Entkriminalisierung von Abtreibung - Selbstermächtigung von Schwangeren
Eure Sendung begleitet mich seit Langem durch die Wochen und nun fühle ich mich das erste Mal bemüßigt der Aufforderung nach Meinungsspenden nachzukommen.
Insbesondere durch die Aussage Ulfs „Das ersatzlose Streichen von 218 kann ja keiner wollen.“ - doch! Genau darum geht es. Dadurch das Abtreibung grundsätzlich gesetzeswidrig sind, aber streiffrei wenn Schwangere und Ärzt:innen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wird die Handlung als solche meiner Meinung nach stigmatisiert.
Die Einführung einer Beratungspflicht spricht den Betroffenen die Fähigkeit ab, eigenverantwortlich und rational zu Entscheiden. Viel mehr wäre ein Angebot von psychologischer Betreuung während und nach der Abbruchprozedur wünschenswert.
Auch die Aussage Abtreibung ohne zeitliche Grenze zu erlauben, sei nicht möglich oder gewollt, finde ich äußerst problematisch. Die Vorstellung Menschen würden bei solch einer Rechtslage regelmäßig Abtreibungen kurz vor Entbindungstermin durchführen lassen, schwingt mit. Das Gegenteil scheint durch Statistiken aus Ländern ohne jegliche Einschränkungen nahe zu liegen (zB Kanada lesenswerter Artikel dazu:
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Für mich persönlich bemessen sich an solchen Rechtslagen die Antworten auf Fragen wie: „Werde ich in meiner Gesellschaft als denkender und handelnde Mensch anerkennt und ermächtigt?“, „Kann ich mein Leben frei gestalten und bestimmen?“, „Leben Menschen gleichberechtigt zusammen?“ Solange schon per Gesetz Abtreibungen stigmatisiert werden und als Konsequenz daraus häufig schon nur noch mit enormen Anstrengungen, Zeitaufwand, Recherche und Wegstrecken realisierbar sind, kann die Antwort für mich nur nein heißen.
Die medizinische Versorgung von biologisch weiblichen Menschen ist schon immer schlechter gewesen und gerade im Bereich Abtreibung wird sie immer dramatischer. Techniken werden im Medizinstudium nicht erlernt, Lernplan bedingt.
„Lebensschützer“ sorgen vermehrt dafür, dass die wenigen Ärzt:innen, die fachlich überhaupt noch dazu in der Lage sind, hadern ob es für sie nervlich möglich ist, diese Behandlung anzubieten.
Die grundsätzliche Kriminalisierung durch Paragraf 218 StGB gehört abgeschafft. Als Zeichen unserer Gesellschaft, dass auch Gebärfähige denkende und fühlende Menschen sind, die sich nicht leichtfertig und unreflektiert zu Abtreibungparties treffen werden oder Schwangerschaften im siebten Monat beenden, weil der Babybauch im neuen Sommerkleid ja doch nicht so süß aussieht wie gedacht.