Covid19 ist eine Gefahr. Dementsprechend geht von Infizierten eine Gefahr für die Allgemeinheit aus. Deshalb gibt es Regeln und weitreichende Kontaktbeschränkungen.
Treffen in geschlossenen Räumen von mehreren Personen aus verschiedenen Haushalten besonders bei Enthemmung durch Alkohol dürfte derzeit ziemlich die effektivste Übertragungssituation sein (weil es keine Massenveranstaltungen mehr gibt).
Entsprechend ist der Besuch eines solchen Treffens eine grob fahrlässige Gefährdung. Solche Treffen sind zwar verboten, aber weil sie unter normalen Umständen praktisch unkontrollierbar sind, gibt es diese Treffen halt doch. Wieviele das sind, kann man nicht wissen, solange es keine wissenschaftliche Untersuchung mit quasi kriminalistischen Methoden und statistischen Hochrechnungen gibt.
Ich habe in meinem ursprünglichen Post mühelos Beispiele aus meiner Gemeinde aufzählen können, und wenn ich wollte, könnte ich die mir teilweise ja bekannten Orte nächtens abfahren und ich würde jedes Wochenende insgesamt vielleicht 50 Personen dort beobachten können. Hochgerechnet auf jede Gemeinde hier kommt Einiges zusammen. Das ist aber nur ein Teil der nächtlichen Zusammenkünfte. Würdest du diese als vernachlässigbar im Sinne der Weiterverbreitung des Virus ansehen? Ich halte sie für eine der „tragenden Säulen“ der Pandemie, neben der Ansteckung am Arbeitsplatz und in der Schule. Wo sollen denn die 75% Dunkelziffer bei der Anteckung herkommen? Natürlich werden viele Infizierte wirklich nicht wissen, wo sie sich angesteckt haben. Arbeitsplatz und Schule und Familie dürften eher eine kleine Dunkelziffer haben. Jede Ansteckung aus verbotenen Feiern geht logischerweise direkt in die Dunkelziffer ein. Da halten alle Beteiligten dicht (siehe meine Beobachtung). Und das ist ja auch einfach durchzuhalten.
Ausgangssperre ist das krasseste Mittel, es schränkt die Freiheitsrechte ein, da bin ich derselben Meinung wie du und alle hier. Wir haben aber eine Notsituation, in der die Abwägung der Rechtsgüter die vorübergehende Anwendung dieses Mittels rechtfertigen kann - vorausgesetzt, das Mittel ist wirksam. Im Gegensatz zu dir halte ich es für wirksam und ich liefere Begründungen, während du keine Argumente lieferst für eine Unwirksamkeit und, auch ohne Argumente, keine Gefährdung siehst.
Eine nächtliche Ausgangssperre schreckt den Grossteil der sonst Feierfreudigen schon mal ab, die Wohnung zu verlassen. Deshalb sind nur sehr wenige Leute unterwegs. Und die sind total exponiert und also leicht zu kontrollieren. Feiern sind zu 90% nachts, deshalb ist nächtlich sinnvoll, während am Tag das Leben einigermassen normal laufen kann.
Wenn sie dich am Heidelberger Schloss haben laufen lassen, ist das zwar nett (und auch sicher nicht gefährlich in dem speziellen Einzelfall), aber konseqent ist es halt auch nicht. Wenn Sperre dann Sperre. Nur wer z.B. seinen Heimweg von der Arbeit nachweisen kann, ist berechtigt unterwegs zu sein. Je inkonsequenter die Kontrolle und die Bussgelder, umso unwirksamer ist die Massnahme, und umso so länger und quälender wird die Beschneidung der Grundrechte andauern.