LdN 337: Laufzeit von Öl- und Gasheizungen

In Folge 337 wurde quasi angedeutet, dass mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz aktuell eingebaute Öl- und Gasheizungen bis 2044 nutzen kann, wenn man es schafft seine Heizung aus technischen Gründen nicht austauschen zu müssen.

Ich kenn mich da jetzt nicht so sehr aus und hab den Gesetzesvorschlag nicht gelesen, aber so wie ich es verstanden haben müssen nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz Öl- und Gasheizungen die 30 Jahre alt sind ausgetauscht werden:

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. […] So heißt es in § 72, dass alte Heizkessel für flüssige und gasförmige Brennstoffe unter gewissen Bedingungen nicht mehr betrieben werden dürfen.

Das gilt grundsätzlich dann, wenn die Anlage bereits älter als 30 Jahre ist und nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basiert.

heizung.de

Meine Frage wäre jetzt, soll diese Regelung angepasst werden (Was ja sinnvoll sein könnte, um Torschlusspanik zu verhindern) oder wurde das im Podcast falsch dargestellt?

Im Gesetz steht jetzt nicht direkt, dass sie ausgetauscht werden müssen. Aber bis zum erreichen gewisser Fristen müssen sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Wer seine Heizung entsprechend nachrüsten oder ergänzen kann, kann sie auch nach den Fristen weiternutzen.

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Erst mal Danke für die Erklärung. Wie gesagt ich kenne mich da technisch nicht so gut aus, aber bei wie vielen Heizungen ist es denn Schätzungsweise möglich solche technischen Anpassungen vorzunehmen?

Wobei selbst wenn es für gerade mal 5% nicht möglich ist, wäre die Aussage, niemand müsse seine Heizung bis 2044 austauschen, so lange sie noch läuft, auch nicht so ganz richtig. Da würde dann eher passen ein Großteil muss sie nicht austauschen.

Ich bin ebenfalls über die Aussage gestolpert. Wir haben ja Experten im Forum die das sicher beantworten können. In meiner Erinnerung ist das mit den 30 Jahren nämlich schon immer so.
Vorschlag: Ulf und Philipp holen sich bei so technisch/regulatorischen Themen Rat im Forum.
Das Ansehen der Lage wird dadurch noch besser, wenn weniger Schnitzer passieren.

Wäre glaube ich eher nicht möglich.
Also wenn man fast alle Teile austauscht, ist es irgendwann auch keine Anpassung/Reparatur mehr, sondern eine neue Heizung :slight_smile:

Also interessante Frage, was mit der Regel zu super alten ineffizienten Heizungen geschieht

Aktueller Stand:

https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__72.html

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Aktuell eingebaute Gasheizungen sind ausnahmslos Brennwerttechnik, die explizit aus dem aktuellen Gesetz ausgenommen sind. Diese müssen nicht automatisch nach 30 Jahren ausgetauscht werden müssen und könnten wie im Podcast dargestellt bis 2044 laufen. Eine vor 10 Jahren eingebaute Brennwerttherme hätte dann 40 Jahre Betriebszeit hinter sich.

Heizwertgeräte dürfen seit 1. August 2015 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Es gibt jedoch einen erheblichen Bestand von alten Heizungen. Im Jahre 2020 war noch die Hälfte der Gasheizungen mit veralteter Heizwerttechnik ausgestattet [1].

Für diese Altanlagen rechne ich damit, dass die aktuell festgelegte Betriebsdauer von 30 Jahre weiterhin Bestand hat und diese nach Fristablauf ausgetauscht werden müssen, auch dann wenn diese technisch noch funktionieren und reparierbar sind. Bei der neuen Heizung müsste der Anteil von 65% erneuerbarer Heizenergie eingehalten werden.

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Auch da gibt es (leider) Ausnahmen.
In meine Mietwohnung wurde in diesem Jahr eine neue Gastherme mit Heizwerttechnik eingebaut.
Das Problem ist, dass sich alle drei Wohnungen mit jeweils eigener Gas Etagenheizung einen Schornstein teilen. In diesem Fall ist es aufgrund der unterschiedlichen Abgastemperaturen bei Brennwert- und Heizwertgeräten nicht möglich, verschiedene Techniken gleichzeitig zu verwenden.
So wurde auch die kaputte Heizung meines Nachbarn vor zwei Jahren gegen ein Heizwertgerät getauscht.
Theoretisch müsste man alle drei Heizungen gleichzeitig tauschen oder gegen eine Zentralheizung ersetzen. Passiert natürlich nicht, also wird auch der dritte Nachbar in einigen Jahren ein !neues Heizwertgerät bekommen Wenn seine Heizung den Geist aufgibt; außer das neue Gesetz würde daran was ändern.

Quasi im Nebensatz erwähnt Ihr, dass es ganz einfach wäre, Fernwärme zu nutzen. Leider muss ich Wasser in den Wein gießen: In großen Wohnanlagen mit mehreren zig Wohneinheiten ist es das Mittel der Wahl. In Enfamilienhaussiedlungen, also dort, wo das kommende Gesetz den Hauseigentümern und -mietern (etwa mehr als 1/3 Wohnen in Deutschland - Statistisches Bundesamt) in der Tasche brennt, ist es enorm schwierig, Fernwärme zu nutzen. Direkt vor meinem Haus endet eine Fernwärmeleitung. Sie wurde verlegt, um für eine große Wohnungsbaugesellschaft die Versorgung einer seit ca. 15 Jahren in der Planung befindlichen Stadtteilneubebauung Wärme zu gewährleisten. Seitdem endet sie ungenutzt hier. Mein Bestreben, beim Betreiber dieser Fernwärmeleitung einen Anschluss an mein EFH zu erwirken, scheiterte daran, dass je nach Anzahl der Anschlüsse und der mit FW zu versorgenden Wohneinheiten ein bestimmter Druck, d.h. eine gewisse Menge der FW-Produktion gewährleistet werden muss. Dies ist nach Angaben eines Sachverständigen ab etwa 10 EFH denkbar. Allerdings geht das nur, wenn die 10 Hausanschlüsse EINEN Abnahmepunkt nutzen. Dies wiederum bedeutet in meinem (relativ vorteilhaften) Fall: ich muss mindestens 9 Nachbarn dazu bewegen, sich mit mir zu einer FW-Verbrauchsgemeinschaft zusammenzuschließen. Dann müssen wir gemeinam auf eigene Kosten ein Verteilernetz organisieren (Planung, Genehmigung, Bausausführung bis zur Anschlussreife) und BEZAHLEN (!), bevor der FW-Netzbetreiber bereit ist, uns anzuschließen. Welcher Normaldurchnittsverbraucher schafft das? Ich versuche es und halte Euch auf dem Laufenden. Gern werden Wetten entgegen genommen ;o)

Also den Antworten in diesem Thread nach würde ich annehmen, dass die Aussage aus dem Podcast: „Keiner muss die Heizung austauschen, wenn sie funktioniert, bis 2044“ so einfach nicht stimmt.

Wobei wie oben schon angedeutet, denke ich, dass es durchaus sinnvoll sein könnte die Laufzeit von alten Öl- und Gasheizungen um 5 bis 10 Jahre zu verlängern. Gerade bei Personen deren Heizung 25+ Jahre alt ist, wird vermutlich aktuell eine Panik ausbrechen schnell noch ihre Heizung auszutauschen. Da hilft es denen auch nicht, wenn gesagt wird, dass Wärmepumpen in 5 Jahren vermutlich günstiger werden. Längere Laufzeit gäbe den Menschen mehr Zeit sich drauf vorzubereiten und Geld zur Seite zu legen, statt sie sofort zum Handeln zu zwingen. Und ich denke es ist vermutlich besser eine alte Heizung noch 5 - 10 Jahre länger laufen zu lassen, als eine Neue 20 Jahre lang laufen zu lassen.

Und falls diese Änderung mit dem neuen GEG doch sowieso passieren sollte und ich es nur nicht weiß, halte ich das für den größten Kommunikationsfehler was dieses Gesetz angeht. Weil dann hat anscheinend niemand hier im Forum das mitbekommen und auch die anderen Medien haben es nicht kommuniziert, obwohl es gerade dabei wichtig wäre, das bekannt zu machen, um die Torschlusspanik zu verhindern.

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@Freda: Ich drücke Euch die Daumen.

Was mir in der Lage und in sämtlichen anderen Diskussionen, die ich mitbekommen fehlt, ist dass das eigentliche Risiko aus meiner Sicht nicht ist, dass jemand eine Wärmepumpe nicht bezahlen kann. Wer das Problem hat, der hat auch ein Eigenheim und damit ein ordentlichen finanziellen Puffer. Das eigentliche Risiko haben wir doch gerade Ende letzten Jahres mitgekriegt: Es kommt eine Krise und schon steigt der Gaspreis um ein Vielfaches (maximum war Faktor 10). Dann erwischt es die armen Menschen. Um Masseninsolvenzen zu verhindern wurde dann ein 100 Mrd Rettungspaket geschnürt.
Das ist doch das eigentliche Risiko. Wie oft wollen wir das denn noch Rettungspakete schnüren? Wie lange haben denn z. B. die Wärmepumpenbesitzer noch Lust Gasheizungen zu subventionieren? Eigentlich müssten wir zumindest eine Art Steuer für Gasheizungen einführen um einen Puffer anzuhäufen für die nächste Krise.

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Der Stichtag ist 1.1.2045. Falls du dich nicht auf Wohnhäuser beziehst: keine Ahnung, da mag es andere Regelungen geben. Aber wenn ja: Woher nimmst du die Vermutung, dass funktionierende Heizungen in Wohnhäusern vor dem Stichtag ausgetauscht werden müssen?
Sinnvoll wäre es wohl gewesen, keinen Stichtag sondern eine Absenkungskurve festzulegen, um Deutschland klimaneutral zu machen. Das wurde aber von der großen Koalition nicht gemacht. Stattdessen eine großer roter Knopf für den 31.12.2024 um 23:59:59 und Deutschland ist klimaneutral. Daran ändert das neue Gesetz auch nur etwas, indem es versucht, für neue Heizungen Regeln aufzustellen, damit am 1.1.2044 nicht alle in Panik ausbrechen.

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Weil das im aktuellen GEG so drin steht?! Heizungen in älteren Gebäuden, die kein Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel eingebaut haben müssen ihre Heizung nach 30 Jahren austauschen, komplett unabhängig davon, ob sie noch funktioniert oder nicht. Wer also seine Heizung 2000 eingebaut hat, muss sie also spätestens 2030 austauschen und nicht zum 01.01.2045.

Habe mir nur die Änderungen in der Neufassung durchgelesen.
Wenn das im aktuellen GEG so steht, wurde das ja noch von der großen Koalition beschlossen und kann
a) Habeck nicht angelastet werden und kommt der Aufschrei
b) jetzt zu spät

Es geht mir hier nicht darum Habeck zu kritisieren, sondern vor allem erst mal darum, dass die Aussage im Podcast so wie sie dargestellt wurde, falsch war. Unabhängig davon, ob das neue GEG falsch oder richtig ist. Ich verstehe, dass die Aussage als Antwort auf die Hetzkampagne der Springerpresse war, aber auf eine falsche Darstellung, sollte man nicht mit einer anderen Falschdarstellung antworten. Dadurch verliert man die Leute, die davon betroffen sind, ihre Heizung bald austauschen zu müssen, und sich mit ihren Problemen nicht ernst genommen fühlen. Weil die Aussage, wie sie im Podcast getroffen wurde, suggeriert, dass eig niemand wirklich von dem neuen Gesetz sofort betroffen ist (außer man hat Pech und die Heizung geht komplett kaputt). Das stimmt halt nicht. Viele wissen ja auch einfach nicht, dass alte Heizungen nach 30 Jahren ausgetauscht werden müssen und nehmen die Aussagen einfach so hin und verstehen dann ein Teil des Problems einfach nicht.

Ich will den beiden hier auch gar nichts bösartiges hier unterstellen. Vielleicht wussten sie das mit den 30 Jahren selber nicht, oder haben sich versprochen und wollten sagen, dass sich an den bisherigen Regeln zum Heizungsaustausch nichts ändert. Ich denke nur, es wäre sinnvoll die Aussage in der nächsten Folge nochmal zu korrigieren.

Jetzt zu Habeck:

Habeck hätte die Regel mit den 30 Jahren auch anpassen können. Ich glaube deswegen hätten ihm FDP und SPD vermutlich nicht im Weg gestanden.

Das ist kein Aufschrei, ich bezog mich lediglich auf das Zitat aus dem Podcast. Und der Rest ist konstruktive Kritik an dem Gesetz.

Ja, das stimmt: Es erwischt arme Menschen.
Ich stimme Dir zu, dass es nicht angeht, Jahr für Jahr Rettungspakete zu schnüren.
Stimmt: Wir müssten eine Steuer für Gasheizungen einführen, um einen Puffer für die nächste Krise zu haben. Auch eine Übergewinnsteuer fände ich angemessen.
In einem Punkt widerspreche ich Dir: Hauseigentümer haben selten einen ordentlichen finanziellen Puffer und sind auch als Vermieter nicht immer die Bösen (das wird leider auch in der Lage gelegentlich so dargestellt). In meiner Bubble ist das Eigenheim vielfach die „Rente“ der Selbständigen, Ererbtes für Geringverdiener (z.B. Künstler*innen) oder bei den Besserverdienenden hoch verschuldet. Dann wurde knapp auf Kante kalkuliert, um überhaupt Wohnraum für die Familie zu finden, weil man zu viel verdiente, um im öffentlichen Wohnraum ein Angebot zu nutzen und anderer Wohnraum einfach nicht verfügbar war. Egal, welchen der genannten Fälle Du nimmst (und das ist vermutlich die überwiegende Zahl der Besitzer von EFH und DHH), die können nicht eben mal ne Wärmepumpe zu kaufen.

Tatsächlich ging mein Hinweis aber in eine andere Richtung. Fernwärme wird als Option 2 (neben der Wärmepume) genannt. Das funktioniert aber so einfach nicht und das wollte ich richtig stellen. Fernwärme ist zurzeit nur für die großen Wohnungsbaugenossenschaften und -gesellschaften eine Option, wenn sie an einem Ort viele Wohneinheiten anbieten können.

Der ordentliche finanzielle Puffer besteht in der Immobilie. Diese kann verkauft werden. Ja das ist für die betreffenden echt doof, aber immer noch besser als bei den Menschen, die keine Immobilie haben. Sorry, aber ich glaube, dass es nur sehr, sehr wenige Fälle gibt, wo der Kauf einer Wärmepumpe zu einer Privatinsolvenz führt. Wenn jemand eine Immobilie hat, sollte er sich dessen bewusst sein, dass im Prinzip jederzeit irgendwelche größeren Kosten anfallen können. Ohne finanziellen Puffer kann man sich den Besitz einer Immobilie aus meiner Sicht nicht leisten.

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Selbstgenutzte Immobilien also nur noch für Reiche und Besserverdiener?

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Definiere dazu mal „Besserverdiener“.

Also Geringverdiener konnten sich in Deutschland noch nie Wohneigentum leisten - in vordemokratischen Zeiten ohnehin nicht, aber auch in den „goldenen Siebzigern“ waren diejenigen, die sich ein Eigenheim leisten konnten, stets mindestens Facharbeiter.

Grundsätzlich ist das „Einfamilienhaus“ nicht ökologisch nachhaltig und tatsächlich ist das Potential hier begrenzt. Das „Eigenheim für jedermann“ wird es daher nie geben, selbst in der utopischsten Zukunftsprognose…

Und ja, das ist unfair - so wie fast alle Verteilungsfragen im Kapitalismus. Das Problem ist hier dann aber - wenn man schon etwas kritisieren will - der generelle Kapitalismus und nicht etwa ein Heizungsgesetz…

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Die Öl- und Gas-Heizungsanlagen von rund vier Millionen Wohngebäuden in Deutschland werden allein im kommenden Jahr das Alter der gesetzlichen Austauschpflicht von 30 Jahren erreichen. Laut einer unserer Redaktion vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion erreichen rund 1,9 Millionen Ölheizungen und 2,1 Millionen Gasheizungen die Altersschwelle im bisherigen Gebäudeenergiegesetz. Allerdings müsse wegen zahlreicher Ausnahmen in dem Gesetz nur ein Teil davon tatsächlich ausgetauscht werden, betonte die Bundesregierung. […]
Der Regierungsantwort zufolge sind 857.794 alte Ölheizungen und 693.118 alte Gasheizungen derzeit von der Austauschpflicht nach 30 Jahren befreit, da die Besitzer bereits vor dem gesetzlichen Stichtag am 1. Februar 2002 im selbst genutzten Wohnhaus gelebt haben. Erst bei einem Eigentümerwechsel müssen die Heizungen laut der derzeit gültigen Fassung des Gebäudeenergiegesetzes binnen zwei Jahren ausgetauscht werden. Zudem verfügten der Antwort zufolge mehr als die Hälfte der Gas- und Ölheizungen inzwischen über effiziente Niedertemperaturkessel, die derzeit ebenfalls von der Austauschpflicht ausgenommen sind. Zudem sind in deutschen Wohnungen noch 546.000 Zimmergasöfen und über 85.000 Kohleheizungsanlagen in Wohnhäusern in Betrieb.