Der große Knackpunkt war, dass Merz nur ein „eingeschränktes“ Gesetz in 1996 befürwortete: das, mit dem Vorbehalt bzw der Einschränkung, die Strafverfolgung sollte nicht gegen den Willen des Opfers erfolgen.
Die Diskussion war, dass der Ehemann der Ehefrau drohen könne, damit diese die Klage zurückzieht. Dass damit das Gesetz praktisch wirkungslos ist. Er befürwortete nur ein Gesetz, das als wirkungslos bewertet wurde. Niemand hat Merz vorgeworfen, er habe gesagt, dass Vergewaltigung in der Ehe irgendwie schon ok sei.
Diesen Vorbehalt als „Detail“ oder „Mitspracherecht des Opfers“ zu bezeichnen, fand ich unangemessen und verharmlosend. Die Auswirkung wäre massiv gewesen, das ist kein Detail. Und eine Frau, die vergewaltigt wurde und nun unter Druck des Ehemannes die Strafverfolgung stoppt, übt kein „Mitspracherecht“ aus.
Mal abgesehen davon, dass es auch sonst keine Offizialdelikte gibt, deren Verfolgung von der Zustimmung des „Opfers“ abhängig ist. Das macht sie eben zu Offizialdelikten.
Es gibt weitere Gesetze, wo Merz es nicht so mit Frauenrechten, zuletzt war es §218, hat.
Das mit der Vergewaltigung mag das prominenteste Beispiel sein, was bei Merz genannt wird, ist aber wahrlich kein Ausreißer.
Ehrlich gesagt ist das der Kern des Vorwurfs, so wie ich ihn wahrnehme. Und das ist einfach nicht richtig.
Das würde ich sofort unterschreiben, prägt aber ja die Union im Ganzen.
Darüber kann man lange streiten, ich kenne dieses Problem auch aus der Praxis. Natürlich können Anzeigen normalerweise nicht zurückgenommen werden, gerade bei Straftaten zwischen Eheleuten ist die Beweisbarkeit aber ein ganz zentrales Problem. Selbst wenn die Ehefrau das Strafverfahren nicht mehr insgesamt stoppen kann, so kann sie aufgrund ihres Zeugnisverweigerungsrechts als Ehefrau das Strafverfahren de facto trotzdem torpedieren. Denn wenn die einzige Zeugin keine Angaben macht, lässt sich der Vorwurf in aller Regel nicht beweisen. Auch das kann man verhindern, indem man vorher eine richterliche Vernehmung durchführt, aber das Zeugnisverweigerungsrecht macht solche Verfahren schon extrem kompliziert.
Vor diesem Hintergrund fand ich persönlich die Aufregung um diese Einschränkung 1996 etwas künstlich, ich hab mir extra noch mal die Protokolle aus der Bundesratssitzung von damals durchgelesen, das überzeugt mich überhaupt nicht.
Andererseits finde ich persönlich die glasklare Regelung von 1997 auch sinnvoller. Ein Segen, dass sich dafür eine Mehrheit gefunden hat. Aber von der SPD war das sehr hoch gepokert, es hätte nämlich auch sein können, dass Vergewaltigung in der Ehe viel länger nicht strafbar wird.
Ja, kann gut sein, dass das so verkürzt rüberkommt. Merz habe nichts gegen Vergewaltigung in der Ehe. Und ja, vieles, was er äußert, ist Konsens in seiner Partei. Wobei, bei Merkel kann ich mich da nicht an so prominenten Unfug erinnern, wie er ihn raushaut.
Aber die Bewertung des Unterschiedes, zwischen der 1996 und 1997 Version, was er denn unterstützt hätte, die fehlte mir völlig. Es war eben kein Detail, warum er die 1996 Version befürwortete. Sondern eine massive Abschwächung der Wirkung des Gesetzes.
Nein, das ist rechtlich einfach nicht richtig. Siehe den letzten Kommentar. Und es stimmt auch nicht, dass wir auf diesen Unterschied nicht hingewiesen haben. Bitte korrekt zitieren.
Ja, das Auskunftsverweigerungsrecht gibt es bei allen Verfahren, auch Körperverletzung etc pp.
Aber das Stoppen eines Verfahrens als Sonderstellung nur für Vergewaltigung in der Ehe, puh.
Wie groß dann genau der Unterschied im Ergebnis sein würde, also Anzahl der Strafverfahren und Verurteilungen, schwer zu sagen. Die einen sehen als „Mitspracherecht des Opfers“, die anderen damals als zusätzliche Hürde, weil das Opfer dem Druck des Mannes ausgesetzt ist. Und selbst, wenn die Frau die Aussage verweigert, stellt der Staat klar, dass dies ein Unrecht sei, indem er den Prozess durchzieht. Ich sehe deinen Punkt, halte die 1996 Version dennoch für inakzeptabel.
Vielleicht in dem Zusammenhang interessant. Im Podcast „Alles Gesagt“ gab es in Vorbereitung zur Wahl Episoden mit den meisten Spitzenkandidaten. Den Auftakt hatte am 19.01. Friedrich Merz
Hier wurde er auch auf das Thema der Abstimmung angesprochen (ca. Ab Stunde 1:55) Aus dem (inoffizellen Transcript)
Ich würde heute anders abstimmen, aber so wie ich abgestimmt habe 1997 in der Diskussion, hat die Hälfte meiner Bundestagsfraktion damals abgestimmt. Und es ging gar nicht um die Frage, ob Vergewaltigung in der Ehe strafbar ist oder nicht. Quasi immer. Es hat nie die Straflosigkeit der Vergewaltigung in der Ehe gegeben.
[…]
Es gab strafrechtlich ganz einfach eine Frage zu klären. Die Vergewaltigung in der Ehe war immer strafbar.
Beleidigung als Körperverletzung, als schwere Körperverletzung, als Nötigung. Also da konnten sie gleich eine ganze Reihe von Straftatbeständen nehmen. Aber der Vergewaltigungsparagraf im Strafgesetzbuch, wenn ich mich richtig erinnere, war es der 177, der betraf nur den erzwungenen, so heißt es im Gesetzestext, außerehelichen Beischlaf.
Und das war ein Verbrechen. Also, wie wir Juristen sagen, ein sogenanntes Offizialdelikt. Wenn es bekannt wird, muss die Staatsanwaltschaft ermitteln und zur Anklage bringen, unabhängig davon, ob das Opfer will oder nicht.
So, und das war die entscheidende Frage. In der SPD hat es damals eine Diskussion um die Frage gegeben, ob man nicht eine Versöhnungsklausel in das Strafgesetzbuch aufnehmen soll, die der verletzten Ehefrau das Recht gibt. Einen Einspruch einzulegen gegen die strafrechtlichen Ermittlungen, die ansonsten stattfinden mussten, um ihre Ehe zu retten.
Und das war die einzige Frage, vor der wir standen. Und die gute Hälfte der Bundestagsfraktion, da war Theo Weigel dabei, da war Norbert Blüm dabei, da waren viele andere dabei, war der Meinung, wir sollten es nicht als sogenanntes Offizialdelikt…
Und nicht aufnehmen in diesen Vergewaltigungsparagrafen, sondern sollten es bei den anderen Straftatbeständen lassen, um der Ehefrau die Möglichkeit zu geben, es in der Strafverfolgung zu verhindern.
Für mich ist die damalige Abstimmung lang her und damit nie mein erster Vorwurf an Friedrich Merz. Menschen könnten theoretisch bekanntlich auch ihre Meinung ändern.
Der Grund, warum ich ihn für frauenfeindlich halte, sind die vielen aktuellen misogynen Äußerungen, in die sich die Abstimmung über die Vergewaltigung in der Ehe dann nur einreiht.
Es ist nicht nur die Rede von „gesellschaftlichem Großkonflikt“, als es um die Abschaffung des § 218 ging, was erstens angesichts der Umfragewerte gelogen war und Merz zweitens auch bei anderen Themen nicht abhält (Abstimmung mit AfD) - es sind auch eine Vielzahl von Äußerungen, die mir sein antiquiertes, nicht gleichberechtigtes, gefährliches Frauenbild zeigen. (Sinngemäß: Er als Mann hätte kein Problem, in ein Taxi zu steigen, das von einem Ausländer gefahren wird. - Frauen würden Habeck wählen, weil er attraktiv sei - Abfällige Bemerkungen über die Quote- und viele mehr)
Das Problem ist Merz’ aktuelles Frauenbild, das sich auf seine Politik auswirkt.
Mir hat hier ehrlicherweise auch etwas die Einordnung gefehlt. Der Gesetzesentwurf von 1996, mit dieser Einschränkung scheint mir persönlich schon die Dynamiken, die in gewalttätigen Beziehungen vorherrschen können aus dem Blick zu lassen. Und damit entsteht eben der Eindruck, dass das den Abstimmenden Frauen in so einer Lage eben doch ein bisschen egal sind.
Geschichte der Gegenwart hat dem kürzlich auch noch mal einen längeren Artikel gewidmet, falls sich jemand in die Thematik einlesen möchte:
Die Seite ist natürlich immer schon etwas auf der radikal-progressiven Seite (oder wie man das auch nennen möchte), aber es ist deutlich ausführlicher was den Kontext angeht und ich fand es auch insgesamt erleuchtender. Insbesondere die Einordnung, warum der Vorbehalt so problematisch ist, wird da mehr Aufmerksamkeit gewidmet.
Ich würde alles in allem auch nicht konstruieren wollen, dass Merz Vergewaltigung in der Ehe gut heißt, aber mir scheint sein Abstimmungsverhalten da schon sehr kritikwürdig (die Abgeordneten waren auch vom Koalitionszwang befreit, damit kann er sich nebenbei bemerkt auch nicht rausreden).
Mir und meinem Partner ist die Einordnung hier auch übel aufgestoßen. Ihr habt an einer Stelle gesagt, dass Friedrich Merz dagegen gestimmt hätte, weil es um die Perspektive oder die Freiheit der Opfer ginge. Dazu denke ich:
-
was ihn dazu bewegt hat wie abzustimmen, könnt ihr nur mutmaßen.
-
die Option, dass er so abgestimmt hat, weil er eben NICHT die Perspektive der Betroffenen schützen wollte sondern unbedingt die Hintertür offen lassen wollte dafür, dass Betroffene von ihren Eherpartner*innen so unter Druck gesetzt werden können, dass die Vergewaltigung nicht zur Anzeige gebracht wird und damit folgenlos bleibt, habt ihr gar nicht erwähnt.
Euer Ziel war, diesen Vorwurf gegen Merz mal aufzudröseln und genau anzuschauen, das ist meines Erachtens somit überhaupt nicht gelungen, weil ihr diesen Aspekt völlig übersehen/ausgeblendet habt. Ihr fokussiert euch bei diesem Thema immer zu sehr auf die formaljuristische Perspektive, lasst die gesellschaftlichen Zusammenhänge außer Acht und vor allem fehlt hier erneut die weibliche Perspektive: wenn Vergewaltigung in der Ehe kein Offizialdelikt ist, schützt es das Patriarchat und sonst niemanden und das war Merz wichtiger als der Schutz der betroffenen Personen - wenn wir hier über seine Beweggründe mutmaßen, wäre das meine Lesart.
…
Man muss die Abstimmung ja auch ein wenig im Kontext der Zeit und der Sozialisierung sehen.
Was uns aus der Perspektive von heute völlig klar vorkommt war eben Mitte der 1990er noch deutlich weniger klar.
Und auch der Entwurf wie abgelehnt hätte doch zur Folge, dass ein Täter straffrei ausgeht wenn er durch Druck die Frau dazu bringt nicht oder gar für ihn auszusagen.
Letzlich ist das ja heute noch so, weswegen es ja als wichtig gesehen wird Abhängigkeit zu reduzieren.
Also ja, man kann seine Stimme von damals inhaltlich kritisieren, aber das was da heute vielfach draus abgeleitet wird ist dann doch weit entfernt davon das ganze fair zu betrachten.
Dabei gibt Merz so für Anlass für Kritik, dass es überhaupt nicht nötig wäre diese Abstimmung nach 30 Jahren noch groß zum Thema zu machen.
Liebes Team,
vielen Dank für die ausführliche Darstellung der Person Friedrich Merz.
Ihr habt den Kontext zu Merz’ Abstimmungsverhalten im Bundestag in Sachen Vergewaltigung in der Ehe ergänzt. Aber ich finde, ein Teil des Kontextes hat gefehlt.
Bei der Abstimmung ging es um die Widerspruchsklausel. Diese wurde damals heftig debattiert und es gab sehr klare Meinungen von Expert:innen dazu. Und zwar, dass so eine Widerspruchsklausel die Realität von häuslicher Gewalt / Partnerschaftsgewalt verkennt. Ein ganz zentrales Element dessen ist leider, dass Täter Opfer allzu oft unter Druck setzen, um Taten eben nicht anzuzeigen, sich keine Hilfe zu holen. Oft wird mit noch mehr Gewalt gedroht. Gibt es also eine Widerspruchsklausel als ganz einfaches Instrument, eine Tat nicht zu verfolgen, ist die Chance massiv hoch, dass Täter Opfer unter Druck setzen, die Widerspruchsklausel zu ziehen.
Diese Tatsache war damals bekannt und diskutiert. Merz hat das 100%ig gewusst. Und es war ihm offensichtlich egal. Ihm war wichtiger, potenzielle Täter zu schützen.
Und das spricht weiterhin Bände über seine Einstellung zum Thema.
Viele Grüße
Also in meiner Welt war schon in den 90ern und auch schon in den 80ern (ich bin 56 Jahre alt) völlig klar, dass eine Vergewaltigung eine Vergewaltigung ist. Und so deutlich wie meine Mutter mir das beigebracht hat, war es auch vorher schon klar. Es war möglich, das „schon“ in den 90ern völlig klar zu sehen.
Sollte man meinen. In der Schweiz noch gar nicht lange her:
hat ein Richter in Chur während der Verhandlung zu einem Vergewaltigungsopfer gesagt: „Sie sind ja nicht unkräftig gebaut. Hätten Sie die Beine nicht besser zusammenpressen müssen?“
Sexualstrafrecht in der Schweiz: "Es ist irrelevant, ob das Opfer die Beine zusammengepresst hat" | DIE ZEIT
Es geht aber ja um etwas anderes. Und wenn die Frau sich umentscheidet, egal ob unter Druck oder weil die Anschuldigung falsch war, dann wird es keine Verurteilung geben wenn es nicht anderweitige Beweise gibt.
Und Die Ableitung daraus Merz wäre komplett gegen eine Strafbarkeit bleibt eben falsch. Sein Nein zum konkreten Gesetzentwurf kann man ja auch kritisieren ohne ihm zu unterstellen er wäre generell gegen eine Strafbarkeit.
Aber es würde ein Verfahren geben. Jeder würde in der Zeitung lesen, dass es diesen Verdacht gibt.
Vor Gericht wäre das Ehepaar unter Eid. Der Psychologe kann ihr noch mal gut zu reden. Wie bei einem Prozess zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wäre klar, dass es eine gemeinsame Zukunft nicht mehr geben wird. So besteht zumindest die Chance, dass ihr auf den letzten Metern klar wird, dass sie eigentlich nur gewinnen kann.
Darüber müssen wir ja nicht reden. Selbst Merz hat eingestanden da falsch gelegen zu haben.
Es wird ja auch nicht kritisiert, dass seine damalige Position als falsch bezeichnet wird, sondern was eben insbesondere in (sozialen) Medien draus konstruiert wird.
Und ein Merz der jetzt wirklich in quasi allen Belangen Positionen vertritt die nicht gerade progressiv sind, war eben auch damals das Gegenteil von progressiv. Das kann man zurecht kritisieren. Ich finde aber die häufige Aussage er sei damals gegen die Strafbarkeit generell gewesen einfach eine Unwahrheit aus Kreisen die sich sonst gerne darüber aufregen wenn Parteien Fakten zurechtbiegen, z.B. bei Themen wie Bürgergeld oder Migration.
Die Frage muss also bei aller Berechtigter Kritik lauten wir bei den Fakten bleiben wollen oder Dinge aussagen die so einfach nicht stimmen.
Sorry, aber ich finde es wirklich erstaunlich, wie sich jetzt wieder lauter Männer über ein Thema unterhalten, das eigentlich nur Frauen betrifft.
Und als Frau sag ich mal: Vergewaltigung sollte immer Offizialdelikt sein. Immer. Da gibt es einfach mal keine Ausrede. Ich sehe wirklich überhaupt gar nichts Rechtfertigendes an Merz’ Abstimmung damals.
Alle Offizialdelikte werden doch sowieso nur verfolgt, wenn es eine Anzeige gibt.
Es tut mir leid, aber mich macht das alles echt wütend.
Ich bin es so leid.
Warum sollte es keine „normale“ Straftat sein, wenn einer Frau in der Ehe Gewalt angetan wird?
Ja, hier geht es um die Frage, ob der Vorwurf an Merz ganz korrekt ist.
Aber nein: Der übrig bleibende Vorwurf ist ganz genauso schlimm.
Es geht doch gar nicht um Kritik an Merz damaliger Sichtweise sondern darum, dass es heute in den Medien, allen voran auf Social Media so dargestellt wird als wäre Merz generell gegen eine Strafbarkeit gewesen und das ist nunmal falsch.
Das Thema betrifft deshalb auch gar nicht nur Frauen sondern alle, weil es geht gar nicht um Vergewaltigung sondern das Thema ist die Verdrehung der Wahrheit in den Medien!
Ich bin überhaupt nicht für Merz, Halte ihn für eine absolute Fehlbesetzung und völlig überschätzt und bin inhaltlich fast nirgends auf seiner Seite, aber auch er hat ein Recht nicht entgegen der Fakten so hingestellt zu werden als wäre er generell ein Gegner der Strafbarkeit gewesen!
Bei der inhaltlichen Kritik an Merz damaliger Sichtweise bin ich dagegen bei dir. Natürlich sollte das auch in der Ehe entsprechend verhandelt werden müssen damit alle Fakten berücksichtigt werden können.
Mag sein.
Aber es ändert gar nichts.
Gar nichts.
Die Aussage über Herrn Merz bleibt in der Konsequenz dieselbe.
Vielleicht hätte sich mal lieber jemand mit den Lügen des Herrn Merz beschäftigen sollen. Das wäre ergiebiger.
Was du meinst, gehört in einen Thread Medienkritik.
Bzgl. Merz bleibt das Urteil niederschmetternd.