Das Problem mit dem Vorschlag sind - wie so oft beim Thema Erbschaftssteuer - die Unternehmen.
Für Erbschaften von anderen Vermögensgegenständen ist das Ganze recht unproblematisch, aber wenn man dem Familienunternehmen mit diesem Vorschlag faktisch erklären würde: „Wenn der Inhaber des Unternehmens tot ist, fällt das Unternehmen an den Staat“ wird es viel Widerstand geben. Und natürlich würden liberale Wirtschaftswissenschaftler argumentieren, dass das auch schlecht für die Wirtschaft wäre, weil der Staat kein guter Unternehmer sei (was zumindest bezogen darauf, wie ein Staat notwendigerweise agiert (Stichwort: Bürokratie) einen wahren Kern hat, aber eine ganz andere Diskussion ist).
Die Problematik beim Erbrecht ist grundsätzlich, dass die „richtig großen Erbschaften“ in der Regel aus Unternehmen bestehen, kein Mensch hat Milliarden auf dem Bankkonto rumliegen. Deshalb muss man gerade die Idee eines maximalen Erbbetrags von dieser Warte aus denken.
Das heißt übrigens nicht, dass ich gegen derartige Ideen bin. Sie brauchen lediglich viel mehr Substanz, wie genau der Erbfall bei Unternehmen aussehen soll, insbesondere im Hinblick auf verschiedene Unternehmensformen.
Bei einer Aktiengesellschaft ist das vermutlich noch am einfachsten. Also die Anteile der Quandts einfach an den Staat fallen zu lassen (der diese dann wieder langsam verkauft, so langsam, dass der Kurs nicht zusammenbricht, und sich in der Zwischenzeit bei Abstimmungen enthält) ändert am operativen Geschäft der Unternehmen wenig, das wird ohnehin vom Vorstand geführt.
Bei den typischen Familienunternehmen, in denen der Erblasser und deren Kinder maßgeblich das operative Geschäft bestimmen, wird das hingegen schwieriger (nicht: unmöglich!). Wenn daher der Eigentümer-jetzt-Erblasser bei einer GmbH oder einer Kommanditgesellschaft (z.B. die ganzen Unternehmen der Schwarz-Gruppe; Lidl, Kaufland) stirbt und die Kinder jeweils nur 10 Millionen ergeben können, fallen plötzlich Milliardenbeträge an den Staat. In diesem Szenario kann man sich natürlich vorstellen, dass der bald-Erblasser in den letzten Jahren alles versuchen wird, irgendwie seine Pfründe zu sichern (oder schlicht aus Desinteresse das Unternehmen zu Grunde gehen lässt…). Also hier muss einfach eine ganze Menge bedacht werden.
Gleichzeitig kann man diese riesigen Unternehmens-Erbschaften, die wie gesagt den absoluten Großteil aller Mega-Erbschaften ausmachen (oder sogar alle?), bei der Erbschaftssteuerdiskussion auch nicht einfach übergehen, weil dann natürlich jeder reiche Mensch sein Geld für den Erbfall in Unternehmen packen wird.
Lange Rede, kurzer Sinn:
Ich denke auch, dass wir massiv höhere Erbschaftssteuern gerade auf für Unternehmenserbschaften brauchen, aber wir sollten nicht der Versuchung nachgeben, zu denken, dass es simple Lösungen für dieses Problem gibt.