Konkrete Fälle - Wärmewende im Mehrfamilienhaus

Apropos konkreter Fall, das hier dürfte sicherlich ein gefundenes Fressen werden:

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Was sollen das für Leitungen sein?
Welcher Querschnitt haben diese alten Leitungen dass sie die Last nicht packen sollen?
Eigentlich ist es kein (technisches) Problem einen Durchlauferhitzer bzw. eine Wärmepumpe zu betreiben wenn es der Hausanschluß hergibt.

Edit

Was hätte die Regierung machen sollen damit das besser läuft?

Auch 80 Durchlauferhitzer in einer Straße sind kein Problem, wenn man sicherstellen kann, dass sie nicht alle gleichzeitig laufen. Dazu müsste die verschiedenen Netzebenen vom Hausanschluss bis zum lokalen Umspannwerk miteinander reden können. Die Technik ist inzwischen sportbillig. Aber die Umsetzung ein Krampf. Irgendwelche Datenschutzerwägungen waren beim verstolperten Smartmeter-Rollout wichtiger als die Nutzbarmachung der Daten.

Da ist eine große Baustelle meines Erachtens.

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Um noch einen „Krampf“ aus der Praxis beizusteuern. Habe einen Stromverbrauch von über 6.000 kWh pro Jahr. Im Frühjahr wurde der Zähler getauscht. Damit ist es gesetzlich vorgeschrieben einen intelligenten Zähler zu bekommen, dachte ich. Statt dessen hat man mir einen Ladenhüter eingebaut, den ich jetzt mit der Taschenlampe anmorsen muss um ihm Daten auf dem Display zu entlocken. Nix mit Auslesen. ( geht über IR ist aber kompliziert) .
Kann mir nur vorstellen, dass der Versorger halt meinen eingekauften Strom herangezogen hat. Die Daten der eigenen PV sind scheinbar schnurz. Vermutlich glaubt er ich trage den Ertrag in Plastiktüten aus dem Haus :grinning:

Dieser Zähler wird tatsächlich (noch) verbaut?:joy:
Ich bin kein Experte, aber das ist doch die unpraktischste und komplizierteste Lösung, die man sich nur ausdenken kann

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Ja super gell. Als ich vor 8 Jahren den erste Zweirichtungszähler bekommen hab, konnte man den zumindest mit einer Taste durchschalten. Denke aber es geht den Versorgern einfach darum mit allen Mitteln die Energiewende zu behindern.
Deswegen machen die ja auch monatelang kein Kreuzchen aufm Zettel damit die PV in Betrieb genommen werden kann, oder sie behaupten einfach in der Straße wäre keine Ladestation mehr möglich.

Für die Probleme, die du benennt, sind die Netzbetreiber verantwortlich, nicht die Versorger. Es gibt zwar einzelne Netzbetreiber, die Töchter von Versorgern sind, aber das ist nicht immer der Fall.

Die Stromnetz Hamburg, die im extra3-Beitrag besprochen wird, ist zum Beispiel Eigentum der Stadt Hamburg.

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Obwohl mir immer noch nicht klar ist, mal wieder auf das thema konkrete Fälle bezogen, was meinen Vermieter dazu bewegen soll, unsere Gasheizung (nur Heizung, kein warmwasser) gegen etwas neues wie eine Wärmepumpe auszutauschen. Wenn unsere Gasrechnungen als Mieter steigen, betrifft das unseten Vermieter ja nicht.

Zwei Szenarien:

  • Heizung geht kaputt, dann muss dein Vermieter (irgendwann, leider ja nicht ab 2024 im Bestand) die Forderung nach 65% erneuerbare Energie erfüllen.
  • Haus ist schlecht isoliert, dann trägt er 100% des CO2 Aufschlags, bei 200€/t und z.B. einem wärmebedarf von 15000kWh/Jahr wären das 3,7tCO2/Jahr, also 741€, die er dann zahlen muss. Wenn die Wärmepumpe im Vergleich zur Gastherme statt 7000€ meinetwegen 14000€ kostete, wäre das also nach 10 Jahren „besser“. Außerdem darf der Vermieter die Kosten des Tauschs als energetische Sanierung auf dich umlegen (den Gasthermentausch nicht) und die Kaltmiete um 8% der Kosten pro Jahr erhöhen, das macht es eigentlich ziemlich attraktiv. Durch den Wegfall der CO2 Abgabe für ihn, ist das nach 8 amortisiert

So dachte ich mir.
Da (Szenario 1) die Gasthermen weitgehend in den letzten 5 Jahren getauscht wurden, wäre da kein Handlungsbedarf.
Zudem gab es letztes Jahr neue Fenster, die deutlich zur Wärnedämmung beitragen, also szenario 2 auch akut kein Thema.

Also bleibt nur sparsam heizen… :slight_smile:

Auch mit neuen Fenstern könnte es sein, dass der Vermieter noch 50% der CO2 Abgabe zahlen muss. Allerdings wird die auch nur langsam steigen, z.Zt. liegt sie nur bei 30€/t und selbst 2025 erst bei 45€/t.

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Das wird wohl nur über eine Pflicht passieren. Der Vermieter kann aber 8% der Investitionskosten bei einer Modernisierung pro Jahr auf die Mieter umlegen, bis 3€/m2. Ob die Ersparnisse bei den Nebenkosten das aufwiegen, ist fraglich.

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Sehr unwahrscheinlich. Aufgrund der Bauweise speziell unserer Wohnung ist der Gasverbrauch vergleichsweise gering. Da werd ich so oder so wohl eher draufzahlen.
Die höheren Stromkosten aufgrund der Durchlauferhitzer versuche ich grad durch eine PV-Balkonanlage zu beeinflussen. Mehr Möglichkeiten bleiben als Mieter wohl grad nicht

Evtl. ja, wenn du noch einige Jahre dort wohnen bleibst und die Einverständnis deines Vermieters hast, der Einbau einer Klimaanlage mit Heizfunktion.
Oder etwas einfacher: zusammen mit einem variablen Stromtarif eine Stromdirektheizung.

Wobei hier bedacht werden muss, dass in nahezu allen Großstädten die ortsüblichen Vergleichsmieten durch einen Mietspiegel vorgegeben sind und kaum eine Wohnung nicht an dieser Kappungsgrenze liegt (ich wohne hier seit 14 Jahre in einer Wohnung in Bochum, die seit jeher immer an der Kappungsgrenze war - mit dem neuen Mietspiegel kommt immer auch die nächste Mieterhöhung. Das dürfte der Normalfall sein…)

Jetzt kann der Vermieter diese ortsübliche Vergleichsmiete durch Modernisierungsmaßnahmen zwar überschreiten (dh. er erhöht erst die reguläre Miete bis zur Kappungsgrenze laut Mietspiegel und dann kündigt er eine Modernisierung an, führt diese aus und erhöht weiter), aber das bedeutet, dass die Wohnung nun oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen wird, also bei den nächsten Anpassungen des Mietspiegels die Miete nicht weiter erhöht werden kann. In der Regel ist, bis die nach Veröffentlichung des neuen Mietspiegeln angekündigten Modernisierungen durchgeführt wurden, schon der nächste Mietspiel in den Startlöchern… und das ist bei für den Vermieter optimalen Timing, was oft nicht erreicht werden kann (weil Handwerker nun mal begehrt sind). Bei ungünstigem Timing kann auch der neue Mietspiegel kurz nach Mieterhöhung wegen Modernisierung rauskommen, sodass die Mieterhöhung durch Modernisierung nahezu irrelevant ist.

Eine tatsächliche, längerfristige Mieterhöhung ergibt sich daher in der Praxis oft nur, wenn durch die Modernisierung der Wohnung neue Ausstattungsmerkmale laut Mietspiegel vorliegen, die eine andere Einstufung der Wohnung im Mietspiegel möglich machen (z.B. hier in Bochum +29 ct/m² für eine „gehoben ausgestattete Heiztechnik“, was auch immer dafür die genaue Definition ist).

In der Praxis jedenfalls dürften nur wenige Vermieter langfristig auch nur annähernd die von ihnen „erwünschten“ Mieterhöhungen durchsetzen können.

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Heisst aber, sämtliche Investitionskosten lägen bei mir (die sich dann auch amortisieren müssen.
Wenn ich davon ausgehe, noch 15 Jahre bis zur Rente dort zu wohnen, wird es knapp.
Die wohnung ist zwar komplett ebenerdig, aber irgendwann für nur 2 Personen zu gross.
Da muss man schon genau rechnen als Mieter, das ist wahr.

Danke für den Hinweis, das war mir so nicht klar. Also haben Vermieter im dem Fall überhaupt keinen Anreiz, zu Modernisieren.

Nicht nur das - angesichts der rechtlichen Situation, gemäß der vom Mieter auf eigene Kosten eingebaute, physisch mit der Wohnung verbundene Dinge, von wenigen Ausnahmen (Küche z.B.) mal abgesehen, zum Zeitpunkt ihres Einbaus automatisch in Eigentum des Vermieters übergehen, muss man auch das Risiko einer Eigenbedarfskündigung sehr gut abschätzen können. Ansonsten fällt dem Vermieter ein halbes Jahr, nachdem du eine teure Klimaanlage mit Heizfunktion auf deine Kosten eingebaut hast, ganz plötzlich ein, dass seine Tochter mit junger Familie ja doch ganz gern zur Vereinfachung der Kinderbetreuung zurück in die Nähe der Eltern ziehen würde…

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Auch ein nicht unwichtiger Punkt, wenn man als Mieter langfristige Investitionen plant.

Wie ist das, wenn nun aufgrund eines neuen Gesetzes ein Großteil der Wohnungen renoviert wird und deren Mieten plötzlich drastisch steigen?
Wird das bei der Ermittlung des Mietspiegels herausgerechnet oder fließen diese Mieten mit ihrem aktuellen Wert in die Berechnung mit ein?