LDN 385 - Finanzierung der Sozialsysteme

Ich frage mich, wieso bei Bürgergeldempfängern ca 680 Euro als Bemessungsgrundlage für den Beitrag herangezogen werden. Dazu kommt ja noch Miete/Kosten der Unterkunft von mindestens 350 Euro (zB Bürgergeld - so hoch darf die Miete der Wohnung 2024 sein), Heizung, ca. 70 Euro.
Sonderbedarfe, BuT usw lass ich mal außen vor.

Dann wäre man immerhin schon bei 176 Euro und das „einkommensabhängiger“ als der bisherige Pauschalbetrag.

Wie schon gesagt wurde, im Solidarsystem zahlt jeder, was er kann, aber das scheint mir bisher für Bezieher von Bürgergeld noch nicht der Fall zu sein.