LdN 327 Wahlrecht / 5%-Hürde ganz streichen?

Wie wäre es denn, zusätzlich zur Grundmandatsklausel einfach auch die 5%-Hürde abzuräumen. Dann wäre das Problem für Linke und CSU doch gebannt. Interessant dazu auch dieses Interview der Zeit mit Florian Weinel: ZEIT ONLINE | Lesen Sie zeit.de mit Werbung oder im PUR-Abo. Sie haben die Wahl.

Im Podcast wurde zum Schluss auch eine Modifikation der 5%-Hürde diskutiert, aber was spricht eigentlich dagegen, sie ersatzlos zu streichen? Auf EU-Ebene habe ich bspw. durchaus schon Parteien gewählt, die ich bei Vorhandensein einer solchen Hürde nicht gewählt hätte. Insofern erscheint mir die Hürde undemokratisch.

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Warum wird bei der aktuellen Wahlreform die 5% Huerde nie diskutiert? Ich verstehe das Problem mit der Grundmandatsklausel, aber koennte man die nicht auch mit der Senkung/Abschaffung der 5% Huerde loesen? Sie scheint irgendwie in Stein gemeisselt zu sein. Ich verstehe, dass das die Problematik der Ueberhangsmandate verstaerken wuerde, aber ich denke insegesamt dass die 5% Huerde recht kritisch zu sehen ist. Bei einem Bundestag von 800 heisst das, dass man mit eigentlich 39 gewonnen Sitzen, 0 Sitze bekommt, was mir nicht demokratisch erscheint. In anderen Laendern, gibt es tw einzelne independet Sitze, die durch ihre Stimmen tw spezifische Gesetze unterstuetzen/ ablehnen und dadurch die Demokratie dynamischer machen. Ich kenne da va auch an Umwelt/Kliaschutz Leute (zb teal independent in Australien). Ware das nicht auch eine moegliche Reform?

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Kleiner Einwurf: Das australische Wahlsystem ähnelt dem der UK. Man wählt dort ausschließlich Direktkandidaten, keine Parteilisten (genau genommen verwendet Australien eine spezielle Form der Präferenzwahl: Electoral system of Australia - Wikipedia).
Aber klar, ich kenne kein Argument, das für eine 5%-Hürde, aber gegen eine 10%-Hürde wie in der Türkei, eine 3,25%-Hürde wie in Israel oder eine 1,5‰-Hürde wie bei der letzten DDR-Wahl spricht.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Fünf-Prozent-Hürde immer akzeptiert, allerdings schon 1952 eine 7,5%-Prozent-Klausel bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein beanstandet:

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Ich denke, die realistische Antwort dürfte wohl sein, dass die etablierten Parteien einfach gerne ihre eigenen Mitglieder als Parlamentarier in Lohn und Brot bringen. Denn das war ja auch der Grund, weshalb die Verkleinerung des Bundestages so lange so schwierig war.

1990 hat sich das Bundesverfassungsgericht, wegen der ersten gesamtdeutschen Wahl, auch nochmal mit der 5%-Hürde beschäftigen müssen und damals kam u.A. das dabei raus (Quelle: BVerfGE 82, 322):

Die Vereinbarkeit einer Sperrklausel mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl kann nicht ein für allemal abstrakt beurteilt werden. Bei ihrem Erlaß sind die Verhältnisse des Landes, für das sie gelten soll, zu berücksichtigen.

Das klingt für mich schon eher so, als wäre die 5%-Hürde der verfassungsrechtliche Wackelkandidat im Wahlrecht. Und die Grundmandatsklausel wirkt dem ja sogar noch ein Stück weit entgegen.

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Ich bin kein Jurist und der Text ist recht lang. Aber in dem Urteil geht es um den Sonderfall SSW, der damals noch nicht von der 5%-Hürde ausgenommen war. Die Begründung ist in erster Linie, dass die 7,5%-Hürde ausschließlich den SSW betroffen hätte, der damit dauerhaft aus dem Landtag geflogen wäre. Das scheint dem Verfassungsgericht nicht mit dessen besonderer Bedeutung im Landesteil Südschleswig vereinbar gewesen zu sein („eine gegen den SSW gerichtete Willkür-Maßnahme“, „Angesichts dieser besonderen konkreten Lage in Schleswig-Holstein…“). Das ist also ein Partei- und Bundeslandspezifisches Urteil und kein Argument für oder gegen eine Sperrklausel in einer bestimmten Höhe. Weiter unten kommt dann noch ein Hinweis auf das Bundeswahlrecht, welches damals mindestens 5% in mindestens einem Bundesland verlangte, was vermuten lässt, „daß gerade die Rücksicht auf nationale Minderheiten die Höhe des Satzes mitbestimmt hat.“. Ginge man heute auf diese ursprünglich Form der 5%-Hürde zurück, würde sich wahrscheinlich niemand über den Bedeutungsverlust der Erststimme aufregen.
Interessant finde ich den Verweis auf die damals in Bayern geltende 10%-Hürde (die laut Wikipedia bis mindestens 1970 bestand), und auf die fehlende Sperrklausel bei vielen anderen Bundesländern. Auch habe ich den Eindruck, dass die Verfassungsrichter kein Problem mit der neuen Hürde gehabt hätten, wenn die Kläger nicht vom SSW sondern von der FDP gekommen wären, vielleicht lese ich da aber auch zu viel rein.

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Mein Verständnis ist, dass die 5% Hürde aus der Erfahrung der Weimarer Republik eingeführt wurde, wo das Vorhandensein vieler sehr kleiner Parteien im Parlament erheblich zu politischer Unsicherheit beigetragen hatte und ein effektives Arbeiten des Parlaments erschwerte. Dass ein Parlament praktisch einsatzfähig sein muss und gut arbeiten kann war eines der Hauptargumente in Großbritannien gegen ein Verhältniswahlrecht und für die Beibehaltung des Systems der Direktkandidaten. Jedes System von Direktkandidaten bringt erhebliche Verzerrungen in der Abbildung der Stimmen im Parlament mit sich, und kann etwa dazu führen dass eine Wahl mit einer Minderheit von Stimmen gewonnen wird, wie Donald Trump 2016. Ich denke, im Vergleich zu den meisten Systemen ist ein Verhältniswahlrecht sehr nahe am demokratischen Ideal, und eine sinnvolle Prozenthürde ist ein gangbarer Kompromiss zwischen der direkten Abbildung der Wählerstimmen und der Erzeugung eines Arbeitsfähigen Parlaments mit einer überschaubaren Anzahl von Akteuren.

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Ich finde, es wird bei der Diskussion um die CSU vergessen, dass das Problem zum überwiegenden Teil hausgemacht ist. Warum stellen die überhaupt eine eigene Partei auf? Man kann doch auch in die CDU Bayern eintreten und sich auf Bundesebene aufstellen.
Die CSU kocht schon ewig ein eigenes Süppchen und das fällt denen jetzt halt auf die Füße. Die Streichung der Grundmandatsklausel ist demokratischer als sie beizubehalten.
Wir hatten doch ewig CSU-Verkehrsminister, die sich noch dafür haben feiern lassen, dass sie Lobbyarbeit für Bayern machen. Das ist ja wohl richtig undemokratisch.

Ein weiterer Gedanke dazu: die CDU Bayern gibt es ja schon. Es kann zur Wahl vorkommen, dass sich einige Wähler schon denken, dass sie lieber die CDU wählen als eine Stimme für die CSU zu verschenken und so durch selbsterfüllende Prophezeiung die CSU erst recht nicht in den Bundestag kommt.

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Genau genommen hat es die Hürde für Bundestag und Landtage immer stirnrunzelnd akzeptiert, aber für Kommunal- und Europawahlen in den letzten Jahrzehnten mehrfach gekippt.

Tatsächlich bin ich aber der Meinung, zumindest eine kleinere Hürde sollte es geben. Die ist ja schon auf natürliche Weise dadurch gegeben, dass man eine gewisse Anzahl Stimmen erreichen muss, damit die Anzahl der Sitze mehr als gerundet 0 ergibt. Diese natürliche Sperrklausel wird aber umso kleiner, je mehr Sitze zu verteilen sind. Während man da bei einer üblichen Landtagsgröße von um und bei 100 Sitzen noch klarkommen könnte, befürchte ich, dass bei über 600 Sitzen im Bundestag und Sainte-Laguë-Verteilung dann u.U. mal ein lustiger Name und ein kleineres Werbebudget reichen könnte, um einen Sitz im Bundestag zu bekommen und den Einsatz darüber mehr als zu refinanzieren, und deswegen werden das natürlich noch viel mehr „Parteien“ versuchen als sowieso schon, und den Wahlzettel zuspammen. (Wer sich alle vier Jahre 4 the lulz die Sitzungen des Bundeswahlausschusses zur Feststellung der Parteieigenschaften neuer „Parteien“ ansieht, wird schon ungefähr abschätzen können, was ich damit meine.)

Naja, das ist natürlich die weit verbreitete Begründung für die 5%-Hürde. Gehört aber meiner Ansicht nach eher zu den bequemen Nachkriegslegenden, dass das demokratische System eben nicht daran zugrunde gegangen ist, dass breite Schichten der Bevölkerung – und am Ende die Mehrheit – monarchistische, bolschewistische, nationalistische, antidemokratische Parteien gewählt haben, dass auch die „bürgerliche“ Seite des demokratischen Spektrums in immer zunehmenderem Maße mindestens genauso offen gegenüber der anti-demokratischen Rechten war, wie gegenüber der stärksten demokratischen Fraktion von der SPD, und dass man ein Präsidentenamt mit weitreichenden Machtbefugnissen hatte, in dass man dann ebenfalls einen anti-demokratischen Monarchisten gewählt hat. Stattdessen sind dann halt irgendwelche angeblichen, systemischen „Konstruktionsfehler“ im System schuld gewesen. Konnte man halt nix machen.

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@Lage-Team

Ich fand schade, dass ihr euch meinem Eindruck nach bei dem Thema etwas von der allgemeinen Stimmung habt anstecken lassen. Die Wahlrechts-Diskussion scheint mir durchaus aufgeladen mit Encumbent/Stakeholder-Bias.
Ein gutes Wahlrecht sollte nicht nur die Interessen jener Parteien schützen, die schon im Bundestag sitzen oder bereits über eine gewisse Stammwählerschaft verfügen, die sie politisch relevant machen.

Philip hatte es kurz angesprochen: Was soll denn die FDP denken, wenn sie etwa mit 4,9 Prozent den Einzug in den Bundestag verfehlen würde, die Linke aber dank angestammter Hochburgen und Grundmandatsklausel mit 4,5 Prozent den Einzug schaffen würde? Demokratisch oder gerecht wäre daran überhaupt nichts.
Die Grundmandatsklausel bevorzugt in eklatanter Weise regional gebundene Parteien gegenüber klassischen Themenparteien. Liegt das wirklich im allgemeinen Interesse? Warum?

Die Bindung der Wähler an eine Partei nimmt eher ab und viele Wähler wünschen sich inhaltliche und politische Alternativen. Ein gutes Wahrecht sollte auch die Interessen von Wählern berücksichtigen, die sich im vorhandenen Parteienspektrum nicht gut genug repräsentiert sehen. Die 5-Prozent-Hürde belastet aber jeden Versuch politische Alternativen verfügbar zu machen mit einer unnötigen Hypothek.

Statt an der dem Verhältniswahlrecht in der Tat wesensfremden Grundmandatsklausel festzuhalten, hätte man lieber darüber nachdenken sollen die 5-Prozent-Hürde ganz zu streichen oder abzusenken.

Wirklich kritisch sehe ich auch Ulfs abschließende Bemerkungen dazu, dass es ja wohl nicht sein könne, dass das Wahlrecht CDU und CSU mittelbar zu einer Fusion zwingt, die sie offensichtlich nicht wünschen.
Es steht der CDU und der CSU völlig frei zu machen, was sie wollen, aber der Gesetzgeber ist keineswegs verpflichtet über das Wahlrecht die Eitelkeit der CSU zu bedienen und ihr via Grundmandatsklausel einen bevorzugten Zugriff auf bundespolitischen Einfluss zu garantieren. Wenn die CSU unbedingt über den bayerischen Landtag hinaus politischen Einfluss nehmen möchte, dann möge sie entweder im ganzen Bundesgebiet antreten oder sich unter ein gemeinsames Dach mit der CDU begeben.

Das Argument, dass es ja undemokratisch sei, wenn die CSU zwar alle bayerischen Wahlkreise gewinne, aber nicht im Bundestag vertreten sei, ist imo zu kurz gedacht: Ein Mehrheitswahlsystem ergibt eigentlich nur in einem fest verankerten Zwei-Parteien-System Sinn. Außerhalb dieses Settings hat es mit demokratischer Legitimation wenig zu tun und bevorzugt einigermaßen willkürlich das politische Lager, das sich aus historischen Gründen in weniger Parteien aufgespalten hat.
Die CSU kann nur mit 30 Prozent der Zweitstimmen alle bayerischen Wahlkreise gewinnen, weil sich die Parteien der linken Mitte gegenseitig kannibalisieren. Würden CDU und CSU in Bayern traditionell gegeneinander antreten, wie es SPD und Grüne tun, dann sähe das Ergebnis höchst wahrscheinlich anders aus.

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Ich halte es für sehr schwierig, die 5% Hürde zu streichen. Wie @odc20 schon gesagt hat, soll die Arbeitsfähigkeit bewahrt werden. Guckt man sich die Wahlergebnisse von 2021 an, dann wären ohne 5% Hürde weit über 40 Parteien im Bundestag (Wahlergebnisse 2021). Ich denke es wäre ein absolutes Chaos, wenn so viele Parteien regieren würden. Alleine die Regierungsbildung wäre eine Katastrophe.

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Meiner Meinung nach würde das Streichen der 5%-Hürde die Regierungsarbeit deutlich erschweren. Selbst heute müssen sich Parteien erst intern und dann noch in der Koalition einig werden. Wenn eine Regierung nun mit z.B. 401 unabhängigen Abgeordneten diskutieren muss, verlangsamt das den Gesetzgebungsprozess erheblich. Darunter würde eine Demokratie mehr leiden, als unter einer Eintrittshürde von 5% wie ich finde.

Darüber hinaus finde ich es eigentlich eine sehr faire Regelung, dass ein politisches Anliegen - dass durch keine der vertretenen Parteien abgedeckt wird - mindestens 5% der Zweitstimmen erreichen muss.

Und war es in der Vergangenheit fairer? Eine Partei mit 0 Direktmandaten und 4,9% Zweitstimmen fliegt raus, während eine andere Partei mit 3 Direktmandaten und 1% reinkommt? Dadurch kommt man zum Thema Regionalisierung:

Ein Argument, das meiner Meinung nach in der Lage 327 gefehlt hat, ist, ob es überhaupt einer Regionalisierung bedarf? Dafür sind wir doch ein föderaler Bundesstaat. Regionale Themen finden sich in der Landes- und Kommunalpolitik wieder. Sprich, die CSU kann ihre Politik doch ganz toll im bayrischen Landtag einbringen.

Warum muss man Parteien, die einzig Politik für ihre Region machen wollen, im Bundestag stärken? Im Bundestag geht es um Themen für alle Deutschen. Ich bin gebürtiger Niedersachse, warum sollte sich die CSU für meine Belange interessieren? Ein plastisches Beispiel: Die CSU besetzt immer gerne das Verkehrsministerium, um Gelder für Infrastruktur nach Bayern zu lenken. Das finde ich extrem unfair, 15 Bundesländer werden regelmäßig von der CSU erpresst.

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In Israel gibt es so weit ich das weiß eine Hürde von 3,25 % für den Einzug in den Knesset.

Die letzte Regierung benötigte schon eine Beteiligung von 8 Parteien, um eine Mehrheit zu finden. Wir in Deutschland halten eine 3 Parteienregierung schon häufig für schwierig.

Sicherlich ist Israel ein krasses Beispiel, aber eine Zerstückelung in Kleinstparteien könnte unserer Demokratie mehr schaden den Nützen.

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Große Unterstützung für den Vorstoß, die Hürde jedenfalls deutlich zu senken.
Sie ist ein signifikanter Eingriff in die Gleichheit der Wahl und die Argumente rund um die „Arbeitsfähigkeit“ sind empirisch eher schwer zu belegen. Das spricht für eine möglichst kleine Hürde, auch wenn der Gesetzgeber einen Augestaltungsspielraum hat. Wenn aber - bei ohnehin schon niedriger Wahlbeteiligung UND Ausschluss der in D lebenden nicht-deutschen Staatsangehörigen - auch noch ca. 10% der abgegebenen Stimmen - es schwankt v.a. je nachdem, ob eine der größeren Parteien knapp scheitert - keinen Niederschlag im Parlament finden, finde ich das aus Sicht der Abbildung des Wählerwillens, v.a. aber aus Sicht der Legitimation wirklich bedenklich. Wir sollten uns mehr dafür einsetzen, die demokratische Basis der hoheitlichen Entscheidungen möglichst zu verbreitern und auch Menschen zur Wahl zu motivieren. Dazu gehört auch, neue, plurale Angebote zuzulassen und nicht die Wähler abzuschrecken, da die von ihnen präferierte Partei ohnehin keine Chance hat, über die 5% zu springen. Ich persönlich empfinde die 5%-Hürde als besonders frustrierendes Element in unserem Wahlsystem, das Menschen wirklich ins politische Desinteresse treiben kann, jedenfalls aber Chancen der Beteiligung verschenkt.
Ich sehe ein, dass eine gewisse Kanalisierung sicher sinnvoll ist und möchte auch das Argument der Arbeitsfähigkeit des Parlaments nicht völlig verwerfen. Deshalb wäre ich für eine Hürde von bis zu 3% offen.
So froh ich über die Wahlrechtsreform bin, dass die Koalition sich nicht an die 5%-Hürde gewagt hat, ist ein großer Wermutstropfen.

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nicht nur wollen die im Parlament etablierten Parteien mehr vom Kuchen abhaben, indem sie andere Parteien gar nicht erst an den Kuchen ranlassen; ich schätze die Parteien fürchten (zurecht mMn), dass die Kleinparteien einen richtig drastischen Zulauf erfahren würden; zum Beispiel plötzlich eine Partei aufkommt die sagt „wir machen jetzt mal richtig Klimaschutz ohne Kompromisse“ und auf Anhieb die Grünen an Stimmen überflügelt.

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Ich sehe das ähnlich und finde die Streichung der Grundmandatsklausel in dem neuen System, in dem die Sitzplatzverteilung sich ausschließlich nach dem Zweitstimmenergebnis richtet, folgerichtig. Es stellt sich zudem die Frage, ob Parteien mit regionalem Schwerpunkt überhaupt einen Anspruch haben müssen, im Bundestag repräsentiert zu sein. Es steht ihnen ja offen, auf die Landespolitik im Landesparlament Einfluss zu nehmen oder über den Bundestag auch auf die Bundespolitik. Zwar macht die CSU viel Politik „für Bayern“, bei der Bundestagswahl tritt sie aber mit einem gemeinsamen Wahlprogramm mit der CDU an. Daher sehe ich den Vorschlag der Ampel an die CSU zur Listenverbindung weniger kritisch als ihr es im Podcast tut. Es handelt sich dabei ja gerade nicht um eine Listen-Vereinigung, d.h. auch zukünftig wäre die CDU in Bayern nicht wählbar. Wenn man diese Möglichkeit rechtlich nur unter gewissen Bedingungen für zulässig erklärt (beide Parteien haben ein vergleichbares Wahlprogramm, Ziel ist nicht allein die Umgehung der 5%-Hürde), sehe ich hier auch kein Problem der Willkür. Meines Erachtens müsste die CSU einfach nur mal über ihren Schatten springen…

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Das Problem ist, dass die Union genau damit Wahlkampf machen wird und ihre Wähler das mobilisieren wird. Außerdem hat es die Union zusammengeschweißt, waren doch davor viele CDUler vor allem auf die CSU sauer, dass die Ampel jetzt durchzieht, was dank CSU nicht möglich war - und das auch noch ohne Eigennutz, das ist nun vorbei. Die Ampel muss sich nun den Vorwurf gefallen lassen, bei der Reform auf den eigenen Vorteil geschaut zu haben. Und liefert damit der Union den Vorwand, das bei der nächsten Regierungsbeteiligung ebenfalls zu tun.

Wieso 40 Parteien? Ich komme auf nicht einmal die Hälfte! Es müssen ja noch immer genug Stimmen für einen Sitz also 100% / 630 Sitze ≈ 0,17%/Sitz gewonnen werden.

Falsch. Ich habe mal mit Excel einen Bundestag mit 598 MdB mit den Wahlergebnissen von 2021 im Saint-Laguë Verfahren simuliert. Demnach hätte man damals ca. 38.800 Stimmen für einen Sitz im Bundestag gebraucht. Resultat wäre gewesen:

  • SPD: 154 MdB
  • CDU: 113 MdB
  • Grüne: 88 MdB
  • FDP: 69 MbD
  • AfD: 62 MdB
  • CSU: 31 MdB
  • Die Linke: 29 MdB
  • Freie Wähler: 15 MdB
  • Tierschutzpartei: 9 MdB
  • dieBasis: 8 MdB
  • Die PARTEI: 6 MdB
  • Team Todenhöfer: 3 MdB
  • Piraten: 2 MdB
  • Volt: 1 MdB
  • NPD: 1 MdB
  • SSW: 1 MdB
  • Gesundheitsforschung: 1 MdB
  • Die Humanisten: 1 MdB
  • Bündnis C: 1 MdB

Das sind VertreterInnen von 20 Parteien, nicht

Zwischen 2017 und 2021 saßen übrigens Mitglieder von 10 Parteien (AfD, Blaue Partei, CDU, CSU, FDP, Grüne, Linke, LKR, Piraten, SPD) im Bundestag.

Setzt man für die Bildung einer Fraktion 30 Abgeordnete (5% des Bundestags) an, so hätten wir Fraktionen von SPD, Union, Grünen, FDP und AfD. Dazu kämen 29 Abgeordnete der Linken (die vielleicht mit Team Todenhöfer oder den Piraten zu einer Fraktion werden könnten) und 51 Unabhängige. Als kleiner Bonus hätte man so endlich einen Grund gehabt, die NPD endgültig zu verbieten. Das letzte Verbotsverfahren war ja an der Irrelevanz gescheitert, was mit einem Mandat im Bundestag augenscheinlich nicht mehr der Fall wäre.

Die Ampelfraktionen hätten mit 154+88+69=311 Abgeordneten weiterhin eine handlungsfähige Mehrheit.

PS: Rechnet man das Ganze mit 630 MdB, so ändern sich die Mandatszahlen der größeren Fraktionen geringfügig, aber nicht die Zahl der vertretenen Parteien.

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Danke für die Aufklärung :+1:

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