Keine gemeinsame Elternzeit mehr?

Hallo,

aus persönlich erfreulichem Anlass beschäftige ich mich derzeit mit dem Thema Elterngeld. Die jüngsten Pläne der Regierung haben mich jedoch diese Woche schockiert.

In anderen Diskussionen wurde bereits ausführlich über die geplante Reduzierung des maximalen Familieneinkommens gesprochen. Aus meiner Sicht stellt dies einen schweren Schlag gegen gut ausgebildete Familien dar. Der Wegfall von über 21.000 € (entspricht 12x 1800 €) 25.000 € (entspricht 14x 1800 €) ist alles andere als leicht zu verkraften. Zwar mag jeder, der wirklich Kinder möchte, einen Weg finden, diese finanzielle Lücke zu kompensieren. Dennoch befürchte ich, dass viele gut qualifizierte Personen nun möglicherweise davon absehen werden, ein zweites oder drittes Kind zu bekommen. Das könnte langfristig Auswirkungen auf das durchschnittliche Bildungsniveau der nächsten Generation haben (bitte nicht falsch verstehen) und den ohnehin bestehenden Fachkräftemangel verstärken.

Ein weiterer Aspekt des neuen Gesetzentwurfs beschäftigt mich ebenfalls: die Einschränkung des gemeinsamen Elterngeldbezugs. Oder ist dieser Aspekt bereits Gesetz geworden? Auf tagesschau.de habe ich gelesen:

Paare sollen zwar bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten können, aber künftig maximal einen Monat gleichzeitig beziehen dürfen. „Zukünftig muss mindestens einer der Partnermonate allein genommen werden“, so Döring. Zudem muss dies innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes geschehen.

Ich finde diese Regelung verwirrend, da zwei Aspekte genannt werden, die nicht zwingend zusammenhängen.
Der erste Satz lässt mich verstehen, dass keine zwei oder mehr gemeinsamen Monate erlaubt sind, was zwangsläufig auf genau 13 oder 14 Monate (1 gemeinsamer oder 0 gemeinsame) hinausläuft.
Der zweite Satz scheint zu besagen, dass zwar beliebig viele gemeinsame Monate möglich sind, jedoch mindestens einer allein erfolgen muss, unabhängig davon, von wem dieser genommen wird. Wenn beispielsweise eine Verteilung von 2,2,2,2,1,1,1,1,1,1 erfolgt, würden beide Partner zwar nach elf Monaten kein Elterngeld mehr erhalten jedoch könnten vier Monate geminsam um das Kind kümmern.

Meine Partnerin und ich hatten ein Modell von 8+6 geplant, das wir auf zwölf Monate verteilen wollten. Gemäß dem ersten Satz des Zitats scheint dies nicht mehr möglich zu sein. Der zweite Satz lässt jedoch Spielraum für eine alternative Auslegung. Dürfen meine Partnerin und ich nun die ersten beiden Monate nicht mehr gemeinsam beim Kind bleiben oder ist das doch noch erlaubt? Wie ist das geplante Gesetz zu verstehen? Und wie werden dann ElterngeldPlus-Monate gezählt?

Ich hoffe, meine Verwirrung ist nachvollziehbar. Erinnere ich mich richtig, dass Gesetze nicht „rückwirkend“ zum Schlechteren geändert werden dürfen? Auch wenn wir noch kein Elterngeld beziehen, können wir uns nicht mehr dafür entscheiden, nicht schwanger zu werden…

Vielen Dank vorab.

2 „Gefällt mir“

Danke für den Hinweis, ist an mir vorbeigegangen, obwohl ich betroffen sein werde…

Der BR ist nicht weniger verwirrend:

Ab April 2024 bleibt es zwar bei 14 Monaten insgesamt, aber gemeinsam zu Hause bleiben und parallel Elterngeld beziehen – das soll innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes nur noch für einen Monat möglich sein.

Dann kommt aber

Der SPD-Haushälter Döring erklärte dazu: "Wir stärken die Verantwortung von Vätern für die Care-Arbeit. Zukünftig muss mindestens einer der Partnermonate allein genommen werden. Damit wirken wir einem zunehmenden Parallelbezug entgegen, der mehr Partnerschaftlichkeit entgegensteht.

Mindestens einen alleine ist was anderes als maximal einen gemeinsam.

Nach dem Döring wäre 1-12 & 12-13 also okay, aber 1-7 & 6-13 nicht. Weil zu viel gemeinsame Zeit der Partnerschaftlichkeit entgegensteht… na klar.

Die SZ formuliert es so:

Außerdem sollen Paare zwar weiterhin zusammen bis zu 14 Monate Elternzeit nehmen können - aber nur noch maximal einen Monat parallel. Mindestens einer der Partnermonate muss allein genommen werden. Das muss zudem innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes sein.

Damit wäre 1-12 & 12-13 auch nicht mehr erlaubt.

Ich sehe hier einerseits einen journalistischen Fail, da widersprüchliche Aussagen gemacht werden.
Andererseits ist es auch ein Policy Fail, da hier Bürgern ohne vernünftige Begründung Entscheidungen zur privaten Lebensführung aufgezwungen werden sollen.

6 „Gefällt mir“

Müsste es nicht 12x1.800 € sein, wennman berücksichtigt, dass die ersten 8 Wochen ja durch Mutterschutz belegt sind?

Ändert zwar nicht die gesamte Problematik, aber sollte berücksichtigt werden.

2 „Gefällt mir“

Das ist ja an Widerwärtigkeit kaum zu überbieten. Kann sich eigentlich keiner von denen vorstellen, dass es vielleicht Familien gibt die nicht nur gerne mehr Zeit gemeinsam verbringen, sondern dies sogar müssen? Aber nein, Hauptsache schnell zurück in die Maloche, wen juckt schon die Entwicklung der Kinder, sind ja bloß die Zukunft, niemand der bei der nächsten Wahl abstimmt.

3 „Gefällt mir“

Tatsächlich ist es eine absolut sinnvolle Maßnahme und im Gegenteil sehr hilfreich für die Frauen. In den Partnermonaten hat häufig meistens weiterhin die Frau die Care Arbeit geleistet. Es wurden m dieser Zeit kaum Erhöhungen der Väterarbeit festgestellt.

Es ist auch weiterhin völlig richtig endlich die Grenze für den Erhalt von Elterngeld zu senken, wer 300.000 Brutto verdient braucht kein Geld vom Staat. Und wer Kinder wirklich will kriegt die auch. Wir verdienen zusammen weit unter 100.000 € brutto, haben über 6 Monate bei Kind 2 kein Elterngeld bekommen wegen der mieserablen Arbeit der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in Deutschland und tragen keine Lumpen.

Es ist lediglich Schade, dass das eingesparte Geld nicht an die berechtigten schlechter verdienenden Familien als höheres Elterngeld geht.

1 „Gefällt mir“

Wie genau soll denn die neue Regelung aussehen? Die Tagesschau schreibt, dass maximal ein Monat Elterngeld parallel bezogen werden darf in den ersten 12 Monaten. Döring sagt, dass mindestens ein Monat alleine Elterngeld genommen werden muss. Das sind aber unterschiedliche Regelungen.

Und ist bei der Regelung Elterngeld oder Elternzeit gemeint?

Wie genau hilft es Frauen, wenn 1-12&1-2 oder 1-7&5-12 verboten wird?

Was genau ist sinnvoll? Wir wissen die Regelung doch noch nicht im Detail, zumindest hat noch niemand hier die widersprüchlichen Beschreibungen aufgelöst…

Naja, doch, ich kann mir vieles vorstellen, dass das an Widerlichkeit überbietet.

Hallo C_C,

Bestimmt ist Elterngeld gemeint, da bin ich mir ziemlich sicher. Auch wenn ich keine Quelle außer den bereits genannten habe. Das andere ist genau auch meine Frage.

@Tris

In den Partnermonaten hat häufig meistens weiterhin die Frau die Care Arbeit geleistet.
Ob das wirklich so ist, kann ich nicht beurteilen. Nicht so bei den etwa 20 Kindern in meinem Bekanntenkreis. Hier wirkt ggf. die „mindestens ein Monat allein“-Regelung entgegen. Im Falle von „maximal einen Monat zusammen“ ist es einfach nur unflexibel und schreibt den Eltern vor, dass sie ihre 14 Monate (Basis)elterngeldbezug auf mindestens 13 Monate verteilen müssen. Zum Beispiel dürfen sie dann nicht mehr frei entscheiden, beide nach 10 Monaten wieder arbeiten zu gehen.

Ich stimme da @ThomasAnderson zu, mindestens die Kommunikation bzw. Berichterstattung ist absolut schlecht. Außerdem, dass bei Relevanz ab 01.04.2024 bereits schwangere Eltern davon betroffen sind, ohne dass ihnen die freie Entscheidung bleibt, unter diesen Umständen am Kinderwunsch festzuhalten oder nicht.

@pbf85
Danke für den Hinweis, ich stimme dir zu. Habe ich angepasst.

Dann löse ich mal auf: die Tagesschau spricht von Elterngeld, Döring von der Elternzeit.
Wir erinnern uns alle sicher noch an die Schlagzeile, dass Christian Lindner in seiner Elternzeit plant, Bücher zu schreiben, Fischen zu gehen und vielleicht zu promovieren.
Dass er da nicht der einzige ist, sondern durchaus nicht wenige Väter das so sehen und dann auch praktizieren, lässt sich ja in gewissen Studien und auch im Bekanntenkreis bestätigen.
Wenn da manche Väter es aus eigenem Antrieb nicht schaffen, mehr Verantwortung zu übernehmen, ist es gut, wenn der Staat ein bisschen nachhilft.

1 „Gefällt mir“

Kannst du deine Auflösung mit einer Quelle belegen? Im BR Bericht spricht Döring und der Artikel eindeutig von Elterngeld:

Wie können sich Väter und Mütter das Elterngeld aufteilen?

(…)
Ab April 2024 bleibt es zwar bei 14 Monaten insgesamt, aber gemeinsam zu Hause bleiben und parallel Elterngeld beziehen – das soll innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes nur noch für einen Monat möglich sein. Schon jetzt nähmen etwa die Hälfte der Väter einen gemeinsamen Monat Auszeit direkt nach der Geburt, hieß es am Freitag aus Ampel-Kreisen. Das sei damit weiterhin gesichert. Der SPD-Haushälter Döring erklärte dazu: (…)

Ja, ich erinnere mich. Insbesondere, dass das eine Ente ist.

Mal so am Rande: diese Aussage ist ne ziemliche Beleidigung, z.B. gegen mich.

Es fehlt zudem noch immer eine Erklärung, was genau die Männer zur Care-Arbeit treiben wird, wenn man ihnen verbietet den 12. Monat gemeinsam und 13. Monat alleine Elterngeld zu beziehen. Oder nach der Geburt 2 Monate zu unterstützen.

Das ergibt sich daraus, dass die einen von Elterngeld und die anderen von Elternzeit schreiben und reden. Das ist nun mal nicht dasselbe.

1 „Gefällt mir“

Nein, das ergibt sich nicht daraus. Er spricht nämlich auch vom Elterngeld. Der Begriff Partnermonate kommt aus dem Elterngeld-Gesetz. Also nochmal: Hast du irgendeinen Beleg für deine Behauptung?

Edit:
Von der Änderung der Partnermonate wird zwar überall berichtet, aber ich konnte es nicht im Gesetzestext finden (https://dserver.bundestag.de/btd/20/082/2008298.pdf)
Dafür steht da etwas anderes interessantes:

(1a) Für die nach dem 31. August 2021 und vor dem 1. Januar 2024 geborenen oder mit dem Ziel
der Adoption aufgenommenen Kinder ist dieses Gesetz in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden
Fassung weiter anzuwenden.

Sollte das auch für die Änderung der Partnermonate so gelten, wäre das immerhin etwas. Auch wenn ich es fairer fände, den Stichtag auf den 01.10.2024 oder gleich 31.12.2024 zu setzen.

Außerdem sollen Paare in ihrer Elternzeit zwar bis zu 14 Monaten Elterngeld erhalten können - sie sollen aber künftig maximal einen Monat gleichzeitig Geld beziehen können. „Zukünftig muss mindestens einer der Partnermonate allein genommen werden“

Das sind zwei Paar Schuhe.
Elterngeld gibt es maximal für einen gemeinsamen Monat.
Außerdem muss einen Monat Elternzeit der Mann alleine nehmen.
Elternzeit geht also gemeinsam auch länger als ein Monat (wenn der Mann einen Monat alleine nimmt). Elterngeld gemeinsam beantragen geht für maximal einen Monat.
Zu dem letzten: dass es einen Bestandsschutz gibt, davon gehe ich aus. Die Kürzung der Gutverdiener z.B. wurde bereits Anfang Juli kommuniziert. Wenn man sie zum 1. April einführen würde, wären das genau neun Monate.

Und @GMS nein, das ist noch nicht Gesetz, sondern hat vermutlich gerade mal das Familienministerium passiert.

1 „Gefällt mir“

So verstehe ich das auch.

Nochmal: Das widerspricht dem von dir zitierten Text. Partnermonate sind ein stehender Begriff, der sich eindeutig auf die zwei zusätzlichen Monate Basiselterngeld bezieht. (Siehe §4 (3) Satz 2 BEEG)
Wie kommst du darauf, dass „mindestens ein Partnermonat“ jetzt „mindestens ein Monat Elternzeit“ bedeutet?

Bisher gilt:

§ 15 (3) BEEG: Die Elternzeit kann, auch anteilig, von jedem Elternteil allein oder von beiden Elternteilen gemeinsam genommen werden.

Das für gemeinsame Elternzeit die Notwendigkeit besteht, dass der Mann einen Monat alleine nimmt, habe ich bisher nur bei dir gelesen.

Die z.T. gemachte Ergänzung, dass dieser alleinige Monat zudem im ersten Lebensjahr erfolgen muss, spricht ebenfalls gegen deine Auslegung. Denn wer macht denn bitte im ersten Lebensjahr einen Monat Elternzeit (alleine) ohne Elterngeld zu beantragen? Das geht bestimmt, man würde aber einfach auf Geld verzichten, da dieser eine Monat ja nicht vom anderen Partner nachgeholt werden kann.

Ich denke, die Auflösung ist: es soll beides kommen: Maximal einen Monat gemeinsam und zudem der Mann mindestens einen Monat alleine (ggf. sogar im ersten Lebensjahr). Quasi so, wie es die SZ geschrieben hat. Bis es dazu einen Gesetzesentwurf gibt, bleibt es aber Kaffeesatzleserei.

1 „Gefällt mir“

Von der Änderung der Partnermonate wird zwar überall berichtet, aber ich konnte es nicht im Gesetzestext finden (https://dserver.bundestag.de/btd/20/082/2008298.pdf)

Du zitierst eine Version aus Sept. 2023 nicht von November. Auch zu erkennen an den inzwischen revidierten Wert von 150.000 €. Das erklärt, wieso hier nichts dazu steht.
Gültig soll die neue Gehaltsobergrenze und Partnermonate erst ab April 2024 werden.

Maximal einen Monat gemeinsam und zudem der Mann mindestens einen Monat alleine

Wieso „der Mann“? Die Frau ja auch. Im BEEG wird glaube ich nicht nach Mann und Frau unterschieden.

Dann löse ich mal auf: die Tagesschau spricht von Elterngeld, Döring von der Elternzeit.

Ich glaube, es geht nicht um Elternzeit. Davon hat jeder Elternteil 36 Monate zur Verfügung. Das passt hier nirgendwo. In meinem Zitat steht jedenfalls nichts von Elternzeit. Hast du eine Quelle, @der_Matti? Bitte werft das nicht durcheinander. Es ist verwirrend genug.

So wie @ThomasAnderson es im post vor dir geschrieben hat, sollte es richtig sein.
Das Missverständnis entstand, weil er Partnermonate und Elterngeld vermischte. Ich bezog das, aufgrund des SZ-Zitats auf Elternzeit allgemein, es ging aber um den Fall, dass ein Partner nur die zwei Partnermonate nimmt.

1 „Gefällt mir“

Ja, eine aktuellere Version konnte ich nicht auffinden.

Ein Interpretationsansatz, den ich noch für möglich halte, dass sich die neue Regelung nur auf (beliebige) zwei der 14 Monate beziehen. Für die übrigen zwölf Monate ist alles beliebig. Das würde dann nur die beiden Grenzfälle sieben gemeinsame Monate sowie ein Elternteil macht nur zwei Monate und diese beiden auch noch parallel zum Partner ausschließen. Soll heißen, beide Partner müssen in den ersten zwölf Monaten mindestens je einen Monat alleine Elterngeld beziehen.

Nunja, unsere beiden Lieblingshosts haben ja ein Interview mit Lisa Paus geführt Hoffentlich sind die o.g. Unklarheiten dort geklärt.

Hast du dafür eine Quelle, die das wissenschaftlich untersucht hat?

Ich persönlich denke ja weiterhin, dass bei familienunterstützenden Maßnahmen nicht gekürzt werden sollte. Am Ende befürchte ich, dass jetzt insbesondere dadurch Geld gespart wird, dass viele Väter nur noch den einen gemeinsamen Monat nehmen werden, weil sonst das Geld nicht reicht. Vielverdiener können dagegen weiterhin 2 gemeinsame Elternmonate machen und den einen Monat einfach kompensieren.

1 „Gefällt mir“