Danke erstmal @sereksim für den Link. So eine grafische Darstellung auf der Karte bringt einen gleich viel weiter, auch wenn die Performance des Tools, zumindest bei mir, verbesserungswürdig ist.
Mich hat die Aussage, dass es hier nur 400 m zur nächsten Siedlung sein sollen, interessiert. Mein Kenntnisstand war, das so etwas in Deutschland nicht vorkommt.
Dazu erst mal eine Karte aus dem Tool:
Die Lage beim Windpark Helligbek sieht, wohl so aus:
Der Windpark befindet sich auf dem Grund der Gemeinden/Städten Sieverstedt und Stolk aber gleichzeitig auch sehr dicht an der Grenze nach Bollingstedt (links auf der Karte).
Und tatsächlich sind die ausgeschriebenen Flächen und auch der Standort der Windräder (
Quelle: Karte des Betreibers mit allen Windrädern) sehr viel dichter an einzelnen Häusern, als 1000 Meter, sowohl in Sieverstedt und Stolk (wo die Windräder stehen) als auch in der Nachbargemeinde Bollingstedt.
Und tatsächlich können nur Einwohner von Sieversstedt und Stolk sich an der BürgerEnergieGenossenschaftHelligbek eG beteiligen (Quelle):
Für die Bürgerbeteiligung werden noch mehr Mitglieder gesucht. Dazu werden Briefe an alle Haushalte geschickt. Jeder Einwohner aus Stolk und Sieverstedt kann mit einer Summe von 5000 bis 7000 Euro beitreten.
Außerdem wurde auch die Verwendung der Gewerbesteuer festgelegt (Quelle):
Daraufhin verabschiedeten die Gemeindevertreter jetzt auch die Vereinbarung zur Gewerbesteuer, wonach diese ausschließlich den Standortgemeinden Stolk und Sieverstedt im Verhältnis 50 zu 50 zustehen soll.
So wie sich das liest, hätte man hier das nahe gelegene Bollingstedt auch beteiligen können.
Alles in allem hat @Ellen1 also vollkommen Recht:
Am Ostrand von Bollingstedt gibt es Wohnhäuser mit einem Abstand von nur 400 - 500 m zu den Windanlagen in Stolk. Wieso das Genehmigungs-rechtlich überhaupt durchgegangen ist, ist mir nicht klar.
Das scheint aber keine Ausnahme zu sein (Quelle: Gesamträumliches Plankonzept Schleswig-Holstein, Abschnitt: 4.2.2.3 Ausnahme für Bürgerwindparks):
Viele sog. Bürgerwindparks unterschreiten die Abstandsregelungen zur Wohnbebau-
ung. Bürgerwindparks werden vielfach als bedeutend für die Sicherung der Akzep-
tanz für die Windenergienutzung angesehen.
@Ellen1 : Danke erst mal für dieses Beispiel. Hier ist die Bürgerbeteiligung in der Tat etwas schief gegangen. Denn um mit solchen Genossenschaften für Akzeptanz zu sorgen, müssen natürlich alle Bürger, die davon betroffen sind, einbezogen werden. Und nicht nur jene, die in den Gemeinden leben, in denen die Windräder stehen.
In diesem Beispiel ist es sogar besonders offensichtlich, da Einwohner der Nachbargemeinde deutlich dichter als 100 Meter an den Windrädern wohnen, sich aber nicht an der Genossenschaft beteiligen können.