LdN 372 Arbeitspflicht für Geflüchtete

Ihr habt gesagt, dass dies rechtlich möglich ist. Da würde ich doch gerne wissen warum Artikel 5 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dies nicht als Zwangs-/Pflichtarbeit verbietet. Denn jemanden für keinen oder kaum einen Lohn zur Arbeit zu zwingen hört sich für mich wie ein Musterbeispiel von Zwangsarbeit an.

Von der Tagesschau Seite geklaut:

Im Asylbewerberleistungsgesetz heißt es im Paragraf 5: „Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet.“

Scheint also geltendes Recht und damit kompatibel mit Europarecht zu sein.

Ja, danke für die Grundlage.
Interessant, wenn man sich die Historie anschaut:
Es startete 1993 mit 2DM, danach auf 1,05€ aufgerundet und 2015 auf 80ct reduziert.
Wenn man den Gesetzestext vergleicht, ist er den 1€-Jobbern recht ähnlich. Den Verdacht, dass die Bezahlkarte dann später auf Bürgergeldempfänger ausgedehnt werden könnte, kann man da durchaus berechtigt finden.

Es leuchtet mir nicht ein warum es mit Europarecht konform ist nur weil es in den deutschen Gesetzbüchern steht. So etwas wird häufig erst bei einer Klage von den Gerichten überprüft.

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