Ich denke eher nicht, da es in strafrechtlichen Fällen auch um den Schutz der Persönlichkeit geht. Dritte (dh. nicht unmittelbar oder zumindest mittelbar Betroffene) haben schon kein Recht, juristisch gegen die Einstellung selbst vorzugehen, warum sollten sie also ein Recht haben, in Unterlagen, die zu dieser Entscheidung führen, Einsicht zu bekommen? Ein Strafverfahren erzwingen können allenfalls die Eltern des getöteten Kindes - und die können im Rahmen dessen vermutlich auch eine Einsicht in die Gutachten fordern, mit denen die Einstellung begründet wird (alleine schon, weil das nötig ist, um die Entscheidung zu fällen, ob man gegen die Einstellung vorgehen will). Die Allgemeinheit hat diese Rechte nicht.
Das Strafrecht funktioniert nach dem Schuldprinzip. Wenn es dem Autofahrer tatsächlich - aus welchen nicht von ihm schuldhaft zu vertretenen Gründen auch immer - nicht möglich war, den Unfall zu verhindern, kann es auch zu keiner Strafe kommen. Daher: Wenn man dem Autofahrer hier nicht zumindest Fahrlässigkeit vorwerfen kann, ist es eben keine „fahrlässige Tötung“, sondern schlicht ein „schicksalhafter Unfall“.
Strafrechtlich ganz klar: Ja. Wenn jeder, der dieses - für den Straßenverkehr zugelassene - Auto in dieser Situation gefahren hätte, diesen Unfall herbeigeführt hätte, warum will man dann das arme Würstchen bestrafen, dass jetzt schon den Rest seines Lebens damit klar kommen muss, ein Kleinkind getötet zu haben?
Wie gesagt, wenn man dem Fahrer einen Vorwurf (zumindest Fahrlässigkeit) machen kann, kann man sagen, dass eine Strafe gerecht wäre. Wenn man das nicht kann, wäre eine Strafe keine Gerechtigkeit, sondern Rache.
Zivilrechtlich ist nebenbei keine Fahrlässigkeit erforderlich, alleine das Führen eines KFZ im Straßenverkehr kann eine Gefährdungshaftung nach §7 Abs. 1 StVO auslösen. Zivilrechtlich kann man den Fahrer daher durchaus „bestrafen“, aber eben nicht strafrechtlich.
Das sind eher die Fragen, die man nun stellen muss. Wenn sich Situationen ergeben, in denen tatsächlich durch die Verkehrsführung oder die Bauart von Fahrzeugen unvermeidbare Unfälle möglich sind, muss natürlich etwas an diesen Situationen geändert werden (Änderung der Verkehrsführung, Aus-dem-Verkehr-ziehen gefährlicher Fahrzeuge usw.).