LdN 334: Wahlrechtskommission, Familien- oder Jugendwahlrecht

Als die Bundestagsperiode 2021 zu Ende ging, waren 23% 65 Jahre und älter.

Ich habe nur „Rentner Deutschland Anteil“ gegoogelt.
Das wäre dann mal eine knapp überrepräsentierte Bevölkerungsgruppe…

Ich habe mich offensichtlich unklar ausgedrückt. Mir geht es von Anfang an um Parteimitgliedschaften.
Aus dem einfachen Grund dass wir nicht in den höheren Ebenen eine ausgeglichene Verteilung erwarten können, wenn wir schon auf den „unteren“ Ebenen, aus denen die höhren gespeist werden, Verteilungen von 80 - 20 (FDP, exemplarisch) haben. Das ist nicht dasselbe wie das zivilgesellschaftliche Engagement aus der Kolumne die Sie verlinkt haben. Dementsprechen tue ich mich nach wie vor schwer damit, dieser Argumentation zu folgen da ich schlicht keinen Zusammenhang sehe.
Das es einer Frau die in Teilzeit arbeitet nicht möglich sein soll Mitglied in einer Partei zu werden halte ich schlicht für unwahr.

Mir ist auch völlig klar dass mitnichten schlagartig alle Probleme gelöst wären wenn morgen die Geschlechter ausgeglichen wären. Aber es wäre gerade in Puncto Abstimmungen schon eine Menge gewonnen. Und: Bevor sich die Verhältnisse nicht angleichen, verpuffen alle anderen Maßnahmen.
Mir ist schon klar dass diese Ansicht unpopulär ist weil sie auch die Frauen in die Verantwortung nimmt und nicht alles auf „die Gesellschaft“ ablädt. Ich finde sie dennoch schlüssig, da ja Frauen in der Verantwortung genau das ist was wir am Ende alle wollen und brauchen.

Fun fact am Rande: in der von mir als Beispiel genannten FDP ist der Frauenanteil in den letzten Jahren GESUNKEN. Da können sich die Gelben also wirklich auf ihre behaarten Schultern klopfen. Nur unter 30 ist er gestiegen. Die Verteilungen in dieser Altersgruppe machen ansonsten allerdings wirklich betroffen und stimmen wenig optimistisch.

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Mitglied einer Partei zu werden, ist sicher leicht, aber das reicht nicht, um sich in der Parteienhierarchie hochzuarbeiten.
Ich persönlich hätte es nicht geschafft, als meine Kinder klein waren. Und ich habe in der Zeit gar nicht bezahlt gearbeitet.

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Das ist auch nichts, was man mit einer Quote löst, da stimme ich dir zu.
Was aber die FDP betrifft, dazu aus dem Artikel:

Damit Menschen sich überhaupt in Vereinen, Initiativen oder der ehrenamtlichen Kommunalpolitik einbringen können, müssen sie also »eingeladen« sein, was heißt, dass sie angesprochen werden, sich erwünscht fühlen

Als Frau fühlt man sich bei FDP, genauso AFD und CSU eher nicht willkommen. Die Grünen kommen dagegen auf 42,3% Frauenanteil.

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1997 hat der UN-Frauenrechtsausschuss seine „general recommendations“ Nr. 23 zur Abschaffung von „discrimination against women“ veröffentlicht, die explizit auf „[p]olitical and public life“ zielen. Unter Ziffer 10 heißt es dort (Hervorhebung von mir):

In all nations, the most significant factors inhibiting women’s ability to participate in
public life have been the cultural framework of values and religious beliefs, the lack of services
and men’s failure to share the tasks associated with the organization of the household and with the care and raising of children. In all nations, cultural traditions and religious beliefs have
played a part in confining women to the private spheres of activity and excluding them from
active participation in public life.

Das kann man nun natürlich für ein lustiges UN-Relikt aus dem vergangenen Jahrtausend halten, auch heute verweist aber zum Beispiel Oxfam auf den weltweiten Zusammenhang zwischen Gender Care Gap und politischer Beteiligung bzw. gesellschaftlichem Einfluss. Auch die Allensbach-Studie von Helga Lukoschat und Renate Köcher (Parteikulturen und die politische Teilhabe von Frauen, 2021) betont, dass eine „partnerschaftliche[] Aufteilung der Haus- und Sorgearbeit […] Frauen mehr zeitliche Ressourcen verschaffen“ würde, um sich parteipolitisch einzubringen (S. 81). For what it’s worth: Schweden hat in Europa den höchsten Anteil an Frauen im Parlament und steht zugleich beim Gender Care Gap mit am besten da.

Den Fokus auf die Mitgliederzahlen verstehe ich zwar nicht ganz, du changierst hier aber in deiner Argumentation ja auch zwischen bloßer Mitgliedschaft einerseits und Teilnahme an Abstimmungen/Parteitagen andererseits. Für letzteres braucht man Zeit und Freiräume, für ersteres muss man lediglich Mitgliedsbeiträge bezahlen. Warum sollte ich z.B. in einen Fußballverein eintreten, wenn ich schon ahnen kann, dass ich es weder abends zum Training, noch am Wochenende zu den Spielen schaffen werde? Da spart man sich vermutlich den Mitgliedsbeitrag. (Man könnte hier auch noch über die ungleiche Verteilung von „mental load“ reden, aber dann führt’s zu weit weg).

Den Hinweis darauf, dass Parteimitgliedschaft an bestimmte Eingebundenheiten in berufliche und soziale Zusammenhänge gebunden ist, würde ich dann auch nicht so einfach beiseite wischen. Zumindest eignen sich solche Hinsichten zur Komplexisierung, um sich nicht mit schlichten Schlagworten wie „Eigeninitiative“ oder „mangelndes politisches Interesse“ zufrieden zu geben.

Zumal es schon etwas lustig ist, die Einführung einer Quote für „paternalistisch“ zu halten, wenn 58% aller Politikerinnen einer Quote auf allen politischen Ebenen positiv gegenüberstehen (Lukoschat/Köcher, S. 64). Ist das jetzt keine „Bevormundung“, wenn man der Mehrheit der politisch engagierten Frauen entgegenhält, sie wüssten nicht, was Frauen in der Politik brauchten? (Ich argumentiere hier übrigens weder für noch gegen eine Quote, um das festzuhalten.)

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Ich nehme mit, dass wir eine Männerquote für Haushalt/Carearbeit brauchen.

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Die Idee gab es im Forum schon, dass dies an Zahlungen geknüpft wird zum Beispiel. Prinzipiell müsste aber auch das Elterngeld massiv erhöht werden, damit sich das auch lohnt und kein finanzielles Problem wird.

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Ich weiß, wie’s gemeint ist, aber ich möchte darauf hinweisen, dass Gerichte nicht „Quoten abgeschmettert“ haben, sondern sie haben verboten, dass Regierungsparteien den anderen Parteien Quoten vorschreiben wollten. Von Parteien selbst beschlossene Quoten sind dagegen immer wieder bestätigt worden, und das ist auch korrekt so.

Wie in der Lage ja bereits erläutert wurde, existieren bereits Frauenquoten für Wahllisten bei einer ganzen Reihe von Parteien, namentlich im Bundestag Grüne, SPD und Linke, und die CDU befindet sich wohl auf dem Weg dorthin. Wäre dies nicht der Fall, könnte man meiner Ansicht nach darüber nachdenken, ob es da einer gesetzlichen Regelung bedürfte, aber dann wären die politischen Mehrheiten dafür wahrscheinlich sowieso in weiter Ferne.

So ist es aber jetzt so, dass jede Frau und jeder Mann, die sich von mehr Frauen repräsentiert sehen möchten, eine gute Auswahl hat. Dass das Verhältnis im Bundestag immer noch so ist, wie es ist, liegt neben dem tatsächlich niedrigeren Frauenanteil an der Parteibasis im Wesentlichen an zwei Gründen:

  1. Das antiquierte Wahlkreissystem. Die Listen von Parteien wie der SPD sind zwar quotiert, aber Wahlkreiskandidaten kann es immer nur einen geben. Deswegen hat die SPD trotz Quotierung auf der Liste einen Überhang männlicher Abgeordneter. Das ließe sich nur schwer ändern, zumindest solange man die (meiner Ansicht nach überflüssige) Wahlkreisstimme beibehält.
  2. „Alte-Weiße-Männer-Parteien“, die explizit Frauenquoten ablehnen, weil sie gegen ihr Selbstverständnis verstoßen.

Genau letztere wäre es, die man mit einem „Paritätsgesetz“ zwingen würde, mehr Frauen aufzustellen, und ich frage mich ernsthaft, was man damit bezwecken möchte, außer einen „Sieg im Kulturkampf“ einzufahren und diese Parteien und ihre Anhänger zu demütigen?

Glaubt jemand ernsthaft, mehr Alice Weidels, Julia Klöckners und Nicola Beers in der Politik würden irgendetwas verbessern und die Politik feministischer machen? Sind Frauen in reaktionären Parteien eine unterdrückte Minderheit, denen man als progressiver Mensch von außen helfen muss?

Oder glauben Grüne et al. vielleicht, dass zahlreiche Frauen auf einer Wahlliste einen politischen Wettbewerbsnachteil darstellen, den man durch ein Paritätsgesetz ausgleichen müsste? Das würde ich wiederum als eher problematisches Frauenbild betrachten.

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Genau dasselbe wollte ich schreiben. Ergänzend: wenn wir davon ausgehen, dass alle Jahrgänge gleich groß sind, bedeutet eine Wahlrecht ab 18, das nur 25% der Bevölkerung tatsächlich das erste Mal mit 18 ihr Wahlrecht ausüben. Der Rest hat zwar das Recht zu wählen, können es aber nicht ausüben. Wahlrecht ab 16 würde den Anteil der Bürger:innen, die mit 18 Jahre mindestens ein Mal gewählt haben auf 75% erhöhen. 25% der Bundesbürger:innen werden immer noch erst mit 19 das erste Mal wählen können. Wenn wir über Wahlrecht ab 16 reden, sollen wir uns dabei nicht vorstellen, dass alle Zehntklässler:innen zur Wahlurne stürzen. Es wird nur jeder vierte zehnte Jahrgang sein, die ihre Wahlrecht ausüben können. 50% der Bundesbürger:innen werden mit Wahlrecht ab 16 immer noch mindestens 18 Jahre alt sein, bevor sie ihr Wahlrecht das erst Mal ausüben und sicherlich die Schule verlassen haben und berufstätig sein. Die Frage über ein abstraktes Recht ab 16 oder 18 zu wählen kann auch so gestellt werden: Sollen wir Bundesbürger:innen garantieren, dass sie ab 19 Jahre wählen können, oder erst ab 21 Jahre? Das hört sich doch ziemlich anders an. Eine Wahlrechtreform geht mindestens so viel darum, ob 18-21 jährige Erwachsene ihr Wahlrecht ausüben können, als um abstrakte Rechte für Minderjährige.

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Man könnte zumindest als kleinste Lösung sagen, jeder der im Wahl der Jahr 18 wird darf wählen. Wobei sogar das von der Union abgelehnt würde, die mögen eben junge Menschen nicht.

Das Grundgesetz zu ändern um das Wahlrecht effektiv ein Vierteljahr vorzuverlegen (Bundestagswahlen finden i.d.R. Ende September statt) wäre allerdings auch nicht der ganz große Wurf.

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Da bin ich bei dir. Ich wäre für ein Wahlrecht mindestens ab 12. Leider dürfen Politiker entscheiden wer sie wählen darf. Ein weiterer großer Fehler im System neben der relativen Rechtsfreiheit und das Politiker die Gesetze machen, die sie möglicherweise einschränken.

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Sehr merkwürdig… vertritt die Union dann nicht auch die Minderjährigen?

Ist das kein Grund für eine verfassungsrechtliche Klage? Dieser Fall aber auch generell.

Wo man sagt: Kinder sollten vertreten werden aber werden das effektiv überhaupt nicht und deswegen muss das Verfassungsgericht das Wahlrecht nach unten öffnen. Das ist wahrscheinlich auch wirksamer als die Klimaklage gewesen ist.

Der Wähler sind alte weiße Männer, wenn plötzlich mehr Demokratie junge Menschen befähigt zu wählen wird fiese Riege schwächer.

Was soll schon ein solches Urteil bewirken? Sieht man doch bei dem nutzlosen Klimaschutzurteil. Die Politiker müssen sich nicht annähernd so an geltendes Recht halten wie der Rest von uns, leider.

Aleine an dieser Debatte über die Untergrenze sieht man wieder, wie verlogen das ganze ist.

Man will ein Wahlalter ab 16 (oder weitergeht sogar ab 12) verhindern und führt als Begründung dafür an, dass man denkt, dass in diesem Alterspektrum Menschen unterwegs sind, die nicht in der Lage sind politische Entscheidungen für sich zu treffen. Mal abgesehen davon, dass ich das arg anzweifle (gibt dafür irgendwelche belastbaren Daten?) würde ich davon ausgehen, dass am Ende genau wie bei den volljährigen Wahlberechtigten läuft: Leute, die sich nicht für Politik interessieren oder davon keine Ahnung haben, würden halt tendenziell gar nicht erst zu Wahl gehen. Also wo ist da das große Problem?

Aber abseits dessen: Selbst wenn man mal annimmt, dass die Befürchtigung korrekt ist und man verhindern müsste, dass Leute ihre Stimme abgeben, die nicht in der Lage sind sich eine umfassende politische Meinung zu bilden: Warum diskutiert dann niemand eine Obergrenze? Im Bereich der hochgetagten Bürger gibt es sicher auch eine Menge Leute, die nicht mehr in der Lage sind das aktuelle Weltgeschehen zu verfolgen und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Müsste man dann nicht konsequenterweise hier ebenfalls einen Schnitt machen? Ansonsten wäre diese gesamte Diskussion doch erst recht komplett bescheuert.

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Die heutige Jugend ist teilweise sehr politisch und engagiert.
Wenn ich meine Schüler:innen so ansehe, bin ich der Meinung, dass sie spätestens mit 16 sehr wohl fähig sind zu wählen. Eigentlich sogar ab 14 (12 wäre vielleicht etwas früh).
Es ist ein Unding, dass diejenigen, deren Zukunft sich heute entscheidet - und zwar in großem Ausmaß - nicht an den Entscheidungen beteiligt werden.
Die älteren Generationen fahren die Zukunft der jüngeren vor die Wand.

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Wenn ich in der Presse über Reality-Shows im Privatfernsehen lese, überlege, was ich beim Bäcker auf der Titelseite der BILD lese oder wie heute im Presseclub einem Herrn Reitz vom Focus zuhöre, scheint sich dieses Problem nicht auf Kinder zu beschränken.

Kein Mensch, mich eingeschlossen, handelt ständig vernünftig oder so, als könne er die Folgen seines Handelns abschätzen. Auch aus Akademiker Kreisen habe ich schon gehört, man wolle noch zum Packeis fliegen, bevor es komplett geschmolzen ist. Die Entscheidung eines 6-Jährigen kann regelmäßig vernünftiger sein als die eines 50- oder 80-Jährigen.

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Gesetzliche Altersgrenzen im Wahlrecht müssen allgemein gehalten sein. Ihnen liegt eine durchschnittliche Erwartung zugrunde, wozu die Menschen einer jeweiligen Altersgruppe üblicherweise fähig sind. Für die bestehende Grenze von 18 (bzw. teilweise 16) geht das Gesetz davon aus, dass Personen unterhalb dieser Grenze in aller Regel noch nicht in der Lage sind, die Folgen ihres Kreuzchens komplett einschätzen zu können. Damit ist ausdrücklich nicht gesagt, dass es niemand kann, nur dass es eben (je nach Alter noch) nicht die Regel ist, danach aber dann eben schon.

Die gleiche Einschätzung müsste man für eine Obergrenze ebenfalls treffen. Ab welcher Altersgrenze sind wir als Gesellschaft bereit, Menschen oberhalb davon pauschal als hinreichend unselbständig anzunehmen? Eine solche Grenze zu definieren wird rein sachlich vermutlich möglich sein, ist psychologisch allerdings ungleich schwieriger, denn zum einen nehmen wir hier etwas weg (das ist immer schwieriger als etwas zu geben), und zum anderen nehmen wir wahrscheinlich optimistisch an, dass es uns selber betreffen wird, was unsere Motivation noch einmal dämpfen dürfte. Rein menschlich wäre das also ein schwieriges Unterfangen.

Eigentlich wurde das Wahlalter auf 18 gesenkt, weil kurz zuvor im Grundgesetz Artikel 12a eingeführt wurde: jeder ab 18 darf zum Militär eingezogen werden. Wer eingezogen werden kann sollte auch wählen dürfen.

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