Das Bundesverfassungsgericht hat die Fünf-Prozent-Hürde immer akzeptiert, allerdings schon 1952 eine 7,5%-Prozent-Klausel bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein beanstandet:
Das Bundesverfassungsgericht hat die Fünf-Prozent-Hürde immer akzeptiert, allerdings schon 1952 eine 7,5%-Prozent-Klausel bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein beanstandet: