Hallo zusammen,
ich höre mir den Podcast seit einiger Zeit sehr gerne an, um meine eigene Meinung (die oft nicht mit der der Hosts übereinstimmt ) zu hinterfragen/zu challengen bzw. meinen eigenen Horizont zu erweitern.
In der aktuellen Folge (ab ca. 17:00 bei Spotify) wird ausgeführt, dass es andere Missstände in der Gesellschaft gäbe, insbesondere Femizide und Verkehrstote. Diese würden im Gegensatz zur irregulären Migration (inkl. der daraus erwachsenden Probleme) nicht als „Notlage“/„Notstand“ adressiert/behandelt.
Nun sind wir uns alle (hoffentlich) einig, dass jeder Tote im Verkehr oder jede Frau, die aufgrund Ihres „Frauseins“ getötet wird, eine/r zu viel ist. Dennoch würde eine „Notlage“ i.S.d. Art. 72 AEUV hier in meinen Augen wenig bringen. Welche EU-rechtliche Norm genießt in diesen beiden Beispielen Anwendungsvorrang vor einer nationalen Norm und schränkt somit den Gesetzgeber bzw. die Exekutive im Gestaltungsspielraum ein?
Im Falle der irregulären Migration ist ja klar erkennbar, dass es hier zu Problemen käme. Eine Zurückweisung an den deutschen Außengrenzen ist nicht ohne Notlage machbar, da die EU-Rechtlichen Normen im Normalfall Anwendungsvorrang genießen (müssen). Somit ist der Gestaltungsspielraum des nationalen Gesetzgebers/der nationalen Exekutive insoweit beschränkt.
Eine solche Konstellation fällt mir für die anderen beiden genannten Themen jedoch nicht ein. Weder macht das EU-Recht (nach meinem Kenntnisstand) Vorgaben zum Thema Tempolimit, noch zum Thema Frauenhäuser/Schutz vor Femiziden im Allgemeinen.
Dass man an den Themen Verkehrssicherheit und Femiziden generell mit mehr Druck arbeiten sollte, ist ja ein anderes, klares Thema. Aber hier implizit einen Konnex zur „Notlage“ i.S.d. Art. 72 AEUV zu bilden, ist in meinen Augen kontrafaktisch. …
Soweit meine Einlassung dazu. Macht gerne so weiter, ich genieße es, mir mal eine andere Meinung als meine eigene anzuhören und diese ggf. zu hinterfragen.