LDN 251 - Ausschluss der Saargrünen

Also, dass die erste Wahl der Landesliste für ungültig erklärt wurde lag nicht nur daran, dass das Frauenstatut verletzt wurde. Die Tagesschau z.B. schreibt: „Doch die Wahl wurde nachträglich für ungültig erklärt, da auch nicht stimmberechtigte Mitglieder ihr Votum abgegeben hatten. Zudem kritisierte ein Schiedsgericht einen Verstoß gegen das Frauenstatut der Partei.“ (Bundestagswahl im September: Saar-Landesliste der Grünen bleibt ausgeschlossen | tagesschau.de)

Das Thema wird hier bereits diskutiert. Inwieweit der Ausschluss von Ullrich (wie von den Bundesgrünen energisch gefordert) im Vordergrund stand und ob es dementsprechend eher ein Vorwand ist, ist sicherlich diskussionswürdig.