LdN 459 - Verweigerung und die Folgen

Hallo,
ich kann Philip und Ulf auch in der aktuellen Ausgabe nicht verstehen. Sie verteidigen die Kriegsdienstverweigerung, als würde im Kriegsfall sich nichts ändern. Das Argument, was viele hier vergeblich versucht haben zu setzen, zweifelt die Verweigerung vor allem aus einer praktischen Perspektive an:

Im Krieg wollen Staaten ihre Souveränität so gut es geht verteidigen. Dabei geht es ihnen nicht unbedingt primär um das Wohl ihrer Bürger:innen, sondern vor allem um ihre Souveränität. Dies sieht man besonders gut an dem Beispiel der Ukraine. Hier wurde das Recht auf Kriegsverweigerung zu Beginn des Krieges ausgesetzt. Männer, die sich dem entziehen wollen, wurden von der Straße gekidnappt und ins Trainingslager gezerrt. Menschen, die sich weigerten werden mit bis zu 5 Jahren Knast bestraft. Das ist Realität.

Wer jetzt argumentiert “Das ist die Ukraine und nicht Deutschland”, versteht meines Erachtens den Punkt nicht. Auch in der Ukraine haben Menschen gedacht, dass sie sich auf ihre Rechte verlassen können. Das denken auch Menschen in Deutschland. Wir sehen doch schon jetzt bei unzähligen Poliizeiaktionen, dass Razzien oft im Nachhinein als rechtswiedrig bewertet werden, dass politisch motivierte Aktionen gegen unliebsame Gruppen (bspw letzte Generation, ihr hattet das glaube ich damals auch thematisiert) im Nachhinein als rechtswiedrig bewertet werden.

Der Punkt ist: Viele (junge) Menschen vertrauen dem Staat nicht, im Extremfall die Rechte der Individuen zu schützen, wie das Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Ich glaube das auch nicht. Aus dieser Perspektive ist die Aussage: “Dann verweigere und mach doch Zivildienst” nicht ausreichend.

Wenn ich mir im Falle eines unprovozierten Angriffskrieges gegen Deutschland zu 100 % sicher sein könnte, dass ich nie an die Front müsste und alle Menschen gleichermaßen, egal ob sie die Kinder von Millionären oder armen Eltern sind, einen Dienst für die Gesellschaft (nicht für das Land) leisten, dann würde ich es tun.

Das ist aber nicht die Logik von Staaten und ich würde deshalb mit meinen Liebsten fliehen und dabei so vielen Menschen wie möglich helfen, es mir gleich zu tun.

Ich hoffe, das diesmal verstanden wird, worum es geht und Kritik nicht einfach mit Floskeln wie „Niemand wird zwangsweise in den Krieg geschickt“ beiseite gewischt wird.

Anbei noch ein paar Quellen:

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Ein Aspekt der in der Wehrpflicht-Debatte bisher noch nicht thematisiert wurde, ist der ideologische Widerspruch der bürgerlich-konservativen Argumentation: In allen Fragen von Verteilungsgerechtigkeit, sozialer Absicherung etc. wird „Freiheit“ über „Solidarität“ priorisiert und eine „Marktorientierte Lösung“ favorisiert. Und wenn im Bereich Verteidigung ein erheblicher Teil der Marktteilnehmer:innen sich auf ihre individuelle Freiheit besinnen und beschließen einfach mal nicht hinzugehen, dann wird „Solidarität“ eingefordert. Kann man machen, ist aber nicht so überzeugend.

Zitat von Wikipedia:

„Solidarität“ bezeichnet ein Grundprinzip des menschlichen Zusammenlebens. Es entsteht aus dem Gefühl von Individuen und Gruppen, zusammenzugehören. Dies äußert sich in gegenseitiger Hilfe und dem Eintreten füreinander.

Die Regierung kann mit gutem Recht Solidarität von Lobbyist:innen und Konzernen einfordern, denn für deren Interessen hat sie sich stark gemacht.

Nach Solidarität der „einfachen Bürger“ kann man meiner Meinung nach erst wieder fragen, wenn man auf die andere Seite der Waagschale auch was substantielles gelegt hat.

Ähnlicher Gedanke: Wenn mehr Menschen Wohneigentum hätten, wäre die Verteidigungsbereitschaft ziemlich sicher auch größer.

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Gelöscht.

Das ist doch nur eine Spitzfindigkeit, um die eigene Ansicht moralisch zu erheben.
In einer Demokratie wird der Staat durch gewählte Volksvertreter präsentiert und die geben ein Mandat, wenn das Militär eingesetzt werden soll. Alle Vorgänge sind durch Gesetze legitimiert und Verletzungen der Gesetze können vor Gericht angefochten werden.
Wer hier den Staat in Frage stellt, kann das auch an anderer Stelle: ein Staat geht nicht zur Schule, Menschen gehen zur Schule gezwungen vom Staat.
Weg mit der Schulpflicht.
Ein Staat fährt nicht Auto, Menschen fahren Auto, auf vom Staat finanzierten Straßen.
Weg damit: warum soll der Staat etwas finanzieren, was er sowieso nicht nutzen kann?

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Dein erster Block zur Ausübung der Unterdrückung der Gesellschaft - dem würde ich inhaltlich zustimmen. Er kommt aber von der Ansicht, man würde mit “Russland” das Land “Russland” meinen. Ich würde behaupten man meint das System “Russland”. Und die DDR hat das getan, was sie getan hat, weil sie ein Vasall der SU war - ausgeliefert und aufgebaut auf ihren Gnaden.

Wir verteidigen also das System Deutschland, welches versucht unsere Freiheit zu bewahren, gegen ein System, für die du und jeder einzelne nichts wert ist. Das kann auch ein System AfD sein - nur um die geht es bei der Wehrpflicht erstmal nicht.

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Die Argumentation in LdN459 ist eine rein juristische. Sie blendet die politischen Fragen, und den massiven politischen Druck, unter den das Verweigerungsrecht im Kriegsfall kommen würde, einfach aus. Dass sich ein Verbot der Abschaffung des Verweigerungsrechts via Art. 79 aus Art. 1 ableitet, ist eine Interpretation. Das BVerfG kann das anders sehen, ohne geltendes Recht zu brechen. Für mich ist die relevante Frage: Würde das BVerfG sich im Falle eines Falles in dieser Entscheidung hier wirklich aus dem Fenster lehnen, und im schlimmsten Fall den Fortbestand der liberalen Demokratie gefährden, um das Detail des Kriegsdienstverweigerungsrechts zu bewahren? Ich habe eine völlig andere Vorstellung davon, was im Kriegsfall mit Deutschland passieren würde, als die beiden Lage-Hosts. Es ist ein Stück Weit ein Dissens, der sich nicht entscheiden lässt, weil er auf subjektiven Vorstellungen von Plausibilität in einem hypothetischen Szenario beruht. In meinen Augen kann eine Argumentation jedoch dann nicht überzeugend sein, solange sie rein juristisch ist und die realpolitischen Faktoren überhaupt nicht beleuchtet.

Selbst, wenn man den Weg der Aufhebung des Kriegsdienstverweigerungsrechts aus politischen oder juristischen Gründen für verschlossen hält, so bleibt immer noch die Möglichkeit, die Gewissensprüfung so auszugestalten, dass das Verweigerungsrecht effektiv so gut wie aufgehoben ist:

Der einfache Gesetzgeber darf lediglich Regeln für das Verfahren der behördlichen Gewissensprüfung und die Wirkungen des Antrags auf Verweigerung erlassen. Das Prüfungsverfahren in den §§ 5 ff. KDVG ist als Verwaltungsverfahren ausgestaltet. Es soll sicherstellen, dass nur diejenigen als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden, bei denen mit hinreichender Sicherheit die Ernsthaftigkeit ihrer Gewissensentscheidung festgestellt werden kann. Die Beweislast tragen die Verweigerer (BVerfGE 69, 1 [21 ff.]). Der Strengegrad der Gewissenserforschung ist die einzige Stellschraube in Art. 4 Abs. 3 GG, an der Einschränkungen des Grundrechts ansetzen dürfen. Um die kollidierenden Verfassungsgüter der effektiven Landesverteidigung und der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr zu schützen, durften früher inquisitorische Befragungen der Verweigerer durchgeführt werden. Die Gewissensentscheidung wird heute viel oberflächlicher abgeprüft als noch zu Anfang der 1980er Jahre.

Kathrin Groh: “Kriegsdienstverweigerung im Kriegsfall verboten”, im Verfassungsblog, Februar 2025

Welchen Weg der politische Druck sich bahnen würde - ob über Verfassungsänderung oder eine praktisch unbestehbare Gewissensprüfung - das ist für die Betroffenen im Ergebnis egal.

Die Argumentation, warum Kriegsdienstverweigerung im Kriegsfall unmoralisch ist, lässt sich ganz analog aufziehen zur der Frage, ob man sich “verpissen” sollte in LdN458. Eine solche Argumentation wäre prinzipiell im rechten (“Patriotismus”) wie im linken (“Solidarität”) politischen Lager anschlussfähig.

Das illustriert in meinen Augen eine Argumentationslücke in der Betrachtung der Lage-Hosts in LdN458 und 459.

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Für wie wahrscheinlich halten wir es, dass unsere Legislative und Judikative im Falle eines aggressiven und proaktiven Angriffs noch so vernünftig funktionieren, dass kurzfristig und mal eben das GG geändert wird?

Ich könnte mir vorstellen, dass die Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung so massiv und dramatisch sein werden, dass überhaupt nicht auffällt, wer jetzt noch da ist und wer sich “verpisst” hat (finde ich sowieso komplett daneben, das so zu formulieren - es geht hier trotz allen moralischen und ethischen Überlegungen um nicht weniger, als das eigene Leben). Wenn ich mich mal kurz daran erinnere, was hier in den ersten Wochen der Corona-Pandemie los war, brauche ich nicht viel Fantasie…

Ich bin dankbar für unser Grundgesetz, so wie es ist. Es bietet explizit die Möglichkeit, den Dienst an der Waffe zu verweigern und nach meinem bescheidenen Verständnis muss das auch dann noch gelten, wenn es ernst wird. Ich halte die schon häufiger genannte “Dienstpflicht” für sinnvoll für alle, die nicht kämpfen wollen oder können. Und da würde ich mir wünschen, dass der Diskurs in Deutschland nicht so hysterisch geführt wird und ein Generationen-Kampf daraus gemacht wird. Was nützen Gesetze, die eine Verweigerung ausdrücklick ermöglichen, wenn der gesellschaftliche Konsens eigentlich ist, dass man ein Verräter ist, wenn man das in Anspruch nimmt? Das vertieft den ohnehin schon vorhandenen Graben völlig unnötig. Deshalb würde ich auch sagen, dass man daraus jetzt kein Tausch-Geschäft machen sollte: macht ihr erstmal was für uns, dann helfen wir euch vielleicht.

Ich glaube, dass viele bereit wären im Verteidigungsfall zu unterstützen. Vielleicht konzentriert man sich einfach mal auf die.

P.S.: Ich hoffe für uns alle, dass das, was wir uns hier zusammen durch die Köpfe gehen lassen, da bleibt und nicht real wird.

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Gelöscht.

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Das ist die Wortwahl von Herrn Ostermeier gewesen.

Danke, hatte ich nicht mehr auf dem Schirm…

Liebes Lage Team,

grundsätzlich vielen dank für euren Podcasts und eure mühe Themen aufzuarbeiten.

Allerdings finde ich die Argumentation zu dem Thema nicht schlüssig.
Und zwar an mehreren Punkten.
Rein praktisch, ihr beruft euch auf das Recht zur Verweigerung und den dann eintretenden Ersatzdienst.
Soweit ich weiß gab es dieses Recht auf Verweigerung auch in der Ukraine.
Bis der Vorrat an Freiwilligen aufgebraucht war und mittlerweile sehr wohl Menschen zum Dienst an der Waffe gezwungen werden.

Ihr führt außerdem den kategorischen Imperativ an.
(Da könnte man sagen, wenn es ein allgemeines Gesetz wäre würde niemand in den Krieg ziehen, auch “der Feind” nicht und es gäbe gar keinen Krieg.)
Wo ist den der grundlegende Unterschied ob ich mich verpisse (um sicherzugehen nicht eingezogen zu werden) oder verweigere? Na klar im zweiten Fall helfe ich bei der Versorgung und leiste etwas für das Land.
Aber unterm Strich halte ich einen potentiellen Agressor so oder so nicht auf.
Das Teritorium wird, wenn es auf Seiten des Agressors genug leute gibt die an der Waffe dienen, in die Hände des Agressors fallen, wenn nicht genügend Leute das Territorium mit der Waffe verteidigen.

Meiner Meinung nach sind auch noch mehr lücken in der Argumentation, aber dann würde der Post hier zu lang werden.

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Du hast wahrscheinlich Recht…

Das Thema Gerechtigkeit in diesem Zusammenhang finde ich schwierig. Die alte Wehrpflicht war auch ungerecht. Die Möglichkeit zu verweigern gab es schon immer (sie wurde unterschiedlich stark kontrolliert) und sind dann die damaligen Zivildienstleistenden alle “Nutzniesser” gewesen? Warum müssen Männer die Musterung machen und Frauen dürfen? Es wird ja hier keine Lösung geben, mit der wir uns alle wohl fühlen.

Es muss Menschen geben, die im Hintergrund arbeiten (Logistik, medizinische Versorgung, etc.). Wenn wir im ersten Schritt sagen, dass erstmal alle die herangezogen werden, die freiwillig kämpfen wollen und gleichzeitig sagen, dass sich alle anderen darauf einstellen müssen, einen “Ersatzdienst” zu leisten, fände ich das aktuell gerecht. Das Problem mit der Gerechtigkeit ist, dass sie nicht objektiv sein kann.

Und ja, es wird auch Menschen geben, die weglaufen. Ich glaube trotzdem, dass die meisten bleiben.

Geht jetzt total vom Thema weg, aber wie war das eigentlich in der Endphase des Kalten Krieges? Gibt es hier “Zeitzeugen”? Oder kann man das überhaupt nicht vergleichen?

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Gelöscht.

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Da kann ich bei ganz vielen Punkten nur nickend zustimmen und möchte dem noch ein paar meiner Überlegungen hinzufügen.

Zwei Fragen, die mir in Bezug auf das Thema elementar scheinen, sind diese:

1.) Sind die Freiheiten, die unser Staatswesen seinen Bürger*innen bereitstellt für das Leben der meisten Menschen realisierbar und folglich relevant für sie?

2.) Ist eine militärische Verteidigung in Form von Wehrdienst ein geeignetes Mittel, um diese Freiheiten effektiv zu verteidigen und zu sichern?

Die zweite Frage ist durch die erste bedingt, scheint also sowieso nur dann sinnvoll zu diskutieren, wenn erstere zutrifft. Aus diesem Grund widme ich mich zunächst der ersten Frage.

In der LdN Folge 458 sprecht ihr ab Minute 43 von den „Vorzügen unseres Staatswesens für alle seine Bürger und Bürgerinnen“. Dieser Annahme möchte ich entschieden entgegensetzen, dass eine solche Auffassung einer Minderheitenperspektive der Gesamtgesellschaft entspricht, nämlich jener von Gut- bzw. Spitzenverdienern. Wie ihr korrekterweise einräumt, ist die Realisierung der Freiheiten, die unsere Verfassung schafft, an den sozio-ökonomischen Status des jeweiligen Bürgers gekoppelt. Eure Einschätzung, dass sich die Bürger*innen scheinbar so sehr an diese bürgerlichen Freiheiten, die uns unsere Verfassung gewährt, gewöhnt hätten, dass sie sie nicht zu schätzen wüssten, teile ich nicht. Meiner Erfahrung nach fallen den meisten Menschen diese Freiheiten nicht deshalb nicht auf, weil sie sich zu sehr an diesen Luxus gewöhnt hätten, sondern deshalb, weil sie keine nennenswerte Relevanz in ihrem alltäglichen Leben haben. – Zensurfrei ein Theaterstück zu inszenieren, ein Buch zu schreiben, einen Podcast zu hosten und darin sein Recht auf Meinungsfreiheit zu verwirklichen oder aber seine Reisefreiheit als deutscher Bürger zu nutzen, muss man sich leisten können. Zu Reisen, sich im Kunst- und Kulturbetrieb oder journalistisch zu betätigen, hat wenig mit der Lebensrealität der aller meisten Bürger*innen dieses Landes zu tun. (20% aller Bürger*innen fahren nie in den Urlaub, weil sie es sich nicht leisten können, da nützt ihnen ihr toller deutscher Reisepass auch nichts). – Aus diesem Grund scheint mir das Hochhalten der bürgerlichen Freiheiten als besonders schützenswert damit zusammenzufallen, wie sehr diese Freiheiten im eigenen Leben relevant sind. In eurem Verfassungslob der „unantastbaren Würde eines jeden Menschen“, die durch unsere Staatsform gesichert werde, schweigt ihr dazu, dass es natürlich Grenzen der Gleichheit in Deutschland gibt. Während die Missachtung der Gleichrangigkeit der Würde des Menschen, die durch unsere Verfassung gesichert wird, eine ungerechtfertigte Ungleichheit darstellt, ist Ungleichheit in Form der herrschenden Eigentumsordnung, die auch durch diesen Staat geschützt wird, gerechtfertigt. Wenn Menschen, die von der Gleichrangigkeit der Würde de facto in ihrem Alltagsleben wenig spüren, da sie ein würdeloses Leben in Prekarität führen aufgrund der sozio-ökonomischen Ungleichheit, die ihr Leben dominiert, wundert es mich nicht, dass vor allem diese Menschen nicht bereit sind, für diesen Staat ihr Leben aufs Spiel zu setzen.

However, natürlich lebt der prekarisierte Arbeiter lieber in einem demokratischen Staat, in dem Meinungsfreiheit herrscht und er sagen kann, was er denkt, lesen kann, was er will und wählen kann, wen er will. Ich will damit sagen: Ich bin mir sehr unsicher in Bezug darauf, wie groß die Relevanz der verfassungsmäßigen Freiheiten und des positiven Rechts für die Mehrheit deutscher Bürger*innen ist, die nicht Gut- oder Spitzenverdiener sind.

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Ein Gedanke, der mir beim Hören der aktuellen Folge kam, ist der Unterschied zwischen Verweigern in Friedenszeiten versus im Kriegsfall.

Das Verweigern bezieht sich explizit auf den Dienst an der Waffe. Im Friedensfall heißt das effektiv, wer verweigert geht zu einer zivilen Organisation. Im Kriegsfall kann das doch aber auch heißen, du bleibst bei der Bundeswehr und übernimmst eine Hilfstätigkeit, ohne direkt im Kampf an der Front eingesetzt zu werden. Die Interpretation „Dienst an der Waffe“ = „alles was irgendwie mit Bundeswehr zu tun hat“ ist ja nicht in Stein gemeißelt.

Dazu kommen die Hürden, die man mit der Gestaltung der Gewissensprüfung einbauen kann, ganz ohne das Grundrecht formal abzuschaffen.

Ich selbst bin gar nicht unbedingt auf der „Seite“ der Komplettverweigerer sondern würde mich eher als unentschlossen bezeichnen. Die Argumentation in der Lage in den letzten beiden Folgen ist aber nicht wirklich konsistent und daher wundert es mich nicht, dass sie die Verweigerer tendenziell nicht überzeugt hat.

Bei der ganzen Dikussion ist meiner Meinung nach die AfD nicht mit berücksichtigt worden. Ich stimme volkommen zu, dass die Demokratie irgendwo verteidigt werden muss. Ich habe nur irgendwie ein Problem damit eine Demokratie zu verteidigen in der eine Partei die meiner einschätzung nach sehr nah an der NSDAP dran ist fast auf 30 % der Wählerstimmen kommt wenn man nach aktuellen umfragen geht. Kann ich mich in dieser Demokratie noch darauf verlassen, dass das Grundgesetz bestand hat? Auch eine andere interessante Frage, wollen wir ein Land mit vielleicht zukünftiger AfD Regierung gleich noch bewaffnen? (anderes Thema)

Wir schaffen es noch nicht mal bei so einer Partei die demokratischen Mittel die uns zur Verfügung stehen zu verwenden und ein Parteienverbotsverfahren einzuleiten. Für mich sind diese Themen miteinander verbunden. Was sich nämlich viele hier Fragen sollten, was ist denn die Konsequenz wenn diese Partei wirklich regieren sollte? Ich muss ehrlich sagen das wäre für mich eher eine Situation in der ich mich “verpissen” würde. Ein Krieg und ein AfD Wahlsieg sind beides Szenarien die nicht unrealistisch sind und die für mich zusammenhängen.

Ich denke am besten zusammengefasst ist es durch den Satz: “Ich habe Bauchschmerzen eine Demokratie in der die AfD 30 % erreicht zu verteidigen.” Und dieses Gefühl haben denke ich viele auf die eine oder andere Art und Weise. Und gerade Junge Menschen haben sich vor 5 Jahren noch sehr aktiv für diese Demokratie engagiert und sind Medial “niedergeknüppelt” worden. Da fragt man sich schon ob diese Demokratie verteidigt werden sollte mit dem eigenen Leben. Weil sind wir mal ehrlich, es sind nicht die 50+ Jährigen die an der Front sterben werden.

Ich möchte das nicht falsch verstanden wissen. Ich bin auch der Ansicht, dass die Demokratie sehr wertvoll ist und es sich lohnt zu verteidigen. Ich möchte nur Punkte aufzeigen die mir zu denken geben und die noch nicht diskutiert wurden.

Mich würde sehr interssieren wie andere das hier sehen und tatsächlich auch die Diskussion aufmachen was denn Leute bei einer Regierung der AfD machen würden.

Vielen Dank für euern Podcast, bin großer Fan und höre jede Woche gerne mit.

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In der Debatte um Krieg und Verteidigung wird häufig so getan, als seien Demokratie und Freiheit staatliche Privilegien, die man sich durch Kampf erst verdienen oder bewahren müsse. Tatsächlich handelt es sich dabei um Menschenrechte – also universelle Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat. Diese Rechte stehen jedem Menschen immer zu, unabhängig von Nationalität, Staatsform oder geopolitischer Lage. Man muss sie nicht erst verteidigen, um sie zu besitzen.

Gerade der Blick auf Deutschland zeigt, wie problematisch die Gleichsetzung von „unserem Staat“ mit „unseren Menschenrechten“ ist. Organisationen wie Reporter ohne Grenzen kritisieren seit Jahren auch hierzulande eine Verschlechterung der Menschenrechtslage, insbesondere bei der Pressefreiheit, beim Schutz von Journalisten, bei Überwachungsbefugnissen und beim Umgang mit staatlicher Macht. Das macht deutlich: Selbst ein demokratischer Rechtsstaat garantiert Menschenrechte nicht automatisch oder vollständig. Sie müssen gegen den eigenen Staat eingefordert werden – nicht für ihn.

Daraus folgt auch: Kämpfen oder Sterben darf keine Voraussetzung für Menschenrechte sein. Wer behauptet, man müsse den Staat militärisch verteidigen, um Freiheit und Menschenwürde zu „erhalten“, verdreht das Prinzip. Menschenrechte gelten immer und gerade dann, wenn Staaten versagen oder Gewalt ausüben. Ein Staat, der verlangt, dass Menschen ihr Leben für ihn riskieren oder verlieren müssen, um angeblich ihre Rechte zu sichern, widerspricht dem Grundgedanken dieser Rechte.

Menschenrechte gehören nicht dem Staat und nicht der Nation. Sie gehören den Menschen. Und sie gelten unabhängig davon, unter welcher Flagge jemand lebt – oder ob er bereit ist, für einen Staat zu kämpfen.

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Eben. Und darum sollte der ukrainische Staat auch endlich aufhören, seine Bürger in den Krieg zu treiben und ihnen zugestehen, dass ja Menschenrechte auch unter russischer Flagge gelten /s
Die Menschenrechte sind eben nur etwas wert, wenn sie auch jemand für dich schützt.
Wenn der Nachbar seinen Zaun um zwei Meter in deinen Garten schiebt oder ein Obdachloser dein Schloss aufbricht und deine Wohnung besetzt, wird sie das erst mal wenig interessieren, dass du dich in deinen Rechten verletzt fühlst. Letzterer wird vielleicht sogar mit seinem Recht auf Wohnen kontern und bietet dir dann in einer Aufwallung von Mitgefühl ein Zimmer in deinem Haus an. „Ist doch Platz für uns beide.“

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Nachtrag:

Wenn wir jetzt aber einmal davon ausgehen, dass die Mehrheit der deutschen Bevölkerung bürgerliche Freiheiten als schützenwerte Güter ansehe, stellt sich die zweite Frage: Wie lassen sich Güter wie Meinungsfreiheit etc. im Spannungs- oder Kriegsfall mit einem anderen Land, das diese Güter gefährdet, effektiv verteidigen? Anhand welcher Kriterien bestimmt werden kann, ab wann ein Mittel als „effektiv“ gilt, müsste man ernsthaft diskutieren! Das möchte ich an dieser Stelle nicht weiter tun, jedoch darauf hinweisen, dass es sich mMn lohnen könnte, die Prämisse „Krieg verteidigt effektiv Werte“ einmal kritisch an realhistorischen Kriegen zu prüfen, bevor davon Argumente und Handlungskonsequenzen abgeleitet werden. Ich möchte stattdessen näher auf die moralische Dimension eingehen, weil es mir so scheint, als sei euer „Durchdeklinieren“ moralischer Positionen zum Kriegsdienst unvollständig. In Bezug auf die „ich verpiss mich im Kriegsfall“-Haltung habt ihr davon gesprochen, dass diese eine ethische Sollbruchstellen hätte und als moralische Position „falsch“ und „unsolidarisch gegenüber der Gesellschaft“ sei. Ich stimme mit euch darin überein, dass die Konsequenz, die Ole Nymoen angibt, unsolidarisch scheint. Ich habe allerdings den Eindruck, dass ihr seine Prämissen nicht in Gänze nachvollzogen und geprüft habt, nur weil seine Konklusion populistisch formuliert ist. Deshalb versuche ich einmal das Hauptargument der divergierenden Interessen zwischen (deutschem) Staat und seinen Bürgern von Ole zu erläutern. – Das Argument ist natürlich NICHT so zu verstehen, dass eine Entität, wie eine Staatsmacht, die Aufgäbe hätte oder überhaupt dazu in der Lage sei, aus Partikularinteressen ein Universalinteresse abzuleiten. Formallogisch ist ein allgemeiner Schluss mittels induktiver Beweisführung ungültig, realpolitisch ist er unsinnig: Natürlich kann man grundsätzlich kein Universalinteresse aus Partikularinteressen ableiten, indem das Universale die vollständige Summe des Partikularen beinhaltet. – Das Argument bezieht sich darauf, dass im Kriegsfall das Interesse des Staates x darin bestehe, seinen Herrschaftsanspruch gegenüber Staat y zu verteidigen. Das Motiv, das hinter dem Selbsterhalt des Staates im Kriegsfall läge, sei demnach nicht, die positiven Rechte und Freiheiten der Bürger*innen zu schützen. Stattdessen sei das Motiv des Repräsentanten von Staat x, den eigenen Herrschaftsanspruch zu sichern. (Natürlich wird durch eine militärische Verteidigung im Nebeneffekt dafür gesorgt, dass eine bestehende politische Ordnung und Herrschaft unberührt bleiben kann; mit allem, was dazugehört). Dass jetzt aber Politiker*innen primär das Wohlergehen ihrer Bürger*innen im Sinn hätten, wenn Sicherheitspolitik gemacht wird, zweifelt Nymoen an. Das Argument der divergierenden Interessen zwischen (deutschem) Staat und seinen Bürgern lautet also: Das Primärinteresse des Staates und seiner Repräsentanten besteht in der Sicherung des eigenen Machtanspruchs auf dieses Staatsgebiet. Die Konklusion daraus ist, dass Repräsentanten um jeden Preis ihren Machtanspruch gegenüber einem anderen Staat und dessen Machtanspruch verteidigen müssen – indem ein Staat seine Bürger zu Soldaten macht. (Was im Gegensatz dazu die Interessen der Bürger*innen des Staates sind, führt Nymoen in dem Buch „Warum ich niemals für mein Land kämpfen würde“ nicht aus. Angesichts seiner sonstigen Äußerungen und Veröffentlichungen würde ich jedoch stark vermuten, dass er das Interesse der Bürger*innen eines Staates von einem Klassenstandpunkt aus entfalten würde). Es geht nicht und ging bei diesem Argument nie darum, wie „perfekt“ oder „unperfekt“ der Staat in seiner jetzigen Verfasstheit ist – denn das könnten ja Wahlen ändern. Was aber nicht zur Wahl steht, ist die Staats- und Herrschaftsform an sich, aus der sich Implikationen ergeben, die es für Ole und andere Internationalisten unmöglich macht, in Form eines Wehrdienstes, Werte zu verteidigen.

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Ich kann dem nur zustimmen. Ein angegriffener Staat trifft seine Entscheidung zu kämpfen, zu verhandeln oder zu kapitulieren nicht primär anhand der geretteten Leben, der vermiedenen Zerstörung oder der tatsächlichen Wahrung der Menschenrechte seiner Bürger. In der Praxis steht immer die Erhaltung staatlicher Souveränität als Selbstzweck im Vordergrund. Gekämpft oder kapituliert wird letztlich nach militärischer Machbarkeit, nicht nach humanitärem Nutzen. Die Kosten, Tote, Verwundete, zerstörte Infrastruktur, tragen die Bürger, während der Staat seine Existenzlogik verfolgt.

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