Indirekt. Deine Beteiligung z.B. an einer PV-Freiflächen-KG ist der Eigenkapitalteil, die KG nimmt dann noch einen Kredit für den Rest auf. Deine Beteiligung wird also gehebelt, und es reicht, dass du mit einem geringeren Betrag mitmachst. (KGen sind bei Wind üblich, bei PV wird oft “nur” eine Anleihe oder Genussrecht angeboten, aber auch ein solches Nachrangdarlehen heißt deshalb Nachrang, weil es ermöglicht, dass das Projekt außerdem einen ranghöheren, und deshalb niedriger verzinsten Bankkredit bekommt.) Deinen Eigenkapitalanteil solltest du nicht noch finanzieren müssen, dass die Bank dafür nein sagt, ist also nachvollziehbar. Wenn du natürlich ein Haus als Sicherheit gibst, dann sind Konditionen und Beträge ganz andere…
Hier sollten wir klar zwischen den Zuständigkeitsbereichen der BNetzA und der Bundesregierung unterscheiden (die seit dem EUGH-Urteil auch strikt getrennt sein müssen). Bessere Beteiligungsmöglichkeiten an der Stromerzeugung liegen in der Verantwortung der Bundesregierung. Die BNetzA darf Netzentgeltrabatte für z.B. Prosumern oder die stromintensiven Industrie nur für netz- und systemdienliche Gegenleistungen gewähren, nicht um allgemeine Wirtschaftspolitik zu betreiben (z.B. weil sie mit den Entscheidungen der Bundesregierung unzufrieden ist).
Wie gesagt: Wenn man in einer autarken Hütte in den Alpen ist und die Anlage auch wirklich ausschließlich selbst finanziert ist, dann stellt das auch niemand in Frage. Wenn aber ein Netzanschluss genutzt wird, dann muss man sich eben adäquat an den Netzkosten beteiligen.
Bei öffentlicher Infrastruktur stellt sich immer die Frage zwischen einem verursachergerechten Verhältnis aus Pauschalpreis und mengenabhängigen Nutzungsentgelt. Statt die Debatte mit weiteren Themen aufzuweiten, würde ich lieber nochmal den Sachstand beim Stromnetz vertiefen: Die damalige Überlegung hin zu einem überwiegenden oder sogar ausschließlichen mengenabhängigen Nutzungsentgelt (d.h. der Arbeitspreis) war vermutlich auch sozialpolitisch motiviert. Wer damals viel Strom verbrauchte, hatte i.d.R. ein größeres Haus/Wohnung und mehr elektrische Endgeräte und war daher relativ wohlhabend. Die Netzentgeltsystematik hat also tendenziell sozialschwache Haushalte bevorteilt. Durch Aufkommen von Prosumern hat sich das nun umgekehrt, die Netzentgeltsystematik verursacht zunehmend eine Umverteilung von Unten nach Oben („Entsolidarisierung der Prosumer“). Dass das konkret nicht schon längst ein Politikum geworden ist (z.B. auf einem AfD-Wahlplakat), liegt vermutlich daran, dass kaum jemand außerhalb der Branche das Stromsystem ausreichend gut versteht.
Das kann ich nicht robust beantworten.
Um die Klimaschutzziele zu erreichen brauchen wir den Ausbau der Stromnetze, Stromspeicher, Wind-Anlagen und PV-Anlagen. Bei PV sind wir am weitesten, aber das bringt uns in der Gesamtsicht eben viel weniger, als die Zahlen suggerieren. Im Gegenteil führt für es zu neuen Risiken für die Netzstabilität, wenn PV und/oder Wind deutlich schneller ausgebaut werden als Netz und Speicher (es wäre eine umweltpolitische Katastrophe, falls z.B. dieses Pfingsten in Südbayern PV-induzierte Brownouts notwendig werden würden).
Das nachweislich funktionierend und wesentlich hängt stark davon ab, wie der Zielerreichungsgrad gemessen wird, siehe oben. Die Erklärung wurde schon mehrfach genannt: Die staatlichen Subventionen sollten sich auf den Netz-, Speicher- und Wind-Ausbau konzentrieren (und falls PV-Ausbau, dann die kosteneffizienten Optionen wie Freiflächen-PV – damit mehr Subventionen für Netz, Speicher und Wind zur Verfügung stehen).
Ich kann die Skepsis nachvollziehen, ob Frau Reiche damit die Energiewende vorantreiben oder abwürgen möchte. Für sich genommen sehe ich diese Maßnahmen aber eben als vorteilhaft für die Energiewende an, sofern die gesparten Gelder die Energiewende an anderer Stelle unterstützen.
Da ja offensichtlich die fehlenden Einnahmen durch Prosumer und die Mehrkosten durch FF PV für den Netzausbau oder eben nicht im Vergleich zu Dachanlagen nicht bekannt sind. Wäre ein Kompromiss wohl das beste. Eig. müsste Reiche das ja als Basis für ihre Überlegungen vorlegen.
- Einspeisevergütung belassen - Die Kosten steigen in Summe nicht, sinken eher. Degression ist schon vorhanden. Vergütung bei negativen Preisen ist nicht mehr vorhanden. Anreiz für Ausbau, Flexibilisierung, Sektorkopplung und Speicher bleibt.
- Netzkostenzuschuss einführen. Aber mit einem sehr niedrigen Wert starten. Aktuell ist wohl ein Wert von 1000€ für Privathaushalte im Gespräch. Ich wäre für einen Wert, der Beteiligung erzeugt, aber nicht abschreckt, vermutlich irgendwas bei 5-10€/kWpeak. Eigentlich besser gemessen an der maximalen Bezugsleistung aus dem Netz, das würde netzdienliches Verhalten anreizen
- Andere Vermarktungsmöglichkeiten wie sharing und Direktvermarktung ausbauen und attraktiv machen.
- Strompreise, Netzentgelte, Einspeisetarife weiter flexibilisieren, um Anreize zu schaffen
Faustformel ist eher: 20 Jahre hast du Einspeisevergütung garantiert. Das heißt innerhalb dieser Zeit MUSS sich diese Anlage rentieren, selbst wenn du keinen Eigenverbrauch hättest. Dieser senkt die Zeit natürlich.
Bei den ~8ct wäre das ein maximaler Preis pro kWp von ~1500 €. Akkukosten derzeit wenn es rentabel bleiben sollen ~250€ pro kWh.