Liebe LdN, ich denke, dass der Mietendeckel das falsche Instrument ist, um den Markt zu entspannen. Letztlich hilft aus meiner Sicht nur, mehr Wohnraum zu schaffen. Die Bedeutung des Neubaus ist mir in LdN 230 daher zu kurz gekommen. Natürlich kann ich 20 Jahre verfehlter Sozialwohnungsbaupolitik nicht in einer Legislaturperiode aufholen, und natürlich wird sich die Lage am Mietenmarkt erst verzögert entspannen. Aber es wird - und aus meiner Sicht nur so - durch Neubau funktionieren. Ein knapper Markt ist doch dadurch gekennzeichnet, dass wenige schlechte Wohnungen überteuert angeboten werden. Mieter, die es sich leisten können, ziehen bei einen zunehmend größeren Markt für Neubauwohnungen gerne in eine teure Neubauwohnung um oder erwerben diese zu Eigentum. Die bisherige Wohnung wird frei und steht einen Mieter zur Verfügung. Steigt die Zahl der Neubauwohnungen mit gehobenen Standard auf den Bedarfswert, sind die Mieten für Neubauwohnungen (und auch die Kaufpreise) nicht mehr uneingeschränkt am Markt durchsetzbar. Der Preis stagniert oder beginnt zu sinken. Durch den Preisdruck von qualitativ hochwertigen Wohnungen auf die früher schlechten, aber überteuerten Wohnungen werden auch diese günstiger. Die qualitativ nicht so guten Wohnungen werden daher für breite Schichten der Bevölkerung wieder verfügbar. Diesen Mechanismus habt ihr nach meiner Einschätzung nicht hinreichend betrachtet. Aber es dauert natürlich, bis er sich einstellt.
Schlichtweg komplett anderer Meinung bin ich in Bezug auf den Mietendeckel und seine Verfassungsgemäßheit (ich lasse mal die Frage der Zuständigkeit des Landes Berlin für dieses Gesetz außen vor). Ursache des fehlenden Wohnraums, der wiederum Ursache der stark gestiegenen Wohnungspreise ist, ist doch u.a. (nicht alleine), dass die Kommunen selbst ihre Wohnungsbestände verkauft haben und die soziale Wohnraumpolitik nahezu komplett eingestellt haben. Dies sieht man z.B. daran, dass jedes Jahr mehr Wohnungen aus der Sozialbindung fallen als neu hinzukommen. Den Kommunalpolitikern konnten die Kaufpreise für die Wohnungsbestände, die sie verkauften, nicht hoch genug sein. Viele der großen Wohnungsbaugesellschaften, die heute von der Politik kritisiert werden, haben große Teile ihrer Wohnungsbestände genau von diesen Politikern so erworben. Offenbar hat niemand den Mut, diesen Fehler einzugestehen. Es ist ja auch viel leichter, auf böse Vermieter zu schimpfen. Ich will nicht Partei für große Wohnungsbaugesellschaften ergreifen; einzelne von diesen verhalten sich in einigen Fällen nicht korrekt und teilweise auch zumindest unredlich. Aber ich frage mich, warum ich als kleiner Bürger, der sich mit seinem hart ersparten und versteuerten Geld eine zu vermietende Eigentumswohnung gekauft hat, um die Rente aufzubessern, einen Beitrag zur Sozialpolitik zu leisten habe. Das ist mit meinem Eigentumsrecht nicht vereinbar. Der rechtlich korrekte Weg ist die Wohnraumförderung durch den Staat. Der Staat vergibt günstige Kredite und wenn man diese in Anspruch nimmt, dann hat man vergünstige Mieten für einen bestimmten Zeitraum anzubieten. Wenn man von diesen vergünstigten Krediten keinen Gebrauch macht, dann bin man als Eigentümer auch nicht gebunden. Die Politik macht durch den Mietendeckel jeden kleinen Wohnungseigentümer zum entschädigungslosen Adressaten bzw. Verpflichteten sozialer Wohnraumpolitik, die der Staat selbst eingestellt hat. Das halte ich für einen unzulässigen Eingriff in die Eigentumsrechte. Ein Eigentümer hat zum Zeitpunkt des Kaufs einer Wohnung eine Kalkulation gemacht, ein Darlehen auf dieser Basis aufgenommen und sich überlegt, welche Miete er langfristig erzielen kann. Wenn nun der Staat nach Abschluss des Kaufvertrages und des Darlehensvertrages in diese Kalkulation eingreift, und das tut er auch dann, wenn er Neuverträge deckelt, dann greift er in die geschützten Eigentumsrechte ein. Der Wohnungseigentümer muss ja auch sein Darlehen weiter bedienen. Wenn der Staat seiner Aufgabe nachkommen möchte soziale Wohnraumpolitik zu machen, dann möge er die Mietdifferenz ausgleichen. Der Staat ist verpflichteter der Sozialpolitik, nicht der einzelne Bürger. Dessen Eigentum verpflichtet ihn vielleicht, den Wohnraum durch Vermietung zur Verfügung zu stellen, aber er ist nicht verpflichtet, dies unter Marktwert zu tun. Der Staat hat dem Bürger, der mit seinem versteuerten Vermögen und ohne staatliche Zuschüsse eine Wohnung kauft, nicht die Miethöhe vorzuschreiben. Dies ist meine feste Überzeugung, was die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes besagt.