Hallo,
aus persönlich erfreulichem Anlass beschäftige ich mich derzeit mit dem Thema Elterngeld. Die jüngsten Pläne der Regierung haben mich jedoch diese Woche schockiert.
In anderen Diskussionen wurde bereits ausführlich über die geplante Reduzierung des maximalen Familieneinkommens gesprochen. Aus meiner Sicht stellt dies einen schweren Schlag gegen gut ausgebildete Familien dar. Der Wegfall von über 21.000 € (entspricht 12x 1800 €) 25.000 € (entspricht 14x 1800 €) ist alles andere als leicht zu verkraften. Zwar mag jeder, der wirklich Kinder möchte, einen Weg finden, diese finanzielle Lücke zu kompensieren. Dennoch befürchte ich, dass viele gut qualifizierte Personen nun möglicherweise davon absehen werden, ein zweites oder drittes Kind zu bekommen. Das könnte langfristig Auswirkungen auf das durchschnittliche Bildungsniveau der nächsten Generation haben (bitte nicht falsch verstehen) und den ohnehin bestehenden Fachkräftemangel verstärken.
Ein weiterer Aspekt des neuen Gesetzentwurfs beschäftigt mich ebenfalls: die Einschränkung des gemeinsamen Elterngeldbezugs. Oder ist dieser Aspekt bereits Gesetz geworden? Auf tagesschau.de habe ich gelesen:
Paare sollen zwar bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten können, aber künftig maximal einen Monat gleichzeitig beziehen dürfen. „Zukünftig muss mindestens einer der Partnermonate allein genommen werden“, so Döring. Zudem muss dies innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes geschehen.
Ich finde diese Regelung verwirrend, da zwei Aspekte genannt werden, die nicht zwingend zusammenhängen.
Der erste Satz lässt mich verstehen, dass keine zwei oder mehr gemeinsamen Monate erlaubt sind, was zwangsläufig auf genau 13 oder 14 Monate (1 gemeinsamer oder 0 gemeinsame) hinausläuft.
Der zweite Satz scheint zu besagen, dass zwar beliebig viele gemeinsame Monate möglich sind, jedoch mindestens einer allein erfolgen muss, unabhängig davon, von wem dieser genommen wird. Wenn beispielsweise eine Verteilung von 2,2,2,2,1,1,1,1,1,1 erfolgt, würden beide Partner zwar nach elf Monaten kein Elterngeld mehr erhalten jedoch könnten vier Monate geminsam um das Kind kümmern.
Meine Partnerin und ich hatten ein Modell von 8+6 geplant, das wir auf zwölf Monate verteilen wollten. Gemäß dem ersten Satz des Zitats scheint dies nicht mehr möglich zu sein. Der zweite Satz lässt jedoch Spielraum für eine alternative Auslegung. Dürfen meine Partnerin und ich nun die ersten beiden Monate nicht mehr gemeinsam beim Kind bleiben oder ist das doch noch erlaubt? Wie ist das geplante Gesetz zu verstehen? Und wie werden dann ElterngeldPlus-Monate gezählt?
Ich hoffe, meine Verwirrung ist nachvollziehbar. Erinnere ich mich richtig, dass Gesetze nicht „rückwirkend“ zum Schlechteren geändert werden dürfen? Auch wenn wir noch kein Elterngeld beziehen, können wir uns nicht mehr dafür entscheiden, nicht schwanger zu werden…
Vielen Dank vorab.