In der Debatte um Krieg und Verteidigung wird häufig so getan, als seien Demokratie und Freiheit staatliche Privilegien, die man sich durch Kampf erst verdienen oder bewahren müsse. Tatsächlich handelt es sich dabei um Menschenrechte – also universelle Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat. Diese Rechte stehen jedem Menschen immer zu, unabhängig von Nationalität, Staatsform oder geopolitischer Lage. Man muss sie nicht erst verteidigen, um sie zu besitzen.
Gerade der Blick auf Deutschland zeigt, wie problematisch die Gleichsetzung von „unserem Staat“ mit „unseren Menschenrechten“ ist. Organisationen wie Reporter ohne Grenzen kritisieren seit Jahren auch hierzulande eine Verschlechterung der Menschenrechtslage, insbesondere bei der Pressefreiheit, beim Schutz von Journalisten, bei Überwachungsbefugnissen und beim Umgang mit staatlicher Macht. Das macht deutlich: Selbst ein demokratischer Rechtsstaat garantiert Menschenrechte nicht automatisch oder vollständig. Sie müssen gegen den eigenen Staat eingefordert werden – nicht für ihn.
Daraus folgt auch: Kämpfen oder Sterben darf keine Voraussetzung für Menschenrechte sein. Wer behauptet, man müsse den Staat militärisch verteidigen, um Freiheit und Menschenwürde zu „erhalten“, verdreht das Prinzip. Menschenrechte gelten immer und gerade dann, wenn Staaten versagen oder Gewalt ausüben. Ein Staat, der verlangt, dass Menschen ihr Leben für ihn riskieren oder verlieren müssen, um angeblich ihre Rechte zu sichern, widerspricht dem Grundgedanken dieser Rechte.
Menschenrechte gehören nicht dem Staat und nicht der Nation. Sie gehören den Menschen. Und sie gelten unabhängig davon, unter welcher Flagge jemand lebt – oder ob er bereit ist, für einen Staat zu kämpfen.