Ich finde den Beitrag im Podcast in Teilen irreführend. Ich habe ihn zweimal gehört und es könnte der Eindruck entstehen, dass diejenigen, die nicht direkt in die EU-Staaten verteilt werden, pauschal abgewiesen werden.
Mein Verständnis aus der Berichterstattung ist dagegen das Folgende. Ich bitte um Korrektur, falls ich etwas falsch verstanden habe:
- Menschen mit aufgrund ihrer Herkunft guten Aussichten auf Asyl - die Rede ist von 2/3 - 3/4 der ankommenden - werden direkt auf andere EU-Staaten verteilt, um dort ein „normales“ Asylverfahren zu durchlaufen.
- Menschen mit schlechten Aussichten auf Asyl werden nicht etwa direkt zurückgewiesen oder abgeschoben, sondern ihr Asylantrag wird an der Grenze zur EU beschleunigt geprüft, d. h. faktisch wird Dublin in Kraft gesetzt. Mein Verständnis ist, dass Dublin keine Freizügigkeit während der Prüfung des Asylantrags vorsieht. Keine Freizügigkeit heißt doch faktisch, dass jemand im Zweifel auch an der Weiterreise gehindert wird. Vielleicht hinkt der Vergleich, aber solange meine Dokumente bei der Einreise in die USA nicht geprüft wurden, darf ich doch auch nicht den Flughafen verlassen.
Selbstverständlich muss für Gruppe 2 gelten, dass ihr Aufenthalt unter menschenwürdigen Umständen stattfindet. Persönlich befürworte ich auch, dass Kinder und Mütter mit Kindern nach Aufnahme der Identität auf die EU-Staaten weiterverteilt werden.
Gegen Ende des Beitrags im Podcast wird vermutet, es gäbe in der EU eine allgemeine Skepsis gegen Migration. Ich kann das nicht erkennen. Wenn es stimmt, dass es Konsens ist, dass 2/3 bis 3/4 der Ankommenden (inkl. Ukrainer) selbstverständlich auf die Staaten verteilt werden, dann zeugt das doch von einer großen Aufnahmebereitschaft. Den EU-Bürgern ist nur daran gelegen, dass die Migration, die aus dem Asylbewerberverfahren kommt, geordnet stattfindet. Diese Vokabel haben doch auch die Grünen im Wahlkampf regelmäßig benutzt. Davon abgesehen beobachte ich eine breite Akzept gegenüber Migration, die nicht aus dem Asylverfahren stammt, also bspw. Arbeitsmigration aus der EU.
Wie gesagt: Ich möchte nicht behaupten, dass ich alles richtig verstanden habe. Bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege.
Update:
Ich möchte ergänzen, dass wohl auch Teil der Lösung ist, dass die Behörden, die für die Prüfung des Asylantrags zuständig sind, grds. berechtigt sind, einen Antrag als ungültig zu erklären, wenn der Antragsteller über einen sicheren Drittstaat eingereist ist. Ich denke, für diese Vereinbarung ist entscheidend, wie sie in der Praxis gelebt wird.