervention in Form von konkreter Maßnahmen in die Politik ist doch überhaupt keine Rede. Es hätte genauso gut andersherum entscheiden können und das wäre ebenso rechtens gewesen.

Auch wäre ein Urteil PRO Klimaschutz eher ein Argument FÜR die Wirtschaft, weil dadurch Planungssicherheit für die Unternehmen entsteht, die die Union doch selber ständig betont, nur um dann alles rückabzuwickeln, was die Ampel erreicht hat, sogar ENTGEGEN der Fachleute (Beispiel GEG).

Die Union hätte das Dilemma des sogenannten Verbrennerverbots, was kein Verbot ist, auch von Tisch und könnte auf das Gericht verweisen. Wäre doch bequem gewesen.

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Für bestimmte Zulieferer ist ein Verbrenner-Aus wirklich bitter, das muss man anerkennen, dennoch glaube ich auch, dass für die Autoindustrie im Gesamten ein klarerer Kurs zur Eletromobilität hilfreich wäre. Ich halte nichts von der graduellen Ausweichung des Verbrenner-Aus durch die EU-Kommission und ich wäre auch für ein anderes Urteil gewesen.. .

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Ist das nicht etwas spät, um sich mit dem CO2-Preis intensiv auseinandersetzen?

Ernst gemeinte Frage, mir fehlt die Unternehmer-Perspektive, aber ich hätte erwartet, dass sich zukunftsorientierte Unternehmen seit Jahren damit befassen.

Und warum soll eine (überlebens-)wichtige Frage nicht politisch sein? Mit der Argumentation ist COVID-Politik unpolitisch (da Virustote), Bürgergeld unpolitisch (da Existenzminimum), Krieg unpolitisch (da Kriegstote). Zumindest mich überzeugt das nicht. Die Rechtsbindung gilt auch (man mag sogar sagen: und gerade) in Krisenzeiten und das aus (historisch) gutem Grund.

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Nach dieser Definition machen Gerichte “immer Politik”. Ein Kontra-Klimaschutz-Urteil ist genauso “politisch” wie ein Pro-Klimaschutz-Urteil. So wie auch die Abschaffung von Roe vs Wade genauso politisch war wie seine damalige Etablierung. Pro gleichgeschlechtliche Ehe ist nicht politischer als Kontra.

Die Definition von “politischer Entscheidung” die du hier anlegst ist einfach falsch. Die ehrliche Definition wäre “Pro Status Quo” oder “Kontra Status Quo”, bzw. alternativ “Pro Mainstream” vs “Kontra Mainstream”. Wenn es pro status quo/mainstream ist, dann wird es als “unpolitisch” wahrgenommen - wenn es kontra ist, dann politisch.

Das ist aber keine ehrliche Debatte. Die Auslegung eines Gesetzes dieser Art geschieht immer vor dem Hintergrund politischer, persönlicher, und ideologischer Positionen. Jede Entscheidung ist also politisch. Die Tatsache, dass das Gericht sich hier für diese Auslegung entschieden hat ist nicht unpolitischer als das, was Ulf skizziert hat.

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Danke für die ausführliche Antwort :slight_smile: Mein methodischer Ausgangspunkt ist nicht der Richter als “bouche qui pronounce la loi”, sondern, dass Methodenfragen Verfassungsfragen sind (Rüthers). Und da habe ich bei deinen Ausführungen im Podcast einige Friktionen gesehen. Wenn wir wirklich auf die rechtstheoretische Ebene gehen wollen: Im Podcast klang deine Rechtsauffassung für mich nach Viehweg, Topik, freie Rechtsschöpfung, das Gesetz ist nicht Interpretationsgegenstand, sondern nur eine unter mehreren Interpretationsquelle. Deine Antwort jetzt hat aber schon einen ganz anderen Sound, der meiner Vorstellung deutlich näher ist, danke für die Klarstellung! :slight_smile:

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Jetzt, wo ich das Kapitel endlich selbst habe hören können, und zwar mit dieser Diskussion im Hinterkopf:

Die Diskussion hier dreht sich darum, wie weit Gerichte ihren unvermeidlichen Wertungsspielraum nutzen dürfen, ohne in die Rolle eines Ersatz‑Gesetzgebers zu rutschen.

Einordnung im Gewaltenteilungs‑Dreieck:

  • Die Legislative setzt die großen Leitplanken (Grundgesetz, Klimaschutzgesetz, verkehrsrechtliche Rahmenbedingungen) und trägt die demokratische Verantwortung für Strukturentscheidungen wie ein Verbrenner‑Aus.
  • Die Exekutive soll diese Vorgaben effektiv umsetzen (CO₂‑Preis, Subventionen, Zulassung, Kontrolle); ihre Versäumnisse begründen politisch, aber nur begrenzt verfassungsdogmatisch, ein „Einspringen“ der Gerichte.
  • Die Judikative muss Grundrechte und Klimaziele ernst nehmen und hat dabei einen Wertungsspielraum. Innerhalb dieses Auslegungskorridors darf sie klimafreundlich entscheiden.

Argumente dafür, dass der BGH ein faktisches Verbrennerverbot hätte herleiten dürfen:

  • Gerichte haben immer einen Gestaltungsspielraum; Auslegung ist nie rein mechanisch, sondern enthält Wertentscheidungen, auch wenn deutsche Gerichte das oft hinter objektivierenden Formeln („wir mussten so entscheiden“) verstecken.
  • Klimaschutz ist eine existenzielle Frage („Überleben der Menschheit in ähnlichen Lebensumständen“), nicht als bloße Zweck‑Mittel‑Frage. Wer staatliche Gewalt ausübt, soll innerhalb seines Spielraums die überlebensschützende Variante wählen.
  • Übertragen heißt das: Wenn Zivilrecht, Grundrechte und Klimaschutzgesetz einen vertretbaren Entscheidungskorridor eröffnen, darf und soll ein Gericht eine klimaschutzfreundliche Auslegung wählen – etwa, indem bestimmte Verbrenner‑Verkäufe als unzulässig qualifiziert werden.
  • Eine „andere“ Entscheidung des BGH wäre rechtlich durchaus vertretbar gewesen; der BGH hat den vorhandenen Spielraum nicht genutzt.
  • Gerade weil der Gesetzgeber seine verfassungsrechtlichen Klimaschutzpflichten nur unzureichend erfüllt, sollen Gerichte Grundrechte nicht nur deklaratorisch, sondern effektiv sichern.

Argumente dagegen, aus Gründen der Gewaltenteilung:

  • Ein Verbrennerverbot wäre eine hochpolitische Strukturentscheidung mit massiven wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen. Solche Weichenstellungen sollen demokratisch legitimierte Parlamente treffen, nicht Gerichte mit nur mittelbarer demokratischer Legitimation.
  • Wer fordert, der BGH solle aus allgemeinen Klimaschutzpflichten ein faktisches Verbrennerverbot herleiten, verschiebt eine genuin politische Entscheidung in den Gerichts‑Saal und riskiert ein „aktivistisches Gericht“.
  • Je weiter man den richterlichen Spielraum fasst („das Gericht hätte genauso gut andersherum entscheiden können“), desto mehr verschwimmt die Grenze zwischen Rechtsanwendung (Judikative) und Rechtsetzung (Legislative).
  • Ein BGH‑Urteil mit faktisch regulatorischer Wirkung (Verbot einer Schlüsseltechnologie) käme einem legislatorischen Grundsatzbeschluss sehr nahe. Gerade deshalb müsse die Letztentscheidung beim Parlament liegen.
  • Auch bei existenziellen Themen bleibt die Bindung der Gerichte an Gesetz und Recht bestehen; Klimaschutzpflichten sind kein Freibrief, jedes politisch für richtig gehaltene Mittel richterlich anzuordnen. Sonst entlässt man „½ bis ⅔ des Souveräns“ (Wähler und Parlament) aus der Verantwortung.

Ich persönlich schließe mich eher Ulfs Position an.

Die warten darauf, dass die EU den europäischen Markt mit Verweis auf unzulässigen Subventionen und Handelspraktiken vor sehr guten und preiswerten Elektroautos abschottet, weil die europäischen Hersteller gegen die keine Chancen haben. Dann können sie uns weiter damit Autos quälen, die zwar tolle Karosserien und vielleicht sogar einen guten E-Antrieb-Strang haben, aber in Bezug auf Software und v.a. Bedienerfreundlichkeit massiv hinter den chinesischen Autos liegen - und viel, viel teuerer sind.

Auch wenn Du letzt gegen diese „Argument“ argumentierst, ist dies kein valides Argument: Eine Wirtschaftspolitik, die unabwendbare Strukturwandel aufhält, anstatt ihn zu begünstigen und den betroffenen Konsumen und Unternehmen bei der Transformation zu helfen, ist vielleicht konservativ, aber immer noch eine sehr, sehr schlechte Wirtschaftspolitik.

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