LdN 415: Causa Gelbhaar

Die Causa wurde sehr gut in der Folge beleuchtet. Besonders die Einordnung was eine belastbare eidesstattlichen Erklärung ist und wie eine Ombudsstelle verantwortlich arbeiten sollte waren super. Hingegen problematisch fand ich die einseitige Darstellung da würde jemand aufgrund von Anschuldigungen seinen Job verlieren.

  • Zuerst geht es um ein Mandat und keinen Job.
  • Stefan Gelbhaar behält sein Mandat bis zum Ende der Legislatur.
  • Die Partei Bündnis 90 / Die Grünen befinden sich im Wahlkampf und haben sich entschieden mit einer unbeschädigten Kandidatin als Direktkandidatin des Wahlkreises 75 in den Wahlkampf zu gehen, da nicht klar war, ob die Anschuldigungen gegen Gelbhaar kurzfristig ausgeräumt werden können.
  • Die Direktkandidatin Julia Schneider, ist kein Nobody und ihr wird zugetraut, dass Sie das Direktmandat gewinnen kann. Ihre Kandidatur wird auch von Stefan Gelbhaar unterstützt.
    Was genau der Hinweis zu Stefan Gelbhaars Posten und Verdienste im Aufsichtsrat der Bahn an dieser Stelle zu tun haben ist mir nicht ganz klar.
    Ich wünsche mir sehr, dass die Anschuldigungen sich als nichtig erweisen und am Ende hoffentlich journalistische Praxis und Ombudstellen daraus Lehren ziehen und ihre „Werkzeugkoffer“ anpassen.
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Eure Einordnung der Causa Gelbhaar erschien mir im Großen und Ganzen vollkommen nachvollziehbar. Allerdings habe ich einen wichtigen Aspekt der von euch beschriebenen Ombudsstellen vermisst: Es geht dabei nicht allein um die Verarbeitung des Konflikts zwischen Personen (z.B. Betroffene und Täter:innen) sondern im ersten Schritt um Unterstützung der sich meldenden Person. Insofern fahren Ombudsstellen immer zweigleisig, weil sie auf der einen Seite das vermeintliche Opfer (auch psychologisch) beraten wollen, auf der anderen Seite dann eben (von der Lage sehr gut dargestellt) den Fall aufklären wollen. Daher ist der Anspruch von Ombudsstellen, zunächst den Meldenden Glauben zu schenken, ein sehr wichtiger. Wie schon zuvor zum Themen Vorschlag hier im Forum beschrieben, kann es tatsächlichen Opfern von Gewalt o.ä. schaden, wenn sie in einem solchen Gespräch den Eindruck erhalten, es würde ihnen nicht geglaubt. Zumindest das erste Gespräch sollte daher gar nicht um mögliche (Straf-)Verfolgung gehen, sondern um eingehende Beratung der Person. Das geht natürlich auch nicht bei anonymen Meldungen, insbesondere wenn es auf diese keine Möglichkeit gibt zu antworten. Das aber Ombudsstellen zunächst den Meldenden ein Gefühl der Sicherheit vermitteln ist richtig. Opfer gerade von sexualisierter Gewalt unterstehen dem ständigen Gefühl, sich für ihre Erfahrungen und Gefühle rechtfertigen zu müssen, gerade weil diese in der Geschichte häufig nicht ernst genommen wurden. Deshalb gibt es eben auch eine so hohe Dunkelziffer.
Ich hätte mir gewünscht, dass in der Lage auch auf diesen Aspekt von Ombudsstellen und auf die Notwendigkeit der Unterstützung von Opfern und Meldenden eingegangen worden wäre.

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Ich möchte mich den Vorpostern im Großen und Ganzen anschließen. Was ich aber überhaupt nicht hilfreich finde, ist es, Shirin Kreße in diesem Zusammenhang als „Feministin“ zu bezeichnen, das diskreditiert den Feminismus hier völlig unnötigerweise.

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Ich schließe mich der Kritik an, Frau Kresse hier nun explizit als Feministin herauszustellen. Dafür gibt es keinen Grund und es ist nur Wasser auf die Mühlen derer, die Femininums schlecht machen wollen.

Außerdem finde ich es schwierig vorzuschlagen, dass nur nicht anonymen und notariell beglaubigten Anschuldigungen nachgegangen werden soll. Menschen denen Dinge angetan wurden die hier Gegenstand der Anschuldigen sind, tun sich oft schon schwer genug überhaupt darüber zu sprechen. Da nun diese Niederschwelligkeit rauszunehmen macht das alles nicht einfacher. Genauso wenig wird es einfacher für die Opfer, wenn sie annehmen, dass ihnen erstmal nicht geglaubt wird, was eine Unschuldsvermutung suggerieren könnte (ich bin mir bewusst, dass diese richtig und wichtig ist, aber eben an anderer Stelle)

Es ist wichtig, dass dieser Fall aufgeklärt wird und er ist definitiv ein Schaden für echte Opfer, aber ich habe das Gefühl, dass er deutlich größer gemacht wird, als all die echten Fälle, die deutlich mehr sind, als die bei denen sich rausstellt, dass es falsche Anschuldigungen sind. Im Übrigen gibt es dazu Zahlen, die über ein ‚glaube ich‘ hinausgehen.

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Ich habe eine technische Frage zu der eidesstattlichen Versicherung. Muss diese wenn sie vor Gericht beweisbar sein oder reicht es, das sie nicht als Lüge wiederlegt werden kann? Die Frage ist also, ob es für eine von Missbrauch betroffene Person negative Konsequenzen hat, wenn sie eine ridestattliche Versicherung abgegeben hat, sie diese aber nicht Beweisen kann.

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Ich möchte daran erinnern, dass Menschen, die andere einer Straftat oder auch nicht strafbarer (sexueller) Übergriffe bezichtigen, sich i.d.R. zumindest gem. § 187 StGB strafbar machen - auch ohne eidesstattliche Versicherung und fehlende öffentliche Tatbegehung. Für Menschen, die derartige Behauptungen aufstellen, gilt auch die Unschuldsvermutung. Also nicht nur für diejenigen, die einer Verfehlung bezichtigt werden.

Die Beweislage in solchen Fällen ist oftmals prekär, weil es häufig keine Zeugen etc. gibt. In jedem Fall ist es aber wichtig, dass Menschen, die Opfer geworden sind, nicht beispielsweise durch vermeintlich unüberwindbare Beweisprobleme oder dem Vorurteil, zu lügen, gehemmt werden, auf den Übergriff aufmerksam zu machen.

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Danke für eure Einordnung zu der Causa Gelbhaar. Allerdings habe ich Bauchschmerzen, wenn von jahrhundertelanger Erfahrung beim Umgang mit Beschuldigungen gesprochen wird. Gerade im Bereich sexualisierter Gewalt kann nur von jahrhundertelanger Unterdrückung von Opfern gesprochen werden. Im Bereich der Prävention ist es unerlässlich, dass sich potentielle Opfer an eine Stelle wenden können, wo ihnen nicht mit Misstrauen begegnet wird. Es kommen momentan ohnehin nur ca. 10% von Vergewaltigungen zur Anklage, davon nur ca 10% zur Verurteilung. Weil das Erzählen von Übergriffen eine Retraumatisierung zur Folge haben kann und sehr viel Mut erfordert, ist ein Vertrauensvorschuss essenziell. Ombudsstellen an der Stelle zu beschneiden, sabotiert die Prävention von weiteren Übergriffen.

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Das sehe ich genauso. Mir kam die Beleuchtung der Arbeit von Ombudsstellen bzw. generell der Arbeit mit Betroffenen von Machtmissbrauch und/oder sexualisierter Gewalt zu kurz. Es gibt sicher eine Menge Expert*innen auf diesem Gebiet, die bereit für ein Interview wären. Da ihr nur mit Stefan Gelbhaar gesprochen habt, kam mir die Berichterstattung an dieser Stelle unausgewogen vor (auch wenn er die Arbeit von Ombudsstellen befürwortet).
Ein weiterer Punkt, der mir Bauchschmerzen bereitet hat: ihr habt wiederholt von „Missverständnissen“ gesprochen. Damit meintet ihr strafrechtlich nicht relevante Beschwerden bei der Ombudsstelle. Meine Frage: wie kommt ihr darauf, dass alles, was im Bereich Machtmissbrauch/sexualisierte Gewalt/Sexismus stattfindet und aber nicht im Strafgesetzbuch geregelt ist, „nur“ ein „Missverständnis“ sei? Das bagatellisiert meiner Meinung nach komplett die alltäglichen Erfahrungen, die viele v.a. weiblich gelesene Personen in dieser patriarchalen und sexistischen Gesellschaft machen. Bestimmt war nicht jeder „blöde Spruch“ so gemeint, das ändert aber nichts an der Tatsache, dass auch „kleine Dinge“ verletzen, vor allem wenn mensch sie tagtäglich erlebt. Diese Situationen von vornherein als „Missverständnis“ zu deklarieren, suggeriert meiner Meinung nach, dass die betroffene Person im Rahmen eines klärenden Gesprächs dann schon verstehen wird, dass doch garnichts Schlimmes passiert sei, „denn es war ja nicht so gemeint“. Womit sich von Täterseite ja auch gerne rausgeredet wird. Das spricht Betroffenen ihre Erfahrungen und damit verbundenen Gefühle und Verletzungen ab und ist deshalb sehr gefährlich, auch wenn es sich nicht um Straftaten handelt. Ich verstehe, dass ihr eine Unterscheidung strafrechtlich relevanten und nicht relevanten Meldungen bei der Ombudsstelle machen wolltet, halte den Begriff „Missverständnis“ aber wie gesagt aus oben genannten Gründen für völlig unpassend.

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Ich kann mich den Posts davor nur anschließen. Ich finde eure Berichterstattung meistens wirklich gut, sauber und reflektiert, aber hätte mir sehr gewünscht, dass ihr auf die in den 3 Posts genannten Sachen besser eingeht und diese berücksichtigt.
Zudem:
Man hätte in circa 40 Minuten Berichterstattung, wo ihr die Relevanz der Unschuldsvermutung ja auch lang und breit herleitet, durchaus darauf eingehen können (und meiner Meinung auch müssen), dass in unserem besagten Rechtsstaat der Großteil der Fälle an sexualisierter Gewalt (egal in welcher Form) nie zur Anzeige gebracht wird und wenn dann meistens noch nicht mal verurteilt wird.
Ihr sagt dann am Ende (1:31) sowas wie: „Vor allem schützt das die Personen, die wirklich Opfer von Übergriffen geworden sind […] Dieser Fall nährt Generalverdacht, dass Vorwürfe sexualisierter Gewalt meistens erfunden sind, um Männer fertig zu machen. Die frustrierte Ex und so. Und das ist sicherlich in der Regel nicht so. Ich würde davon ausgehen, dass an den meisten Vorwürfen vielleicht sogar irgendwas dran ist […]“
Also wenn ihr dieses (falsche und vielfach widerlegte) Narrativ schon aufbringt, dann stellt es doch bitte richtig und zwar nicht mit einem „an den meisten Vorwürfen vielleicht sogar irgendwas dran ist…“ - Was soll denn euer „vielleicht sogar irgendwas“ dabei heißen? Es geht hier, um ein krasses Problem in der deutschen Justiz.
Ihr bringt doch sonst auch so gerne Zahlen ins Spiel, die wären in dem Fall wirklich hilfreich gewesen, um dieses Narrativ zu widerlegen und gerade bei einem Fall, wo es scheinbar ausnahmsweise mal zu einer Falschbeschuldigung gekommen ist, was wirklich ein Bruchteil der Fälle ist (3 % nach der unten verlinkten Studie).
Dazu BKA Studie von 2022:
„Noch größer ist das Dunkelfeld im Bereich der Sexualstraftaten. Dazu zählen Vergewaltigung, sexuelle Belästigung und das Zeigen von Geschlechtsteilen. Bei nur einem Prozent aller Fälle kommt es hier zur Anzeige. Das BKA führt das unter anderem darauf zurück, dass viele Opfer befürchteten, keine ausreichenden Beweise vorlegen zu können. Andere wollten solche Taten möglichst bald vergessen – wegen der hohen psychischen Belastung.“

Und selbst wenn ein Fall von sexualisierter Gewalt zur Anzeigen gebracht wird, findet eben (u.a. aufgrund der besagten Unschuldsvermutung) in den meisten Fällen keine Verurteilung statt:
"Der Kriminologe Christian Pfeiffer hat in seiner neuen Publikation Daten und Erhebungen der Jahre 2014 bis 2016 ausgewertet. „Von Hundert Frauen, die vergewaltigt werden, erlebt nur etwa eine einzige eine Verurteilung“, hat er herausgefunden. „Das liegt daran, dass 85 Prozent der Frauen keine Anzeige machen, und dann gibt es folglich auch keine Verurteilungen. Und von den 15 Prozent die übrig bleiben, werden letztendlich nur 7,5 Prozent der Täter verurteilt. Das ist indiskutabel.“

Dagegen sind Falschbeschuldigungen, wie gesagt, wirklich selten. Es gibt da mit Sicherheit viele unterschiedliche Studien usw. hier mal eine vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (unter anderem finanziert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/aktionen-themen/kampagnen/vergewaltigung-verurteilen/zahlen-und-fakten-zum-plakat-vergewaltigung-verurteilen.html

Niemand sagt dabei, dass man die Unschuldsvermutung über den Haufen werfen möchte. Aber es ist eben entscheidend zu benennen, dass es gerade bei sexualisierter Gewalt einfach super schwierig ist Beweise zu liefern und Opfer und Betroffene in sehr vielen Fällen stigmatisiert werden.

Ich verstehe ehrlich gesagt wirklich überhaupt nicht, wie ihr 40 Minuten über diesen Fall reden könnt, ohne zumindest mal kurz auf diese Sachverhalte einzugehen.
So eine Berichterstattung schützt, wie ihr es gesagt habt, „Personen, die wirklich Opfer von Übergriffen geworden sind“ wirklich überhaupt nicht.

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Sie ist in der Landespartei, insbesondere im linken Flügel, gut vernetzt, war Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Feminismus […]

Ich denke es ist unbestritten, dass Kreße eine Feministin war/ist. Es ist halt nur leider so, dass es auch Feministinnen gibt, die denken der Zweck heilige die Mittel. Natürlich bringt das leider auch die gesamte Community in Verruf. Aber man sieht ja wie man zusammen steht. Die Grüne Jugend Vorsitzende hat nichts besseres zu tun als das Thema runterzuspielen.

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Ich teile das von @jamalama zuvor Geschriebene sehr.

Ich teile auch per se die Einschätzung, dass wir einen gesellschaftliche Diskurs darüber brauchen, wie mit solchen Verwürfen umgegangen wird und empfand den Beitrag auch zum größten Teil als konstruktiven Anstoß eines solchen Diskurses. Gegen Ende des Beitrags ist mir jedoch das genutzte Wording immer negativer aufgefallen.
Zu sagen, das es gar nicht geht, dass anonyme Anschuldigungen ernst genommen werden und dass eine eidesstattliche Versicherung das Mindeste sei um überhaupt auf einen Vorwurf zu reagieren und mit der betroffenen Person weiteren Kontakt zu führen, empfinde ich als destruktiv. Die Formulierungen, dass die entsprechenden Mails „in die Tonne gehören“, dass es „offenbar nichts Gravierendes war“, wenn mutmaßliche Betroffene sich (nachdem sie in diesem Szenario nicht einmal angehört wurden) nicht entscheiden zum Notar zu gehen oder dieses Vorgehen dann als „Spamfilter“ zu bezeichnen wird der Situation, in der sich Betroffene befinden, sobald sie Anschuldigungen erheben, absolut nicht gerecht.
Ich finde die Darstellung, dass alles was „unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit“ im Kontext sexueller Übergriffe im moderierten Einzelgespräch kurz gelöst werden kann, außerdem zu kurz gegriffen und nur weil die verbleibenden Vorwürfe „eine geringere Fallhöhe“ haben, heißt das erstmal überhaupt nicht, dass sie (insbesondere im Bezug auf einen gewählten Amtsträger) nicht relevant sein können.

Ich würde mir eine sensiblere Wortwahl bei so einem Thema wünschen, insbesondere wenn dem Beschuldigten hier eine Plattform gegeben wird und eine finale Klärung der verbleibenden Vorwürfe noch aussteht. Hier sollte nicht per se angenommen werden, dass alle Vorwürfe sich in Luft auflösen, weil dies bei einem dieser der Fall war. Die Unschuldsvermutung gilt selbstverständlich auch für die betroffenen Personen.
„Den Menschen auf den Zahn fühlen“, Anschuldigungen „auf Herz und Nieren prüft“, auch wenn das natürlich im Kern richtige und wichtige Forderungen sind macht das Wording, im Kontext der zuvor genannten Punkte, ein gewisses Framing auf.

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Es darf aber auch nicht zu Falschbeschuldigungen kommen.

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Ich möchte mich den Vorredner*innen weiter oben anschließen, insbesondere in Bezug auf die Rolle von Ombuds-Stellen und die Unschuldsvermutung. Phasenweise hatte man den Eindruck, dass sich hier zwei weiße Männer in ihrer Feier der Gerichtsbarkeit gegenseitig in Rage reden – und dabei feministische Errungenschaften der letzten Jahre als vollkommen abwegig darstellen. Von euch bin ich eigentlich differenzierteren und kritischeren Journalismus gewohnt.

Dass das Strafrecht und die uneingeschränkte Unschuldsvermutung kein ausreichender Maßstab sind, haben nicht zuletzt die krassen Fälle der letzten Jahre gezeigt. Ihr redet, als hätte es Weinstein und Co. nie gegeben – Fälle, in denen Frauen über Jahrzehnte systematisch daran gehindert wurden, sich zu äußern, ihnen nicht geglaubt wurde und sie durch Männerbünde sowie strukturelle Benachteiligung in Betrieben, Kunst und Kultur Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt ertragen mussten. Eine Anlaufstelle, die Betroffene ernst nimmt, in diesem Kontext als „mittelalterlich“ zu diffamieren, ist nicht nur geschichtsvergessen und unfeministisch, sondern auch…kurzsichtig.

Dass ordentlich recherchiert werden muss, dass die Beschuldigten Einblick in die Vorwürfe erhalten und sich dazu äußern können – und dass in diesem Fall das System nicht gut funktioniert hat und das zu drastischen Konsequenzen geführt hat – ist unbestritten. Das muss sorgfältig aufgearbeitet und differenziert betrachtet werden. Genau das habt ihr in dieser Folge aber leider versäumt. (Obwohl ihr immerhin die großartige Juliane Löffler zitiert habt.)

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Die im Rahmen der Lagefolge mögliche Differenzierung haben Ulf und Philip sehr wohl vorgenommen. Sie hatten auch die andere Seite um Stellungnahme gebeten.

Ihr habt ja völlig recht. Gerade nach Gisèle Pelicot und den vielen, vielen Fällen von Gewalt gegen Frauen, sollte immer sensibel mit Betroffenen umgegangen werden.

Nur darf das doch nun auch nicht zum Gegenteil führen. Bisher ist nichts, rein gar nichts gegen Herrn Gelbhaar bewiesen. Und was mich besonders erschreckt hat, war, dass er noch nicht einmal gehört wurde. Ich fühlte mich tatsächlich in Kafkas „Prozess“ versetzt. Die „Metapher“ habe ich gut verstanden. So etwas geht doch einfach auch nicht. Bei aller Rücksicht auf von Gewalt betroffenen Frauen.

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Wenn es um konkrete Konsequenzen für den Beschuldigten geht, stimme ich zu, dass es mehr als anonyme Anschuldigungen braucht.

Wenn man aber die Forderungen, es sollten lediglich Anschuldigungen unter Eid geglaubt und weiter verfolgt werden konsequent umsetzen würde, dann wäre Harvey Weinstein vermutlich immer noch auf freiem Fuß.

Dass Ombudsstellen Menschen, die von Belästigung oder sexualisierter Gewalt berichten, erstmal glauben, auch wenn sie sich nicht mir ihrer Identität zu erkennen geben, halte ich für unheimlich wichtig, sonst ziehen Betroffene gerade gegenüber einflussreichen Männern die sich rächen können, immer den kürzeren und es erhöht die Hürden, sich gegen so etwas zu wehren, ins nahezu unüberwindbare.

Grundsätzlich ist es ja tendenziell so, dass Frauen eben nicht geglaubt oder zumindest eine Teilschuld gegeben wird.
Ich habe jahrelang in einer Branche gearbeitet, in der Belästigung und Machtmissbrauch verbreitet und mittlerweile gut dokumentiert sind.

In meiner Anfangszeit, vor Gamergate und Me-Too, hatten meine Kolleginnen und ich wenig andere Optionen als andere junge Frauen zur Seite zu nehmen und ihnen den Tipp zu geben, mit Type xyz nicht allein zu sein, schon gar nicht auf Industrieveranstaltungen, auf denen Alkohol im Spiel war.

Eine hat versucht sich zu wehren und einen drastischen Übergriff gemeldet - nicht anonym. Ihr Vertrag war befristet und wurde nicht verlängert.
Leider sind solche Vorwürfe schwer zu beweisen und es gab eben keine Kultur, in der betroffenen erstmal geglaubt wird. Für den Mann, der uns Frauen durchaus schon häufig negativ aufgefallen war, hatte das ganze keinerlei Konsequenzen. Es wurde nie weiter verfolgt oder auch nur nochmal darüber gesprochen.

Ich habe nach ein paar Jahren meine begonnene Laufbahn abgebrochen und in einer anderen Branche nochmal neu begonnen.

Ein grundsätzliches Klima, in dem den (zumeist jungen, statistisch hielten es zumindest damals die wenigsten lange aus) Frauen erstmal geglaubt wird und es dadurch einfacher ist, überhaupt erstmal das Ausmaß des Problems und Cluster um bestimmte Männer herum sichtbar zu machen, hätte einen Unterschied gemacht.

Den Rat, Ombudsstellen sollten diese Errungenschaft wieder ablegen, halte ich daher für grundfalsch.

Edit: Typos

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Ich fand die Darstellung und Einordnung der Lage großartig und kann mich in allen Punkten nur anschließen.

Zu den Vorpostern:

Ombudsstellen sind keine Erst-Anlaufstellen für traumatisierte, hilfsbedürftige Opfer, dafür gibt es andere Institutionen. (z.B. Weißer Ring)

Sie sind niedrigschwellige Einrichtungen einer Organisation, um Sachverhalte zu klären ohne dass gleich eine Anzeige erstattet werden muss. Das gibt es auch in den vielen Firmen in Form einer HR-Abteilung.

Welche Folgen es hat, diese zwei Aspekte zu vermischen hat die Lage ja hervorragend dargestellt. Letzten Endes schadet es dem Opferschutz und macht die Ombudsstellen unglaubwürdig.

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Ich sehe das genau andersrum: Grade als Feministin ist es besonder verwerflich, solche Anschuldigungen auf Kosten echter Opfer zu fabrizieren, deswegen diskreditiert das nicht „den Feminismus“ sondern die Person, die sich Feministin nennt und dann so frauenfeindlich agiert.

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Eure Ausführungen liegen daneben. Es ist absolut unüblich, das Journalisten mit ihren Quellen zum Notar gehen oder diese bitten, das zu tun. Das gehört nicht zum Werkzeugkasten.
Es reicht vollkommen, wenn die eidesstattliche Versicherung die Kenntnis der Strafbarkeit enthält und ein identifizierendes Merkmal, etwa, neben dem Namen, die Meldeadresse oder das Geburtsdatum. Das zu überprüfen ist ggf. Aufgabe der Journalisten, nicht des Notars.
Ob die Strafbarkeit erst mit dem Zusatz „zur Vorlage bei Gericht“ einsetzt, kann ich nicht beurteilen. ABER 100% aller eidesstattlichen Versicherungen, die ich in juristischen Auseinandersetzungen, gesehen, also abgegeben, eingeholt oder vorgelegt bekommen habe, enthielten weder den Zusatz noch waren sie vom Notar erstellt. Und das auch wenn sie von den Top 5 Anwaltskanzleien für Medienrecht erstellt wurden.

Nicht wir liegen daneben, sondern die bisherige Praxis, die nun ja auch auch dem rbb auf die Füße gefallen ist.

Wir haben das Thema auch deswegen so breit diskutiert, weil die bisherige Praxis auf einen strafrechtlichen Schutz vor falschen Erklärungen setzt, den private (oder auch anwaltliche) eidesstattliche Versicherungen gerade nicht gewährleisten.

Anders ist es nur, wenn eine eV mit Kenntnis der erklärenden Person für ein konkretes gerichtliches Verfahren abgegeben wird, in dem die Vorlage einer eV auch prozessual zulässig ist. Das ist aber bei den allermeisten eV, die im Rahmen einer Recherche abgegeben werden, nicht der Fall.

Das ist übrigens auch nicht etwa eine steile These von uns, sondern ergibt sich letztlich direkt aus dem Wortlaut der entsprechenden Strafnorm:

https://dejure.org/gesetze/StGB/156.html

Ein Journalist ist einfach keine „zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständige Behörde“, ein Notar hingegen schon.

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Daneben in dem Sinne, dass das niemand macht, liegt ihr auf jeden Fall - keine der großen Presserechtskanzleien hat mir je eine notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung vorgelegt, auch meine Anwälte nicht von mir oder unseren Quellen. Dem rbb ist auf die Füße gefallen, dass sie die Quelle nicht getroffen haben und weder Adresse noch Geburtsdatum überprüft haben.
Als Nicht-Jurist würde ich mich davor hüten, den Wortlaut der Strafnorm auszulegen und mal so eben zu behaupten, man wisse es besser als die Kollegen und Anwälte, die jede Woche damit arbeiten.
Und auch die notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung schützt vor Gericht nicht, wenn sie wegen des Quellenschutzes nicht oder nur anonymisiert vorgelegt werden kann.
In welchen Konstellationen soll die eV vom Notar denn besser sein als die dem Journalisten gegenüber? …