Kurz: Zustimmung. Die BNetzA plant auch nicht explizit die selbsterzeugten und -verbrauchten Kilowattstunden zu bepreisen, sondern für Prosumer den Grundpreis für ihren Netzanschluss zu erhöhen (so dass sie eben im jährlichen Mittel ähnlich viele Netzentgelte zahlen, wie Netznutzer ohne eigene PV-Anlage), siehe beispielsweise [1] (ab Seite 7) oder [2] (ab Folie 27).
Lang: Bei Netzkunden in der Niederspannung mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100.000 kWh werden die Netzentgelte aktuell über einen Arbeitspreis und einen Grundpreis erhoben. Wenn man ausschließlich die bereitgestellte Kapazität (bzw. den Netzanschluss an sich) in Rechnung stellt, dann würde man einfach alle (verbrauchsarmen) Netzkunden mit einem Grundpreis belasten (der die gleiche Funktion wie Ihr Leistungspreis hätte). Man hat sich aber vor einigen Jahrzehnten dafür entschieden, neben dem Grundpreis auch die Arbeitspreiskomponente einzuführen (tatsächlich ist der Grundpreis nur eine optionale Wahl), da es gerechter erschien, dass Netzkunden mit hohem Jahresverbrauch mehr zahlen als Netzkunden mit geringem Jahresverbrauch (bei gleicher Netzanschlusskapazität). Heutzutage werden ca. 80% der Netzentgelte in der Niederspannung mittels Arbeitspreiskomponente erhoben. Von dieser allgemeinen Logik von Grundpreis plus Arbeitspreis möchte sich die BNetzA anscheinend nicht lösen und sucht daher andere Wege, Prosumer adäquater an der Netzfinanzierung zu beteiligen. Im Raum stehen aktuell folgende 4 Optionen, wobei die BNetzA eine Präferenz für Option 4 verkündet hat:
