LdN 256 Hängt die Grünen

Hi Ihr Lieben, auch wenn es schwer fällt, aber man muss sich so ein Plakat auch mal genau anschauen, denn dann sieht man, dass die Nazis sich sehr wohl auf eine gewisse Zweideutigkeit berufen können/werden.

Die Plakate des 3.Wegs sind grün.
Im „Kleingedruckten“ auf den Plakaten heißt es "Macht unsere nationalrevulutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt!

Es dürfte sich also nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die „am wenigsten problematische Äußerung“ zugrunde gelegt werden muss, um eine Aufforderung an die Sympathisanten der Partei handeln, die grünen Wahlplakate aufzuhängen und nicht die Politiker der Partei Bündnis90/Die Grünen.

Aich wenn es mir schwer fällt, aber ich glaube das Ding ist rechtssicher formuliert.

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Und? Was hat das zweite mit dem ersten zu tun?
Ich kann da keinen Zusammenhang erkennen.
Außer man möchte damit die Journalisten ansprechen, die ja mit ihrer Berichterstattung die Identitäre Bewegung in “Stadt und Land bekannt“ gemacht hat.
Ändert aber nichts an der Rechtslage.

Und falls du hier einen Zusammenhang siehst:
Nein. Keiner redet so, schon gar nicht jemand, dem die deutsche Sprache am Herzen liegt.

Die Partei Die PARTEI wirbt mit dem Satz. Nazis töten. Da es mit einem Punkt endet, ist es eine Feststellung. Erst durch das verwenden eines Ausrufezeichens würde es zu einer Aufforderung. Das ist nicht der Fall.

Ich befürchte auch das der dritte Weg davon kommen könnte. Hängt die Grünen! Die Grünen was? Wahlplakate? Menschen? Politiker? Zu viel Spielraum zur Interpretation für meinen Geschmack. :man_shrugging:t4:

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Beide Plakate sind voll daneben. Mein Wunsch: Minimum an Reaktion oder Sanktionierung wäre das sofortige entfernen der Plakate mit einer möglichst kurzen Frist.
Bei nicht Einhaltung sollten Geldstrafen verhängt werden.
Eine Entscheidung ob ein Plakat abgehängt werden muss, weil zu zweideutig, ist ein Fall für die Justiz. Voraussetzung sollte sein, dass eine Deutung zu einer strafbaren Handlung aufruft.
Blödstellen gilt nicht…

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diese gewisse zweideutigkeit ist eine gutwillige interpretation zugunsten der rechtsradikalen, bei der man wirklich beide augen zukneifen muss und eine bösartige auslegung zuungunsten der hiesigen demokratie.

Ich stimme Ihnen zu - zu viel Spielraum … Ich finde sowohl “hängt die Grünen” als auch “Nazis töten” ziemlich krank da hier bewusst mit der Mehrdeutigkeit gespielt wird und es letztendlich auf Gewalt hinaus läuft. Ok, es gibt halt immer kranke für mich nicht wählbare Parteien. Was ich aber gefährlich für unsere Demokratie halte, ist, wenn man in den Medien das eine verurteilt und das andere verharmlost. Das zeigt dass hier Ideologen am Werk sind …

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Hängt die Grünen! Die Grünen was?

Bro. Srsly? Genau das ist der Grund für diesen Thread. Es ist eben nicht undefiniert. Der mutmaßlich legalisierende Zusatz ist eben der Verweis auf die Wahlplakate.

Erst durch das verwenden eines Ausrufezeichens würde es zu einer Aufforderung.

Unterkomplexe, völlig verzerrende Reduktion, die ich in einem der anderen 3 Threads zum Thema schon widerlegt habe. Mein hier angebrachtes widerlegendes Beispiel ist von der Moderation entfernt worden, was die Inkorrektheit der These „ein Punkt macht aus einer Aufforderung eine harmlose Feststellung“ anschaulich unterstreicht.

Meinst du damit das Plakat des III. Wegs, oder von Die Partei?
Gilt für alle, oder?

Eine gutwillige Interpretation ist das gewiss, aber ein Gericht dürfte das genau so beurteilen. Daraufhin wurde das „Sprachspiel“ getrimmt. Haben die also wirklich grün als Parteifarbe. Viel war ja auch nicht mehr übrig …

Das stimmt ja alles was Sie sagen. Der Punkt macht es juristisch nicht angreifbar. Nur sollte man sich doch auch die Frage stellen ob der Leser des Plakats genauso spitzfindig ist? Auch Mohammed in witzigen Karikaturen darzustellen ist in Frankreich nicht verboten und dennoch lehne ich es ab, aus Respekt vor anderen Religionen.

Die Einschätzung der Zwickauer Staatsanwaltschaft ist schon ein starkes Stück.
Vielleicht könnte man vor die Polizeidirektion von Zwickau mal ein Plakat aufhängen mit der Aufschrift: „Erschiesst die Bullen!“. Die weniger problematische Aussage wäre eine Aufforderung zum Erschiessen von Stieren. Selbst wenn mit Bullen die Polizei gemeint wäre ist ja nicht klar ob damit die Autobahnpolizei, der Zoll, die Bundespolizei, oder die Wasserschutzpolizei angesprochen wird. Gemäss der Zwickauer Staatsanwaltschaft reicht diese Unschärfe um keine strafrechtliche Relevanz zu erzeugen.

Gilt für alle, oder?
nein, das gilt in diesem fall nicht für alle beide. diese beiden sätze sind nicht gleichwertig.

„nazis töten“ ist eine reale beschreibung der dinge, siehe die nsu-terroristen oder auch die offiziellen opfer rechtsradikaler anschläge und übergriffe (zwischen 100 und weit mehr als 200 seit 1990, je nachdem, wer zählt). humorig wurde das nur dadurch, dass sich sofort afd und co diesen schuh angezogen haben und behaupteten, das sei ein aufruf sie umzubringen. sie haben sich damit selbst als nazis identifiziert.

„hängt die grünen“ ist eine aufforderung, leute zu töten. das lässt sich nicht anders interpretieren. und „die grünen“ sind nun mal eindeutig eine bestimmte partei in deutschland. niemand würde auf die idee kommen, damit sei ein grüppchen von baum- und waldfans in der cdu gemeint.

insofern gilt es nicht für alle: das eine ist ein aufruf, menschen umzubringen, da andere ein plakat, das nazis beschreibt und sie gleichzeitig dazu bringt, sich zu outen.

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Ich habe ja grundsätzlich ein recht weitreichendes Vertrauen in unsere Justiz, das jedoch an manchen Tagen auf die Prüfung gestellt wird. So heute:

Was bewegte bloß das Verwaltungsgericht Chemnitz zu der Entscheidung, dass der Abstand zwischen zwei Plakaten darüber entscheiden soll, ob jenes mit begründet kritisiertem Inhalt abzunehmen ist?!

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Dem schließe ich mich an - das Urteil des VG Chemnitz ist ziemlich fragwürdig.
Selbst im Jura-Podcast der FAZ („FAZ Einspruch“) ließen die Experten kein gutes Haar an dieser Entscheidung, und die FAZ ist jetzt nicht unbedingt in Verdacht, zu „links“ zu sein…

Vielleicht nochmal die juristische Situation:
Das BVerfG hat entschieden, dass bei Mehrdeutigkeiten in der Regel die am wenigsten „schlimme“ Deutung entscheidet, ob das Ganze erlaubt ist oder nicht. Die Frage ist halt: Ab wann handelt es sich um eine valide Mehrdeutigkeit und ab wann handelt es sich um den klaren Versuch einer Umgehung?

Das „Nazis Töten“-Plakat der PARTEI ist da ein gutes Beispiel für eine valide Mehrdeutigkeit. Beide Aussagen, also sowohl die Information „Nazis töten Menschen!“ als auch die Aufforderung „Tötet Nazis!“ können valide aus diesem Plakat herausgelesen werden.

Ein anderes Beispiel war ein NPD-Plakat mit der Aufschrift „Gas Geben!“. Auf dem Plakat abgebildet war Udo Voigt (der damalige Parteichef), der auf einem Motorrad saß. Hier haben die Gerichte zu Recht - auch wenn es weh tut - entschieden, dass eine valide Mehrdeutigkeit vorliegt. Denn „gas geben“ ist sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch und der Politik ein fester Ausspruch im Sinne von „endlich etwas anpacken - und zwar schnell“ - und die Kombination mit dem Motorrad verstärkt diese Deutung. Dass die widerliche NPD hier natürlich bewusst mit der Vergasung von Menschen durch die Nazi-Diktatur spielt, ist dabei klar.

Im vorliegenden Fall von „Der III. Weg“ sieht das Ganze aber anders aus. Dieser Zusatz „Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt!“ ist hier ein recht klarer Umgehungsversuch. Denn es macht schlicht keinen Sinn, per Plakatwerbung dazu aufzurufen, Plakate aufzuhängen. Die Aufforderung, Plakate aufzuhängen, ist keine Aufforderung, die sinnvollerweise an die Allgemeinheit geäußert wird, schon weil die Allgemeinheit dieser Aufforderung in Ermangelung der Plakate nicht nachkommen könnte. Der Satz „hängt die Grünen“ wäre daher in einer internen Kommunikation vielleicht noch mehrdeutig, im Kontext eines Wahlplakates hingegen ist es absolut evident, dass es sich um den Versuch einer Umgehung handelt.

Die Grenze der validen Mehrdeutigkeit wird hier daher gerade nicht erreicht - es wird mit Biegen und Brechen versucht, eine Mehrdeutigkeit zu kreieren, wobei die kreierte Mehrdeutigkeit bereits in sich unlogisch ist - mit dem klaren Ziel, einen Satz zu plakatieren, der ohne die Mehrdeutigkeit eindeutig strafrechtlich relevant wäre.

In diesem Sinne bin ich relativ zuversichtlich, dass das Urteil des VG Chemnitz in den nächsten Instanzen gekippt werden wird…

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Bei der berühmten Abkürzung für Acht Cola, Acht Bier hat das Bundesverfassungsgericht ja mal ähnlich geurteilt (Bundesverfassungsgericht - Presse - "Kollektivbeleidigung“ nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe) und auch die Aussage „Soldaten sind Mörder“ ist m. E. nicht strafbar:
Mann muss es so sagen: Nazis sind eben leider nicht alle dumm wie Stroh (dann wären sie nicht so gefährlich) und in diesem Fall haben sie ziemlich gut gecheckt, was sie dürfen und was nicht - und mit der Empörung und dem Gerichtsverfahren haben sie nun genau die Aufmerksamkeit, die sie wollten.

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Es gibt auch Schockwerbung. Revolutionaere Preissenkung, eine Aufforderung zum Diebstahl? Man muss auch seine Meinung sagen koennen und kuerzer und praeziser als in der Form einer sogenannten Hassbotschaft kann man es nicht tun.

Bitte die 100 Meter Abstandsregel beachten! Sobald die gewahrt ist, darf auf den Plakaten alles mögliche stehen. Am Besten noch im Kleingedruckten darauf hinweisen, dass man lediglich für eine Ansiedlung der fleischverarbeitenden Produktion in Zwickau plädiert.

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Die Fälle sind nicht vergleichbar.
Sowohl bei ACAB als auch bei „Soldaten sind Mörder“ steht völlig außer Frage, was genau gemeint ist. Das Urteil war eben nur, dass „Beleidigung“ hinreichend personalisiert werden muss, was bei einem öffentlichen Aufruf zu Straftaten gerade nicht der Fall ist. Ein solcher öffentlicher Aufruf richtet sich geradezu üblicherweise gegen Personengruppen.

Nee, sie haben nicht gecheckt, was sie dürfen - sondern sie testen die Grenzen dessen aus, was sie dürfen, indem sie noch einen Schritt weiter gehen als bisher. Wie dieser Fall ausgehen wird werden wir erst sehen, wenn die Sache durch alle Instanzen ist.

Im letzten Teil gebe ich dir jedoch Recht - das Ziel, Aufmerksamkeit zu erreichen, hat die Partei damit in jedem Fall erreicht. Glücklicherweise ist das Plakat so radikal, dass selbst typische Rechtsaußen-CDU-Wechselwähler, die vielleicht die AfD in Betracht ziehen, ihr Kreuz vermutlich nicht bei derart bekennenden Neonazis machen werden. Daher: Die Gefahr für die Demokratie ist recht gering, es ist halt eine klare Nazi-Partei wie die NPD, die DVU und zahlreiche andere vor ihnen… idealerweise erreichen die nicht mal die nötigen Stimmen für die Wahlkostenerstattung, wie die NPD z.B. 2017 mit ihren 0,4%. Desto mehr kleine Splitterparteien um die Hardcore-Nazis buhlen, desto unwahrscheinlicher ist es, dass eine dieser Parteien die 0,5% erreicht…

Ok, was den Unterschied zwischen Beleidigung und Aufforderung zu Straftaten angeht, gebe ich Dir Recht.

Ich will ja auch nicht, dass die Plakate bleiben sollen, aber ich finde eben die Einschätzung falsch, dass es eine stumpfe Provo ist. Gerade zum Austesten der Grenzen muss man halt auch wissen wo diese liegen. Wo wir uns einig sind, ist die Einschätzung, dass es dem III. Weg nicht um Wahlen geht. Die machen nix als preeching to the converted für ihre Hardcore Nazi-Anhänger:innenschaft.
Da ist mir der bayerische Weg, die Dinger einfach einzukassieren, mal ausnahmsweise lieber. Jedenfalls bessser die Cops machen das, als wenn man selber wieder losgehen muss…

Ich bin etwas enttäuscht darüber, dass Ulf und Philip jetzt schon zum zweiten Mal so ungenau über das Plakat berichten. Denn es ist keinesfalls zweideutig - trotz des kleiner geschriebenen Satzes darunter. Das wird auch sehr schnell klar, wenn man die angeblich gemeinten Wahlplakate mal mit anderen nicht menschlichen Gegenständen ersetzt. Der Aufruf „Hängt x“ bezieht sich im deutschen Sprachgebrauch nicht auf Gegenstände. Plakate, Mäntel, Schmuck, Hüte etc. können durchaus „hängen“, „hängen bleiben“ o. Ä.: „Häng deinen Mantel auf!“, „Lass den Hut hängen.“. Man kann aber nicht mittels des Imperativs zum Hängen eines Gegenstandes aufrufen, etwa „Hängt eure Mäntel“, „Hänge deine Kette“, sondern nur „Häng deinen Hut auf/an/ab/um usw.“. Genau deshalb ist auch niemandem die angeblich mögliche zweite Bedeutung ohne den Untertitel aufgefallen - es gibt sie nicht.

Die Partei hingegen hat mit „Nazis töten.“ einen Slogan benutzt, der, mit und ohne Kommentar, im deutschen Sprachgebrauch zweideutig ist.

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