LdN 351 bzgl "wie erkennt man einen Verbrenner?"und Meldung

Was für eine Blockiergebühr?

Hier frag ich mich ja fast, was die Celler dann mit ausländischen BEV machen.

Denn das E gibt’s ja nur in Deutschland (freiwillig)

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Don’t get me started :wink:

Neuerdings darf man auch an langsamen Ladern beispielsweise nur 4 Stunden stehen. Was für Schnelllader absolut Sinn ergibt, aber unser e-Golf braucht teilweise über 4 Stunden an AC-Ladern.
Da darf man dann pro kWh bezahlen und zusätzlich einen Minutenpreis.

Kann z.B. bedeuten, dass man 22 Uhr nachts am Hotel ankommt, das Auto ansteckt und dann 60 ct/kWh zahlt (also max. 20 € für unseren Wagen) und dann für die Zeit 2 bis 8 Uhr (wenn Ausschlafen möglich) noch einmal 36 € für die Blockiergebühr (10 ct/h).

Oder (was ich zähneknirschend mache) man stellt sich einen Wecker auf kurz vor 2 Uhr und fährt das Auto weg. Übrigens eine schlechte Uhrzeit für die Parkplatzsuche…

rant off

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Level2 müsste eigentlich reichen, dass das Auto in einer kontrollierten Umgebung wie einer Tiefgarage selbst umparkt. Braucht halt wieder eine Gesetzesänderung dafür.

Das ist ja auch irgendwie sinnlos… Bei unserem lokalen Carsharer, bei dem man die Autos immer exklusiv bis zur Rückgabe an der Abholstation bucht und bezahlen muss, sind die Stunden zwischen 0 und 6 Uhr kostenlos, sprich in der Zeit zahlt man nur für Kilometer. Von den Ladesäulenbetreibern würde ich erwarten, dass die die Blockiergebühr nur tagsüber erheben.

Aber Auspuff absägen nicht vergessen …

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Full hybrid Autos haben doch auch einen Auspuff. Das sollte also je nach Parkplatz keine Einschränkung sein.

Kann dein Level zwei auch selbstständig Stecker ziehen und Kabel aufrollen?

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Wenn dein Auto fertig geladen ist, aber weiter mit der Ladesäule verbunden bleibt, musst du Strafe zahlen, weil dein Fahrzeug den Platz blockiert. Wenn dieser Zustand mitten in der Nacht erreicht wird und dann länger als eine bestimmte Zeit mit zeitabhängiger Blockiergebühr verbunden bleibt, musst du die Maximalstrafe zahlen - macht tagsüber natürlich Sinn aber nachts nicht. Während ein dort parkender Verbrenner gar nichts zahlt.

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Ja, stimmt. Dann hat sich das erledigt :frowning: Es gibt einige Tankatellen-Prototypen, die selbständig laden. Die sind aber nicht mit allen Herstellern kompatibel. Bei Elektroautos macht das Sinn, da dran zu bleiben.

Hallo zusammen und eine kleine Ergänzung meinerseits:

Wichtig ist es hier immer auf die entsprechende Beschilderung zu achten. Ist die Ladesäule nicht entsprechend beschildert ist es nämlich noch nicht mal verboten (wenn auch sicher nicht so gedacht), sich dort mit einem normalen Verbrenner hinzustellen. Wie schon erwähnt gibt es andere Parkplätze, an denen man zwar ein E-Auto aber kein E-Kennzeichen benötigt.

Wie man den Vorschlag aus der Lage dennoch ganz einfach umsetzen kann ist mit einem kurzen Blick auf das entsprechende Schild an der Ladesäule. Folgendes Schild kennzeichnet nämlich eine Ladesäule, an der nur Fahrzeuge mit einem „E“ am Ende des Nummernschildes parken dürfen.
Schild

Wer auf so einem Parkplatz (und das dürften die meisten sein) ein Fahrzeug ohne „E“ entdeckt, das nach Verbrenner aussieht, kann das m.E. also bedenkenlos melden – es ist auf jeden Fall ein Verstoß. In solchen Fällen kann es dann übrigens durchaus zu einem Abschleppen durch die Behörden kommen.

Quellen:

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Okej und warum sollte ein Ausländer mit ausländischem Kennzeichen das wissen, bzw. dafür bestraft werden, dass er an so einem Platz sein BEV betankt?

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Ausländische Fahrzeuge mit einer nationalen Kennzeichnung als E-Auto sind dem E-Kennzeichen gleichgestellt, § 11 Abs. 5 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung. Dasselbe gilt für deutsche Autos ohne E-Kennzeichen, aber mit spezieller Plakette, die die Zulassungsstelle auf Antrag ausstellt.

Hallo Olaf, da könnte ich es mir jetzt einfach machen und antworten:
„da musst du die Behörden fragen“ ;-).
Aber tatsächlich wollte ich auch schon in meinem ersten Beitrag (den ich aber kurz halten wollte) schreiben, dass es viel einheitlicher und einfachere Regeln für Ladesäulen und E-Autos (und ihre Privilegien) braucht. Insofern gebe ich dir Recht. Im speziellen Fall würde ich persönlich ein ausländisches Fahrzeug an so einer Säule, dass dort läd auch nicht melden. Das ist ja dann offensichtlich kein Verbrenner.
Mein Tipp war vor allem dazu gedacht zu vermeiden, dass die Polizei umsonst kommt.

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Das ist löblich, aber:
Norwegen hat dazu z.T. grüne Kennzeichen ausgegeben, weis das der/die Mitarbeiter/-in des deutschen Ordnungsamtes?

Schweden hat gar keine Extrakennzeichnung für BEV, ergo wär das Laden für schwedische BEV da verboten, weis das der/die schwedische BEV Fahrer/-in?

klassischer deutscher Fehler: übersteigerter Perfektionismus, hier: Denken vom edge case her. Das dürfte maximal 0,00001% der in D fahrenden E-Autos betreffen, und kein Sheriff klebt ein Ticket an ein ladendes Fahrzeug, unabhängig vom Kennzeichen.

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Bin ich durchaus bei dir.

Aber sollte man ein Gesetz (hier Verkehrszeichen) nicht so deutlich wie möglich machen?

Wieso begründet man einen Rechtsverstoß (falsch parken) mit dem fehlen einer freiwilligen Kennzeichnung (E- Kennzeichen)

Zumal Piktogramme dazu dienen Sprachunabhängig International verständlich zu sein und das Piktogram zeigt „Fahrzeug mit Elektoanschluss“

Nicht „Fahrzeug mit freiwilligem Kennzeichen, dass ein Elekroanschluss vorhanden ist“

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Diese Annahme wurde schon widerlegt. Siehe Link den @51mon hier gepostet hat.

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Auch krass, dass die Stadtverwaltung hier kein Problem sondern einen Fall von „klarer Kante“ sieht. Sicher eher ein Einzelfall - trotzdem würde es natürlich Sinn machen solche unsinnigen Regelungen auf Dauer abzuschaffen. Und natürlich wäre es auch sinnvoll wenn zumindest innerhalb von Deutschland die Kommunen einheitliche Regeln und Privilegien für E-Autos schaffen würden.