Ich bin bei euch: das „Windhundprinzip“ sollte in öffentlichen Verfahren, Ausschreibungen etc. nicht mehr zur Anwendung kommen. Die Argumente habt ihr dargelegt.
Lasst uns von der Community eine „digitale Postkarten-Aktion“ initiieren. Wenn viele Interessierte an ihren lokalen Abgeordneten schreiben, können wir vielleicht etwas bewirken. Was brauchen wir:
einen guten Text
die Adressen unserer Abgeordneten
Beides sollten wir hier in der Community wohl schaffen.
Auf geht’s!
Ein Vorteil des Windhundprinzips gegenüber anderen Verfahren ist, dass es robust gegen mehrfache Beantragung mit der Absicht nur einen davon zu nutzen ist. In manchen Situationen ist das einfach schwer zu verhindern. Außerdem kann man, sofern es vernünftig umgesetzt ist, sofort entscheiden, ob ein Antrag berücksichtigt wird.
Daher finde ich eine solch absolute Aussage, dass dieses Prinzip nicht benutzt werden sollte, problematisch, weil es möglicherweise in manchen Situationen das geringste Übel ist.
Mir ist auch überhaupt nicht klar, wie im konkreten Fall der Solarstrom-Förderung das Vergabefahren konkret hätte aussehen sollen, insbesondere wie man mehrfache Anträge verhindert, wenn man das per Los macht.
Du gibst ja sicher irgendwo im Antrag deine persönlichen Daten incl. Adresse an.
Schon hast du eine einzigartige Zuordnung.
Doppelter Antrag einer weiteren Person auf gleicher Adresse wird vor dem Verlosen aussortiert.
Da auch gleichzeitig noch der Besitz bzw. die Anschaffung eines BEV nachgewiesen werden musste hast du drei Angriffspunkte um doppelte Anträge auszufiltern.
Weil ein späterer Antrag nur angenommen wird, wenn auch der früheste angenommen wurde. Die Wahrscheinlichkeit, dass mindestens ein Antrag angenommen wird, erhöht sich beim Windhundprinzip nicht, weil es nur vom Zeitpunkt des ersten Antrags abhängt. Beim Losverfahren ist das anders.
Du hast schon recht, hier gibt es tatsächlich relativ viele Aspekte, die einigermaßen eindeutig identifizieren lassen, vor allem weil man selbst in dem Haus wohnen muss.
Was aber zum Beispiel schwer verhinderbar ist, ist wenn zwei Personen (z.B. Elter und Kind) sich zusammentun und das insgesamt nur einmal finanzieren können/wollen. Bei hohen Fördersummen und einem Losverfahren ist es dann möglicherweise schon sinnvoll, das zweimal zu beantragen und abzusagen, wenn beides ausgelost wird. Das würde im Vergleich zum Windhundverfahren insgesamt zu doppelter Arbeit führen.
In der allgemeineren Situation, die nicht konkret Privatpersonen betrifft, tritt dieses Problem des mehrfachen Antrags denke noch stärker auf.
Beim Windhundprinzip geht sowas im Prinzip auch. An unserer Uni würden die sehr begehrten Sportplätze nach dem Windhundprinzip vergeben. In der Praxis lief das so, dass 10 Leute die diesen Platz zusammen nutzen wollten, parallel denselben Platz versucht haben zu buchen und der, der ihn bekam hat ihn dann für alle gebucht. Analog könnten hier auch Eltern und Kinder denselben Antrag parallel stellen und damit ihre Chancen erhöhen. Der Nachteil gegenüber dem Losverfahren ist hier nur, dass du beim Windhundprinzip viel weniger Möglichkeiten hast, doppelte Antragsstellung zu identifizieren.
Windhund oder Los… in diesem Fall beides suboptimal. Der Fall, dass jemand sich extra ein Auto und Solarpanels kauft in der Erwartung, die Förderung zu bekommen, und dann muss er alles rückabwickeln, weil er nicht rechtzeitig auf die Webseite zugreifen konnte, wäre beim Losverfahren dasselbe Problem gewesen.
Beide Verfahren schaufeln unter den gegebenen Vorbedingungen vom Grundsatz her nur Geld an die Leute, die es sich auch ohne Förderung leisten können.
Stimmt sicher. Eine Bedürftigkeitsprüfung wäre sicher das fairste, aber vmtl kaum umsetzbar. Nur mal laut gedacht: wie wäre es im Vergleich dazu gewesen, wenn man einen fixen Fördertopf einfach gleichmäßig unter allen Antragsstellern aufgeteilt hätte?
Dann bekommt der einzelne weniger und schlechter planbares Geld, aber er bekommt definitiv etwas.
Ja da hast du sicher Recht. Was ich damit meinte ist, dass diejenigen eher einen Zuschlag bekommen, die weniger finanzielle Mittel haben (und die Investition vielleicht ohne Förderung nicht gemacht hätten).
Ob die gesamte Förderung nicht eher ein Geschenk an Gutverdiener ist, ist sicher eine berechtigte Frage.
Da hast du sowas von recht. Auch finde ich es, um es mal gelinde auszudrücken, unsagbar, dass eine Person 10k Förderung bekommt. Wie kommt man nur auf die Idee, dass öffentliche Steuergelder an einzelne Personen ausgezahlt werden? Steuer heißt Steuer, um genau das zu tun: steuern. Aber wie man durch Willkür Steuerung erreichen will, weiß nur die FDP.
Die FDP möchte nicht steuern, sondern Geld an die verteilen, die es nicht brauchen und schon eigentlich zu viel davon haben. Idealerweise nehmen sie dieses Geld an anderer Stelle ärmeren Menschen weg.
Bei Wissing ist auch das „Digitale“ angesiedelt. Da drängt sich schon die Frage auf, welche Motive entscheidend waren, ein begrenztes Subventions-Volumen zu verteilen. Das es zur Überbuchung kommt, war zu 100% ex ante klar. Mal abgesehen von Programmierfehlern wäre es also immer (!) zu Benachteiligungen gekommen. Offensichtlich ging es dem Minister zu keiner Zeit darum, zielgerichtet bzw. fair zu vergeben. Bleibt also die Erkenntnis, dass das Verfahren und etwaige Probleme 0 Relevanz für Wissing u. seine Truppe hatten. Hier war nie etwas anderes beabsichtigt, als wenig Bedürftige zu alimentieren. 300 Mio € für gute Presse, so schlicht wird offensichtlich gedacht/gehandelt
E-Autoförderung, KfW40-Förderung
Es ist üblich, dass es einen Topf gibt und wenn der leer ist, war es das eben. Nur selten, dass das gleich nach einem Arbeitstag passiert.
Und das Losverfahren dürfte ja nur in solchen Fällen eine sinnvolle Alternative sein - also wenn absehbar ist, dass der Topf sehr sehr schnell leer sein wird.
Wie soll das denn im hier diskutierten konkreten Fall funktionieren? Eltern und Kinder wohnen doch in derselben Immobilie. Die hat genau eine einzige eindeutige Adresse, und die muss jawohl hoffentlich im Rahmen des Antragsprozesses angegeben werden und kann somit einfach und weitgehend automatisiert zur Dublettenprüfung herangezogen werden.
Und das gilt für alle Fälle, in denen es um immobilienbezogene Förderungen geht - allerspätestens die Immobilie gibt’s in der Regel nur einmal, und sie hat genau eine eindeutige physikalische Adresse, die staatlicherseits notfalls bis ins Grundbuch überprüfbar ist. Bei Autos das Gleiche: jedes gibt’s nur einmal, und jedes hat eine staatlicherseits bekannte eindeutige Registrierung.
In Fällen in denen keine Immobilie (und kein Auto und auch keine andere eindeutig bestimmbare Sache) beteiligt ist gilt zumindest noch, dass das Missbrauchspotenzial auch nicht höher ist als beim Windhundverfahren, bei dem auch mehrere Familienmitglieder um Punkt 8 Uhr vor dem Rechner sitzen und die Förderung beantragen hätten können, mit dem Ziel, dass nur der erste, der durchkommt, die Förderung „für alle“ abgreift. Ich sehe da gar keinen Unterschied im Worst Case, und nur Vorteile in fast allen anderen Fällen.
Ah, das hätte ich vielleicht präzisieren sollen, dass sowohl Elter als auch Kind eine eigene Immobilie haben, man also im wesentlichen zwei unabhängige Instanzen hat.